354 PAPIER-ZEITUNG Nr. 10 Verdingungen Name der Behörde Ort Zeit Gegenstand der Ausschreibung des Ang ebots Magistrat Posen 3. Febr. mittags 12 Uhr Lieferung von Lernmitteln für bedürft. Schulkinder Königl. Regierung Trier 7. Febr. naohm. 7 Uhr Lieferung von Drucksachen Königl. Polizei- Direktion Potsdam 25. Febr. Lieferung von Papier Wünsche der Kleinhändler Der Detaillisten-Verband von Rheinland und Westfalen hielt am 21. Januar in Dortmund eine Sitzung ab und richtete eine Reihe Ein gaben an verschiedene Behörden, z. B. eine, in welcher um Aufhebung des Verbots des Offenhaltens der Schaufenster während des Sonntags- Gottesdienstes gebeten wird. Eine andere Eingabe verlangt klare Bestimmung der Begriffe Handwerks- und Fabrikbetrieb. Der Verbandstag sprach sich für Erhöhung der Wanderlagersteuer und dafür aus, dass die Steuer durch Ortsstatut festgelegt werden solle. Ferner wird in dieser Eingabe angeregt werden, ob es nicht angängig sei, die Wanderlager auf eine gewisse Zeit zu beschränken. Auch die Verschleppung kaufmännischer Prozesse kam zur Sprache. Der Referent dieses Themas gab Mittel und Wege an, wie diesen Uebel ständen abzuhelfen sei. Er verlangte die Abschaffung der gegen seitigen Vertretung der Rechtsanwälte in den Terminen und betonte, dass man den Anwalt zu persönlichem Auftreten verpflichten müsse. Der Verband müsse auch dahin wirken, dass die Gerichte nicht mehr Termine ansetzten, als erledigt werden können Der Verband be schloss, einen hervorragenden Juristen mit der Ausarbeitung dieses Schriftsatzes zu beauftragen. Schliesslich wurde die Reglung des Ausverkaufswesens und die Schäden der Konkursausverkäufe noch erörtert. Die Versammlung erachtete das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb nicht wirksam genug und beschloss, auf Grund bereits früher gefasster Beschlüsse und Eingaben bei der Staatsregierung von neuem vorstellig zu werden. Ganz besonders soll darauf gedrungen werden, dass bei Ausverkäufen keinerlei Waren nachgeschoben werden können, -t. Arbeitstag Der Begriff »Arbeitstag« wurde neuerdings von zwei Gerichtshöfen in bemerkenswerter Weise festgelegt. Nach einer Entscheidung des preussischen Oberverwaltungsgerichtshofes können als Arbeitstage im Sinne des § 6, 6, Ziffer 2 des Krankenversicherungsgesetzes auch Sonn- und Festtage dann in Betracht kommen, wenn an solchen Tagen der Erkrankte, nach der allgemeinen Regel des Betriebes beziehentlich des Gewerbes, überhaupt der Art seiner versicherungspflichtigen Tätigkeit, gearbeitet haben würde. Nach einer Entscheidung des bairischen Verwaltungsgerichtshofes kann umgekehrt ein nicht unter die gewerbeordnungsgemässen Festtage fallender Tag seinen Charakter als Arbeitstag in dem Falle verlieren, wenn an einem solchen Tage aus örtlichen oder sonstigen Gründen regelmässig eine Betriebsarbeit nicht stattfindet Die beiden Entscheidungen zeigen also, dass im Grossen und Ganzen der sogenannte ortsübliche Gebrauch entscheidet, g. Hermann Kulisch, Bautzen Meehan. Cartonnagen Fabrik fertigt für den Massenbedarf [140984 Versand-Gartons sowie Zuschnitte zur weiteren Selbstfertigstellung in jeder Pappen-Qualität. Geh. Anfragen beliebe man möglichst Probe-Cartons beizufüg Wilh. Ferdinand Heim Offenbach a. Main. [140828 5 Baupt-niederlage Rob. Bachmann Berlin NO., Linienstr. 1 für und in kürzester Trist u. billigst Berlin Umgegend €xtra- Tlnfertigungen Baupt-niederlage für Bamburg und Umgegend: Eml Billbofer Bamburg, Gr. Burstab 53 Jul. bagel • Mülheim-Rubr Geschäftsbücher-Fabrik Buchdruckerei • ithograph. Anstalt • $teindruckerei