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3276 PAPIER-ZEITUNG Nr 91 einer gemeinschaftlichen Sitzung von Prinzipals- und Gehilfenvertretern aus Berlin, Leipzig und Stuttgart mit der Bedingung geschaffen worden, daß dasselbe seine Tätigkeit auf das gesamte Deutsche Reich erstrecke. Als Sitz des Tarifamtes sei Leipzig bestimmt. Das Tarifamt werde von drei Prinzipals- und drei Gehilfen-Mitgliedern und je zwei Stellvertretern gebildet, es veröffentliche alljährlich eine Liste der tariftreuen Firmen, veranstalte statistische Erhebungen über Lohn-, Arbeits- und Lehrlingsverhältnisse, vermittele zwischen Prinzipalen und Gehilfen, nachdem die Tätigkeit des Tarifschiedsgerichts erfolglos gewesen sei, arbeite einen Kommentar zum Tarif aus, führe ihn fort und nehme Anträge auf Abänderung des vom 1. September 1903 bis zum 31. August 1906 gütigen Tarifs entgegen. (Leipziger Nachrichten) München. Die Lohnkommission der Buchbinder hatte ein Rund schreiben bezüglich der Lohnverhältnisse an die Prinzipale erlassen, und in einer kürzlich abgehaltenen Versammlung wurde über die ein gelaufenen Antworten berichtet. Dann forderte der Referent die Anwesenden zum Eintritt in eine Organisation auf, denn nur in einer starken Organisation beruhe die Sicherung des Tarifvertrages. Zum Schlüsse wurde eine Resolution angenommen, welche sich für Ein führung einer Tarifgemeinschaft ausspricht und die Lohnkommission beauftragt, dieserhalb nochmals mit den Arbeitgebern zu verhandeln. (Münchner Post) Berlin. Die Albumarbeiter und -Arbeiterinnen befaßten sich in einer öffentlichen Versammlung mit der Aufbesserung und einheitlichen Reglung der Lohn- und Arbeitsverhältnisse für das ganze Gewerbe. In einer früheren Resolution waren gefordert: Einführung der neun stündigen Arbeitszeit, Zahlung eines prozentualen Zuschlags für U eber stunden und Einführung von Mindestlöhnen sowie Erhöhung der Akkordsätze, wie sie für das Buchbindergewerbe festgesetzt sind. Sämtliche Redner äußerten sich im Sinne des Referenten. (Vorwärts) Weihnachtsausstellung des Deutschen Buchgewerbevereins. Die Aus stellung soll am 22. November eröffnet und am 31. Dezember ge schlossen werden. Aufnahme finden solche Bücher und Kunstblätter, die sich zu Geschenkzwecken eignen. Die Beschickung der kostenfrei zugängigen Ausstellung liegt in erster Linie im Interesse der Verleger. Die auszustellenden älteren und neueren Werke sowie Kunstblätter müssen bis spätestens 20. November 1903 in Händen des Deutschen Buchgewerbevereins sein. Kundsieb=Cylinder Stärkste Entwässerung. Leichteste Reinigung. Fortfall des Unterlags gewebes. Der Ueberzug ruht un- mittelbar auf dem kup* fernen, c nisch geloch ten Mantel. Der Mantel, In sich durch gelochte kupferne, U-förmige Ringe ver steift, besitzt eine ausserordentlich grosse Widerstandsfähigkeit. lieber 1200 Stück geliefert ! Patent „Andres" D. R. P. No. 78408 Wellblech-Cylinder Patent „Zeyen“ D. R. P. No. 103676 Dieser Cylinder ist der stärkste und widerstandsfähigste, den es giebt, und daher in Fällen besonders starker Be anspruchung zu empfehlen. Verbesserter Ringcylinder Patent „Zeyen“ D. R. P. No. 104897. Bei diesem Cylinder sind die stören den, vielen, inneren messingenen Ver steifungsringe durch einige wenige U-förmige gelochte kupferne Versteifungs ringe ersetzt. Hierdurch wird der Cylinder viel freier im Innern und eine leichte Reinigung ermöglicht. Sämtliche Maschinen und vollständige Einrichtungen für Papier- und Pappeniabriken, Holzschleilereien. Papiermaschinen-Siebe in unübertroffener Güte bis 4500 mm breit. Gelochte und gepresste Bleche aller Art. [143159 — An Schläge kostenfrei — Maschinenbau und Metalltuchfabrik A.