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3186 PAPIER-ZEITUNG Nr. 89 Dr. Neven-Du Mont, Kommerzienrat, Köln a. Rh. Dr. Oertel, Chefredakteur der »Deutschen Tageszeitung«, Südende b. Berlin. Paetel, Direktor der »Nationalzeitung«, Berlin. Petzold, Direktor der Papiereinkaufsstelle des Vereins deutscher Zeitungsverleger, Berlin. Dr. Reismann-Grone, Besitzer und Drucker der »Rheinisch-West fälischen Zeitung«, Essen (Ruhr). Reuther, Direktor des Verbandes deutscher Papierfabriken, Berlin. Heinrich Richter, Kommerzienrat, Berlin. Julius Salinger, in Firma Salinger & Lepmann, Papiergroßhändler, Berlin. Sander, Prokurist, Schöneberg-Berlin. Steinmann-Bucher, Herausgeber der »Deutschen Industriezeitung«, Berlin. Dr. von Studnitz, Regierungsrat a. D., Herausgeber der »Deutschen Warte«, Berlin. Trowitzsch, Zeitungsverleger, Frankfurt a. Oder. Dr. Wachler, Oberbergrat, Berlin. F. Werle, Verleger des »Breslauer Generalanzeigers«, Breslau. Wirth, Geheimer Kommerzienrat, Berlin. Ihr Ausbleiben hatten entschuldigt die Herren: Dr. Beumer, Generalsekretär, M. d. R., Düsseldorf. Dashach, Verleger und Buchdruckereibesitzer, Trier. Goldberger, Geheimer Kommerzienrat, Berlin. Dr. Gottstein, Direktor der Cellulosefabrik Feldmühle, Breslau. Dr. Hirth, Verleger der »Münchener Neuesten Nachrichten«, München. Krause, Kommerzienrat, Vorsitzender der Vereinigung der Papier verarbeitenden Industrie und des Papierhandels, Berlin. Dr. Kronsbein, Chefredakteur der »Post«, Charlottenburg. Dr Kropatscheck, Professor, Chefredakteur der »Neuen Preußischen Zeitung«, Berlin. Albert Niethammer, Geheimer Kommerzienrat, Kriebsteinb.Waldheim. Albert Niethammer jr., Fabrikant, Kriebstein b. Waldheim. Nister, Kommerzienrat, Papierwarenfabrikant, Nürnberg. Eugen Richter, M. d. R., Gr. Lichterfelde. August Scherl, Verleger des »Berliner Lokalanzeiger«, Berlin. Dr. Schmöller, Universitätsprofessor, Berlin. Leopold Sonnemann, Verleger der »Frankfurter Zeitung«, Frank furt a. M. Dr. Spahn, Reichsgerichtsrat, M. d. R., Leipzig. Vogel, Geheimer Kommerzienrat, Chemnitz (Sachsen). Referent Regierungsrat Dr. Voelcker sagte in der Rede, mit der er seinen Bericht vorlegte, unter anderem: Das Syndikat, das uns heute beschäftigen soll, gehört mit zu den meist genannten Syndikaten, weniger aus dem Grunde, weil es für unsere Volkswirtschaft von weittragender wirtschaftlicher Bedeutung ist, als auch aus dem Grunde, weil es zu seinen wichtigsten Ab nehmern die Presse zählt. Ein weiterer Umstand hat die Aufmerk samkeit auf das Druckpapiersyndikat hingelenkt. Diesem Syndikat ist in dem Verein deutscher ZeitungsVerleger eine Abnehmervereinigung entgegengetreten, der die Presse zur Wahrung ihrer Interessen zur Verfügung stand, und welche ihre Differenzen mit diesem Syndikat vor der Oeffentlichkeit zur Sprache brachte. Nach Lage der Gesetz gebung stehen den Bestrebungen der Unternehmer, sich zur Hebung ihrer wirtschaftlichen Lage solidarisch unter einander' zu verbinden, keinerlei Hindernisse entgegen, sofern sie nicht gegen die guten Sitten oder die Gewerbeordnung verstoßen. Hierdurch wird aber die Reichsverwaltung nicht der Verpflichtung enthoben, die Wirkung, welche die Kartelle auf die Gestaltung unserer wirtschaftlichen Ver hältnisse ausüben, genau zu beobachten. Es ist bei diesen Verhand lungen vollkommen ausgeschlossen, daß die Reichsregierung für die eine oder für die andere Partei Stellung nehme. Sie steht den In teressen der Papierverbraucher wie des Syndikats vollkommen objektiv gegenüber. Hauptaufgabe der Verhandlungen sei, den Einfluß festzustellen, den das .Druckpapiersyndikat auf das Papier verarbeitende Gewerbe und auf die Papiererzeugung ausgeübt hat. Referent empfiehlt die Fragen 1 bis 7 des Fragebogens zusammen zu behandeln. Diese Fragen lauten: 1. „Bezeichnung des Kartells (Syndikats, der Konvention), Sitz, Zahl der Mitglieder und der Betriebe?