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Sonntag, den 11. Juni 1905. Nr. 134 55. Jahrgang Erscheint jeden Wochentag abtnds für den folgende» Tag und kostet durch die Austräger pro Quartal DA. 1H5 durch die Post Mk. i 92 frei in'S HauS. Hohenstein Ernstthal, Ob-rlimgwttz, Gersdorf, Lngau, Hermsdorf, Kernsdorf, Langenberg, Fallen, Langenchnrsdorf, Meinsdorf, Rußdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Erlbach, Kirchberg, Pleißa, Reichenbach, Callenberg, TnMeim, Kuhschnappel, Grumbach, St. Egydim, Hüttengrund u. s. w. für das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Hohenstein-Ernstthal. Organ aller Geineinöe-Verrvaltungen der einliegenden Ortschaften. WS «chmen außer der Expedition auch die Austräger auf MW /M M MW W^ -M dem Lande entgegen, auch befördern die Annoncen» Expeditionen solche zu Originalpreisen. Die Gemet«dea«lagen für 2. Termin 1S05 sind späteste«- dis j«m 34. Juni d. K. an unsere Stadtsteuereinnahme zu bezahlen. Stadtrat Hohenstein-Ernstthal, am 9. Ium 1905. vr Polster, Bürgermeister. St. Das Gras in den Gräben der Lerchenstraße, auf dem angepflanzten Teil des vorm. Pohlers- schen Grundstücks am Wasserhebewerke und auf dem vorm. Beckschen Grundstücke am Seidelberge soll zur Aberntung vergeben werden. Weiter soll der südlich vom Röhrensteig gelegene Teil der sogen. Schastreibe sofort und Parzelle 18 des sogen. ZiegenlaidenfeldeS vom 1. Oktober ab verpachtet und die vorm. Dörfeltsche Scheune vom 1. Oktober ab vermietet werden. Gesuche und Angebote werden bis Donnerstag, de« 15. Juni, nachm. 5 Uhr im Rathaus, Zimmer 1, entgegengenommen. Stadtrat Hohenstein-Ernstthal, den 10 Juni 1905 W. Zeitzig, stellv. Bürgermeister. We. Die Kirfchennnhung an den Wegen nach dem Neustädter Schießplätze, am früher Neu städter Teichplatze, an der Fiskalischen-, Langenberger- und Lerchenstraße soll Freitag, den 16. Juni, an Ort und Stelle verpachtet werden. Erstehungslustige wollen sich nachmittags '/,5 Uhr im Reustädter Schützenhanse einfinden. Stadtrat Hohenstein-Ernstthal, am 10. Ium 1905. W. Zeitzig, stellv. Bürgermeister. We. Die Urwähl-rlist- für die im laufenden Jahre vor,»nehmenden Nenwahl für die H. Kammer der Ständeversammlung liegt vom 15. Juni bis einschließlich 21. Jnni wochentags während der Geschäftsstunden (8—1 und 3—5 Uhr), Sonntag, den 18. Juni, von 11—12 Uhr im Rathause Zimmer Nr. 5, zur Einsicht der Beteiligten aus. Einwendungen gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Liste sind, bei Verlust der- selben, bis zum 24. Juni (einschließlich) schriftlich oder mündlich bei uns anzubringen. Wegen der Stimmbrrechtigung wird auf den nachstehenden abgedruckten Auszug aus dem Landtags-Wahlgesetz überwiesen. Der Abschluß der Urwählerliste erfolgt am 8. Juni. Stadtrat Hohenstein-Ernstthal, am 9 Juni 1905 vr. Polster, Bürgermeister. We. Auszug aus dem Landtagswahl-Gesetz. 8 1. Zur Stimmberechtigung ist bei allen Wahlen der Besitz der Sächsischen Staatsangehörig keit und die Erfüllung des 25. Lebensjahres erforderlich. 8 2. Ausgeschloffen vom Stimmrechte sind: n) Frauenspersonen, b) Personen, welche unter Vormundschaft stehen, c) Personen, welche öffentliche Armenunterstützung erhalten oder im letzten, der Anord nung der Wahl vorhergegangenen Jahre erhalten haben, 6) Personen, zu deren Vermögen gerichtlich Konkurs eröffnet worden ist, der Dauer des Konkursverfahrens, e) Personen, welche von öffentlichen Aemtern suspendiert worden sind, auf die Dauer der Suspension und die von öffentlichen Aemtern oder der Rechtsanwaltschaft Entsetzten auf die Dauer von 5 Jahren von Zeit der Entsetzung an, 1) Personen, denen durch richterliches Erkenntnis die bürgerlichen Ehrenrechte oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter entzogen worden sind, auf die Dauer dieser Entziehung, 8) Personen, gegen die wegen eines Verbrechens, oder wegen eines Vergehens wegen dessen auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte oder auf Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter erkannt werden kann oder muß, die Voruntersuchung oder die Eröffnung des Hauptoerfahrens beschlossen ist, ingleichen diejenigen, welche sich zur Zeit der Wahl in Untersuchungs- oder Strafhast befinden, oder zwangsweise in einer öffentlichen Besserungs- oder Arbeitsanstalt untergebracht sind, ü) Personen, welche unter Polizeiaufsicht stehen und i) Personen, welche die Abentrichtung staatlicher Grund- oder Einkommsteuer länger als zwei Jahre ganz oder teilweise im Rückstände gelassen haben. 