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PAPIER-ZEITUNG Nr. 9 319 Todesanzeiffe Hierdurch erfüllen wir die traurige Pflicht, den plötzlich erfolgten Tod unseres langjährigen Vorstandsmitgliedes, des Herrn Director Carl Christ anzuzeigen. [144162 Wir werden demselben für seine treueste Pflichterfüllung und rastlose Wahrnehmung der Interessen unserer Gesell schaften für alle Zeiten ein ehrenvolles Andenken bewahren. Der Aufsichtsrath Der Aufsichtsrath der Papier- u. Papierstofffabrik der Niederkaufungen Winter’schen Papierfabriken werden alljährlich durch Strafporto! Die neue patent, geschützte Briewaaze „Strafporto (Ein Wunder der Technik), vereinigt in sich: Briefwaage, Lineal, Portotaxe, Metermaass, scharfe Lupe; genaue Justirung garant. Vielseit. Ver wendbark. b. einf. Handhab. Unentbehrl. f.Jederm.! Pr. M. 2 fr. (a. Brfm.) od. Nachn. 144146] F. Leonhardt d Co., Bielefeld A. Original (1t. 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Japan-Wachs sowie Gum arabic aller Sorten Järben des [Papierstoffs von Julus Erfurt, Papierfabrik-Direktor Erklärung des färbens und Betzens von Papierstoff mit allen gangbaren färb- und Beizstoffen unter besonderer Berüdtsichtigung der Hnilinfarben. Mt zahlreichen farbrezepten und 145 proben. preis 12 M. gebunden Husland 12 M. 50 pf. Berlin «29 Verlag der papier-Zeitung Briefkasten Anonyme Fragen bleiben unberücksichtigt AutwortJarfolgt ohneGewähr. Kostenfrei nur wenn Abdruck ohne Namen gestattet Künstliches Furnierholz 4104. Frage: Bezugnehmend “auf den Artikel »Herstellung von künstlichem Furnierholz aus Papierstoff« in Nr. 2 wäre ich für Mitteilung dankbar, wo dieses künstliche Holz erhältlich ist — ob in Deutsch land, und ob die angeführte Adresse'in New York genügt? Antwort: Wir wissen nicht, ob und wo die Erfindung schon fabrikmässig verwertet wird. Die Adresse »New York« genügt wahrscheinlich nicht, Näheres war aber auf der Patent schrift nicht angegeben. Wir teilen über die von uns be schriebenen Erfindungen so viel mit, als wir darüber wissen, Fragen dieser Art sind daher zwecklos. Vielleicht hätte Er kundigung durch kleine Anzeige in der Papier-Zeitung Erfolg. Selbsttätiges Durchführen des Papiers durch die Trockenzylinder der Papiermaschine 4105. Frage: Veuillez nous indiquer ä qui nous devons nous adresser pour avoir des indications präcises, cot et application, au sujet du guide automatique pilote, destin ä entrainer les feuilles dans les scheurs et dont vous annoncez la Creation dans votre honorable journal. Nous dsirons tre renseigns pour etudier l'application sur une machine ä papier. Antwort: Fragesteller erkundigen sich nach der genauen Adresse des Erfinders oder Herstellers der in der Ueberschrift gekennzeichneten Vorrichtung, die in Nr. 91 der Papier-Zeitung von 1902 beschrieben wurde. Als Antwort verweisen wir auf das zur Frage Nr. 4104 soeben Gesagte. Höhere Gewalt. — Force Majeure 4106. Frage: Ich bitte um Mitteilung, ob nach Ihrer Ansicht Wassermangel »force majeure« ist, d. h. ob es den Fabrikanten von der Lieferung der gekauften Ware zwar nicht entbindet, wohl aber die Lieferung der gekauften Ware so lange stundet, bis der Wasser mangel gehoben ist. Meine Ansicht geht dahin, dass Wassermangel als »force majeure« in dem oben erwähnten Sinne nicht zu betrachten ist, denn nach dem Handelsgesetz muss jeder Lieferant bestrebt sein, seine Lieferungsverpflichtungen zu erfüllen, und zwar muss er dazu jedes Mittel benutzen, welches ihm zugänglich ist. Der Papier fabrikant ist meines Erachtens nicht bloss auf die Wasserkraft angewiesen, sondern er kann auch Dampf- oder elektrische Kraft benutzen, da ja auch viele Papierfabrikanten neben der Wasserkraft die benannten Kraftbetriebe haben. Aus diesem Grunde bin ich der Ansicht, dass Wassermangel, wenn auch durch höhere Gewalt erzeugt, keineswegs dem Fabrikanten das Recht gibt zu beanspruchen, dass die Lieferfrist soweit hinausgeschoben wird, bis der Wassermangel wieder gehoben ist. Antwort: Für Fabriken, welche keine oder ungenügende Dampf- oder andere Kraft zum Ersatz fehlender Wasserkraft haben, ist Wassermangel höhere Gewalt, force majeure, und macht die Leistung unmöglich, vergl. Bürgerliches Gesetzbuch §§ 306—308 und 323—325. Die Unmöglichkeit der Leistung hebt den Vertrag nicht auf, die Leistung, d. h. die Lieferung hat zu erfolgen, sobald die Unmöglichkeit, also im vorliegenden Fall der Wassermangel, behoben ist. Ertrag von Papiergeschäften 4107. Frage: Wieviel muss ein Papiergeschäft verbunden mit Buchhandlung, Buchdruckerei und Buchbinderei prozentual an Rein gewinn ab werfen, wenn sich belaufen: 1. Miete usw. auf 6 pCt. des Umsatzes, 2. allgemeine Geschäfts-Unkosten auf 11 pCt. des Umsatzes? Sind die zu 1 und 2 genannten Prozentsätze normal zu nennen? Antwort: Papier- und andere Geschäfte liefern überhaupt nur dann mehr oder weniger Ertrag, wenn sie mit Sachkenntnis, Fleiss und unter sonst günstigen Verhältnissen geführt werden. Da der Erfolg im wesentlichen von der Tüchtigkeit des Kauf manns abhängt, so lassen sich irgend welche, auch nur an nähernde, Ertrags - Berechnungen nicht anstellen. Wir sehen täglich, dass ein Geschäft blüht, während ein anderes unter gleichen Verhältnissen betrieben zugrunde geht. Die unter 1 und 2 angegebenen Prozentsätze erscheinen angemessen, nicht zu hoch. Adansonia-Faser 4108. Frage: Falls Ihnen ein Verfahren zur Verarbeitung der Adansonia-Faser, das sich bereits in der Praxis bewährt hat, bekannt ist, bitte ich Sie, mir dasselbe im Briefkasten mitzuteilen. Antwort: Wir verweisen auf die in Nr. 92 von 1902, Seite 3317 abgedruckten Ausführungen über Adansonia-Faser als Rohstoff für Papier. Mitteilungen über neue bewährte Ver fahren werden wir gern veröffentlichen.