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248 PAPIER-ZEITUNG Nr. 7 Klebstoff 4092. Frage: Wir haben in letzter Zeit auf Düten- und Beutel maschinen sogenannten leim zum Kleben der Düten und Säcke verwendet, der sich aber nicht bewährt und zu teuer gestellt hat. Trotz allergrösster Vorsorge haben wir immer Klagen von Seiten unserer Kundschaft erhalten. Die Düten und Beutel wiesen stets die Klebestreifen auf, ohne dass eine Verbindung hergestellt war. Wir wären Ihnen verbunden, wenn Sie dies zur öffentlichen Aussprache brächten, natürlich ohne Hinzufügung unserer Firma. Vielleicht weiss einer oder der andere Fachgenosse einen Rat. Wir machten schon Versuche mit den verschiedensten Klebstoffen, ohne jemals zu einem günstigen Resultate zu gelangen. Antwort: Klebstoffe werden in grosser Menge und ver schiedenster Beschaffenheit hergestellt und unter allerlei Namen verkauft. Durch abfällige öffentliche Beurteilung bestimmter Sorten könnte viel Unrecht geschehen, und keinesfalls könnte die Schriftleitung die Verantwortung dafür übernehmen. Wir verweisen deshalb auf die vielen in den letzten Jahrgängen dieses Blattes erschienenen Aeusserungen, z. B. in Jahrgang 1901 Nr. 83 Seiten 3107, 3108, Jahrgang 1902 Nr. 26 Seite 929, Nr. 30 Seite 1099 und Nr. 35 Seite 1272, und besonders auf die ausführliche Behandlung der Klebstoffe in dem in unserm Verlag hergestellten Buch »Buntpapier-Fabrikation«, welches demnächst erscheinen wird und 12 M. kostet. Zu spät angenommenes Angebot 4093. Frage: Nach Ablauf eines Glycerin-Abschlusses mit der Firma K. empfingen wir von ihr neue Offerte vom 12. November zu 97 M. die 100 kg ohne Vorbehalt des Widerrufe. Da uns der Preis bei der steigenden Tendenz des Marktes (wir be zahlten vorher 90 M.) nicht zu hoch erschien, eo wollten wir darauf zurückkommen und den Abschluss erneuern, doch glaubten wir damit noch Zeit zu haben, weil wir einesteils noch genügend Vorrat hatten, anderseits uns das Angebot nicht entgehen konnte, da es ohne Vorbehalt des Widerrufe gestellt war. Inzwischen empfingen wir von der Firma ein Schreiben vom 10. Dezember mit Anlage, was aber unserseits keine Beachtung fand, weil wir Angebot vom 12. Novbr. in Händen hatten. Nachdem unser kleiner Vorrat zu Ende war, be stellten wir mit Schreiben vom 16. Dezember bei der Firma K. auf Grund ihres Angebots vom 12. November 1902 unsern Bedarf von 2500 kg Glycerin zu 97 M., erhalten aber die Mitteilung, dass ihr An gebot auf Grund ihres späteren Schreibens vom 10. Dezember hin fällig sei, und nun macht uns die Firma höheres Angebot. Sind wir berechtigt auf Grund § 145 des BGB unsern Auftrag zu 97 M. aufrecht zu erhalten, und muss K. liefern? Würden wir mit einer Klage durch kommen? Oder sind wir nicht im Recht? Wie kann man bestimmen, ob Glycerin 28grädig oder geringer ist? Antwort: Fragesteller haben das Angebot vom 12. Novbr. nicht umgehend beantwortet, ferner halten sie sich nicht an die Mitteilung derselben Firma vom 10. Dezember, wonach sie den Preis für G yeerin erhöht hat, sondern greifen am 16. De zember auf das Angebot vom 12. November zurück, weil dieses ohne Vorbehalt des Widerrufs gemacht sei. In Nr. 92 der Papier-Zeitung von 1902 wurde unter der Ueberschrift »Berich tigte Preisstellung« ein ähnlicher Fall erörtert. Aus §§146 bis 148 des BGB geht klar hervor, dass ein Angebot