8 3. DaS Stimmrecht kann nur in Person ausgeübt werden. Juristischen Personen steht solches nicht zu. 8 18. Das Stimmrecht steht allen nach § ß l und 2 dazu befähigten Personen zu, welche vom Tage des Abschlusses der Urwählerliste rückwärts seit mindestens 6 Monaten ihren Wohnsitz oder Aufenhalt im Orte haben und Grund- oder Einkommensteuer entrichten. Niemand kann das Stimmrecht an mehr als einem Orte ausllben. Mittwoch, de« 14. dss. Mts. Nachmittag 3 Uhr, gelangen im Wüst-«bran--r Gasthof- 1 Fatz Gold-Oker, 1 Farben-R-ibmaschi«-, 1 Fatz s 1 Fatz Wandgrün, 1 Büchs- Mixtio«, 1 Fatz schwarz, I Büchs- Damarlack (15 k^.) 1 Fatz Schl-mmkr-id- (9 Otr.) gegen Barzahlung zur Versteigerung. Limbach, am 9. Juni 1905. Ter Gerichtsvollzieher des König!. Amtsgerichts. In das Güterrechtsregister ist heute eingetragen worden, daß zwischen dem Gutsbesitzer Emil Sonntag und seiner Ehefrau Lanra Minna geb. B-<k in Tirschh-im durch Ehevertrag vom 8. Juni 1905 Ausschluß der Verwaltung und Nutznießung des Mannes und Gütertrennung ver einbart worden ist. Hoh-nst-tN-Ernstthal, am 9. Juni 1905. Königliches Amtsgericht. II»i*W»4n»»nnii Dienstag d-n 13. Jnni 1905 vorm. 10 Uhr soll-« im B-r- steigerung-lokal- des hiesigen Kgl. Amtsgerichts 1 Sofa, 1 Pf-il-r- spi-g-l, 3 Stühl-, 1 Waschtisch mit Marmorplatte, 4 neue Normalhemden, 6 Dtzd. Handtücher 3 Dtzd. Wischtüch-r, eine Partie Spi-lsachen u. v. a. meistbietend versteigert werden. Der Gerichtsvollzieher -es Kgl. Amtsgerichts Hohenstein-Grusttal. Kandtagswahl betr. Die Liste der hier stimmb-r-chtigt-n Urwähl-r liegt vom 15. bis mit 21. Jimi a. r. zur Einsicht der Beteiligten im hiesigen Gemeindeamts aus. Einwendungen gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Liste sind bei deren Verlust binnen drei Tagen nach Ablauf obiger Frist schriftlich oder mündlich hier anzubringen. Oberlungwitz, am 10. Juni 1905. Der Gemeindevorstand. Li-b-rk«-cht. Mutz-, Krenn- n. Stockhoiz-Anktton auf Oberwaldenburger Revier. ES sollen im Hot-l z« d-« „Dr-i Schwa«-«" in Hohenstein-Sr. am Freitag, den 23. vo« Bormittag 650 N.-Stämme bis 15 cm Mittenstärke, 272 - - 16/22 - 72 - - 23/43 - 3 L.-Klötzer 8/15 - Oberstärke, 8 - - 16/29 - 26 N.- - 8/15 - 19 - - 16/29 - 1200- -Stangen 3/6 » Unterstärke, 1290 - - 7/9 - 650 - - 10/13 - Donnerstag, den 2S. Zuni c., von vormittag- /,S Uhr ab in d-ms-lb-n Lokal- 48 Rm. L.- und N.-Scheite, 144 Rm. L.- und N.-Rollen, ca. 300 - N.-Schneidelreisig, 18z^ Wllhdt. L.- und N.-Reisig, 2 Langhaufen L.-Reisig, 60 Rm. N.-Slöcke aufbereitet in den Abteilungen 2 — 64, sowie die in den Abt. 3, 5, 8, 20, 21, 29, 43, 54, 57, 58 und 64 anstehenden Stöcke meistbietend versteigert werden. Fürstlich- Forstv-rwaltnng Ob-rwald-nbnrg. Kekaimtmachrmg. Nachdem die Aufstellung der Liste der stimmberechtigten Urwähler für die Wahlen zur U. Kammer der Ständeversammlung für hiesigen Ort erfolgt und dieselbe nochmals einer genauen Prüfung unterzogen worden ist, liegt dieselbe »»m 1S. Illi bis eiuschlieblich 21. Juni 1S0S im hiesigen Rathaus-, Zimmer Nr. 3, während der Dienststunden zur Einsichtnahme der Beteiligten öffentlich aus. Etwaige Einwendungen gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Urwählerliste sind bei deren Verlust binnen 3 Tagen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis einschließlich den 24. J««t bss. I--., schriftlich oder mündlich hier anzubringen. G-rsd-rf, am 9. Juni 1905. Der Gemeindevorftaud. Göhler. Gemeiudesparkasse Grüna b. Chtz. Ei«lag-«-Zinsfutzr S'/, °/o- G-schäftsz-it r Werktags 8—12 u. 2-8 Uhr Fernsprecher Amt Siegmar Nr. 60. — Bis mit 4. des Monats bewirkte Einlagen werden für den laufenden Monat voll verzinst. aufbereitet in den Ab teilungen 2—64, c-, ab