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3578 PAPIER-ZEITUNG Nr. 99 Lumpenschneider von Ferdinand Pitzler in Birke'sdorf b. Düren. DRP 146020. (Kl. 55) Bei diesem Lumpenschneider wird ein Teil des Ausführungs tuches als Sortirsieb benutzt, und es können durch Umlegen genannten Teils des Ausführungstuches die sämtlichen Lumpen entweder auf das Einführungstuch zwecks nochmaligen Zer schneidens oder auf einen besonderen Sortirtisch zwecks Sortirung gebracht werden. In dem abgebildeten Lumpenschneider führt das Ein führungstuch a die Lumpen den Kreismessern b zu. Die von diesen geschnittenen Lumpen fallen auf das Ausführungstuch c, welches sie, wenn sie noch nicht alle genügend klein sind, auf das Tuch d ablegt. Durch die Wand p wird verhindert, daß die geschnittenen Lumpen das Tuch d verlassen; sie müssen sieh daher vor dieser Wand auf der Strecke l k sammeln. Hier nimmt der Sortirer die noch zu großen Lumpen heraus und legt sie zum nochmaligen Schneiden auf das Einführungs tuch a. Die genügend klein geschnittenen Lumpen wirft er Bild 1 Der Arbeiter legt mittels des zeigt. in Körbe und trennt etwa vorhandene Unreinigkeiten, Metall und Knochenteile, Steine usw. von ihnen. Anstelle der Wand p kann auch eine Klappe r angebracht werden, wie Bild 2 Handgriffes y diese Klappe in die punktirte Lage w, wenn die ge schnittenen Lumpen durch das in der Pfeilrichtung sich bewegende Tuch d aus der Maschine geführt werden sollen, wobei er sie auf der Strecke l k sortiren kann. Sind die geschnittenen Lumpen, die auf dem Sortirtische l k des Tuches d ankommen, zum größten Teil noch zu groß, so kann der Sortirer mittels des Hebels o (Bild 1) die Walze h in die punktirte Lage i bringen, in welchem Falle das Tuch d alle Lumpen auf das Einführungstuch a bringt. Damit die beiden Tücher d und a, die verschiedene Geschwindig keiten haben können, sich nicht berühren und aneinander reiben, ist das gebogene Blech g oder eine Walze 'angebracht, welche die Tücher auseinander halten. Die Patentschrift beschreibt noch zwei andere Ausführungen des Lumpenschneiders. Patent-Ansprüche: 1. Lumpenschneider, dadurch gekennzeichnet, daß die ein mal geschnittenen Lumpen auf einem passend angeordneten Transporttuch (d) sortirt, die genügend klein geschnittenen Stücke direkt entfernt und die noch zu großen Stücke durch Umlegen des Transporttuches wieder auf das Einführungs tuch (a) des Lumpeuschneiders gebracht werden. 2. Eine Ausführungsform des Lumpensehneiders nach Patent-Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Transport- und Einführungstücher durch passend angeordnete Bleche (g) oder Rollen voneinander getrennt werden. 3. Eine Ausführungsform des Lumpenschneiders nach Patent-Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die am Ende des Transporttuches (d) anlangenden Lumpen von einer dreh baren Klappe (>) oder dergl. aufgehalten werden können. (Ein vierter Anspruch bezieht sich auf eine andere Aus führungsform des Lumpenschneiders.) Gewebe-Raster von Dr. Ludwi'g Mach in Wien. DRP 146 969. (Kl. 57) Das den Raster bildende Drahtgitter wird zwischen zwei durchsichtigen Platten in einen Kitt eingebettet, der denselben oder annähernd denselben Brechungskoeffizienten besitzt, wie die Trageplatten des Rastergitters. Unter Umständen kann eine besondere Deckplatte wegfallen und die durchsichtige Kittmasse selbst als Träger des Rastergitters oder als Schutz schicht für dasselbe dienen. Durch diese Anordnung wird das Rastergitter gegen äußere Einflüsse unempfindlich gemacht, da das feine Drahtgewebe einen festen Halt erhält, und das Festsetzen von Staub in den Rastermaschen vermieden wird. Ueberdies kann die Schutz schicht auf der einen Seite der Rasterebene sehr dünn gewählt werden, da die erforderliche Festigkeit durch