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Einseitig glattes Zellstof-Packpapier 190. Schiedspruch Die Papierfabrik X. in A. sandte uns Kauf- und Liefer- muster von 2 Ladungen Papier, die sie der Dütenfabrik Y. in B. geliefert und die diese beanstandet hat. Auch die Düten- fabrik sandte uns Kauf- und Ausfallmuster dieser Papiere. Beide Firmen erklärten sich unserem Schiedspruch über diese Streitfälle zu unterwerfen. Die für die erste Ladung gesandten Muster beider Firmen stimmten aber nicht überein, und die Papierfabrik X. sandte auf unsere Aufforderung hin keine übereinstimmenden Muster, sondern legte uns eine Karte des Dütenfabrikanten vor, wonach dieser angeblich die Angelegen heit der ersten Sendung als erledigt betrachte. Aus der Karte geht dies aber nicht hervor, denn es heißt darin, daß auch die erste Ladung durch unseren Schiedspruch erledigt werden soll. Da demnach die Parteien für die erste Ladung zu keiner einheitlichen Darstellung gelangt sind, können wir darüber auch keinen Schiedspruch fällen und beschränken diesen auf die zweite Ladung, für die übereinstimmende Muster vorliegen. Das Bestellmuster hat die Durchsichtigkeit derjenigen Papiere, die vorwiegend aus Sulfitstoff hergestellt sind, das Lieferungsmuster dagegen ist weniger durchsichtig. Bei Prü fung der Muster auf Holzschliff zeigt sich, daß das Bestellmuster entweder sehr geringe Mengen Holzschliff, oder keinen Holz schliff aber teilweise unvollkommen aufgeschlossenen Zellstoff enthält. Das Lieferungsmuster C dagegen zeigt beträchtlichen, etwa 30 pCt. betragenden Holzschliffgehalt. Diese minder wertige Zusammensetzung ist die Ursache der wesentlich ge ringeren Festigkeit des Liefermusters im Vergleich zum Kauf muster und gibt dem Käufer das Recht, die Lieferung zu be anstanden. Da aber das gelieferte Papier, was Glanz und Reinheit anbelangt, dem Bestellmuster nicht sehr wesentlich nachsteht und zur Herstellung von Düten und bedruckten Packungen brauchbar ist, so entscheiden wir, daß der Käufer verpflichtet ist das gelieferte Papier zu übernehmen, wogegen Lieferer vom Kaufpreis 10 pCt. nachlassen muß. - Kalter Kartonnagenleim Glucoldin strauchstertig = Bester und billigster Ersatz für Tafelleim Berliner Dextrin-Fabrik OTTO KUTZNER Chemische Fabrik für Klebstoffe und Appreturmittel Berlin SO, Rungestr. 30 — Tel.: Amt IV, Nr. 4200 Albert Bolle & Jordan, Berlin S., Ritterstr. 14 bauen sämmtliche Maschinen zur Papierverarbeitung. Bezeichnung Schnitt länge Preis Presshalken RA 235 mm M. 24,— M. 3,— mehr RB 820 „ „ 80,- » 8,— „ RC 470 „ „ 85,— „ 8,- „ RD 530 „ ,, 40,- RE 660 „ „ 46,- „ 4,50 „ 87868] RF 850 .. .. 60,— „ 5,— „ Erste Sächsische Stahlschreibfederfabrik Gegründet 1878 Vorzügliehe Qualität. Grssse Leistunsefhigkeis. Muster-Kollektion nur unter berechnung event. später Zurüekvergütung des berechneten Betrages E. W. LEO NACHFOLGER, LEIPZIG-PLAGWITZ Federhalter, Federdosen, Bleistiftschoner | [142879 Registrator und Schnellhefter „SIBO‘ D. R. P. 188060 Patentlrt In allen Kultur-Staaten Schnellhefter „GREIF“ 25 pCt Ersparnis im Einkauf! Bodlnder & Co. • Berlin W. 64 hochstein § Weinberg, für Fotografie, Passe-partouts, Pla kate, Buch- u. Steindruck, Broschüren- Umschläge, Fantasie-Postkarten, Trauer karten in matt, polirt und dessinirt, im. Kupferdruck in allen Stärken. zur Herstellung weisser und farbiger Prägungen für Luxuspapier, Karton nagen u. Plakat-Fabriken etc., ausserord. praktisch in d. Verarbeitung, Grundirung Patent Wolter No. 69 729 nicht erforderlich. [161491 14X23 cm 100 Blatt 3 Mark, 1000 = 24 Mark 46X59 cm 100 Bogen 18 M., 1000 = 150 Mark J(artonpapier Prägepapier Unterdruckpapier Jeu! Patentirt! weiss und farbig, zur Prägung grosser Flächen und Reliefs. — Besonders für Buchbindereien zu empfehlen — Vor Nachahmung auch zu eigenem Bedarf wird gewarn