Suche löschen...
Papierzeitung
- Bandzählung
- 28.1903,79-105
- Erscheinungsdatum
- 1903
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id181079921X-190307902
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id181079921X-19030790
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-181079921X-19030790
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Projekt: Bestände der Universitätsbibliothek Chemnitz
- LDP: Bestände der Universitätsbibliothek Chemnitz
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Papierzeitung
-
Band
Band
-
- Ausgabe Nr. 79, 1. Oktober 2813
- Ausgabe Nr. 80, 4. Oktober 2849
- Ausgabe Nr. 81, 8. Oktober 2889
- Ausgabe Nr. 82, 11. Oktober 2925
- Ausgabe Nr. 83, 15. Oktober 2965
- Ausgabe Nr. 84, 18. Oktober 3001
- Ausgabe Nr. 85, 22. Oktober 3037
- Ausgabe Nr. 86, 25. Oktober 3073
- Ausgabe Nr. 87, 29. Oktober 3109
- Ausgabe Nr. 88, 1. November 3145
- Ausgabe Nr. 89, 5. November 3185
- Ausgabe Nr. 90, 8. November 3225
- Ausgabe Nr. 91, 12. November 3265
- Ausgabe Nr. 92, 15. November 3301
- Ausgabe Nr. 93, 19. November 3341
- Ausgabe Nr. 94, 22. November 3377
- Ausgabe Nr. 95, 26. November 3417
- Ausgabe Nr. 96, 29. November 3453
- Ausgabe Nr. 97, 3. Dezember 3489
- Ausgabe Nr. 98, 6. Dezember 3525
- Ausgabe Nr. 99, 10. Dezember 3565
- Ausgabe Nr. 100, 13. Dezember 3601
- Ausgabe Nr. 101, 17. Dezember 3641
- Ausgabe Nr. 102, 20. Dezember 3673
- Ausgabe Nr. 103, 24. Dezember 3709
- Ausgabe Nr. 104, 27. Dezember 3741
- Ausgabe Nr. 105, 31. Dezember 3777
-
Band
Band
-
- Titel
- Papierzeitung
- Autor
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Redner beanstandet die Bedingung des Verbandes, daß er nicht das Erzeugnis einer bestimmten Fabrik liefern müsse, sowie diejenige, daß der Verband nicht verpflichtet sei, wegen Betriebsstörung aus gefallene Mengen nachzuliefern. Anderswo als beim Verband darf aber der Kunde nicht kaufen, und so könnte es vorkommen, daß die Zeitung ihr Erscheinen einstellen müßte. Es wurde gesagt, der Besitzstand des Großhandels soll erhalten bleiben; d. h. ich muß dem Syndikat anzeigen, welchen Druckereien ich seither Ware geliefert habe, und das Syndikat wird unter Umständen sagen: schön, du sollst da auch weiter liefern, wo du, »nachgewiesenermaßen regelmäßig« geliefert hast. Wenn ich in einem Jahr geliefert habe und ein anderer im nächsten Jahr, dann hat keiner »regelmäßig« geliefert! Das Syndikat nimmt uns das Geschäft. Außerdem werden nur bestehende Verbindungen erhalten. Wenn eine Druckerei eingeht, haben wir sie verloren; tritt eine neue hinzu, so dürfen wir dieser nicht Papier verkaufen. Das Streben des Syndikats geht dahin, zu monopolisiren und den Großhandel auszuschalten. Der Verleger kauft dadurch nicht billiger; denn wenn nicht so gerechnet würde: den Nutzen, den der Großhandel hat, will ich als Fabrik, als Syndikat selbst haben —, dann hätte die ganze Bewegung keinen Zweck. Die Großhändler stützen die ringfreien Fabriken Wir haben das Bestreben, möglichst viele Fabriken außerhalb des Syndikats zu sehen, und ich habe eine Feinpapierfabrik veranlaßt, mit einer Maschine zur Druckpapierfabrikation überzugehen. Wie sollen wir uns denn anders helfen! Fänden die Verleger nicht noch viele draußen stehende Fabriken, und würden diese vom Großhandel nicht gefördert, dann ginge die Fabrikation ganz und gar in die Hände des Syndikats über. Eine gewisse Grenze bei der Preisbildung bleibt eben dadurch bestehen, daß eine Fabrik, die bisher nicht Druckpapier fabrizirte, zur Druckpapierfabrikation übergeht. Das Interesse sämt licher Verleger erheischt, möglichst viele Fabriken außerhalb des Syndikats zu wissen. Schädigung der Fabrikanten anderer Papiere durch den Verband Die Verbands - Fabriken durften zeitweilig anstatt 100 nur 60 pOt. Zeitungsdruckpapier fertigen. Um sich Absatz an Stelle der fehlenden 40 pCt. zu schaffen, mußten sie neu aufgenommene Stoffe billig liefern, und so wurde Papier in unternormalen Stärken ebenso billig verkauft, wie normalstarkes. Dadurch, daß die Herren zur Herstellung von satinirtem Druckpapier übergingen und dessen Preise warfen — also etwas, was sie beim Zeitungsdruck verhindern wollen —, schädigten sie diejenige Fabrikation, die seit Jahr und Tag satinirtes Druckpapier herstellt und Preise erzielte, die sich im Großen und Ganzen 2 bis 3 Pf. höher stellen als für unsatinirtes Zeitungspapier. Außerdem haben sich manche Syndikatsfabriken auf die Herstellung von fettdichtem Pergamyn und anderem Papier geworfen, weil sie ihre seitherigen Erzeugnisse infolge der Einschränkung nicht verkaufen konnten. Spekulations-Käufe Es war von Spekulationskäufen die Rede. Auch wir schließen einen Posten Druckpapier ab, wenn wir denken, gut zu kaufen. Wir können doch nicht von der Hand in den Mund leben! Wenn bei mir heute ein Verleger 10 000 kg bestellt, dann kann ich nicht erst überall herumfragen: wer macht diese schnell und preiswert. Ich spekulire in Druckpapier nicht, würde dies aber nicht für ein großes Unglück halten, soweit anständige Form bewahrt wird. Unterbietung der ringfreien Großhändler durch den Verband Das Syndikat besucht die Provinz — das ist sein gutes Recht —; wenn es dabei jemand findet, der, wie meine Firma, kein Kilogramm vom Syndikat kauft, dann wird ausgesprochenermaßen der Preis stark unterboten. Es werden Plätze besucht, an welchen im ganzen Jahre nur 100 000 Bogen Druckpapier, 30 kg schwer, also ungefähr im Werte von 600 M., gebraucht werden. Da wird eben das Syndikat Großhändler. Das mag es. Dann werden wir uns noch fester auf den Standpunkt stellen: freie Bewegung! Ursprünglich hieß es in den Bedingungen, daß Anfragen unter 10 000 kg überhaupt abgelehnt werden. Es scheint also, daß die Verkehrsbedingungen zum Schaden des Großhandels geändert sind. Dr. Jaenecke - Hannover: Wenn die Verkaufsbedingungen des Syndikats durchgeführt werden, so bedeutet das erhebliche Verteuerung des Papiers. Schädigung der Papier verarbeitenden Industrie Hager - Berlin schildert an Hand von Beispielen ausführlich, wie nachteilig es auf die Papierverarbeitung wirke, wenn der Verband im Inland zu hohen Preisen verkauft, nach dem Ausland aber billig liefert. Wenn durch Verteurung des Papiers die Selbstkosten der Papierverarbeiter bedeutend steigen, können sie nicht mehr exportiren, und man müsse bedenken, daß diese Industrie, das Druckgewerbe inbe griffen, 40 bis 50 pCt. ihrer Erzeugung im Ausland absetzt. Diese Ausfuhr hat rund 2&0 Millionen M. Wert. Die deutschen papierver arbeitenden Gewerbe umfassen 30 000 Betriebe nach der 1895 er Berufsstatistik, und beschäftigen rund 220 000 Personen. Die Lieferungsbedingungen scheinen zur Zeit für die Papierver arbeiter noch gelinde zu sein. Aber man muß immer damit rechnen, daß, wenn das Papierkartell erst seine Macht befestigt hat, es dann vielleicht anders werden könnte. Redner deutet zum Schluß an, daß sich die Schäden des Kartells unter Umständen durch Aus dehnung des Veredlungsverkehrs und der Zollrückvergütung heilen ließen. Beschwerden der Verleger über einzelne Verkaufsbedingungen Robert Bachem - Köln bemängelt die Lieferungsbedingung, wonach Arbeiterausstände usw. von Lieferung und Abnahme entbinden. Er fragt ferner: Gilt die Bedingung »Bei allen Anfertigungen gilt ein Mehr- oder Minderergebnis bis zu 10 pCt. als zulässig« für größere Abschlüsse? Dann müßte der Zeitungsverleger zufrieden sein, wenn ihm 5 Waggons weniger bei Abschluß von 50 Waggons geliefert würden, und er müßte sehen, wie er sich dafür decken könnte. Dr. Reismann-Grone, Essen, fügt diesen Beschwerden einige weitere zu. Er hält es für ungerechtfertigt, daß Ueberschreitung der Gewichtsgrenze um 212 pCt. zulässig ist. Auch die Bestimmung, daß Mehrgewicht eines Teiles des Rollenpapiers keinen Grund zu Be mängelungen abgeben darf, sei nicht ganz billig, denn es sei schwer, wenn nicht unmöglich, ganze Rollen' in allen einzelnen Teilen zu ver wiegen und das Gewicht festzustellen. Wenn man aus einer Rolle ein Quadratmeter herausnimmt und feststellt, es habe erhebliches Üeber- gewicht, so muß man das Recht haben, solche Rollen zurückzuweisen. Auch sei es nicht berechtigt, statt eines nach Muster einer bestimmten Fabrik gekauften Papiers ein anders geartetes Papier einer andern Papierfabrik zu liefern. Ferner haben sich bei Verlegern des rhein.