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Nr 9 Sachliche Mitteilungen finden kostenfreie Aufnahme Buchdruck *** *** Steindruck / Buchgewerbe 291 Mitarbeiter und Berichterstatter erhalten angemessene Bezahlung Buchbinderei * * *** Buchhandel Das Antiqua-Eszet Ueber Entstehung und Form des Antiqua-Eszet wird seit einem Menschenalter in Deutschland gestritten, und der Streit ist auch heute noch nicht beendet, trotz Beschlusses der Leipziger Typographischen Gesellschaft und der vereinigten Prinzipale Deutschlands, Oesterreichs und der Schweiz in Konstanz, wie zwei Aufsätze im »Allgemeinen Anzeiger für Druckereien« (Nrn. 48/49 1902, Nr. 2 1903) beweisen. Ich habe nicht die Absicht, in diesem Streite Partei zu ergreifen, erstens, weil ich kein Sprachforscher bin, und zweitens, weil ich es für aussichtslos halte, die Gelehrten zur Erwägung praktischer Bedürfnisse zu bewegen. Mich interessirt nur die Frage, wie wir zur allgemeinen Einführung der neuen Orthografie ge langen können. Dass der Weg zu dieser Einführung recht erschwert ist, wird allgemein zugestanden. Obwohl 1879 die Leipziger Typo graphische Gesellschaft das sogenannte Sulzbacher Eszet (ß) als die allein richtige Form bezeichnete, so fand sie doch nur eine verhältnismässig geringe Verbreitung, und selbst einzelne Schriftgiessereien hielten sich nicht daran. Sogar die preussische Ministerialbehörde schien sich bis in die neueste Zeit hinein noch nicht klar zu sein über die Eszetform, denn in den »Regeln für die deutsche Rechtschreibung«, welche 1900 im Auftrage des preussischen Kultus-Ministeriums heraus gegeben wurden, heisst es auf Seite 9: »In lateinischer Schrift wird s für f und s, ss für ff, Is für B gebraucht.« Erst in der neuen Bearbeitung dieser Regeln (1902) heisst es: »In lateinscher Schrift steht s für f und s, ss für ff, ß (besser als fs) für für ß tritt in grosser Schrift, damit sind Versalien gemeint, SZ ein, z. B. MASZE (Masze), aber MASSE (Masse)«. Dem Praktiker wird dieser ganze Streit um die Eszetform immer unerklärlich bleiben. Er kann nicht begreifen, warum es zulässig ist, in der Fraktur s aus f und 3 zu bilden, in der Antiqua aber nur bei den Versalien, nicht bei den Ge meinen! Selbst wenn man den § 2 der Regeln zu Hilfe nehmen wollte, der bestimmt, dass jeder Laut, den man bei richtiger und deutlicher Aussprache hört, durch das ihm zukommende Zeichen zu bezeichnen ist, so kommt man auch noch nicht notwendigerweise zu einer Eszet-Ligatur, denn die Laute c und sc geben wir ohne jedwede Beanstandung in der Antiqua durch zwei und drei Buchstaben wieder, c und h, s o und h. Nach dem Konstanzer Beschluss haben nun die Schrift giessereien das Eszet in der Sulzbacher Form zu ihren gang baren Schriften zu schneiden und zum Defektpreise nachzu- liefern. Selbstverständlich nur zu ihren gangbaren Brot schriften und einigen Auszeichnungsschriften, wie halbfette und fette Antiqua. Dies geht schon aus dem 1879 er Referat der Leipziger Typografischen Gesellschaft hervor, in welchem es heisst: »denn haben wir erst die Schriftgiesser in den Stand gesetzt, dass sie uns die Antiqua-Brotschriften und die sogenannten Auszeichnungsschriften unaufgefordert mit dem Eszet liefern, so lassen Sie uns zuerst bei Broschüren und einfachen Werken flott davon Gebrauch machen.« Gemeint war auch hier das Sulzbacher Eszet, was jedoch kein Buch drucker anzuschaffen braucht, wenn er es nicht will. Tat sächlich haben eine Anzahl Druckereien sich zur Einführung des Is entschlossen und verlangen von ihren Giessereien nur lange 1, welche sich aus dem f mit nicht zu grossen Kosten herstellen lassen. Wie der Augenschein lehrt, ist die ganze Eszet-Frage gründlich verfahren. Denn wenn die Einführung dieser Ligatur überhaupt einen Zweck haben soll, dann kann man doch bei den Auszeichnungsschriften nicht Halt machen, sondern muss alle Antiquaschriften damit versehen. Das ist aber nicht möglich. In grossen Giessereien sind bis zu tausend Antiqua schriften vorhanden. Sie alle mit der Eszet-Ligatur auszu- statten, würde bis zu 10 000 M. Kosten verursachen. Keiner