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abcrs Julius über das des erg und über t Schuster in WW-ElMckl WM Inserate nehmen außer der Expedition auch die Austräger auf dem Lande entgegen, auch befördern die Annoncen- Expeditionen solche zu Originalpreisen. Erscheint jeden Wochentag abtnds für den folgenden Tag und kostet durch die Austräger pro Quartal Mk. iHb durch die Post Mk. ; 92 frei in's HauS. Anzeiger für Hohenstein Ernstthal, Oberlungwitz. Oersdorf, Kugau, Hermsdorf, Dernsdorf, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Rußdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Erlbach, Kirchberg, Pleißa, Reichenbach, Callenberg, Tirschyeim, Kuhschnappel, Grumbach, St. Egydien, HüttenMnd u. s. w. für das Rönigliche Amtsgericht und den Stadirat zu HohensteinErnstthai. Organ aller? Gernernöe-Verwaltrrngerr öss unrliegenöcn Ortschaften. Mittwoch, den 24, Mai 1905. Nr. 119. 55. Jahrgang, -Pf. 10 - 85 - IO - 80 - 80 - 45 - 50 - 50 - 70 - 75 - ^5 - zo - für mich sen," fiel Stimme ffen auf- rmt war," unglück- ne kennen ie anderen auch von jweres zu schwacher aß andere out auf- cht Liebe daß Erna orge um ffes Wort ane eine er scheint, nd sucht, Erna da rhehlt sich ren wird, geschieht. vird ver- h haben n Hoffen Feier des WilrtstW Zr. MM des NM Am Vorabend, Mittwoch, den 24. Mai 1905, uachm. 6 Uhr: Festessen im Hotel zu den Drei Schwanen; Gedeck einschließlich des Festaufwandes 3M. — Pf. Am Geburtstage Sr. Majestät, Donnerstag, den 25. Mai 1905, morgens: Weckruf durch die Straßen der Stadt unter Begleitung durch die Gewehrabteilungen der Militär- und der Kriegervereine, aüendS 8 Uhr: allgemeiner Vaterländischer Kommers im Saale des Altstädter Schützenhauses. Die Mnzeichnungsliste für die Teilnehmer am Festessen liegt im Hotel zu den Drei Schwanen aus. Mit der Bitte um zahlreiche Beteiligung wird zu dem Festessen und dem vaterländischen Kommers hiermit eingeladen. Besondere Einladungen an Behörden oder Privatpersonen ergehen nicht. An die gesamte Einwohnerschaft richten wir noch die Bitte, durch Beflaggen der Häuser zu einer würdigen Feier des Tages beizutragen. Hoheusteiu-Erustthal, am 15. Mai 1905. Der Ausschuß Mr vaterländische Festlichkeiten. Der Stadtrat. Or. Dierks, Vorsitzender. Or. Polster. Bürgermeister. We. wird am 5. Juni d. I. im Stadtteile Altstadt abgehalten. Stadtrat Hohenstein-Ernstthal, am 22. Mai 1905. Nr Polster, Bürgermeister. We. Freibank: Pult Mülles MWW, Pf. D Pfg., sowie pksW ZchlmnefW, W. U Pfz. Die Börger- M1. BezirksMe ill WHein-WA veranstaltet Donnerstag, den 25. Mai, vormittags 10 Uhr, zur Feier des Geburtstages Sr. Mass, des Königs Friedrich August von Sachsen einen öffentlichen Festakt«», an welchen sich bei günstigem Wetter ein kurzes Schauturnen im Freien, ausgeführt von den oberen Knabenklaffen, anschließen soll. Wir beehren uns, hierzu ergebenst einzuladen. DaS Lehrerkollegium. F. Dietze, Dir. Deutscher Reichstag. Berlin, 22. Mai. Die heutige Reichstagssitzung fand infolge B e- schlußunfähigkeit wieder ein vorzeitiges Ende. Zunächst wurde der vom Abgeordneten Bell und Genossen beantragte Gesetzentwurf, betr. Aende- rung des Z 44 der Gewerbeordnung, in I.und und 2. Lesung angenommen. 