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252 PAPIER-ZEITUNG 4. Der Minister wöge die Uegierungs-Präsidenten und diese die Kreisschul- Inspektoren anweisen, dass neue Bestimmungen über Limatur und andere Eigenschaften der Schulhefte nicht vor dem 1. Oktober erlassen werden und frühestens ein halbes Jahr nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten, damit für die beteiligten Fabrikanten und Händler eine genügende Vebergangsfrist bleibe. Hierauf regte Herr Sperling an, ob nicht eine Vereinbarung der Schreibheftfabrikanten über eine Art Zusammenschluss zur Vermeidung schädigenden Wettbewerbs zustande kommen könne, wie dies der Vorsitzende zu Beginn der Sitzung empfohlen habe. Obwohl dieser Antrag keine allgemeine Zu stimmung fand, wurde doch ein Ausschuss von 5 Mitgliedern gewählt, welche darüber beraten sollen, ob und welche Ver einigung Aussicht auf Erfo’g hätte und ins Leben gerufen werden solle. Diesem Ausschuss gehören an: Paul Asheim- Berlin, Heinrich Jacobsohn-Danzig, Hermann Steffen-Duisburg, L. Sperling-Magdeburg, Voss-Hannover. Um 614 Uhr wurde die Versammlung geschlossen, viele Teilnehmer blieben noch im Rüdesheimer beisammen und nahmen an einem gemeinsamen Mittagessen teil. * * * Der in obigem Bericht häufig erwähnte Ministerial-Erlass wurde im »Centralblatt für die gesamte Unterrichts-Verwaltung in Preussen« Ende 1902 veröffentlicht und hat folgenden Wortlaut: Trotz der Erlasse meines Herrn Amtsvorgängers vom 8. Juni 1898 und vom 7. Mai 1894 (Centralblatt Seite 420) werden immer von neuem Klagen darüber laut, dass in zahlreichen Volksschulen fast aus schliesslich Unterrichtsmittel gebraucht werden, deren Verkauf wohltätigen Stiftungen für Lehrer und ihre Angehörigen zu gute kommt, oder welche von Lehrervereinigungen herausgegeben sind, ohne dass ihr Wert denjenigen anderer Unterricotsmittel übertrifft oder auch nur erreicht. Ganz besonders lebhaft'sind aber die Klagen darüber, dass auch bei der Beschaffung einfacher Lehrmittel, wie Zeichen- und Schreibhefte, deren Anfertigung weitere geistige Arbeit nicht beansprucht, solche bevorzugt oder gar aus schliesslich verlangt werden, deren Vertrieb durch Lehrervereine selbst erfolgt, oder deren Verfertiger oder Lieferanten auf Grund von Ab machungen oder auch freiwillig Beiträge zu Zwecken von Wohl tätigkeits-Einrichtungen für Lehrer und deren Angehörige zahlen. Jene Klagen heben hervor, dass sogar durch mehr oder minder auf fällige, für den Wert des Lernmittels belanglose Kennzeichen, wie Farbe des Umschlages oder besondere Marken, eine Kontrolle über die Herkunft des Lernmittels geführt wird. Ein solches Verfahren würde durchaus unzulässig und geeignet sein, die wohlberechtigten Inter essen der kleineren Gewerbetreibenden empfindlich zu schädigen. Ich erwarte, dass die Königliche Regierung bei der Genehmigung des Neu- und Weitergebrauchs von Lehr- und Lernmitteln die oben angegebenen Erlasse voll zur Ausführung bringt, und dass sie etwa bestehenden Missbräuchen auf diesem Gebiete mit allem Nachdruck entgegentritt. Gegen Leiter und Lehrer, welche etwa das angegebene Verfahren bei dem Vertriebe von Heften usw. begünstigen sollten, würde im Disziplinarwege einzuschreiten sein. Weiter wolle die Regierung Sorge tragen, dass einheitliche Normal- Bestimmungen über die Beschaffenheit der Hefte durch die Schulbe hörden unter Beirat von Lehrern aufgestellt und den Lieferanten tunlichst allgemein bekannt gegeben werden. Genügen Hefte diesen Bestimmungen, so sind sie zuzulassen ohne Rücksicht darauf, woher sie be schafft sind. Insonderheit darf es nicht gestattet werden, dass sie deswegen eine Zurückweisung vom Gebrauche erfahren, weil sie bestimmte Kennzeichen nicht zeigen. Die Schulinspektoren sind anzuweisen, diesen Erlass, wie die oben angezogenen beiden älteren Erlasse sowohl selbst sorgfältig zu beachten, als auch ihren Inhalt, am besten auf den amtlichen Kon ferenzen, allen Lehrern zur Kenntnis zu bringen. Gelegentlich der Schulrevision durch die Herren Kommissare der Königlichen Regierung ist der genauen Beachtung der über die be- regte Angelegenheit erlassenen Bestimmungen volle Aufmerksamkeit zuzuwenden. Der Minister der geistlichen usw. Angelegenheiten In Vertretung: Wever (Unterstaatssekretär) Verwertung von veraschtem Papier In einem Brennofen unserer Fabrik feuerfester Produkte, der mit Segerkegel 10, also bei 1380 Grad C. abbrannte, war auch ein zusammen geknülltes Stück Papier, wahrscheinlich das Wurstpapier eines