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Nr. I PAPIER-ZEITUNG 3 1 Carl Joachim Zur Ergänzung des in Nr. 103 gebrachten Nachrufs für den am 15. Dezember verstorbenen Gründer der Maschinen ¬ fabrik von C. Joachim & Sohn in Schweinfurt bringen wir sein wohlgetroffenes Bildnis aus den letzten Lebensjahren. Futterpapier in. Schiedspruch Wir lieferten an eine Firma H. in N. ein ordinäres blau Futter papier zum Preise von . . M. die 100 kg nach einer Vorlage wie bei folgender Abschnitt V. Das Papier ist ausgefallen wie beifolgender Bogen A und wird vom Empfänger wegen abweichender Färbung be anstandet. Wir haben uns dahin geeinigt, dass beide Teile sich Ihrem Schiedspruch zu unterwerfen haben, und bitten um Ihr fach männisches Urteil. Wir sind der Meinung, dass eine Verfügungs- Stellung in Anbetracht des niedrigen Preises absolut ungerechtfertigt ist. Papierfabrik Die Vorlage ist etwas dunkler als der Ausfall, aber in der Tönung gut getroffen. Da es unmöglich ist, die Farbe einer Probe in anderem Papier genau übereinstimmend herzustellen, so muss dem Fabrikanten ein gewisser Spielraum gewährt werden. Betrachtet man nur die eine Seite des gelieferten Papiers, so erscheint der Spielraum nicht überschritten. Die andere Seite ist aber heller ausgefallen, während auf der Vor lage der Farbunterschied beider Seiten des Papiers unwesent lich erscheint. Da das Papier in sonstigen Eigenschaften mustergetreu und zu denselben Zwecken verwendbar ist wie die Vorlage, entscheiden wir, dass die Papierfabrik 5 pCt. vom Preise nachlassen und der Kunde das Papier mit diesem Nach lass übernehmen muss. Oelgetränktes Telegrafen-Papier Zu Nr. 102, Seite 8688 Diese Telegrafen-Rollen verwendet die englische Regierung für den Kolonialdienst. Die Rollen werden aus englischem Esparto- Papier in folgenden Maassen verlangt: 8 inches (engl. Zoll) Durchmesser, 1/a „ „ Streifenbreite, 2 „ » Lochweite, zum Teil in Doppel-Streifen, d. h. so, dass über einem Kern zwei Streifen gewickelt sind. Jeder Streifen läuft durch einen Apparat, und ein Streifen dient als Kopie des anderen. Die Anfertigung dieser Rollen geschieht lediglich in England. Aus englischen Fabrikanten-Adressbüchern kann man die Bezugs quellen ersehen. Das zur Tränkung der Rollen verwendete Del ist Cotton-Oel (Baumwollsamen-Oel). Die Rollen werden so stark getränkt, dass sie von Del triefen, und gelangen in solchem Zustande zur Verwendung und zwar seit vielen Jahren. Aus deutschem holzhaltigem Telegrafen-Papier lassen sich der artige Rollen nicht herstellen. S. Fotografisches Papier Zu Nr. 101 Das Trocknen des mit Harzlack bestrichenen Papiers beansprucht eine Temperatur von nur 20° C. In meinem Aufsatze in Nr. 99 ist keine Rede von so hoher Temperatur, dass Papier in Asche zerfallen kann; damit wäre ja die Erzeugung fotografischer Papiere überhaupt in Frage gestellt. Herr H. S. scheint den Aufsatz nur sehr flüchtig gelesen oder missverstanden zu haben, wenn er nicht aufgestellt worden ist um für die von ihm erwähnte Firma kostenlose Reklame zu machen. Für mich ist die Sache hiermit abgetan. C. Fleck Widerstand des Papiers gegen Knittern und Falzen Erfolgt in der technischen Versuch-Anstalt zu Charlottenburg die Prüfung der Normalpapiere auf Widerstand gegen Zerknittern durch eine maschinelle Vorrichtung oder noch von Hand? Der Widerstand gegen Zerknittern wird in der Charlotten burger Versuchsanstalt noch immer von Hand ermittelt. Der Verein Deutscher Papier-Fabrikanten hat vor einigen Jahren darauf gedrungen, dass die Kgl. Versuchsanstalt mit dem neu erfundenen Knitteren