“ 2. „Anzahl der in den syndizirten Betrieben beschäftigten Arbeiter, Art der Arbeiter (männliche, weibliche, jugendlicjie)?“ 3. „Auf welche in den syndizirten Betrieben hergestellten Erzeugnisse erstrecken sich die Bestimmungen des Kartellvertrags?“ 4. „Wie groß ist die jährliche Menge und der jährliche Wert der syn dizirten Erzeugnisse seit Bestehen des Syndikats oder während der drei letzten Jahre?“ 5. „Aus welchen Gründen, in welchem Jahre und für welche Zeitdauer ist das Kartell errichtet worden?“ 6. „Zweck des Kartells (Syndikats, der Konvention)?“ 7. „Organisation des Kartells (Syndikats, der Konvention)?“ Dem Bericht des Referenten über diese entnehmen wir Folgendes: Nach ausführlicher Besprechung der Umstände, unter denen der Verband gegründet wurde, macht Referent über die Organisation des Druckpapiersyndikats u. A. folgende Angaben: Zweck des Syndikats ist Hebung der Druckpapierindustrie, ins besondere durch die Erzielung angemessener Verkaufspreise, durch die Errichtung von Verkaufsstellen zum Verkauf des gesamten, von den Ge sellschaftern produzirten Druckpapiers, wie auch durch Ankauf und Ver kauf anderer in Beziehung zum Druckpapierhandel stehender Papiere. Das Syndikat ist in der Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung im Jahre 1900 auf unbestimmte Zeit errichtet worden. Es steht jedoch jedem Gesellschafter das Recht zu, seinen Austritt aus der Gesellschaft zu erklären, und zwar von fünf zu fünf Jahren, das erste mal für den 31. Dezember 1906. Durch sein Ausscheiden ver liert der Gesellschafter jeglichen Anspruch auf das Gesellschaftsver mögen; er kann nur die Auszahlung seines eingezahlten Geschäftsan teils verlangen. Beträgt der Geschäftsanteil derjenigen Gesellschafter, die ihren Austritt anzeigen, zusammen mehr als ein Drittel des Stammkapitals, so muß mit Ablauf des Geschäftsjahrs, für welches der Austritt angezeigt ist, die Liquidation eintreten. In diesem Falle behalten auch diejenigen, welche ihren Austritt angezeigt haben, den vollen Anspruch an das Gesellschaftsvermögen. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 255 400 M. Die einzelnen Gesellschafter (Syndi katsmitglieder) haben auf dieses Stammkapital bestimmte Stammein lagen übernommen. Die Gesellschafter verpflichten sich, bei eintre tendem Bedarf zum Zwecke der Erweiterung der Einrichtungen zur Leistung von Nachschüssen bis zum Höchtbetrage von 50 pOt. ihrer Stammeinlagen. Teilung von Geschäftsanteilen ist ausgeschlossen. Die Veräußerung eines ganzen Geschäftsanteils ist zulässig, wenn der Erwerber zugleich mit dem Geschäftsanteil auch die Fabrik des Ver äußerers erwirbt und sich der Gesellschaft gegenüber zur Einhaltung aller durch den Gesellschaftsvertrag festgesetzten Verpflichtungen ver bindet. In allen andern Fällen ist die Veräußerung eines Geschäfts anteils nur mit Genehmigung der Gesellschafterversammlung bei einer Majorität von 34 der abgegebenen Stimmen zulässig. Die Amorti sation von Geschäftsanteilen ist gestattet, wenn die Firma eines Ge sellschafters erlischt, und gleichzeitig mit dem Erlöschen auch die Her stellung von Papier in der Fabrik der Firma aufhört. Die Organe der Gesellschaft sind 1) der Aufsichtsrat, 2) die Versammlung der Gesellschafter, 3) die geschäftsführende Stelle. Der Aufsichtsrat besteht aus 5, höchstens 9 Mitgliedern. Seine Wahl erfolgt auf 2 Jahre, jährlich scheidet die Hälfte aus. Aus scheidende Mitglieder sind wieder wählbar. Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Seine Befugnisse bestehen in der Ernennung der Geschäftsführer und der zur Vertretung derselben befugten Stellvertreter, in der Feststellung der den Geschäftsführern zu erteilenden Geschäftsinstruktion sowie in der Überwachung der gesamten Geschäftsführung und in der Prüfung der von den Geschäftsführern vorgelegten Jahresrechnungen, Bilanzen, Geschäftsberichte und in der Prüfung der Vorschläge zur Gewinnver teilung. Dem Aufsichtsrate liegt ferner ob die Beschlußfassung über die Anlegung der Gesellschaftskapitalien und der verfügbaren Be stände, die Festsetzung für die Tagesordnung Gesellschafterver sammlungen und endlich die Erlassung aller Anordnungen, die er im Interesse der Gesellschaft für zweckdienlich erachtet. Der Bestimmung der Versammlung der Gesellschafter unterliegen folgende Angelegenheiten: die Feststellung der Berechnungspreise, die Festsestzung einer Produktionseinschränkung, die Vergrößerung der Beteiligungsquote der einzelnen Gesellschafter, der Abschluß von Ver einbarungen mit anderen industriellen Gesellschaften oder Gruppen ähnlicher Tendenz, ferner die Festsetzung von Konventionalstrafen und ähnliche die äußere Organisation des Syndikats betreffende An gelegenheiten. Die Beschlüsse werden, soweit nicht durch Gesetz oder Gesellschaftsvertrag andere Bestimmungen Platz greifen, mit ab soluter Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefaßt. Jede hundert Mark eines Geschäftsanteils gewähren eine Stimme. Der Geschäftsführung liegt die Organisation und Leitung des kaufmännischen Betriebes ob, sie ist hierbei an die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags, die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung und die Instruktionen des Aufsichtsrats gebunden. Was die innere Organisation des Druckpapiersyndikats anlangt, so sind drei grundlegende Formen festzu stellen: eine Produktions- kontingentirung, eine Preisvereinbarung und eine Vertriebskartellirung. I. Die Produktionskontingentirung Für die Dauer des Vertrages, also für einen Zeitraum von 5 Jahren, hat das Syndikat eine Gesamtquote der Papierproduktion festgesetzt. Zwecks Ermittelung dieser Gesamtquote und um zugleich eine Unterlage für den Verkauf aus einer Hand zu gewinnen, wurde die Gesamtproduktion der verschiedenen Sorten Druckpapier jeder der syndizirten Fabriken für einen bestimmten Zeitraum ermittelt. Jeder Gesellschafter hat das Quantum, welches er als Jahrespro duktionsquote zu erhalten wünscht, in der Weise einzuschätzen, daß er die Mengen, welche er im ersten oder im zweiten Halbjahr 1899, also dem Zeiträume, welcher für die Bemessung der Gesamtkontin- gentirung zu Grunde gelegt wurde, mit 2 multplizirt, angibt. Das Syndikat ist berechtigt, Firmen, welche durch eine derartige Ein schätzung benachteiligt sein sollten, eine Mehrquote einzuräumen, es ist dazu verpflichtet, wenn eine Mindererzeugung in dem gedachten Zeiträume durch Betriebsstörung stattgefunden hat. Die Gesamtquote bildet die Grundlage für sämtliche Verrechnungen unter den Gesell schaftern. An ihr partizipiren die letzteren ohne jede Rücksicht auf die