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Papierzeitung
- Bandzählung
- 28.1903,79-105
- Erscheinungsdatum
- 1903
- Sprache
- Deutsch
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- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek Chemnitz
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- SLUB Dresden
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id181079921X-190307902
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Zeitschrift
Papierzeitung
-
Band
Band 28.1903,79-105
-
- Ausgabe Nr. 79, 1. Oktober 2813
- Ausgabe Nr. 80, 4. Oktober 2849
- Ausgabe Nr. 81, 8. Oktober 2889
- Ausgabe Nr. 82, 11. Oktober 2925
- Ausgabe Nr. 83, 15. Oktober 2965
- Ausgabe Nr. 84, 18. Oktober 3001
- Ausgabe Nr. 85, 22. Oktober 3037
- Ausgabe Nr. 86, 25. Oktober 3073
- Ausgabe Nr. 87, 29. Oktober 3109
- Ausgabe Nr. 88, 1. November 3145
- Ausgabe Nr. 89, 5. November 3185
- Ausgabe Nr. 90, 8. November 3225
- Ausgabe Nr. 91, 12. November 3265
- Ausgabe Nr. 92, 15. November 3301
- Ausgabe Nr. 93, 19. November 3341
- Ausgabe Nr. 94, 22. November 3377
- Ausgabe Nr. 95, 26. November 3417
- Ausgabe Nr. 96, 29. November 3453
- Ausgabe Nr. 97, 3. Dezember 3489
- Ausgabe Nr. 98, 6. Dezember 3525
- Ausgabe Nr. 99, 10. Dezember 3565
- Ausgabe Nr. 100, 13. Dezember 3601
- Ausgabe Nr. 101, 17. Dezember 3641
- Ausgabe Nr. 102, 20. Dezember 3673
- Ausgabe Nr. 103, 24. Dezember 3709
- Ausgabe Nr. 104, 27. Dezember 3741
- Ausgabe Nr. 105, 31. Dezember 3777
-
Band
Band 28.1903,79-105
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Nr. 91 PAPIER-ZEITUNG 3267 Warum bestanden die kleinen Fabrikanten auf hohen Preisen? Gerade die kleinen Papierfabriken mußten außerordentlich hohe Rohstoffpreise bezahlen, und die Ermäßigung war in einem Moment vorgeschlagen, wo diese hohen Rohstoffpreise von ihnen für die ganze Dauer des Jahres noch zu zahlen waren. Und da sollten sie eine Preisermäßigung für Papier eintreten lassen! In unserer Papier fabrik allein hatte nach den Abschlüssen die Steigerung der Kohlen preise 60- bis 70 000 M. ausgemacht, und erst später haben die Kohlenlieferanten ihre Preise ermäßigt. In solcher Lage waren die Papierfabrikanten nicht leicht geneigt, die Kosten ausschließlich aus eigener Tasche zu nehmen, um den Zeitungsverlegern entgegen zu kommen. Hiermit schließt die Besprechung der Frage 9. * * * Frage 10: Hat das Syndikat Einfluß auf die von ihm abhängigen Industrien und Händlerlcreise ausgeübt, insbesondere durch die Festsetzung von Verkaufsbedingungen? Welche Stellung nimmt das Kartell gegenüber den Einkaufsvereinigungen ein? Verkaufsbedingungen Dr. Voelcker: Wir müssen unterscheiden zwischen den allgemeinen und den besonderen für Großhändler aufgestellten Verkaufsbe dingungen. Die allgemeinen Verkaufsbedingungen wurden aufgestellt nach dem Vorbilde der im Jahre 1899 von dem Verein Deutscher Papierfabrikanten im Einverständnis mit einer Anzahl hervor ragender Berliner Großhändler aufgestellten Verkaufsbedingungen. (Widerspruch). Die Verkaufsbedingungen für Großhändler liegen nur zum Teil vor. Nach einer Bestimmung dieser Bedingungen sind die Großhändler verpflichtet, ihren gesamten Bedarf ausschließlich vom Syndikat zu beziehen, und als Gegenleistung wird ihnen ein besonderer Rabatt bewilligt. Redner fragt das Syndikat, ob wegen dieser Bestimmung schon Rechtsstreitigkeiten stattgefunden haben, und fragt die Händler, ob diese Bestimmung maßgebenden Einfluß auf ihre Absatzbeziehungen ausgeübt hat. Direktor Reuther - Berlin: Es war für das Syndikat nicht leicht, sich mit den Händlern zu einigen. Vor Bestehen des Syndikats lag der Vertrieb des Druckpapieres zum Teil in den Händen des Groß handels. Daneben verkehrten die bedeutendsten Druckpapierfabriken und auch einige von geringerem Umfange direkt mit den Zeitungs verlegern, einige sogar unter Ausschluß von Agenten. Bei Eröffnung der Tätigkeit des Syndikats wurden mit den namhafteren Berliner Druckpapier-Großhändlern Beratungen abgehalten, um die allgemeinen Verkaufsbedingungen für Druckpapier, wie sie vom Verein Deutscher Papierfabrikanten einige Monate früher unter Zuziehung der Groß händlerschaft in Berlin beraten