von Prof. Pfuhl und dem Falzer von Schopper ausgiebige Versuche anstelle, um womöglich die Handknitterung durch mechanische zu ersetzen. Wie aus dem Aufsatz »Widerstand des Papiers gegen Knittern und Falzen« in Nrn. 8 und 9 der Papier-Zeitung von 1902 hervorgeht, hat die Charlottenburger Versuchsanstalt mit grossem Aufwand an Arbeit ihre Berichte über die jahrelange Prüfung des Schop- per’schen Falzers beendigt und erklärt, dass die Angaben dieses Prüfers hinreichend genau mit denjenigen des Hand knitterns übereinstimmen, um in der amtlichen Papier-Prüfung an Stelle des Handknitterns zu treten. Wie wir erfahren, wäre es nun Sache des Vereins Deutscher Papier-Fabrikanten bei der vorgesetzten Behörde der Versuchsanstalt, d. i. bei der Königlichen Kommission zur Beaufsichtigung der technischen Versuchsanstalten, eine entsprechende Aenderung der vom Staatsministerium erlassenen »Vorschriften« zu beantragen. Der Verein konnte sich jedoch bisher nicht entschliessen, die früher von ihm erbetene Aufgabe der Handknitterung zu be antragen. Die Angelegenheit ruht seit etwa einem Jahr bei einer vom Vorstand des Vereins Deutscher Papier-Fabrikanten ernannten Kommission. Die Richtigkeit der Prüfung des Widerstands gegen Zer knittern von Hand ist von der Erfahrung und Tüchtigkeit der Prüfenden abhängig und wurde deshalb vielseitig angefochten. Der jetzt von der Prüfungsanstalt empfohlene Ersatz durch den Schopper’schen Knitterer würde als Fortschritt erscheinen und viele Wünsche befriedigen. Welche Gründe jetzt im Verein dagegen geltend gemacht werden, ist noch nicht bekannt geworden. Schutzverband für die Postkarten-Industrie Berlin Bericht über die Monats-Versammlung vom 19. Dezember 1903 Die Versammlung, die trotz des vor der Tür stehenden Festes ziemlich gut besucht war, wurde um 9 Uhr vom Vor sitzenden Herrn Walter Neumann mit der Mitteilung eröffnet, dass der Schriftführer leider in letzter Stunde am Erscheinen verhindert wurde, sodass auf das Verlesen des Protokolls von letzter Sitzung verzichtet werden musste. Hierauf erfolgte die Verlesung der schriftlichen Auskunft des Herrn Rechtsanwalt W. Proskauer über die vom Schutz- verband gestellten Fragen wie folgt: I. Zahlungspflicht für bestellte Muster Frage: Ist ein Besteller von Mustern berechtigt, deren Rück nahme vom Lieferanten nach irgend einer Frist ohne Entschädigung zu verlangen, wenn bei der Bestellung eine derartige Vorschrift nicht gegeben wurde? Antwort: Bei einer Mustersendung wird jedesmal zu prüfen sein, ob ein fester Kauf oder nur ein Kauf auf Probe oder Besicht vorliegt. Aus den Umständen, unter denen die Bestellung erfolgt ist, muss hervorgehen, ob dieser oder jener Kauf vorliegt. Was bei fester Be stellung Rechtens ist, bedarf keiner Ausführung. Der Kauf auf Probe ist ein Kaufvertrag, welcher geschlossen ist unter der in dem Willen des Käufers liegenden Bedingung, dass der Käufer die Ware besehen, prüfen oder genehmigen werde. Die richtigere Bezeichnung wäre »Kauf nach Belieben«. Ist zwischen dem Käufer und Verkäufer eine Frist vereinbart, innerhalb welcher sich der Käufer erklären muss, ob er die ihm auf Probe zugesandten Waren behalten will, so ist der Käufer nach Ablauf der Frist ver pflichtet, die erhaltenen Waren zu bezahlen, sofern er nicht etwa vor Ablauf der Frist seine Nichtgenehmigung angezeigt hat. In Ermange lung einer vereinbarten Frist kann der Verkäufer dem Käufer eine Frist zur Erklärung setzen. Lässt der Käufer diese Frist ohne zu antworten verstreichen, und waren ihm die Proben übergeben, so gilt das Schweigen als Billigung.