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3040 PAPIER-ZEITUNG Nr. 85 verbessern kann, daß aber seine Oberfläche infolge der erwähnten nach dem Pressen übermäßig feuchten Stellen faltig und blasig wird. Auch dies beweist nur, daß lange Berührung bei entsprechender aber nicht zu hoher Temperatur das richtige Mittel ist, damit weder Falten noch Blasen entstehen, und das Papier trotzdem nicht über trocknet wird. Dies Ziel kann nur erreicht werden durch be deutende Vermehrung der Trocken-Zylinder. Tüchtige Papier macher haben dies schon längst erkannt. Es gibt jetzt rasch laufende Maschinen mit 24, 26 und mehr Zylindern, während früher 16 und 18 Zylinder das Meiste waren. Demnach wurde die Trockenfläche um 30 pCt. vergrößert. Die Geschwindig keit der Maschinen wuchs aber in stärkerem Verhältnis, sie wurde nämlich im Durchschnitt von 75 auf 130 m in der Minute, also um 75 pCt., erhöht. Ich bin der Ansicht, daß die Trocken fläche in demselben Verhältnis erhöht werden müßte wie die Geschwindigkeit der Maschine. Heute wird die geringere Ver größerung der Trockenfläche dadurch ausgeglichen, daß man die Zylinder stärker erhitzt, vielfach indem man frischen Dampf in die Zylinder leitet als Zusatz zu dem Abdampf der Antriebs- Maschine. Diese Zunahme der Zylinder-Temperatur hatte zur Folge, daß die Ausbeute und Güte des Papiers geringer wurde. Die Zahl der Zylinder, also die Verdampfungsfläche, muß sich zum Teil nach der Art des Papiers richten. In Fein papier-Fabriken genügt der Abdampf der Maschinen reichlich zum Trocknen des Papiers. Wo die Fabrikation von dickem Papier den Zusatz von frischem Dampf notwendig macht, dort hat das Papier offenbar zu wenig Zeit zum Trocknen. Wenn in solchen Fällen Dampfdrücke von 8, 10 und 15 Pfund auf den Quadratzoll im Zylinder vorkommen (= 0,6 bis 1 Atm. Ueber- druck), so beweist dies, daß bei zu geringer Zahl der Trocken- Zylinder die Temperatur des Dampfes eine wichtigere Rolle spielt, als die im Dampf enthaltene Gesamtwärme. Diese Ueberlegungen weisen den Weg zu bedeutender Dampf-Ersparnis beim Trocknen. Die Papiermacher haben schon herausgefunden, daß die zum Trocknen einer Tonne Papiers erforderliche Dampfmenge umso geringer ist, mit je reichlicherer Zahl von Trocken-Zylindern die Maschine versehen ist, d. h. je reichlichere Trockenfläche besitzt. Eine Maschine mit 24 Trockenzylindern verbraucht viel weniger Dampf auf eine Tonne Papier als eine sonst ganz gleiche Maschine mit nur 18 Zylindern. Dies erklärt sich daraus, daß bei längerer Be rührung zwischen Papier und Zylinderfläche die im Dampf steckende Wärme bedeutend besser ausgenützt werden kann. Demnach kann man durch Vergrößerung der Trockenfläche dem Papier günstigere Bedingungen zum Trocknen verschaffen. Man könnte demgegenüber einwenden, daß größere Zylinder zahl mehr Triebkraft erfordere, und dies die Dampfersparnis beim Trocknen aufwiegen könne. Dieser Einwand ruht aber auf schwachen Füßen, ausserdem können die den vorhandenen zugefügten Trocken-Zylinder so gebaut sein, daß sie infolge zweckmäßiger Anordnung des Antriebs je nach Bedarf benützt oder auch ausgeschaltet werden können. Allerdings würde solche Anordnung den Nutzen schmälern, den man durch Trocknen des Papiers bei möglichst niedriger Temperatur erzielt. Es ist ferner für das Papier von Vorteil, wenn es durch die Walze des am Ende der rasch laufenden Maschine stehenden Kalanders mit geringer Temperatur geht. Kurz: durch Vermehrung der Trocken-Zylinder wird das Papier verbessert und verbilligt. Schluß folgt. Verspätete Rüge Der in Frage 4651 (Seite 2588 von Nr. 72) behandelte Fall ist näherer Betrachtung wert. In der Regel werden die Rechte wegen mangelhafter Lieferung einer Ware nur durch rechtzeitige Mangelanzeige gewahrt. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel, nämlich, wenn auf die Mangel anzeige verzichtet ist, oder wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat. Der erstere Fall trifft hier nicht zu, den zweiten mußte der Käufer beweisen. Nun liegen Gerichts-Entscheidungen vor, wonach die Kenntnis des Verkäufers von dem Mangel der Ware nicht ohne weiteres zureicht, die Arglist desselben zu beweisen. »Hatte aber das Verschweigen des Mangels trotz Kenntnis seiner Vertrags widrigkeit nach Lage der Sache seinen Grund nicht in der Erwartung der Genehmigung, sondern in der Erwartung, daß der Käufer deshalb die Ware behalte, weü er die Fehler nicht bemerken werde, dann hat der Verkäufer durch seine bewußt kontraktwidrige Lieferung nicht einen rechtmäßigen, sondern einen rechtswidrigen Erfolg herbeiführen wollen, und dann ist sein Verhalten arglistig.« Diese Absicht zu beweisen, wird nun in der Regel schwer fallen; im vorliegenden Falle wäre es aber nicht unmöglich, daß der Richter aus dem Briefwechsel, namentlich aus dem Nichtsenden der verein barten Ausfallmuster einen solchen Schluß ziehen würde. Es könnte auch noch die Frage aufgeworfen werden, ob die Mangel anzeige überhaupt verspätet ist, und ob die Frist nicht stillschweigend beim Kaufabschluß verlängert wurde. Nach richterlicher Entscheidung wird z. B. eine solche Fristverlängerung dann angenommen, wenn der Verkäufer bei dem Verkaufe wußte oder vorauszusetzen veranlaßt war, daß die Ware nicht allein zur sofortigen Weiterveräußerung bestimmt sei, sondern auch, daß diese Bestimmung zugleich die maßgebende Untersuchung der Ware durch den Käufer selbst verhindere, z. B. wegen großer Eile. Dieser Punkt scheint hier zuzutreffen und kann namentlich aus dem Verlangen von Ausfallmustern geschlossen werden. Gefehlt hat die Papierfabrik durch Unterlassen der Ausfallmuster- Sendung unter allen Umständen, und es ist fraglich, ob sie nicht aus dieser Fahrlässigkeit dem Fragesteller schadenersatzpflichtig ist. Bei diesem Anlasse sei auch darauf aufmerksam gemacht, daß es falsch ist, bei Beanstandung einer Ware von »Zurdispositionstellung« zu sprechen; dieser Ausdruck allein würde dem Gesetz nicht genügen, es verlangt eine Mängelanzeige, d. h. eine Anzeige, in der die Mängel der Ware deutlich bezeichnet sind, nicht allgemein, indem man etwa die Ware »nicht preiswürdig, schlecht, unter aller Kritik« oder dergleichen findet. V. O. Kaufmännische Stellengesuche Herr E. St. beklagt sich in Nr. 75 über die Unkosten, die Stellen suchenden oft bereitet werden, und darüber, daß der von ihm erwähnte Herr trotz seiner verschiedenen Fähigkeiten nur schwer neue Stellung' erlangen konnte. Letzteres beweist, daß Sprachkenntnisse usw. viel fach vorhanden, das Kontorfach, wie in diesem Blatte schon oft erörtert, überfüllt