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336 PAPIER-ZEITUNG Nr. 10 In Deutschland patentlrte Erfindungen Sämtliche Patentschriften werden, soweit eie noch vorhanden sind, zum Preise von 1 M. für jede Patentschrift von dem Kaiserlichen Patentamt zu Berlin NW Louisenstrasse 82/84 an Jedermann abgegeben. Man sende den Betrag an die genannte Verkaufsstelle durch Postanweisung und bezeichne auf derselben deutlich die Nummer der gewünschten Patentschrift Vorrichtung zum Befestigen des Papiers an den Ecken auf Schreib- oder Zeichenunterlagen von Union Deutsche Verlags gesellschaft in Stuttgart. DRP 137 749. (Kl. 70) Die Befestigung erfolgt durch federnde, drehbare Klammern, welche das Blatt unmittelbar festhalten und zwecks Ein spannens oder Lösens des Blattes nur zur Seite gedreht zu werden brauchen. Bild 1 zeigt die Vorderansicht einer Schreib- oder Zeichen unterlage mit den Befestigungsklammern, Bilder 2 und 3 zeigen eine Klammer in Vorder- und Seitenansicht. Wie aus Bild 1 ersichtlich ist, wird das Schreib- oder Zeichenblatt a auf der Unterlage & durch vier Eckklammern c festgehalten, welche an der Unterlage b drehbar befestigt sind. Die aus Draht gefertigten, federnden Klammern c besitzen einen gabelförmigen Teil d, welcher an seinen freien Enden in Bügeln e und f endigt, von denen bei der dargestellten Aus führungsform der Klammer nur der Bügel e zum Festhalten des Schreib- oder Zeichenblattes dient. Der Bügel e läuft in einen Stift g aus (Bild 3), der in eine entsprechend angeordnete Oeffnung im Eckteile der Schreibunterlage b derartig eingreift, dass die Klammer c zwecks Auswechslung des Papierblattes a um den Stift g gedreht werden kann, wie in Bild 1 oben links durch punktirte Linien angedeutet ist. Die Schreib- oder Zeichenunterlage ist auf der Rückseite mit einem Querstege i versehen, dessen Dicke der Stärke des unterhalb der Unterlage liegenden Klamm erteiles entspricht. Dieser Quersteg i dient dazu, Durchbiegen der Unterlage in der Mitte zu verhindern und gerade Auflage des Schreib- oder Zeichenblattes zu sichern. Die Patentschrift beschreibt noch eine andere Ausführungs form der Klammern. Patent-Ansprüche: 1. Eine Vorrichtung zum Befestigen des Papiers an den Ecken auf Schreib- oder Zeichenunterlagen, gekennzeichnet durch federnde, mit ihrem freien Ende auf der Unterlage liegende Klammern (c), welche an den Ecken der Unterlage (b) durch einen Stift (g) drehbar befestigt sind und das auf der Unterlage liegende Papierblatt (a) mit ihrem freien Ende fest halten, zum Zweck, das Einspannen und Lösen des Papier blattes durch einfaches Drehen der Klammern zu ermöglichen. 2. Eine Ausführungsform der Klammern nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der gabelförmige Teil (d) zwei Schenkel verschiedener Länge besitzt und in zwei Halte bügeln (e f) endigt, zum Zweck, die Klammer doppelseitig, z. B. zur Befestigung zwei verschieden grosser Papierblätter ver wenden zu können. 3. Eine Ausführungsform der Klammer nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass die inneren, auf dem Papierblatte (a) liegenden Flächen der Haltebügel (ef) gerauht sind, zum Zweck, ein unbeabsichtigtes Verschieben der Klammern zu verhüten. Reissschiene von K.A. Rudolph in Zittau. DRP 136 122. (Kl. 70) ZDiese Reissschiene wird in einer Führungsnut am Reiss brett selbsttätig festgeklemmt und ist dadurch gekennzeichnet, dass zum Lösen der unter der Wirkung einer Feder stehenden Feststellvorrichtung ein über die Oberfläche der Schiene nicht hervorstehender Handhebel Verwendung findet. Die Spann kraft der Feder kann durch eine Schraube geregelt werden. Das Nähere ersehe man aus der Patentschrift. Verfahren zur Herstellung eines das Holz gegen die Einwirkung des Feuers schützenden Anstrichs von Hausmüllverwerthung München G. m. b. H. in Puchheim b. München. DRP 137 971. (Kl. 22) Um die Mängel der bisherigen