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3222 PAPIER-ZEITUNG Nr. 89 Briefkasten Anonyme Anfragen bleiben unberücksichtigt Antwort erfolgt ohne Gewahr. Kostenfrei nur wenn Abdruck ohne Namen gestattet Aufgabe für einen Chemiker Zu Frage 4743 in Nr. 82. Fragesteller möge Gelatine oder Gummi und Zucker benützen, oder ein Gemisch der beiden Klebstoffe. Die Verwendung von Gelatine hat den Vorzug, daß man den erläuterten Gegenstand beliebig schneiden kann, während man mit Gummi bonbon artige Stücke erhält. Zusatz von Natronbikarbonat löst das Präparat leichter und macht es genießbarer und leicht verdaulicher. C. Fleck Geschäftsgeheimnis 4787. Frage: Ist ein Reisender bei seinem Austritte berechtigt, seine Kommissionsbücher als Eigentum zu betrachten, wenn er während seiner Tour sämtliche Aufträge seinem Hause bereits schriftlich sofort nach Erhalt derselben aufgegeben hat? Antwort: Das vom Reisenden geführte Auftragsbuch ist eine Art Kundenverzeichnis und bildet daher ein wichtiges Geschäftsgeheimnis seiner Firma. Der Reisende ist unseres Erachtens verpflichtet, die Auftragsbücher bei seinem Austritt der Firma auszufolgen. Wasserdichter Strich für Pappe 4788. Frage: Auf welche Art und mit welchem Anstrich macht man Lederpappe für Nässe einseitig undurchdringlich? Antwort: Wie wir auf ähnliche Fragen bereits wiederholt ausführten, vergl. Nr. 8 Seite 280 und Nr. 92 Seite 3855 der Papier-Zeitung von 1902, gibt es zahlreiche Rezepte für den gefragten Zweck, doch fehlt es uns an Erfahrung darüber, wie sie sich bewähren. In neuerer Zeit sind diejenigen Striche be liebt, die man durch Ueberziehen der Pappe zunächst mit Kaseinlösung und dann mit Formaldehyd-Lösung erzielt. Näheres hierüber ist in dem Buch »Buntpapier-Fabrikation- von August Weichelt enthalten, das eine Fundgrube bewährter Rezepte für Buchbinder und Kartonnagen-Fabrikanten ist. Es erschien im Verlag der Papier-Zeitung und kostet 12 M. Gebrauchte Naß- und Trockenfilze 4789. Frage: Werden gebrauchte Naß- und Trockenfilze auch für andere Zwecke verwendet als zum Verkauf an Abfallspinnereien, und welchen Zwecken dienen sie eigentlich? Antwort: Gebrauchte, aber noch nicht zerschlissene Filze aus Papierfabriken finden mannigfaltige Verwendung. Arbeiter sind gute Käufer dafür; sie lassen sich die Filze färben und daraus Arbeitskleider herstellen. In der Fabrik selbst finden sie Verwendung zum Umkleiden von Rohrleitungen, zum Be ziehen von Gautschwalzen für Entwässerungszylinder usw. Chamois Fiber 4790. Frage: Ist Ihnen unter dem Namen »Chamois Fiber« ein Pflanzenstoff bekannt, welcher nicht nur zur Herstellung von Papier, sondern auch von Damenkleiderstoffen und Futterstoffen verwendet wird? Kennen Sie eine gute Bezugsquelle hierfür? Antwort: Unter dem Namen »fibre chamois« kamen vor etwa 6 Jahren dünne Bogen ungebleichten Sulfitstoffs von Amerika aus in den Handel. Die Bogen waren durch dichte Kreppung geschmeidig gemacht und dienten als Futter für Damenkleider. Die Ware muß sich für ihren Zweck nicht be währt haben, denn seit Jahren ist davon auch in der aus ländischen Fachpresse keine Rede mehr. Anstellungs-Bedingungen eines Vertreters 4791. Frage: Ich bitte um Ihre Ansicht über beiliegenden Brief, welcher mir die Uebernahme einer Vertretung anbietet. Die Anzeige stand in der Papier-Zeitung, und ich habe mich, da seit einiger Zeit ohne Stellung, darauf gemeldet. Da ich, wenn ich diese Vertretung annehme, ganz sicher gehen will, daß aus den angeführten Punkten nicht etwa später Differenzen entstehen können, so möchte ich von Ihnen hören, was Sie zu diesem Vertrag sagen. Da ich bis jetzt noch keine Vertretungen hatte, sondern nur feste Stellungen, so bin ich etwas zaghaft. Antwort: Wir können dem Wunsch des Fragestellers nicht entsprechen. Die Annahme oder Aenderung angebotener Anstellungs-Bedingungen ist für die Beteiligten so wichtig und einschneidend, daß die Entscheidung ihnen überlassen bleiben muß. Es wäre unverantwortlich, ohne genaueste Kenntnis der Personen und Umstände Rat zu erteilen, und es ist uns un möglich, solche Kenntnis zu erwerben. Bei der Annahme einer Anstellung kommt es übrigens weniger auf die ge schriebenen Bedingungen als auf das gegenseitige Vertrauen an. Wenn daher Fragesteller über die anbietende Firma gute Auskünfte erhält und sich der Stellung gewachsen dünkt, so mag er sie annehmen. Bedingungen, die sich im Laufe der zeit als schädlich