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Nr. 86 PAPIER-ZEITUNG 3077 Bild 27 zeigt ein leicht übersichtliches Arrangement von Postkarten: bei dieser Zusammenstellung wird jede Karte Be achtung finden. Am Boden sind einige Postkarten-Alben an gebracht; in Bild 28 sind Visitenkarten, Menü- und Tischkarten vervielfältigt wurden. Im Gegensatz zu anderen ähnlichen Karten sind die Kinder bei kindlichen Spielen dargestellt und sehen demgemäß angenehm und natürlich aus. Der Druck beider Serien ist sorgfältig und scharf. Bild 27 Bild 28 Bild 29 verwandt, und am Boden sind Doppelkaiten aufgestellt; Bild 29 zeigt eine Zusammensetzung von Spielkarten mit Blöcken, Kartenkasten usw. Krankenversicherung der Handlungsgehilfen In Nr. 82 der Papier-Zeitung lese ich, daß die Krankenversicherung der Handlungsgehilfen vom 1. Oktober 1903 ab stattfinden müsse. So viel ich weiß, müssen die Handlungsgehilfen usw. vom 1. Januar 1904 ab versichert sein. Was ist richtig? K. Zum 1. Oktober 1903 ist der Krankenversicherungszwang nur in Berlin eingetreten auf Beschluß der Stadtgemeinde, der das Gesetz das Recht dazu gab. Das Gesetz, durch welches der Versicherungszwang allgemein wird, tritt am 1. Januar 1904 in Kraft. K. Konfetti und Papierschlangen in Württemberg Das Werfen von Papierschnitzeln, die man als »Konfetti« und »Serpentinen« zu bezeichnen pflegt, wurde für das württem- bergische Volksfest verboten. In Stuttgarter Zeitungen liest man: »Die das Cannstatter Volksfest besuchenden Wirte haben an das Oberamt Cannstatt das Ersuchen gerichtet, das Werfen von Papier schlangen und Konfetti zu verbieten. Das Gesuch wurde damit be gründet, daß das Werfen von Papierschlangen feuergefährlich und außerdem für die Besucher des Festes mit großen Unannehmlichkeiten verbunden sei, weil es erfahrungsgemäß nicht selten vorkomme, daß die schon auf dem Boden gelegenen Papierschnitzel aufgehoben und wiederholt geworfen werden, wobei sie zuweilen mit den Speisen und Getränken in Berührung kommen. Der Cannstatter Gemeinderat hat beschlossen, Händler mit Papierschlangen und Konfetti auf dem Volksfestplatze nicht mehr zuzulassen.« K. Die in der Eingabe der Wirte gerügten kleinen Mißstände lassen sieh beseitigen, ohne daß man das Werfen von Konfetti usw. verbieten müßte. Die harmlose Sitte des Konfetti-Werfens gibt vielen Papiermachern und -Verarbeitern lohnende Be schäftigung. Probenschau Lichtdruck-Genre-Postkarten von W. Köhler, Kunstverlag in Bonn a. Uh. Die uns bemusterten beiden Serien tragen Kinder szenen, die nach dem Leben fotografirt und durch Lichtdruck Künstlerkarten von Carl Clauder, Verlag in München, Langer- strafe 4. Wir erhielten eine umfangreiche Sammlung von Künstlerkarten, die sämtlich in einem rotbraunen Farbton, an scheinend mittels Lichtdrucks hergestellt sind. Die Herstellerin der Karten, die Vereinigten Kunstanstalten A.-G., Kaufbeuren und München, nennt diesen Druck »Kudka-Gravüre < und wie die Proben beweisen, eignet sich das Verfahren vorzüglich für den Postkartendruck. Die Farbe erinnert an Rötel, und das Bild ähnelt in seinen Einzelheiten einer Zeichnung, da es ein feines Korn besitzt und nirgends die unangenehme Glätte der Helio gravüre zeigt. Die Bilder auf den Karten sind sämtlich repro- duzirte Oelgemälde und umfassen Genrebilder, weibliche Figuren, Tierbilder und Landschaften, die sich in dem ein farbigen Druck sehr gut ausnehmen. Etuis für Zigarren und Zigaretten von Brüder Willner, Eti ketten-, Plakat- und Papierwarenfabrik in Teplitz, Böhmen. Diese Firma fertigt neben mancher anderen Ware-auch Zigar- ren-Etuis jeder Größe aus Pappe. Die Etuis haben die be kannte Form der Schiebetaschen, sie bestehen aus je 2 Teilen, einem inneren und einem äu?eren; jeder der beiden Teile ist aus zwei geprägten Hälften zusammengesetzt, die durch äußere und innere Verklebung sicher und gefällig vereinigt sind. Dio Etuis sind aus Braunholzpappe gefertigt und mit gemusterten oder farbigen Papieren überzogen. Einzelne Sorten sind auch mit Scherzbildern beklebt, andere erscheinen mit ausländischen Briefmarken bedeckt oder mit allen erdenklichen Zigarren marken bedruckt. Das Format der Etuis wechselt von dem kleinsten Zigarrettenformat bis zu Taschen für etwa 1/2 Dutzend große Zigarren. Die Firma liefert solche Etuis auch mit Firmen - Aufdruck zum Verkauf an Zigarrenhändler, die sie an ihre Kunden als wirksames Reklamemittel verteilen. Neben den beschriebenen Etuis, die ohne jede metallene Klammer gefertigt sind, bietet dieselbe Firma auch Etuis mit Blechbeschlag in verschiedenen Formen an. Die Ausführung entspricht dem Geschmack der Zigarrenkäufer und ist dem gemäß sehr verschieden, aber auch unter den billigsten Sorten sind so geschmackvoll einfach ausgestattete Stücke, daß auch anspruchsvolle Käufer sie gern in Gebrauch nehmen werden.