Arbeiters, gegen 120 Stunden lang mitgebrannt worden. Dieses Stück Papier, das ich geehrten Interessenten gern zur Verfügung stelle, ist jetzt noch viel fester in seinem Volumen als etwa ein Glühstrumpf ehe er abgebrannt ist, und sieht schön weiss wie Eierschale aus. Ich frage deshalb an, ob es möglich ist, aus Papier Glühstrümpfe anzufertigen, di« die jetzt im Gebrauche befindlichen bedeutend über treffen würden? Oder ist es möglich ein feuerfestes Papier herzu stellen, in welches die keramischen Erzeugnisse wie Teller, Wand fliesen usw. einfach eingewickelt zu werden brauchten, um diese vor Ascheanflug und Unsauberkeit während des Brandes zu schützen? Wenn letzteres der Fall, eröffnet sich für die Papier-Industrie ein grosses Absatzgebiet an die keramischen Fabriken, denn diese werden dann ihre Fabrikate nicht mehr in teuren Chamottekapseln, sondern einfach in Papier eingewickelt brennen. Ich erbiete mich, Versuche in dieser Richtung anzustellen, falls derartige Papiersorten an mich gelangen sollten. Jul. Lehr, Werkführer in Meissen rechts Wetterfeste und wasserdichte Asbestpappe zu Dachdeckungszwecken und dergl. Nachdruck verboten I. Holländer-Eintragung 40 kg gereinigte Asbestfaser B 20 „ „ „ C oder S (vergl. »Asbestpappe« in Nr. 5) 40 „ gemahlener Grafit werden im Holländer wie Packpapierstoff gemahlen. Wenn der Stoff halb fertig gemahlen ist, werden 18 kg Zinkweiss zu geteilt, und nach tüchtigem Umarbeiten des Stoffs mit dem Rührscheit kommen 15 1 flüssiges Chlorzink von 54° Be. in langsamer Zuteilung dazu. II. Bereitung von verseiftem Talg 20 kg reinen Ochsen- oder Hammeltalgs werden ge schmolzen, auf 50° R. abkühlen gelassen, dann 20 kg kaustischer Sodalauge von 25 pCt. Gehalt auf 40° R. erwärmt und die Sodalauge in dünnem, bleistiftstarkem Strahl unter beständigem Umrühren zu dem geschmolzenen Talg zu gegossen. Man rührt so lange, bis der Talg ganz dick wird. Wenn man das Rührscheit herauszieht, beobachte man, ob der daranhaftende Talg beisammen bleibt. Trennt sich der Talg noch, so muss man weiter rühren. Er wird dann in eine Holzform gegossen und diese mit Säcken oder Teppichen um hüllt, um zu rasches Abkühlen zu verhindern, und 24 Stunden stehen gelassen. HI. Aussüssung der Talgseife Die fertige Talgseife wird in dünne Streifen geschnitten, in ein Holzgefäss mit doppeltem Boden und Ablasshahn ge bracht und soviel kaltes Wasser dazu gegeben, bis es den Talg übersteigt, darauf 6 Stunden stehen lassen, dann das Wasser ablassen. Dieser Vorgang wird dreimal wiederholt, dann nimmt man den Talg heraus und lässt ihn trocknen. IV. Bereitung der sogen. Lauge 1. Lösung: 5 kg krystallisirten Alauns werden in 40 1 60° R. heissen Wassers aufgelöst. 2. Lösung: 1/2 kg kalzinirter 90 prozentiger Soda wird in 3 1 Wasser gelöst. 3. Lösung: 11/2 kg Bleizucker in 5 1 Wasser. In die Alaunlösung wird die Sodalösung langsam zuge schüttet, das Gemisch 10 Minuten ruhig stehen gelassen und darauf unter stetigem Umrühren die Bleizuckerlösung zugeteilt. Nunmehr lässt man 24 Stunden abkühlen und klären. Kochen dürfen die Chemikalien nicht. Wenn die Bereitung der Lauge nach dieser Vorschrift genau durchgeführt wurde, so misst die abgekühlte und geklärte Lauge mit dem Aräometer nach Beaume 61/2 bis 7®. Bei unrichtiger Ausführung, z. B. wenn die Lauge kochte, zeigt sie viel weniger Dichte, mitunter nur 1/a bis 1® Be, und ist unbrauchbar. (Anmerkung der Schriftleitung: Es dürfte sich empfehlen, statt des teuren krystallisirten Alauns Schwefelsäure Tonerde in ungefähr gleicher Menge zu verwenden. Aus chemischen Erwägungen geht hervor, dass der Zusatz der Soda nicht hin- reicht, um aus Lösung 1 Tonerdehydrat zu fällen, sondern dass sich basisch schwefelsaure Tonerde bildet. Die nach dem Zusatz von Bleizucker erzielte Lauge hat anscheinend dieselbe Auf gabe wie schwefelsaure Tonerde bei der Papierleimung: die Faser zu beizen, damit die zugesetzte Seife [bei Papier Harz-, bei Asbest Talgseife] auf der Faser besser haftet.) V. Leimen des Stoffs im Holländer Zu 100 kg der unter I beschriebenen Holländer-Eintragung werden 6 kg entsüsster Talgseife (wie unter II beschrieben) in 60 1 Wasser klargekocht, diese Lösung dem Stoff zugeteilt, 15 bis 20 Minuten tüchtig umgerührt und dann 90 1 von der klaren Lauge (siehe IV) zugeteilt. VI. Verarbeiten des Stoffs zu Pappe Die Masse wird, wie jeder andere Stoff, auf der Maschine zu Pappen verarbeitet und im Trockenhause bei starker Hitze getrocknet. Wenn diese Pappe in der Presse, zumal in