erweisen, können dann im Einvernehmen mit der Firma geändert werden. Kasein 4792. Frage: Können Sie mir eine Firma angeben, welche bei liegend bemustertes Material liefert? Meiner Ansicht nach kommt es von England und dient für Buntpapierzwecke. Antwort: Der bemusterte Stoff ist zu Pulver gemahlenes Kasein (Käsestoff der Milch). Solches wird von in- und aus ländischen Molkereien und Händlern geliefert, deren mehrere diesen Stoff regelmäßig in der Papier-Zeitung anbieten. . Ueber seine Verwendung in der Buntpapierfabrikation schreibt August Weichelt sehr ausführlich in seinem Buch »Buntpapier-Fabri- kation« (Verlag der Papier-Zeitung, Preis 12 M.) Ultramarinblau gestrichenes Papier 4793. Frage: BeieinerPapierfabrik, mit der ich seit Jahren arbeite, bestellte ich einen Posten ultrablau, druckfest, matt Glac nach einem der 'Fabrik eingesandten Muster. Die Fabrik' schickt mir ein Muster von Rohpapier zur Begutachtung ein, an dem nichts zu bemängeln war. Ich bestätigte meinen Auftrag und erhielt nach einiger Zeit Sendung, deren Papierqualität und Farbennuance mit dem eingesandten Muster übereinstimmte. Da ich mich zufolge früherer Lieferungen, die sämtlich farbfest waren, nicht veranlaßt sah, das Papier näher zu untersuchen, gab ich es zum Druck. Es wurde gedruckt, geschnitten, gepackt, meinem Kunden geschickt, und bei der Verwendung als Einwickler tärbt das Papier derart ab, daß nicht allein die Hände der Mädchen beschmutzt werden, sondern es auch die eingewickelten Gegenstände färbt. Der Kunde stellt mir die Sendung zur Verfügung; ich teilte dies der Fabrik mit, und machte sie darauf aufmerksam, daß die Lieferung nicht mustergetreu ausgefallen sei, da mein der Fabrik eingesandtes Muster nicht abfärbte, und bat sie, mir mitzuteilen, auf welche Art sich die Angelegenheit am besten aus der Welt schaffen ließe. Die Fabrik schreibt mir, daß sie sich auf nichts einlassen könnte, sie könne keinen Nachlaß gewähren, da der Auftrag genau nach Be stellung ausgeführt sei. Ich lege Ihnen mein Muster A und die Lieferung B der Fabrik bei und bitte um Ihr Urteil. Muster A färbt beim Anfeuchten nicht ab, während die Lieferung B beim geringsten Anfeuchten färbt. Antwort: Gestrichenes Papier dieser Art, das zum Ein wickeln dient, wird unter sonst gleichen Umständen umsomehr geschätzt, je fester der Farbstrich auf der Unterlage haftet. In obigem Fall war das Kaufmuster leimfest, d. h. die Farbe löst sich vom Papier nicht ab. Der Strich des gelieferten Papiers dagegen ist schwach geleimt, und das Papier färbt sehr stark ab. Demnach war Fragsteller berechtigt, das Papier als nicht mustergetreu zur Verfügung zu stellen. Er hätte dies aber sofort nach Empfang der Ware tun müssen, denn die Farbfestigkeit ist eine Eigenschaft des Papiers, die sich sofort bei Empfang untersuchen läßt, und nicht etwa erst nach längerer Zeit in Erscheinung tritt. Da Fragsteller das Papier bei Empfang nicht untersuchte und nicht rügte, vielmehr ver arbeiten ließ, also für den Verkäufer sowie für jeden andern außer seinem Kunden unbrauchbar machte, so hat er sein Rügerecht verloren, und der Buntpapierfabrikant ist in seinem Recht, wenn er sich auf nichts einläßt. Da aber das Papier nicht die vereinbarten Eigenschaften besaß, so entspräche es der Billigkeit, wenn der Buntpapierfabrikant einen Teil, etwa 10 pCt, des Kaufpreises nachließe, um den Schaden des Frag- stellers weniger empfindlich zu machen, denn bei rechtzeitiger Rüge hätte er (der Buutpapierfabrikant) das Papier zurück nehmen und dafür Ersatz liefern müssen. Braunes Packpapier 4794. Frage: Ein Kunde bestellte bei mir beifolgende Qualität a. Der Fabrikant lieferte Muster b. Mein Kunde stellt die Ware zur Ver fügung mit dem Bemerken, daß die Qualität b nicht dem Bestellmuster a entspricht. Ich bitte um Mitteilung, ob er dazu berechtigt ist. Antwort: a ist ein Papier von vorzüglicher Zähigkeit, während b damit verglichen spröde ist. Wir halten die Bean standung für berechtigt. Verein Schwedischer Papierfabrikanten 4795. Frage: In Nr. 71 ist auf Seite 2516 von dem schwedischen Fabrikantenverein die Rede. Könnten Sie uns aufgeben, wo der Sitz dieses Vereins ist und wie dessen Adresse lautet? Antwort: Der schwedische Papierfabrikanten-Verein hat seinen Sitz in Stockholm. Sein Vorsitzender ist Herr G. Grevilli (vergl. Nr. 28 der Papier-Zeitung von 1903 Seite 970). Straße 'und Hausnummer der Geschäftsstelle sind uns nicht bekannt.