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3418 PAPIER-ZEITUNG Nr. 95 G Herstellung von Wasserzeichen in Papier Das übliche Verfahren, mittels einer zwischen den Saug kasten angeordneten Vordruckwalze (dandy roll) die Papier bahn mit den gewünschten Wasserzeichen zu versehen, läßt sich nicht anwenden, wenn es sich um die Herstellung von Wasserzeichen in langfaserigem, sehr dünnem Papier, z. B. Kopirpapier, Seidenpapier und dergl. handelt, weil das Papier hinterher noch die Gautschwalzen, die Naßpressen, die Trocken zylinder und die Kalander passiren muß, und dabei die Wasser zeichen zum größten Teil wieder ausgelöscht werden. Man hat daher schon mehrfach vorgeschlagen, die Wasserzeichen an verschiedenen Stellen zwischen den Gautsehwalzen und den Kreuzerfahrten für kaufmännische Erkundung Die beabsichtigte Dampferfahrt französischer Großkaufleute und Fabrikanten im Mittelländischen Meer, über die wir in Der zweite Naßfilz, der obere, umgibt die obere Gautsch walze D', läuft zwischen den Preßwalzen G G' hindurch und um die Walzen H und f% herum zu dem Trockenzylinder K und an diesem entlang bis zu dem »Typenzylinder« M, um über die Leitwalzen f 4 , f3, f-, f', f zu der oberen Gautsehwalze zurückzukehren. Die feuchte Papierbahn wird von dem oberen Naßfilz mitgenommen und über die Walzen H, f a und M an dem Trockenzylinder entlang geführt. Bei dem »Typen- zylinder« M verläßt sie den Filz F und läuft um den Trocken zylinder K. Wie man sieht, befindet sich ständig der Naß filz F zwischen der Papierbahn und dem die Zeichen ein pressenden Zylinder M. Konkurse in Schweden. Bis vor kurzem wurden von Kon kursen schwedischer Firmen nur die in Schweden wohnenden Gläubiger amtlich benach richtigt. Ein schwedisches Ge- Druck gepreßt wird, und die Papierbahn zwischen beiden hin- j setz vom 24. Juli 1903 verfügt, daß von nun an auch die außerhalb durchgeht. Die Papierbahn ist in diesem Zeitpunkt noch I Schwedens wohnenden Gläubiger, soweit sie bekannt sind, un genügend feucht, um die Marken mit Leichtigkeit aufzunehmen, I vorzüglich mittels besonderen Briefes zur Gläubigerversammlung und die unmittelbar darauf folgende Trocknung »fixirt« die! eingeladen werden. Zeichen so, daß diese zwischen den Kalanderwalzen nicht mehr ! 77 berichteten, findet nicht statt, da sich zu wenig Teil nehmer gemeldet haben. Der Veranstalter dieser Reise hofft im nächsten Jahre bei stärkerer Beteiligung die Fahrt zustande zu bringen. Bei dieser Gelegen heit weist die Fachzeitschrift »La Papeterie« auf die geringe Reiselust der Franzosen hin und schreibt diesem Umstand den geringen Erfolg des fran zösischen Handels im Auslande zu, während nach ihrer An sicht der Erfolg der deutschen Industrie wesentlich dem zu danken sei, daß der deutsche Geschäftsmann stets selbst hin geht, wo geschäftliche Interessen auf dem Spiele sind. Kalandern der Papierbahn einzuprägen. Als vielfach zweck mäßig hat sieh der Vorschlag erwiesen, die Wasserzeichen mittels eines »Typenzylinders«, d: h. einer die einzuprägenden Zeichen erhaben tragenden Metallwalze, anzubringen, während die Papierbahn um den ersten Trockenzylinder läuft, wobei der »Typenzylinder« gegen den Trockenzylinder mit gewissem Nr. verschwinden. Dieser Einrichtung haften aber mehrere Mängel an, die hauptsächlich darin ihren Grund haben, daß die Trockenzylinder je nach der Art des Papiers mehr oder minder stark erhitzt werden und sich infolgedessen verschieden stark ausdehnen und zusammenziehen, wodurch allmälig eine gewisse Unebenheit der Oberfläche entsteht, besonders