sogen, feuersicheren An striche, welche hauptsächlich darin bestehen, dass dieselben bei anhaltender Einwirkung von Hitze abblättern und dem Feuer Zutritt zum Innern des Holzes gestatten, zu beseitigen, werden nach vorliegender Erfindung zwei in ihren fysikalischen Eigenschaften sich wesentlich von einander unterscheidende Schutzdecken, ein Grund- und ein Deckanstrich, auf das Holz gebracht. Der Grundanstrich hat einen niedrigeren Schmelz punkt und einen geringeren Ausdehnungskoeffizienten als der Deckanstrich. Der Grundanstrich besteht aus Kieselguhr und Glaspulver, der Deckanstrich hauptsächlich aus gemahlenem Porzellan und Steingut, gemischt mit geringeren Mengen Kieselguhr; diese Stoffe werden in beiden Fällen mit Wasserglaslösung zu einer konsistenten Anstrichmasse verrieben und mittels Pinsels auf die zu schützende Holzfläche aufgetragen; zum Schluss wird der getrocknete Deckanstrich mit Chlorcalciumlösung abge waschen, einerseits, um ihn zu härten und nach aussen dicht abzuschliessen. Der Grundanstrich enthält neben feinem Glas pulver mehr als doppelt so viel Kieselguhr als der Deck anstrich, derart, dass der Schmelzpunkt des ersteren ver hältnismässig niedrig liegt, während der Deckanstrich, der im Wesentlichen aus Porzellan und Steingutpulver besteht, selbst bei verhältnismässig hohen Temperaturen kaum zu erweichen beginnt. Ihrer Zusammensetzung entsprechend zeigen beide Decken in ihrem fysikalischen Verhalten erhebliche, für ihre Wirkungsweise maassgebende Unterschiede. Der Grund anstrich bedingt infolge seines hohen Gehalts an Kieselguhr geringes Wärmeleitungsvermögen, während der Deckanstrich sich beim Erhitzen schneller ausdehnt. Wirkt auf einen derart hergestellten Schutzanstrich eine anhaltende, starke Hitze, so dehnt sich zufolge ihres grösseren Ausdehnungskoeffizienten die Deckschicht rascher aus als die Grundschicht; sie hebt sich demnach an den besonders stark getroffenen Stellen von der letzteren ab und saugt, da sie oben abgeschlossen ist, Luft von unten an, sodass zwischen beiden ein Luftpolster entsteht, welches bei seinem geringen Wärme leitungsvermögen die Schutzwirkung der Deckschicht verstärkt. Hält die Hitzwirkung an oder nimmt sie noch zu, so beginnt der Grundanstrich zu schmelzen, dringt in die verkohlte dar unterliegende Holzschicht ein und bildet mit dieser eine feuer sichere Schmelze. Patent-Anspruch: Verfahren zur Herstellung eines das Holz gegen die Ein wirkung des Feuers schützenden Anstriches, dadurch gekenn zeichnet, dass man auf das Holz zuerst einen durch Vermischen von Kieselguhr, Glaspulver und Wasserglaslösung erhaltenen Grundanstrich und auf diesen sodann einen Deckanstrich auf trägt, der durch Anrühren von gemahlenem Porzellan, ge mahlenem Steingut und geringen Mengen Kieselguhr mit Wasserglaslösung hergestellt wird, worauf eine Behandlung des getrockneten Deckanstriohs mit Chlorcalciumlösung erfolgt. Verfahren zur Herstellung erhabener Goldverzierungen von Samuel Hahn in Charlottenburg. DRP 138316. (Kl. 15) Um flache Gegenstände mit Goldreliefpressungen zu ver zieren, wird eine Mischung von Leim und Schlemmkreide zu einer breiigen Masse zusammengerührt und auf den zu ver zierenden Gegenstand mit Pinsel oder Spachtel gleichmässig aufgetragen. Hierauf wird auf die knetbare Masse in feuchtem Zustande sofort Bronze gestreut oder es werden auf dieselbe Goldblättchen gelegt. Ueber die mit Goldblättchen belegte Masse wird nun eine gravirte Rolle hinweggeführt oder auch ein flacher Stempel darauf gedrückt, sodass das gewünschte Muster auf kaltem Wege gepresst und gleichzeitig vergoldet wird. Patent-Anspruch: Verfahren zur Herstellung erhabener Gold verzier ungen, darin bestehend, dass die Verzierungen in Leim-Kreide-Masse angelegt, noch feucht mit Bronzepulver bestreut oder mit Blatt metall belegt und vor dem Erhärten mit gravirten Walzen oder Stempeln geprägt werden.