erlischt, wenn es nicht umgehend angenommen wird. Fragesteller sind also nicht im Recht und würden mit einer Klage auf Lieferung zum billigeren Preis abgewiesen. Den Prozentgehalt von Glycerin bestimmt man am besten durch Messung des spezifischen Gewichts mittels eines Aräo meters. Tabellen, welche den Gütegrad des Glycerins bei ver schiedenen spezifischen Gewichten angeben, sind in chemischen Handbüchern und Kalendern zu finden. Für Glycerin geeignete Aräometer sind in grösseren Handlungen mit chemischen Ge rätschaften erhältlich. Mangelhafte Sortirung 4094. Frage: Uns werden beiliegende 2 Zellstoff-Seidenpapiere wegen mangelhafter Sortirung als unverwendbar beanstandet. In der Partie »Rosa« kommen ab und zu Bogen vor, die einige Löcher, wie sie der Musterbogen zeigt, haben; in der Partie »Weiss« auch wieder ab und zu so »unreine« Bogen wie das andere Muster sie aufweist. Wir erzielen für diese Papiere nur . . Heller ab unserer Eisenbahn station, und die Verwendung derselben erfolgt doch nur zu Emballage zwecken, denen die gerügten kleinen Mängel nicht hindernd im Wege stehen. Uns ist zwar bekannt, dass man in Deutschland mit solchen Bemängelungen nicht gequält wird, weil man die Sortirung des Pa piers vernünftigerweise dem Preise und dem Zwecke anpasst, es würde uns aber interessiren, Ihr Urteil zu vernehmen. Antwort: Der uns gesandte, ungefähr 60X80 cm grosse Bogen rosafarbenen Zellstoff - Seidenpapiers enthält mehrere Löcher von etwa 3 mm Durchmesser, d. h. Stellen, die ohne Fasern geblieben sind. Dies würde auch in Deutschland als Mangel des Papiers angesehen und bei heiklen Kunden, deren Zahl nicht gering ist, zu Beanstandungen führen. Das gleich grosse weisse Seidenpapier enthält ein Loch und eine grössere Zahl unzerschlagener Stoffknoten. Demzufolge würde dieses Papier auch in Deutschland nicht als prima Ware angesehen. Zu Packzwecken dienendes dünnes Papier wird in Deutschland vielfach »ungezählt und unsortirt« gekauft, andernfalls müssen fehlerhafte Bogen ausgeschieden sein. Faltschachteln 4095. Frage: Anfang Februar 1902 frug ich als Agent bei dem Fabrikanten X. an, wieviel 5000 grosse und 5000 kleine Faltschachteln aus Holzpappe (wie beifolgendes Muster) kosten können, hatte also zuerst die Absicht, die aussen herumgeklebten Etiketten hier zu drucken. Die Firma X. machte mir am 12. Februar 1902 einliegende Offerte mit beiliegendem Gegenmuster. Da die Offerte schon Buchdruck, Klebung und Einlagepapier einschloss, so habe ich dem Preis meine Provision aufgeschlagen, den Auftrag meinem Abnehmer angestellt und erhalten. Ich habe dann den Auftrag zur direkten Lieferung nach Angaben der Offerte vom 12. Februar an die Firma X. über schrieben und um Gutschrift meiner Provision gebeten. Die Lieferung erfolgte dann ohne Einlagen, und wir nahmen an, da die Offerte mit Einlagepapier lautet, und selbstverständlich zu Puddingpulver Einlagepapier gehört, während die Etiketten um die Kasten geklebt werden, dass auf unserer Seite, also bei mir und dem Besteller, kein Irrtum obwaltet. Der Besteller wollte die Schachteln ohne Einlagen nicht haben, und es gab sehr viele Auseinander setzungen, bis sich zuletzt die Firma X. erbot die Einlagen zu liefern. Sie hielt aber meine selbst aufgeschlagene Provision als Entschädigung zurück, weil sie den Irrtum nur auf meiner Seite findet, wie eie in den beiden