gehörige Dicke der Schutzschicht auf der anderen Seite gesichert werden kann. Dies hat den Vorteil, daß das Rastergewebe sehr nahe der lichtempfindlichen Schicht gebracht werden kann, wodurch die die Schärfe des Gitterschattens beeinträchtigenden Beugungs säume im wesentlichen beseitigt werden. Die Herstellung des Gewebe-Rasters erfolgt zweckmäßig wie folgt: Aus einem etwa 0,08 mm starken Kupferdraht wird ein feines Gewebe, wie solche z. B. für die Papierfabrikation geliefert werden, hergestellt. Dieses Drahtgewebe wird ge schwärzt und zwischen zwei Glasplatten mit Hilfe eines Kittes von demselben Brechungskoeffizienten wie die Glasplatten ein gebettet. Die Glasplatte, welche der lichtempfindlichen Schicht zugekehrt werden soll, wird sehr dünn gewählt, sodaß sie, wie ein Deckglas bei mikroskopischen Präparaten, nur einen Bruch teil eines Millimeters stark ist, während die zweite Glasplatte eine größere Stärke erhält, sodaß sie den Träger des Ganzen abgibt. Bei Anwendung des Rasters liegt die fotografische Platte derart in ihrem Einsatz, daß die lichtempfindliche Schicht mit der dünnen Deckplatte des Rasters nahezu in Berührung gebracht werden kann. Anstatt das Rastergewebe zwischen zwei Glasplatten ein zukitten, kann man es auch in einer völlig durchsichtigen Emailschicht einschmelzen und die Emailschicht dann ab schleifen. Dieser Raster besitzt gegenüber den durch Aetzung her gestellten Glasrastern den Vorzug einer größeren Klarheit, da die Drähte des Rastergewebes im Gegensatz zu den geätzten Einien der Glasraster keine Ausfransungen zeigen. Die durch den Teildiamanten hergestellten Glasraster sind zwar reiner, aber auch ungleich kostbarer, und lassen sich nicht in be liebigen Abmessungen herstellen. Patent-Ansprüche: 1. Gewebe-Raster, dadurch gekennzeichnet, daß das den Raster bildende Gewebe in einer durchsichtigen Schutzmasse eingebettet ist. 2. Gewebe - Raster nach Anspruch 1, dadurch gekenn zeichnet, daß ein Gewebe zwischen zwei Glasplatten mit Hilfe eines durchsichtigen Kittes, dessen Brechungskoeffizienten gleich dem der Glasplatten ist, eingeschlossen ist. 3. Gewebe - Raster nach Anspruch 1, dadurch gekenn zeichnet, daß ein Drahtgewebe auf einer Glasplatte durch Ein schmelzen in eine durchsichtige Emailschicht befestigt ist. Vorrichtung zur Herstellung von Bandrollen von Brüder Roesler in Wr. Neustadt (Nieder-Oesterr.). DRP 145 836. (Kl. 54) Bandrollen, welche zum Aufrollen von Bändchen benutzt werden, wurden bisher allgemein durch Handarbeit hergestellt, indem entsprechend breite Ringe aus Pappe, Karton oder dergl. nach Bestreichen der Ränder mit Klebstoff auf beiden Seiten mit den Papierblättern belegt werden. Da die hierzu benutzten Ringe naturgemäß sehr schwach sind, werden sie häufig durch den Druck der Hand deformirt, sodaß sie dann auf kreisrunde Papierscheiben nicht ordentlich passen und auf einer Seite über den Rand vorstehen, auf anderen Stellen dagegen gar- nicht mit dem Rande in Fühlung treten, geschweige denn mit ihm verklebt sind. Zur Beseitigung dieser Nachteile der Handarbeit und gleich zeitig zur Erhöhung der Erzeugung werden nach vorliegender Erfindung die auf den beiden Rändern mit Klebstoff be strichenen Ringe abwechselnd mit den die Stirnseiten bildenden Papierscheiben und Zwischenlagsringen in ein Rohr eingesetzt und einem durch einen Stempel ausgeübten Drucke ausgesetzt, der das Auseinanderpressen der zu verklebenden Stellen und gleichzeitig das Auswerfen der fertigen Rollen bewirkt. Die Einrichtung ist dabei derart getroffen, daß stets das ganze Rohr mit Rollen gefüllt ist, die auf dem Wege von der Her stellung bis zum Ausfallen aus dem Rohre getrocknet werden, sodaß sie sofort versandbereit und gebrauchsfertig sind. Die Einzelheiten wolle man der Patentschrift entnehmen.