Giesserei kann aber zugemutet werden, zu allen ihren Antiqua sohriften Eszet vorzubereiten, umso weniger, {als] sie nicht wissen, ob sie verkauft werden, da es viele Druckereien gibt, welche nur das lange 1 fordern. Ebensowenig kann man von den Buchdruckern verlangen, dass sie die Kosten tragen, welche die Ausstattung aller ihrer Schriften mit dem Eszet verursachen würde. Das Ende vom Liede wird also sein, dass jede Druckerei nur soweit der neuen Orthografie nachkommt, als sie dazu durch ihre Auftraggeber gezwungen wird. Und selbst so weit es geschieht, wird es nicht einheitlich sein; man wird mal dem Is, mal dem ß begegnen. Wir befinden uns also mit der allgemeinen Einführung der neuen Orthografie in einer Sackgasse. Das hätte vermieden werden können, wenn die Orthografie-Konferenz — wie die im Jahre 1876 — auch Buchdrucker und Sohriftgiesser befragt hätte. Man hätte sich dann vielleicht dahin verständigt, dass die Wiedergabe des Eszet-Lautes in der Antiqua unter Be rücksichtigung der technischen Schwierigkeiten durch die beiden Buchstaben s z zulässig sei; dies wurde auch in Konstanz von Herrn Jasper in Vorschlag gebracht. Denn wenn man es jetzt bei den Versalien behördlich gestattet, warum nicht auch bei den Gemeinen? Dadurch wäre die allgemeine Einführung des Eszet in allen Schriften ohne irgend welche Kosten möglich gewesen, und zwar in einer Form, die für Alle lesbar ist. Wenn jetzt zu den vielen sezessionistischen Schriften Eszet geschnitten werden sollen, dann werden teilweise solche Un getüme entstehen, dass man erst durch Anmerkungen darauf hinweisen muss, diese Ungetüme sollen Eszet sein. Seit länger denn 30 Jahren wird beständig darauf hin gewiesen, dass es im Verkehr zwischen Buchdrucker und Sohriftgiesser eine Anzahl Fragen gibt, welche nur in gemein samen Konferenzen von Vertretern beider Berufe eine allge mein befriedigende Erledigung finden können. Wie richtig dieser Hinweis ist, beweist die Behandlung des Eszet in nur zu deutlicher Weise. Ebenso ist es mit den ebenfalls einzu führenden Umlautern A Ö Ü, auf die ich gelegentlich noch zurückkomme. Vielleicht führt die verfahrene Eszet-Frage aber nun doch zur Erkenntnis von der Notwendigkeit einer dauernden technischen Kommission von Buchdruckern und Schriftgiessern, welche derartige Fragen zu wirklichem Nutzen unseres Gewerbes löst. Dann hätte die jetzige Lösung der Eszet-Frage, so bedauerlich sie sonst auch ist, doch noch etwas Gutes. Hermann Smalian Nachbildung lithografischer Briefköpfe Vom Rhein Unsere Konkurrenten stellen vielfach lithografisch ausgeführte Briefköpfe her, welche die Ansicht der Fabrik mit dem nötigen Text dar stellen und mit dem Vermerk »Nachbilden verboten« versehen werden. Wir wissen aus Erfahrung, dass die Besteller der Briefpapiere von dem angeblichen Schutz nichts wiesen und auch nicht beabsichtigt haben, den Briefkopf schützen zu lassen. Wir möchten nun gerne wissen: 1. Ist der Vermerk »Nachbilden verboten« gleichwertig mit dem Ausdruck »gesetzlich geschützt«? In einer kürzlichen Gerichts verhandlung hat sich ergeben, dass eine der Firmen wohl denVermerk »Nachbilden verboten« aufgedruckt hatte, aber keinerlei Schutz hatte eintragen lassen. Bezieht sich der etwaige Schutz auf die ganze Zusammensetzung oder auch auf einzelne Teile? Wenn das letztere der Fall ist, so könnte der bestellende Kunde wider seinen Willen eine neue Wiedergabe der Fabrik bei keiner anderen Fabrik machen lassen, jedenfalls nicht in der Stellung, welche sich am besten empfiehlt. Viele Fabriken können nur in einer bestimmten Gruppirung, d. h. von einem bestimmten Standpunkte aus richtig und vorteilhaft wieder gegeben werden. Steindruckerei 1. Die Aufdrucke »Nachbilden verboten« und »Gesetzlich geschützt« sind nicht gleichwertig. »Gesetzlich geschützt« wird vielfach angewandt, um zu kennzeichnen, dass die Ware durch Patent oder als Gebrauchs- oder Geschmacks-Muster geschützt ist. Benutzt jemand diesen Ausdruck ohne die erwähnten Schutzrechte zu besitzen, so macht er sich unter Umständen strafbar. »Nachbilden verboten« bedeutet bei Abbildungen das-