beigefügten Briefen erklärt. Ich bitte um Ihr Urteil, ob ich allein den Fehler begangen habe, oder ob die Offerte der Firma X. vom 12. Februar nicht die Haupt schuld trägt, und ob meine Provision zurückgehalten werden kann. Antwort: Der anfragende Agent sollte einem Kunden Faltschachteln liefern, die aussen mit bedrucktem gelblichem Papier beklebt (kaschirt) und innen mit weissem losem Papier futter versehen sein mussten. Er sandte eine aussen mit gelb lichem bedrucktem Papier beklebte Faltschachtel als Vorlage an den Fabrikanten X, ohne von dem inneren Futter etwas zu erwähnen. Dieser machte Angebot unter Einsendung eines mit bedrucktem Papier aussen beklebten Gegenmusters, welches ebensowenig inneres Papierfutter hatte. Das Angebot lautete auf »160er Holzpappe, kaschirt mit gelb Einlagepapier, Grösse . .., Preis . .., Ausführung in einfachem Buchdruck«, und die Lieferung erfolgte in Faltschachteln, die mit be drucktem Papier aussen beklebt waren, aber ohne inneres Papierfutter. Der Kunde lehnte die Lieferung wegen des fehlenden inneren Papierfutters ab, weil er sein Mehl ohne dieses nicht in den Faltschachteln versenden könne. Der Agent und Fragesteller glaubte kostenfreie Mitlieferung des inneren Futters vom Fabrikanten X. verlangen zu können, weil derselbe »kaschirt mit gelb Einlagepapier« angeboten hatte, während dieser darauf hinwies, dass »Einlagepapier« nur ein Fachausdruck für das aussen herumgeklebte Papier sei, und von weissem losem Papier weder an den Mustern etwas zu sehen noch bei Anfrage, Angebot und Bestellung die Rede war. Den Vorbehalt des Bestellers, dass bei Mehl schachteln inneres dichtes Papierfutter selbstverständlich sei, widerlegte er damit, dass die Besteller häufig das innere Fatter oder die innere Auskleidung selbst liefern und ein stecken, und dass es nur mitgeliefert werde, wenn es bestellt sei. Da der Fabrikant trotzdem das innere Papierfutter kosten frei nachlieferte, ohne nach Lage der Sache dazu verpflichtet zu sein, so hat er sich sehr entgegenkommend erwiesen, und es ist ihm nicht zu verdenken, wenn er, wie vorher be dungen, die Vermittlungs-Gebühr zurückhält, bis Fragesteller ihn durch andere Aufträge entschädigt. Fragsteller hat durch ungenaue Bestellung und missverständliche Auffassung des Angebots den Irrtum herbeigeführt und muss die Folgen tragen. Packpapier 4096. Frage: In der Anlage überreiche Ihnen zweiPapierproben, mit dem Firmenstempel meines Kunden und den Buchstaben B und J versehen. Teilen Sie mir im Briefkasten gef. mit, welches von beiden Papieren fester ist, d. h. beim Verpacken harter Gegenstände wider standsfähiger, und welches Papier von besserer Qualität und besserem Aussehen ist. Falls Sie eins der beiden Papiere lür wertvoller halten, bitte ich um Angabe, um wieviel Prozent Sie es höher bewerten. Beide Papiere wurden geliefert, und mein Kunde ist der Ansicht, dass meines geringer sei. Antwort: Beides sind gute kräftige Papiere und eignen sich infolge ihres Falzwiderstands gut zum Verpacken harter Gegenstände. Papier J ist bei mindestens gleicher Zähigkeit reiner, also wertvoller, hat auch höhere einseitige Glätte und dürfte um 10 pCt. mehr wert sein als B. Verantwortlicher Schriftleiter Siegmund Ferenczi, Friedenau. Zuschriften nur an Papier-Zeitung Druck von A. W. Hayn’s Erben, Berlin SW, Zimmer-Strasse 29 Berlin W 9 erbeten