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Anzeiger Hohenstein Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Kugau, Hermsdorf, Kernsdorf, Inserate nehmen außer der Expedition auch die Austräger auf dem Lande entgegen, auch befördern die Annoncen- Expeditionen solche zu Originalpreisen. Erscheint jeden Wochentag ablnds für den folgenden Tag und kostet durch die Austräger Lro Quartal Mk. IHü durch die Post Mk. 1,92 frei in's Haus. Langenberg, Falken, Langenchnrsdorf, Meinsdorf, Rußdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Erlbach, Kirchberg, Pleißa, Reichenbach, Callenberg, Tnschheim, Kuhschnappel, Grumbach, St. Egydien, Hüttengrund u. s. w° für das Königliche Amtsgericht und den Ltadtrat zu Hohenstein-Lrnstthal. Grgcrn aller Gernernde-Verwaltungen ösE rrinliegenöen Ortschaften. Rr. 159 Mittwoch, den 12. Juli 1905. 55. Jahrgang Herr Apotheker Kny. drängenden Menge besetzt. Nach Eröffnung der Rouvier. liche Regierung mich beauftragt, Ihnen ihre mündlichen Erklärungen zu bestätigen, wonach sie auf der Konferenz keine Ziele verfolgen wird, welche die berechtigten Interessen Frankreichs in diesem Lande in Frage stellen oder im Wider spruche stehen mit den Rechten Frankreichs, die sich aus seinen Verträgen (oder Arrangements) ergeben und sich im Einklänge mit folgendes Grundsätzen befinden: Souveränität und Unabhängigkeit des Sultans ; Integrität seines Reiches; Wirtschaftliche Freiheit ohne jede Ungleichheit; Nützlichkeit von polizeilichen und finanziellen Reformen, deren Einführung für kurze Zeit au Grund internationaler Vereinbarung geregelt werden soll; Anerkennung der Lage, die für Frankreich in Marokko geschaffen wird durch die langausgedehnte Grenzberührung zwischen Algerien und dem Scherifischen Reiche, durch die sich hieraus für die beiden Nachbarländer ergebenden eigenartigen Be ziehungen, sowie durch das hieraus für Frankreich folgende besondere Interesse daran, daß im Scheri fischen Reiche Ordnung herrsche. Genehmigen pp. Für st von Radoli n." HI. Gemeinsame Erklärung des Kaiserlichen Botschafters Fürsten von Rad 0 lin und des Fran zösischen Ministers der auswärtigen Angelegenheiten, Ministerpräsidenten R 0 uv ier vom 8. Juli 1905. „Die Deutsche Regierung und die Regierung der Republik kommen überein : 1. gleichzeitig ihre zur Zeit in Fez befindlichen Gesandtschaften nach Tanger zurückzuberufen, so bald die Konferenz zusammengetreteu sein wird; 2. dem Sultan von Marokko gemeinschaftlich durch ihre Vertreter Ratschläge erteilen zu lassen zur Feststellung des von ihm der Konferenz vor zuschlagenden Programms auf den Grundlagen, wie sie in den unter dem 8. Juli 1905 zwischen zwischen dem Deutschen Botschafter in Paris und dem Ministerpräsidenten und Minister der aus wärtigen Angelegenheiten ausgetauschten Schreiben angegeben sind. Geschehen in Paris, den 8. Juli 1905. Fürst von Radolin. Rouvier." Ergebnis, welches dank der aufrichtigen An strengungen der Regierung aus den Verhandlungen zwischen Franzreich und Deutschland in der Marokko angelegenheit sich ergeben hat. — Die Erklärung des Ministerpräsidenten wurde mit allgemeinem geifall ausgenommen. Auf die Interpellation Th 0 chin erwiderte der Ministerpräsident, er habe einer Erklärung nichts hinzuzufügen. Ger ville g 4 a chc forderte, daß ein Gelbbuch über die Angelegenheit veröffentlicht werde. Rouvier stimmte diesem Vorschläge zu, erklärte aber, sich nicht zu einer Antwort verpflichten zu können, ehe die Konferenz stattgefunden habe. Versammlung wurde vom Einberufer folgendes von Jaur^s eingegangencs Telegramm zur Verlesung gebracht: „Genossen! Ich bin mit ganzem Herzen mitten unter Euch in dieser Versammlung, um mit Euch die Einigkeit zwischen dem deutschen und französischen Proletariat zu bekräftigen. Die gemein same Arbeit beider wird den Weltfrieden durch die Eroberung der sozialen Gerechtigkeit und der politi schen Freiheit sichern. Nichts kann uns trennen: nicht chauvinistische Vorurteile, nicht Redeverbote der Regierungen noch auch die plumpen Künste diplomatischer Lobhudeleien. Wir sind alle eins, sind alle ein und dieselben. Wir haben den gleichen Willen, das gleiche Empfinden. Wird einer von uns geschlagen, so wird der andere mitgetroffen, und wird einer von unS gelobt, so wird der andere Souveränität und Unabhängigkeit des Sultans: Integrität seines Reiches; Wirtschaftliche Freiheit ohne jede Ungleichheit; Nützlichkeit von polizeilichen und finanziellen Reformen, deren Einführung für kurze Zeit au Grund internationaler Vereinbarung geregel werden soll; Anerkennung der Lage, die für Frankreich in Marokko geschaffen