-G. RAGUHN in Anh. ARNO KREBS, “ÄiT Leipzig-Mockau QV Spezialität: Walzendruckmaschinen 68 bis Sechstarben-Druck mit elastischenGummi- Dessin walzeaf.Tapeten-,Buntpapi er-, Pappen-, Papier-Laternen-„und_Kar- tonnagen-Fabriken. — Her stellung elast. Gummi-Dessin-u. glatter Walzen f. alle Brauch. Papierfärb-, Kartonnagen-, Ka- schir-, Oeldruck-, Gummir-, Heft-, Oesen- u. Lochmaschin. $ X s $ $ J Dünnes grünlichweißes Druckpapier 191. Schiedspruch Wii- haben mit Herrn X., Papiergroßhändler in A., Differenzen wegen eines gelieferten Papiers, und die Firma nahm unsern Vorschlag an,°daß die Angelegenheit durch Ihre Entscheidung erledigt werden soll. Wir lieferten am 30. Juni 1903 genannter Firma 10 546 kg dünn weiß Druckpapier zum Preise von . . M. die 100 kg franko B., Format 63X94 cm, 173/4 kg die 1000 Bogen = 30 g'qm. Der Preis ist in An betracht dessen, daß es sich um ein außerordentlich dünnes Papier handelt, sehr niedrig. Der Abnehmer des Herrn. X. stellt unseres Erachtens viel zu hohe Ansprüche an das Papier, er bemängelte, daß es stäubt, und daß ein leichter Nüance-Unterschied in der Partie vorhanden war. Wir geben Ihnen anbei die uns in der letzten Hinsicht von Herrn X. gesandten Muster und verstehen nicht, daß diese geringfügige Farben-Ab- weichung zu dem in Frage stehenden Zwecke von irgend welchem Belang sein soll. Der Preis für das Papier ist so niedrig, daß ein von dem Kunden geforderter Nachlaß uns sehr hart treffen würde. Papierfabrik Y. in B. * * Ich bin mit meinem Fabrikanten übereingekommen, daß wir uns in der folgenden Streitfrage Ihrem Urteil unterwerfen. Ich bestellte 10 000 kg gut maschinenglatten, grünlich getönten Druck, 30 g/qm, nach beifolgender Probe I. Die Ware ist zur Ab lieferung gelangt und mein Buchdrucker beklagt sich: 1. daß das Papier überaus stark beim Drucken stäubt, wodurch eine wesentlich geringere Auflage als sonst täglich bedruckt wird, weil die Maschinen alle paar Stunden gewaschen werden müssen (also schlechter Holzschliff), 2. daß das Papier in zwei verschiedenen Tönungen, siehe Muster 1 und 2, (Muster 1 ist die vorgeschriebene Farbe) geliefert worden ist, wodurch viele Exemplare des Katalogs, für den das Papier bestimmt ist, unverwendbar sind. Der Auftraggeber meines Druckers verweigert die Annahme von Katalogen, welche zwei verschiedene Papier färbungen enthalten. Seitens des Fabrikanten sind die Packen, welche die abweichende Färbung enthielten, nicht kenntlich gemacht worden; es liegt auch die Möglichkeit vor, daß die fehlerhafte Tönung in jedem Ries mehr oder weniger vorkommt. Wie groß der Schaden meiner Buchdruckerei hieraus sein wird, läßt sich einstweilen nicht übersehen; ich soll nun meinem Abnehmer einen bedeutenden Nachlaß einräumen, kann mich aber über dessen Höhe mit meinem Fabrikanten nicht verständigen. Welchen Nachlaß schlagen Sie vor? PapiergroßlMndler X. in A. Prüfung von Vorlage- und Liefermuster auf Stoffzusammen- Setzung mittels Holzschliff-Reagenzien und auf Festigkeit, Griff, Glätte usw. ergeben, daß zwischen beiden Papieren nach diesen Richtungen kein wesentlicher Unterschied besteht. Ob und in welchem Maße das gelieferte Papier staubt, könnte man nur durch Verdrucken von mehreren Tausend Bogen feststellen. Die Beschaffenheit des bedruckten Liefermusters deutet nicht darauf hin, daß zu seiner Herstellung mehr Fangstoff oder totgemahlener Schliff verwendet wurde als zu der des Kauf- musters. Die Ladung enthält, wie die bedruckten Liefermuster zeigen, Papier von zwei Tönungen, davon ist eine heller als die des Kaufmusters. Der Unterschied der Tönungen ist aber so gering, daß er das Papier für seinen Zweck nicht unbrauchbar macht. Es wird zu Preislisten für billige Bücher verarbeitet, die kosten frei verteilt werden. Dem Leser solcher Listen wird der geringe Farben-Unterschied der Blätter kaum auffallen. Die Papierfabrik hätte trotzdem dafür sorgen sollen, daß die verschiedenen Tönungen auseinander gehalten „werden, und ihren Abnehmer vom Vorhandensein der Tönungen benach richtigen sollen, damit jede Tönung für sich verarbeitet werden könne. . Hauptsächlich mit Rücksicht auf diese Unterlassung entscheiden wir, daß die Papierfabrik Y vom 100 kg-Preis der Ware 1 M. nachlassen muß. 146887 Fabrik amerikanischer ^ür-Masehi ne P Federn- 544 und Rollen - System E. C. H. Will Hamburg-Eppendorf Neweste KonMniklion^n • Prorpektv franko 0 ste Auszeichnungen: Hamburg 1876 Berlin 1878 Berlin 1881 Antwerpen I«»® __ Hambung 1889 Amsterdam 1892 Königsberg 1895