wenn die Zylinder sehr breit sind. Infolgedessen arbeitet der »Typen zylinder« nicht fortwährend genau mit der Oberfläche des be treffenden Trockenzylinders zusammen, es entstehen Unregel mäßigkeiten in der Einpressung der Zeichen, auch treten Zerrungen auf, die das Reißen der Papierbahn zur Folge haben. Um diesen Mangel zu beseitigen, läßt man gemäß der vor liegenden Erfindung, für welche Otü M. Farwell in Verbindung mit der Thilmany Pulp & Paper Company in Caucauna, Staat Wisconsin, das amerikanische Patent Nr. 733 709 erhielt, den »Typenzylinder« nicht unmittelbar auf die den ersten Trocken zylinder passirende feuchte Papierbahn einwirken, sondern es wird ständig zwischen dem »Typenzylinder« und der Papier bahn eine Gewebebahn hindurchgeführt, welche die Eindrücke von dem »Typenzylinder« zunächst aufnimmt und an die Papierbahn abgibt. Es soll sich auf diese Weise sowohl lang- als kurzfaseriges dünnes Papier, besonders das erstere, mit sehr deutlichen und dauerhaften Wasserzeichen versehen lassen. Die Abbildung zeigt ein Beispiel der Ausführung dieses Ver fahrens bei einer Langsieb-Papiermaschine für Seidenpapier. Das Metalltuch B wird wie üblich von Registerwälzchen a getragen, läuft über die Saugkasten C hin und über die untere Gautschwalze D zurück. Zwei Naßfilze E und F befördern sodann die Papierbahn durch die Naßpresse G G' zu dem ersten Trockenzylinder K. Der eine Naßfilz E läuft über Leit walzen e e' . . . und zwischen den beiden Preßwalzen G G' hindurch, um über die Leitwalzen e* und e2 zurückzukehren. Zahlungsweise Vergl. Nr. 84 Seite 3005 Die häufigen Klagen über Inanspruchnahme von Kassen-Skonto bei Bezahlung durch langfristige Wechsel haben einzelne Häuser dazu verleitet, jeden Wechsel mit der Lupe zu betrachten. Wir Papier- Großhändler können unsere Kunden nicht in der gleichen Weise be handeln, denn wenn ich solche Anstände machte, würde mich der erste beste Konkurrent von dem Kunden für die Folge befreien. Ich gebe die in Zahlung erhaltenen Wechsel stets sofort weiter. Schreibt mir ein Fabrikant, daß er nicht gerne Wechsel in Zahlung nimmt, so merke ich es mir für die Folge, denn ich habe genug andere Leute an der Hand. Wenn aber jemand von mir Ersatz für Diskont- oder Inkassospesen verlangt, so nehme ich meine Wechsel zurück und löse die Verbindung. Ich gebe keine Wechsel weiter, die länger als 90 Tage zu laufen haben, und bezahle meine Rechnungen nicht später als nach 30 Tagen, vielfach jedoch früher. Wie sehr einzelne Fabrikanten in Wechselsachen gegen die Billigkeit verstoßen, zeigt nachstehender Fall. Ich hatte einer Ge- schäftsbücherfabrik einen Auftrag auf Kopirbücher im Wert von etwa 160 M. gegeben. Nachdem ich über 6 Wochen auf Lieferung gewartet hatte, wurden mir für 40 M. mehr Bücher als bestellt geliefert, ohne irgend welche Aufklärung oder Entschuldigung. Ich behielt die Mehr lieferung, da es sich um gangbare Ware handelte, und bemerkte bei der Zahlung, welche 14 Tage nach Erhalt der Ware erfolgte, daß ich das Mehrgesandte diesmal übernehmen würde, mir aber für die Zu kunft derartige Willkürlichkeiten entschieden verbitten müßte. Meine Zahlung bestand aus einem Kundenwechsel von 100 M., der noch zwei Monate zu laufen hatte, und den Rest in Bar. Die Firma be stätigte die Zahlung, erwähnte die zu viel gesandte Ware garnicht, wohl aber die erst nach zwei Monaten fällige Tratte. Für diese be anspruchte sie 1 M. Diskontvergütung mit dem Bemerken, daß sie mich hiermit einverstanden glaube, wenn ich innerhalb 4 Tagen nichts einwenden würde.