und beschlossen waren, weiter auszu bauen, ferner um Verkehrsbedingungen festzustellen, auf Grund deren der Großhandel mit dem Syndikat arbeiten könnte. Schon damals erhob das Syndikat den Anspruch, daß alle Zeitungsdruckereien die mehr als 10000 dz Zeitungsdruckpapier im Jahre brauchen, dem Zwischen handel entzogen und dem Syndikat als direkte Abnehmer vorbehalten werden sollen. Auf Wunsch der Großhändler wurde ferner - der Grundsatz aufgestellt, daß je nach dem Gewichts-Umsatz, den ein Großhändler bei seinen Käufen vom Syndikat erzielte, der Verkaufspreis abgestuft wurde. Der Preisunterschied zwischen der höchsten Stufe mit 20 000 und mehr dz Jahresbedarf einerseits und der niedrigsten Stufe von 1200 und weniger dz Jahresbedarf anderseits betrug 1,25 M. für den dz. Auf Grund dieser Abmachungen traten für das Jahr 1901 elf deutsche Großhändler mit dem Syndikat unter Exklusivvertrag. Die meisten anderen Großhandlungen hatten sich vor Abschluß des Syndikats für 1901 reichlich gedeckt. Schon 1901 erkannte das Syndikat, daß in den Abstufungen nach dem jeweiligen Jahresumschlag eine Ungerechtigkeit lag, da sehr bedeutende Papierhandlungen auf dem Gebiete des Verkaufs von Druckpapier geringe Konsumenten sein konnten, während Händler, die sich nur mit Druckpapier befaßten, im Umfang ihres Geschäfts weit hinter jenen Großhandlungen zurückstehen und doch die größten Druckpapierkäufer sein konnten. Daher wurde für 1902 dieser Grundsatz fallen gelassen und der Grundsatz aufgestellt, daß jeder Großhändler, einerlei wie viel er beim Syndikat einkaufen werde, den gleichen billigsten, jedem anderen Großhändler eingeräumten Verkaufs preis vom Syndikat erhalte, wenn er mit diesem unter Exklusivvertrag trat. Gleichzeitig wurde der Verkaufspreis den Großhändlern nur noch franko Bestimmungsort gestellt und als Gegenleistung für den ausschließlichen Bezug von Druckpapier ein Umsatzrabatt von 2 pCt. eingeräumt. Auf dieser Grundlage traten für 1902 29 deutsche Groß handlungen mit dem Syndikat unter Vertrag. 1903 stieg die Zahl der sogenannten Verbandsgroßhändler auf 36. Durch diese Großhandlungen wurden an Druckereien mittleren Umfanges im Jahre 1902 rund 200 000 dz abgesetzt. Mit wenigen Ausnahmen wurde während dieser Zeit jeder andere Händler, der an das Syndikat herantrat, um Druckpapier zu kaufen, ohne unter Exklusivvertrag zu treten, abgewiesen. Nur in den wenigen Fällen wurde eine Ausnahme gemacht, wo Papier - an Druckereien zu liefern war, mit denen die Verbandsgroßhändler nicht in Verbindung standen. Der Verband bekämpft die Spekulation Bei dem Verkehr mit dem Großhandel bezweckte das Syndikat, den legitimen Handel zu unterstützen und die Spekulation zu unter drücken. Als legitimer Handel wird angesehen, wenn der Händler auf Grund sicherer Einkaufspreise unter Zuschlag eines auskömmlichen Nutzens das Papier weiter verkauft und dabei diejenigen Bedingungen einhält, die von den Papiermachern als zulässig und für den Papier verkauf handelsüblich hingestellt wurden. Dagegen steht die Spekulation mit Druckpapier dem Streben des Syndikats nach stabilen Preisen und Anpassung des Angebots an die Nachfrage im Wege. Papier im allgemeinen und Druckpapier ins besondere ist kein Spekulationsartikel, und nach den Vorgängen, die von fast allen Papierfabriken Deutschlands beobachtet wurden, sind allemal diejenigen Großhändler, welche im Fall weichender Tendenz der Papierpreise in blanko und ohne Rücksicht auf die Herstellungs kosten des Papiers dasselbe verkaufen, gerade die, welche nachher beim Einkauf den um Bestellungen verlegenen Papierfabrikanten in der unwürdigsten Art im Preise drücken. Derartige Händler nötigen mit unwahren Behauptungen den im Gebirge sitzenden, vom Papier markt abgeschnittenen Papierfabrikanten zu einem weit unter dem Marktpreis liegenden Verkaufspreise. Umgekehrt sind aber dieselben Großhändler im Falle steigender Tendenz auf dem Papiermarkte immer wieder diejenigen, die unter Anwendung aller Künste und Ueberredungen den Papierfabrikanten zum Abschluß großer Mengen Papier drängen, ohne daß sie (die Händler) es bereits weiter verkauft hätten. In diesem Falle sind in erster Linie