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In Deutschland patentirte Erfindungen Sämtliche Patentschriften werden, soweit sie noch vorhanden sind, zum Preise von 1 M. für jede Patentschrift von dem Kaiserlichen Patentamt zu Berlin NW, Louisenstraße 82/34, an Jedermann abgegeben. Man sende den Betrag an die genannte Verkaufsstelle durch Postanweisung und bezeichne auf derselben deutlich die Nummer der gewünschten Patentschrift Vorrichtung zum Befördern und Wenden von mit Klebstoff ver sehenen Bogen für Maschinen zum Aufträgen von Klebstoff auf Bogen von Kellner & Klüser in Barmen. DRP 145 271. Zusatz zum DRP 128 479. (Kl. 54) [Vergl. Papier-Zeitung 1902 Seite 1082] Bei der Einrichtung des Hauptpatentes verlaufen beide Förderbandsysteme unmittelbar von "der Leimauftragmaschine aus in wagerechter Richtung durch den Arbeitsraum, und die mit Klebstoff versehenen Bogen werden zwischen beiden Förderbandsystemen zuerst bis ans Ende des Arbeitsraumes geführt, hier erst gewendet und auf den oberen rückläufigen Strang des oberen Förderbandsystems gebracht, welches sie dann erst den Arbeitsstellen zuführt. Im Gegensatz hierzu verläuft bei vorliegender Einrichtung das die Blätter den Arbeitsstellen zuführende Förderband system, unmittelbar über den die Blätter von der Leimauftrag walze abhebenden Abstreichern beginnend, zuerst schräg Bild 1 aufwärts und erst dann über die Lcimauftragmaschine hinweg in wagerechter Richtung durch den Arbeitsraum. Das zweite Förderbandsystem überdeckt nur den schräg ansteigenden Teil des ersteren. Die mit Klebstoff versehenen Papierblätter werden hier gleich bei der Einführung zwischen die beiden Förderbandsysteme gewendet, und zwar geschieht beides selbst tätig, das Wenden wie auch die Einführung, indem die Blätter das Bestreben haben, sich aufzurollen und sich dabei um die unmittelbar über den Abhebern befindliche Leitwalze des erst genannten Förderbandsystems herumkrümmen. Zur Be günstigung und Sicherung dieser Wirkung sind unter der letzt genannten Leitwalze noch Scheibenwalzen angeordnet, welche ebenfalls angetrieben sind und miteinander in Eingriff stehen. Das zweite Förderbandsystem dient im wesentlichen nur zum Ausbreiten und Glatthalten der Papierbogen. Da es in folgedessen kurz sein kann, ist diese Einrichtung billiger her zustellen als die des Hauptpatentes, zumal wenn anstatt Schnüre Schraubenfedern als Fördermittel benutzt werden, was sich in der Praxis als vorteilhaft herausgestellt hat. Auch ermöglicht diese Einrichtung einen gewissen Zeitgewinn, weil die sonst so lange Förderung von der Klebevorrichtung bis zu den Arbeitsstellen bedeutend gekürzt wird. Zum Aufträgen des Klebstoffes dient in bekannter Weise die Klebstoffwalze 1, welcher der Klebstoff mittels einer zweiten Walze 3 aus dem Behälter 2 zugeführt wird. Der Walze 1 werden die Bogen so zugeleitet, daß sie einen großen Teil ihres Umfanges berühren und dadurch mit Klebstoff bestrichen werden. Abstreicher 4 dienen zum Abheben der Bogen von der Klebstoffwalze 1. Ueber den Abstreichern 4 ist zwischen den Lagerarmen 5, welche drehbar um Zapfen 6 am Gestell der Maschine gehalten sind, die Walze 7 des die Blätter den Arbeitsstellen zuführenden Förderbandsystems gelagert, welches von den Bändern 8 gebildet ist, die in Nuten der Walze 7 ge führt sind. Der obere Strang dieser Bänder läuft von der Walze 7 schräg aufwärts bis zur Walze 9, um von hier aus über die Klebevorrichtung hinweg in wagerechter Richtung durch den ganzen Arbeitsraum an den einzelnen Arbeitsstellen vorbeigeführt zu werden. Der rückläufige Strang gelangt über die Führungswalze 10 nach der Walze 7 zurück. Das zweite Förderbandsystem ist unmittelbar über dem schräg ansteigen den Teile des ersteren angeordnet und verläuft mit diesem parallel. Es besteht aus einer Anzahl endloser, über die Walzen 11 und 12 laufender Schnüre oder auch Schrauben federn 13. Beide Förderbandsysteme werden in geeigneter Weise in der Richtung der in Bild 1 eingezeichneten Pfeile angetrieben. Unterhalb der Walze 7 sind zwei in der Pfeilrichtung sich drehende Walzen 14 und 15 angebracht, welche je mit schmalen, am Umfange scharfkantigen, reifenartigen Erhöhungen ver sehen sind. Die Erhöhungen der unteren Walze 14 greifen zwischen die Abstreicher 4, die der oberen 15 zwischen die Schnüre 13 des zweiten Förderbandsystems ein und ebenso die Erhöhungen der einen zwischen die der anderen Walze. Die von der Klebstoffauftragwalze 1 durch die Abstreicher 4 abgehobenen Bogen krümmen sich in dem natürlichen Be streben, sich aufzurollen, um die Leitwalze 7 des Förderband systems herum und gelangen so mit der Klebstoffseite nach oben zwischen beide Förderbandsysteme. Sollte das Wenden und die Einführung der Bogen in die Fördervorrichtung nicht in dieser Weise selbsttätig geschehen, so wird es durch die Walzen 14, 15 unterstützt, welche in diesem Falle die Blätter allmälig nach oben ablenken und zwischen beide Förderband systeme führen. Zwischen beiden Förderbandsystemen liegend und so am Aufrollen verhindert, werden die Bogen bis zur Walze 9 befördert, von wo sie von den Bändern 8 allein weiter befördert und den Arbeitsstellen zugeführt werden. Patent-Anspruch: Eine Ausführungsform der durch Patent 128 479 geschützten Vorrichtung zum Befördern und Wenden von mit Klebstoff versehenen Bogen für Maschinen zum Aufträgen von Klebstoff auf Bogen, dadurch gekennzeichnet, daß das eine Förderband- System (8), unmittelbar über den die Bogen von der Leim auftragwalze (1) abhebenden Abstreichern (4) beginnend, zuerst schräg auf die Maschine zu nach aufwärts und dann über die Maschine hinweg in wagerechter Richtung durch den Arbeits raum geführt ist, während das zweite Förderbandsystem (13) parallel zu dem schräg ansteigenden Teil des ersteren verläuft und nur diesen überdeckt, sodaß die von der Klebstoffwalze (1) abgehobenen Bogen infolge des Bestrebens, sich aufzurollen, und unterstützt von vor der Walze (1) angeordneten Scheiben rollen (14, 15) sich um die Leitwalze (7) des Förderband systems (8) herumlegen und so mit der Klebstoffseite nach oben zwischen beide Förderbandsysteme eintreten, von welchen das erstere (8) die Bogen den Arbeitsstellen zuführt. = Trauer-Postkarten = — D. R.-G.-M. 157 972 — [152911 mit vorgedrucktem Text. Dieselben eignen sich bei Todesfällen zu sofortigem Versand, da nur der Name des Verstorbenen, sowie das Datum der Beerdigung darauf vermerkt wird. — Mustersendung gratis. Heinrich Wissenbach, Freiburg i. B.