-westf. Industriebezirks folgende kleinere Mängel der Verkaufsbedingungen herausgestellt: 1. Wenn man loko Druckerei kauft, hat das Syndikat verlangt, daß die Fracht im voraus bar von den Verlegern erlegt werde, mit andern Worten, daß diese um den Preis dieser Fracht ihr Betriebs kapital vermehren. Auf Vorstellung einer Firma wurde diese Forde rung zurückgenommen. 2. Es war früher üblich, entweder drei Monate Ziel zu geben oder 2 pCt. Skonto bei Barzahlung. Das Syndikat zog bei der Rechnung die Fracht ab und gewährte Skonto nur auf Nettopreise. Dadurch trat eine Preissteigerung ein. Wie ich höre, hat das Syndikat diesen Standpunkt später aufgegeben. 3. Es war Gebrauch, daß die Emballage stets kostenfrei geliefert wurde; das Syndikat mutet in seinen Bedingungen den Abnehmern zu, sie sollten sorgfältig alles Holz und alle Eisenreifen sammeln und dem Absender wieder zugehen lassen. Offenbar ist es doch Sache des Verkäufers, zu seinen Lasten eine Ware so zu verpacken, daß sie ord nungsmäßig am Lieferort ankommt. Auch diese Maßnahme wurde später zurückgenommen, steht aber, wie alles andere, noch in den Verkaufsbedingungen und wird sicherlich bei Hausse-Zeiten abermals zur Durchführung gebracht. 4. In der Regel wurde auch früher drei Monat Ziel gestellt, selbst erste Papierfabrikanten gaben aber an minder leistungsfähige Verleger bis zu sechs Monaten Ziel. Auch dieses wurde mit einem Schlage vom Syndikat beseitigt, wobei Redner zugibt, daß eine Zahlungsfrist von sechs Monaten kein allgemein zu erstrebendes Ziel sei. 5. In früheren Zeiten galt es als selbstverständlich, daß unver wandte Reste der Rollen verwogen, zurückgesandt und vom Gewicht abgezogen wurden, sie waren ja für den Verleger nicht brauchbar, und es liegt viel an der Fabrik, ob sehr viele Reste bleiben oder weniger. Das Syndikat nimmt keine Reste zurück. 6. Nach den Verkaufsbedingungen, wie es im Bericht des Herrn Referenten steht, soll nicht mehr der Verkäufer, wie bisher, sondern der Käufer das Risiko des Transports tragen. Nun ist aber die Ver packung stets Aufgabe des Absenders, von seiner Sorgfalt hängt es ab, ob eine Rolle unterwegs bei einem Stoße schief wird oder sonst leidet. Ueberschiebung des Verlustes auf den Käufer bedeutet wiederum eine kleine Preissteigerung. Es wäre billig gewesen, daß solche indirekte Preissteigerungen eine Verbilligung des Papiers begleitet hätte. Das geschah aber nicht, vielmehr waren diese preissteigernden Bedingungen nur die Begleit erscheinungen einer gewaltigen allgemeinen Preiserhöhung des Fabrikats. Leonhardt-Crossen a. d. Mulde erwidert Herrn Engel, der Verband sei nicht berechtigt, jedes Fabrikat, welches ihm behebt, seinen Ab nehmern zuzustellen. Nur wenn die für eine bestimmte Lieferung verpflichtete Fabrik in Not gerät, kann der Verband Ersatzpapier aus einer andern Fabrik liefern. Zu Herrn Hager’s Angaben über die die papierverarbeitende Industrie bemerkt Redner, daß der Verband nur i/2 pCt. seiner Ver käufe an die papierverarbeitende Industrie geliefert habe. Der hierfür in Frage kommende Wert betrug im Jahre 1902 etwa 90 000 M. Direktor Reuter, Berlin, bestreitet, daß das Syndikat bestrebt wäre, alle Händler auszuschalten. 10 pCt. Mehr- oder Minderlieferung ist nur bei kleinen Anfertigungen zulässig Redner bemerkt auf die Ausführungen des Herrn Bachem: Der Ausdruck »10 pCt. Mehr- oder Minderergebnis ist zulässig«, der in den Bedingungen steht, bezieht sich lediglich auf kleine Anfertigungen, niemals auf große Mengen in Rotationsdruck. (Bachem: Das steht aber nicht da!) Bitte, es steht da: »Bei allen Anfertigungen gilt usw. usw.« Was versteht der Papiermacher unter einer Anfertigung? Unter Anfertigung versteht der Papiermacher einen Auftrag in ganz besonderem Format oder Farbe oder irgend einer Eigentüm lichkeit und namentlich in Mengen, die kaum einen Holländer oder eine Bütte anfüllen. Für solchen Fall ist die Bedingung geschaffen, daß der Fabrikant berechtigt sein soll, das etwa mehr fabrizirte dem Drucker oder Händler liefern zu können. Das ist die Bedeutung dieser Bedingung. Vorherige Zahlung der Fracht Ferner ist gefragt worden, warum die Fracht vorher bezahlt
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)