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Papierstoffmarkt London, 80 Januar 19C8 Holzschliff. Die Papiermacher scheinen nicht geneigt zu sein Verträge für Jahres-Lieferung zu den geforderten Preisen abzu schliessen; Angebote für sofort lieferbaren Schliff zu den alten Preisen weisen sie jedoch nicht zurück. 1 Zellstoff. Obwohlj das Geschäft „nicht sehr lebhaft, ist der Markt doch entschieden fester geworden, besonders für die besseren Marken von Sulfitzellstoff. ( LDie_Preise für 1 ton-= 1016 Sulfitstoft, ungebl. 1. Sorte 8 . . II . .6 „ gebleicht .... 10. Natronstoff, .ungebleicht . . 7. Fichtenholzschlirt, trocken,weiss 4. » feucht, , Braunschliff, » kg cif London sind: etwa etwa Lstr. M Pf. Lstr. M. Pi. . 0. 0. 162. 40 bis 8. 5. 0. 167. 40 16. 0. 186 80 „ 7. 0. 0. 142. 10 10. 0. 218. 80 „ 11. 0. 0. 228. 80 5. 0. 147. 10 , 7. 10. 0. 162. 86 6. 0. 86 86 » 4. 10. 0. 91. 60 2. 2 6 43 80 2. 6. 0. 46. 60 (1 Lstr. = 20 M. 80 Pf.) Kristiania, 81. Januar 1903 Es wird berichtet, dass 1600 englische Tonnen weissen feuchten Holzschliffs, nachlieferbar Juni.pzu 84 Kronen = 7 M. 76 Pf für die 100 kg lufttrockenen Stoffs und 200 Tonnen braun, sofort lieferbar, zu 87 Kronen = 8 Mk. 45 Pf. für die 100 kg lufttrockenen Stoffs ver kauft werden. C. Joachim & Sohn, Schweinfurt a. M. liefern billigst [141390 Trockencylinder und Trockenapparate in allen Dimensionen und Zusammen stellungen bei solidester Con- struction und bester Aus führung für Pappen- und Papier maschinen aller Art Willy Busch, Maschinenfabrik Oberursel-Frankfurt a. M. I"“" Automat. Knotmaschine zum Anbringen von Fadensohlingen anDüten, Beuteln, Etiketten, Catalogen, Plakaten, zum Zusammen binden von Schuhen usw. Seibstthätiges Knoten! 3—4faohe Mehrleistung als Handarbeit! Jede Papierwaaren- Fabrik muss sie haben, um sparen zu können! Automat. Oesensetzmaschine für Hand- u. Kraftbetrieb, neuester Construction. Briefkasten Anonyme Fragen bleiben unberücksichtigt Antwort erfolgt ohne Gewähr. Kostenfrei nur wenn Abdruck ohne Namen gestattet Nichtzahlung fälliger Vergleichssummen hebt den Vergleich nicht auf Zur Frage 4111 in Nr. 9. Fragesteller teilt mit, er habe sich mit einem Schuldner telefonisch dahin verglichen, dass dieser 50 Prozent seiner Forderung in bestimmten Terminen bezahle. Ehe aber der Schuldner etwas bezahlt hatte und vor Ablauf der Termine meldete er Konkurs an, und der Konkursverwalter will jetzt nur die Vergleichs- Summe, d. h. die halbe Schuld als Forderung anerkennen. Der rechts kundige Mitarbeiter gibt dem Konkursverwalter recht, weil der Ver gleich nicht durch mangelnde Erfüllung aufgehoben sei. Ich halte diese Auffassung für falsch. Durch Eröffnung des Konkurses wurde es dem Schuldner unmöglich, seinen Vertrag zu erfüllen, und er kann daher nicht verlangen, dass der Gläubiger seinerseits trotzdem an den Vertrag gebunden bleibe. Wenn der Richter deu Willen der Parteien bei Vertragsabschluss erforscht, wird sich herausstellen, dass die Ermässigung auf die Hälfte an die recht zeitige Zahlung dieser Hälfte gebunden war. Der Konkursverwalter muss daher meiner Ansicht nach Anmeldung der ganzen ursprüng lichen Schuld zulassen. H. Beklebe-Papier 4116. Frage: Ein langjähriger Kunde, welcher stets mit dem von uns gelieferten maschinenglatten Papier zum Bekleben von Zündholzschachteln, wie beifolgendes