ist, und gerade hier die Frau immer mehr Mit bewerberin wird. Fast genau so stark findet Derjenige, der einen Reiseposten sucht, dieses Gebiet besetzt, wenn auch besondere Um sicht, Umgangsformen, schnelle Anpassungsfähigkeit usw. manchen Mitbewerber dauernd aus dem Felde schlagen. Gegen Ausbeutung durch Vermittler usw. aber kann man sich, wie hier bereits wiederholt gesagt wurde, nur selbst schützen. Wenn Herr E. St. sagt, daß sein Gewährsmann seinen Wohnsitz nicht aufgeben konnte, so läßt sich dagegen nichts sagen, da schwer wiegende Gründe den Herrn geleitet haben können. Stellensuchende können übrigens mit geringerem Zeitaufwand viel öfter Angebote abgeben, wenn sie bereits im voraus ihren Lebenslauf, Zeugnisabschriften usw. in einer größeren Anzahl Vervielfältigungen, die die Handschrift wiedergeben, bereit halten und im Falle des Bedarfs mit einer kurzen Anschrift versenden würden. Man muß heute alle Hilfsmittel zu verwenden suchen, und nur derjenige Kaufmann wird als Angestellter oder Prinzipal Anderen den Rang ablaufen, der solche modernen Hilfsmittel zuerst und genügend zur Anwendung bringt. 0. Z., Königsberg i. Pr. Kaufmännische Fortbildungsschulen Zu Nrn. 67 und 79 Ich sprach nur von rein kaufmännischen Unterrichtsdingen. Ueber kaufmännisch-praktischen Unterricht für Handelslehrlinge können nur Kaufleute urteilen; über Schulfächer zu reden ist Sache der Schul lehrer. Kann der Einsender für die praktische Ausbildung aller Lehr linge in den kaufmännischen Geschäften Gewähr leisten? Handels lehrlinge sollen keine »Fachsimpelei« betreiben, sondern ihnen sollen allgemeine kaufmännische Grundgedanken auf praktischem Wege bei gebracht werden; theoretischer Unterricht nützt Lehrlingen so gut wie nichts! Der Einsender geht mit mir ganz einig, daß Buchführung, Handels korrespondenz, kaufmännisches Rechnen am besten durch kaufmännische Praktiker bezw. durch kaufmännische Handelslehrer gelehrt werden können und sollen. Deutsche Sprache und Handelskorrespondenz werden auch jetzt fast überall getrennt gelehrt! Durch Abschreiben und Auswendiglernen von Geschäftsbriefen kann man nicht lernen selbständig Briefe zu ver fassen. Schreiber sind keine Kaufleute! Die meisten Volksschüler verdrehen ihre Muttersprache; sie haben also eine zu mangelhafte Vorbildung. Infolgedessen gehören sie nicht in die kaufmännische Praxis und nicht in kaufmännische Büdungs- anstalten, sondern in Ergänzungsschulen bezw. Mittelschulen. Der Wert von kaufmännischen Lehrbüchern, ob von kaufmännischen Praktikern oder von Schullehrern verfaßt, wird von dem Kaufmanns stande zu beurteilen sein. Das Beispiel, daß auch einmal ein Volksschullehrer den fetten Posten eines Bankdirektors bekommt, ist für die praktische Ausbildung von Handelslehrlingen ohne jede Bedeutung. Üebrigens sind Bank direktoren nicht immer Kaufleute! Harry Bostell, kaufm. Leiter, Düsseldorf-Oberkassel Wir schließen die Aussprache. Schriftleitung Made in Germany. Freihändlerische Londoner Blätter be merken schadenfroh, daß Chamberlains Agitationsfabrik — das Birminghamer Tarif-Komitee — die Millionen Flugblätter, die gegen die »schädliche Rivalität billiger Auslandsarbeit« wettern, in billigen Kuverten »Made in Germany« verschickt. (Vergl. »Papierverbrauch und Politik« in Nr. 79.)