die Drucker die Geschädigten, die dem Händler seine geglückte Spekulation über Gebühr zu bezahlen haben; in zweiter Linie sind aber bei schnell vorübergehenden Hochkonjunkturen die Papierfabrikanten geschädigt, weil der Händler bei Abwärtsbewegung der Marktpreise auf den Preis drückt oder, wenn er das Papier nicht abnehmen kann, den Papierfabrikanten mit der Ware sitzen läßt. Nur in seltenen lallen richtet ein Papierfabrikant gerichtliche Klage gegen solchen Händler, immer in der Erwägung, daß er dessen Kundschaft sich nicht verscherzen will. Keine neuen Großhandlungen! Das Syndikat hat sich die Aufgabe gestellt, den so gearteten Großhandel im Druckpapiergeschäft zu beseitigen. Nachdem es gelungen war, durch den Zusammenschluß des Syndikats viele Agenten, die neben anderen Papieren auch Druckpapier vertrieben, aus zuschalten, war immer noch eine große Anzahl von Händlern vor handen, die sich mit Druckpapier beschäftigten, und so stellte sich das Syndikat es auch zur Aufgabe, nicht allein den sich mit Spekulation befassenden Firmen kein Druckpapier zu verkaufen, sondern auch zu verhüten, daß neue Händler auf dem Plan im Druckgeschäft erschienen. Das Syndikat verweigerte daher in vielen Fällen jeden Verkauf von Druckpapier an Papierhandlungsfirmen, die erst während des Bestehens des Syndikats ihren Handel auf Druckpapier ausdehnen wollten. Ob das Syndikat seine Vertragstreuen Händler dahin bringen kann, daß sie unter sich jede Konkurrenz aufgeben und nur bezirks weise gewissermaßen als Alleinverkäufer auftreten, mag dahingestellt bleiben. Die Schwierigkeiten, dies zu erreichen, sind sehr groß mit Rücksicht auf das bedeutende Geschäft in anderen Papiersorten, welches jene Händler betreiben. Jedenfalls aber ist durch die Ein schränkung der Zahl der Druckpapier verkaufenden Firmen soviel erreicht, daß nicht mehr wie früher ein und dieselbe Menge Papier hundertfach angeboten und dadurch der Anschein einer Ueber- produktion verursacht wird. Der Verkehr mit den verbandstreuen Händlern hat sich nach allen Seiten hin als eine große Annehmlichkeit für beide Teile erwiesen, und gerichtliche Klagen des Syndikats sind gegen keinen Großhändler wegen Vertragsverletzung erhoben worden. Gegenwärtig arbeitet das Syndikat mit 38 Großhandlungen in Deutschland, deren Absatz für 1904 auf 280 bis 300 000 dz zu schätzen ist, das ist ungefähr - 20 bis 25 pCt. der gesamten Papiermenge, die das Syndikat auf den Markt bringt. Die Verkaufsbedingungen des V. D. P. und der Großhandel Bruno Engel, in Firma A. Leinhaas, Berlin: Herr Reuther hat gesagt, daß die Verkaufsbedingungen des Vereins deutscher Papier fabrikanten unter Zustimmung der Großhändler festgesetzt worden sind. Dies ist ein leider sehr weit verbreiteter Irrtum. Wir Großhändler wurden damals vom Verein Deutscher Papierfabrikanten eingeladen und haben der Sitzung iin Kaiserhof beigewohnt; wir haben aber den Verkaufsbedingungen nicht zugestimmt. Die Mythe von unserer Zu stimmung pflanzt sich hauptsächlich darum fort, weil seitens der Papier-Zeitung die Verkaufsbedingungen gedruckt sind, und der Titel lautet: »im Einvernehmen mit den Großhändlern festgesetzt«. Wir haben uns sehr dagegen gewehrt, daß ein Spielraum im Gewicht von 6 pOt. auf und ab bewilligt wird. Verbraucher wie Großhändler haben gegen die Bildung des Syndikats nichts einzuwenden, soweit es sich darauf beschränkt, einen Zusammenschluß der Fabrikanten zu bilden und angemessene Preise zu erzielen. Nebenbei bemerkt, war der Preis von 29 M. Ende 1900 durchaus nicht unangemessen. Die Großhändler fühlen sich durch den Verband beschwert Redner billigt die Beseitigung der schädlichen Kaufbedingungen, welche früher einige Drucker aufstellten. Aber die Art, wie das Syndikat dem Großhändler Vorschriften machte, war unzweck mäßig. Redners Firma hat vom Syndikat kein Kilo Druckpapier gekauft. Der Großhandel will sich nicht schützen lassen; wenn er sich gegen die Konkurrenz nicht selbst schützen kann, dann ist er nicht wert, daß er besteht. Schätzungsweise gebraucht der Berliner Papiergroßhandel im Jahre Papier aller Art für 30 bis 40 Millionen M.
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