Muster I, zufrieden war, bestellt jetzt dasselbe Papier mit einseitiger Glätte wie Muster II und klagt, dass eich dieses Papier beim Bestreichen mit Kleister auf seiner Schachtelbeklebemaschine so rollt, dass er es zu seinem Zwecke nicht brauchen könne. Die Qualität des Papiers ist in beiden Mustern dieselbe, 50 pCt. Sulfit-Zellstoff, 50 pCt. Fichten-Holzschliff, ganz geleimt, ohne China clay. Das Format ist 24X33 Zoll. Maschinenglatt wurde das Papier auf der Maschine 2X33 Zoll breit gearbeitet, einseitig glatt auf einer anderen Maschine 2X24 Zoll breit. Da wir vermuteten, dass die Laufrichtung Schuld daran hat, wurde ein Posten 1X83 Zoll breit, also in derselben Laufrichtung wie das maschinenglatte Papier angefertigt, doch befriedigte auch dieses den Kunden nicht. Nun haben wir in Erfahrung gebracht, dass der Kunde das maschinenglatte Papier vor dem Bedrucken auf seiner Steindruck presse stets angefeuchtet hat, während er solches beim einseitig glatten Papier unterlässt, um die Glätte und den Glanz des Papiers zu erhalten. — Sollte dies vielleicht die Hauptschuld des »Sich Rollens« des Papiers sein, da bekanntlich jedes geleimte Papier bei einseitiger Befeuchtung in der Längsrichtung rollt? Oder ist der Fehler in der Stoffmischung und der Bearbeitung im Holländer zu suchen? Antwort eines Fabrikanten gummirter Papiere: Bei eingehenden Klebversuchen mit Kleister, die mit den Proben vorgenommen wurden, zeigte sich, dass beide Papiere gleich fest gearbeitet, gleich stark geleimt sind und sich ohne Unterschied leicht verkleben lassen. Sollte beim Verarbeiten das Papier nach Muster II sich rollen, was an dem kleinen Abschnitt nicht festgestellt werden konnte, so kann die Ursache nur in der einseitigen Glätte liegen. Man glätte auch die Rückseite oder hebe durch starkes Feuchten die Wirkung der einseitigen Glätte auf. Soll das Beklebe-Papier satinirt sein, so müssen beide Seiten gleich scharf satinirt werden. Koplrbuch oder lose Blätter? 4117. Frage: Es werden in der letzten Zeit vielfach Rollen- Kopirmaschinen angeboten und in Deutschland in Kontoren benutzt. Diese Art des Kopirens der Geschäftsbriefe auf Rollen und des Ab legens der ganzen Korrespondenz desselben Kunden in einer Mappe erleichtert späteres, Nachsuchen wesentlich und bringt eine neue Ordnung der Geschäftsbriefe mit sich, durch welche das Kopirbuch überflüssig wird. Dies ist aber nach hiesigem (französischem) kauf männischem Rechtsbrauch unbedingt notwendig. Wie stellt sich das deutsche Gesetz hierzu? Werden die Kaufleute in Deutschland, die dieses neue Kopir-System eingeführt haben, den gerichtlichen Forder ungen in dieser Beziehung gerecht? Antwort: Nach § 38 Abs. 2 des HGB. ist in Deutsch land jeder Kaufmann verpflichtet, eine Abschrift, Kopie oder Abdruck der abgesandten Geschäftsbriefe zurückzubehalten und diese Abschriften sowie die empfangenen Handelsbriefe ge ordnet aufzubewahren. Da auch die mit Kopirmaschine ge wonnenen losen Kopien gestatten, dieser Gesetzes-Bestimmung zu entsprechen, so sind seit 1. Januar 1900, d. h. seit Wirk samkeit des neuen Handels-Gesetzes, Kopirbücher für den Kauf mann nicht mehr unbedingt notwendig. Die Aufbewahrung der Briefe mit den auf Kopirmaschinen erhaltenen losen Ko pien der darauf erteilten Antworten in sogenannten Schnellheftern hat sich in Deutschland rasch eingebürgert.