wird durch die langausgedehnte Grenzberührung zwischen Algerien und dem Scherifischen Reiche, durch die sich hieraus für die beiden Nachbarländer ergebenden eigenartigen Be ziehungen sowie durch das hieraus für Frankreich folgende besondere Interesse daran, daß im Scheri fischen Reiche Ordnung herrsche. Infolgedessen läßt die Regierung der Republik ihre ursprünglichen Einwendungen gegen die Kon ferenz fallen und nimmt die Einladung an. Genehmigen pp. U. Antwort des Kaiserlichen Botschafters Fürsten von Radolin an den französischen Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Ministerpräsidenten Rouvier vom 8. Juli 1905. Rudolf Schaaf, Inhaber der Mohrenapotheke hierselbst, ist heute von uns eidlich in Pflicht genommen worden. Stadtrat Hohenstein-Ernstthal, am 11. Juli 1905. Dr. Polster, Bürgermeister. ! läßt die Abkommen, welche Frankreich vorher mit : anderen Mächten getroffen hat, unberührt. Zu keiner Zeit der Verhandlungen hat die Beratung das französisch-spanische Abkommen berührt. Die Erklärung, welche in den ausgewechselten Schrift stücken über die Bündnisse und Abkommen Frank reichs abgegeben worden ist, sowohl wie die formelle ÄclsiHerung, welche der Vertreter der kaiserlichen Regierung aus eigenem jm Laufe der Per« Handlungen gegeben und bei Schluß derselben wieder holt hat, gestatten mir, Sie zu versichern, daß Deutchland in unsere Abkommen mit England und Spanien sich nicht einmischt. Konnte dies übrigens auch anders sein? Diese Abkommen verpflichten unS gegenüber nur die beiden Mächte, welche sie unterzeichnet haben und umgekehrt uns allein diesen Mächten gegenüber. Es könnte keine Frage sein, daraus Schlußver- folgerungen zu ziehen gegen irgend eine andere Macht, ebenso wie keine andere Macht etwas ein wenden kann gegen die Bedingungen, welche England und Spanien zugestanden haben. Die Kammer wird sich gewiß beglückwünschen zu dem glücklichen Zwangsversteigerung. Das im Grundbuche für Oberlungwitz Blatt 1280 auf den Namen des Maurers Stephon Gerstenberger in Hohenstein-Ernstthal eingetragene Grundstück (eine Baustelle) soll am 9. September 1995, vormittags Vr19 Uhr — an der Gerichtsstelle — im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. Das Grundstück ist nach dem Flurbuche — Hektar 7,7 Ar groß, mit 2,51 Steuereinheiten belegt, trägt die Nr. 1261s des Flurbuchs für Oberlungwitz, es ist auf 1112 Mk. 50 Pfg. geschätzt und liegt an der äußeren Feldstraße in der Nähe von Hohenstein-Ernstthal. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts sowie der übrigen das Grundstück be treffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist Jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Eintragung des am 10. Juni 1905 verlautbarten Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem An sprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Diejenigen, die ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht haben, werden aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aushebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizu führen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegen standes treten würde. Hohenstein-Ernstthal, den 7. Juli 1905. Königliches Amtsgericht. Ans dem Reiche. Zur Kaiserretse. Der Kaiserhat auf seiner Nordlandfahrt bereits die Reise nach Schweden angetreten, wir erhielten folgende Drahtmeldungen: Wisbh, 10. Juli. Die „Hohenzollern" mit dem Kaiser an Bord ist heute vormittag, begleitet vom Kreuzer „Berlin" und dem Depeschenboot „Sleipner", von Swinemünde nach Wisby in See gegangen. Stockholm, 10. Juli. Der König und der Kronprinz werden am Donnerstag mittels Sonder zuges nach Geste reisen und an Bord der Königs- jacht „Drott" auf das Geste-Fjord hinausfahren, ummit Kaiser Wilhelm zusammenzutreffen, der an diesem Tage auf der „Hohenzollern" in den dortigen Gewässern erwartet wird. Die „Jaurds-Versammlung" der Berliner Sozialdemokraten, die im Verfolg des Marokko-Konfliktes als Demonstration für den Völkerfrieden von den Genossen nach der „Neuen Welt" in der Hasenheide einberufen wurde, hat am Sonntag mittag stattgefunden. An Stelle JaureS' mar der Reichstagsabgeordnete Fischer mit dem Referat betraut worden, dessen Thema: „Die Friedensidee und die Solidarität der internationalen Reaktion" lautete. Trotz des Ausbleibens von Zwangsversteigerung. Das im Grundbuche für Hohenstein Blatt 432 auf den Namen des Fabrikanten Karl Clemens Müller in Hohenstein-Ernstthal eingetragene Grundstück soll am 7. September 1995, vormittags /i19 Uhr — an der Gerichtsstelle — im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. Das Grundstück ist nach dem Flurbuche — Hektar 35,7 Ar groß, mit 612,38 Steuereinheiten belegt und auf 85241 M. — Pfg. geschätzt, wovon 5241 M. auf das Zubehör entfallen. Das Grund stück besteht aus einem Wohngebäude, einem Fabrikgebäude mit Anbau und einem Dampfkessel- und Dampfmaschinengebäude, nebst Dampfschornstein, einem Hofraum und einem Garten, es hat Dampf heizungsanlage, liegt an der Antonstraße in Hohenstein-Ernstthal, Altstadt, trägt die Brandkataster nummer 110 Abteilung L und die Nr. 645 des Flurbuchs für Hohenstein-Ernstthal (Flurteil Hohenstein). Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts sowie der übrigen das Grundstück be treffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist Jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Eintragung des am 18. Mai 1905 verlautbarten Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Diejenigen, die ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht haben, werden aufgefvrdert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizu führen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes treten würde. Hohenstein-Ernstthal, den 29. Juni 1905. Königliches Amtsgericht. drei Dokumente bezüglich der Marokko- Konferenz. Er fügt hinzu, daß das Einverständnis zwischen Deutschland und Frankreich über die Haupt punkte hergestellt sei, deren Aufrechterhaltung in Marokko für Frankreich als benachbarte Macht be sonderen Wert habe. Ebenso wird anerkannt, so erklärt der Ministerpräsident weiter, daß Frankreich aus diesem Grunde ein besonderes Interesse an der Aufrechterhaltung der Ordnung im scherifischen Reiche hat. Jede Störung in Marokko könne ihr Rück wirkung auf die französischen Unternehmungen unter der muselmanischen Bevölkerung ausüben. Endlich geben beide Regierungen die Möglichkeit zu, in Narokko polizeiliche und finanzielle Reformen ein- ^uführen, wie sie Frankreich bereits angebahnt hat. Seide Regierungen werden dem Sultan gemeinschaft- liche Ratschläge erteilen auf den Grundlagen, welche mitgelobt. Es ist eine abgebrauchte Taktik der „Herr Ministerpräsident I Da die Regierung sich aus den bisherigen Abmachungen ergeben. Das Herrscher: den Klaffen aller Länder, den Sozialisten der Republik die von dem Sultan von Marokko so wünschenswerte Übereinkommen, welches jetzt daheim die Sozialisten draußen gegenüberzustellen, vorgeschlagene Konferenz annimmt, hat die Kaiser- zwischen den beiden Mächten zustande gekommen ist, Tatsächlich aber ist dies eine Huldigung mehr vor DivGrklar«ngrnüberdir Marokko-Konferenz. zwischen dem Kaiserlichen Botschafter § " °Radolin in Paris und dem Französischen Minister der auswärtigen Angelegen- hetten, Mlmsterpräsidenten Rouvier ausgetauschten Erklärungen über die Marokko-Konferenz lauten m Uebersetzung wie folgt: I. Schreiben des Französischen Ministers der auswärtigen Angelegenheiten, Ministerpräsidenten Rouvier an den Kaiserlichen Botschafter Fürsten von Radolin vom 8. Juli 1905. „Herr Botschafter! Die Regierung der Republik ist durch die Besprechungen, die zwischen den Vertretern der beiden Länder sowohl in Paris wie in Berlin stattgefunden haben, zu der Ueber- zeugung gelangt, daß die Kaiserliche Regierung auf der von dem Sultan von Marokko vorge schlagenen Konferenz keine Ziele verfolgen wird, welche die berechtigten Interessen Frankreichs in diesem Lande in Frage stellen oder im Wider- i spruche stehen mit den Rechten Frankreichs, die! sich aus seinen Verträgen (oder Arrangements) ergeben und sich im Einklänge mit folgenden Grundsätzen befinden: llber die Verhandlungen der Depu tier t e n k a m m e r n in Paris erhielten wir folgende Drahtmeldung: Paris, 10. Juli. In der heutigen Sitzung der Deputierten kam mer verlas Minister präsident Rouvier eine Erklärung, welche besagt, daß Frankreich gegen eine Marokko-Kon ferenz grundsätzlich nichts einzuwenden habe. Frankreich und Deutschland hätten sich über folgende Punkte geeinigt: Souveränität des Sultans, Selbst ständigkeit Marokkos, wirtschaftliche Freiheit ohne jede Ungleichheit, Anerkennung der Lage, welche für Frankreich in Marokko geschaffen ist. Infolgedessen habe sich Frankreich bereit erklärt, an der Konferenz teilzunehmen. Das Einverständnis zwischen Deutsch land und Frankreich sei damit hergestellt und die o wünschenswerte Verständigung zwischen beiden Ländern erreicht. Die Abmachungen zwischen Eng land und Frankreich und zwischen Frankreich und Jaures war der Andrang ein außerordentlicher. Spanien bleiben unverändert. Rouvier verliest Der große Saal war von einer Kopf an Kopf sich dann die zwischen ihm und Radolin ausgetauschten d-" cm—.. - -- - -