8 44, Absatz 1 der Gewerbeordnung bestimmt: „Wer ein stehendes Gewerbe betreibt, ist befugt, auch außerhalb des Gemeindebezirks seiner gewerblichen Niederlassung persönlich oder durch in seinem Dienste stehende Reisende für die Zwecke seines Gewerbebetriebes Waren aufzukaufen und Bestellungen auf Waren zu suchen." Durch den Antrag Bell wird hinzugefügt: „Diese Vorschrift gilt auch für Handelsagenten, die ein stehendes Gewerbe betreiben, in Ansehung der Befugnis, als Vermittler oder Vertreter des Ge schäftsherrn den Ankauf von Waren vorzunehmen oder Bestellungen auf Waren zu suchen." Dann wurden Etatsüberschreitungen der Schutzgebiete aus 1902 definitiv genehmigt, eben so der Gesetzentwurf wegen Bildung deutscher Kommunalverbände in den Konsulargerichtsbe zirken Tientsin und Hankau. Schließlich wurde die zweite Lesung der Vorlage zur Entlassung des Reichsgerichts mit der wiederholten Abstimmung über die Erhöhung der Revisionssumme von 1500 auf 2500 Mk. fortge setzt. Für die Erhöhung stimmten 95, dagegen 48 Abgeordnete. Das Haus war mithin beschluß unfähig. Der Präsident beraumte die nächste Sitzung auf morgen 1 Uhr an: Entlastung des Reichsge richts, Reichsbanknoten von 50 und 20 Mk. Schluß Aus dem Reiche. Aus dem 2«. sächsischen Reichstags- Wahlkreise. Am Sonntag wurde im Auftrage des Chem nitzer Agitationskomitees Herr Paul Göhre als Reichstagskandidat proklamiert, da Genosse Pinkau-Leipzig, der sozialdemokratische Kandidat, bei der letzten Nachwahl aus Gesundheitsrücksichten von der Kandidatur zurückgetreten ist. Das Zentralko mitee Sachsens ist mit der Kandidatur einverstan den. Die Sozialdemokraten hoffen, daß der Protest gegen den Abg. Zimmermann, der an Rose nows Stelle gewählt wurde, Erfolg haben werde. Die Uneinigkeit unter den Genossen illustriert eine Auslassung der „Sächs. Arb.-Ztg.", die zur Kandi- datur schreibt: „Die Wieoeraufstellung Göhres im 20. Wahlkreise muß ebenso überraschen wie das an gebliche Verhalten des Zentralkomitees, das seine Zustimmung zu dieser Kandidatur erklärt hat, nach dem es sich vor Jahresfrist mit Vehemenz und Auf bietung aller Parteiinstanzen dagegen erklärt und schließlich auch die Kandidatur Göhre zu Fall ge bracht hat. Es mag sein, daß man hat Differenzen aus dem Wege gehen wollen, aber nach dem, was vorausgegangen ist, bedeutet dieses Entgegenkommen eine Schwäche bedenklichster Art. Die Gründe, die man vor Jahresfrist gegen die Kandidatur Göhres angeführt hat, bestehen — man mag darüber ver schieden urteilen können — auch heute noch. Ueber die Aufstellung Göhre mag man denken wie man will, aber nachdem vor einem Jahre alles eingesetzt worden ist, die Kandidatur im Wahlkreise Zschopau- Marienberg zu verhindern, durfte man, und wenn der Kreis auch auf dem Spiele steht, auf keinen Fall jetzt eine Wendung vollziehen, die unter den obwaltenden Umständen das Ansehen der ersten Parteiinstanz Sachsens bedenklich gefährden muß." Die Kaiserin erlitt den Unfall am Sonntag nachmittag i/,6 Uhr, als sie die die kaiserlichen Gemächer verbindende Wendeltreppe hinuntergehen wollte. Diese Treppe ist in dem et was winkligen Schlosse ganz besonders eng. Die hohe Frau verwickelte einen Fuß in den Falten ihres Kleides und strauchelte, ohne ausmeichen oder sich festhalten zu können, da sie unglücklicherweise in den Händen noch einen Gegenstand trug. Die Kaiserin schlug mit der linken Stirnseite auf ein Eijenrohr und zog sich eine Arterienverletzung zu Die Monarchin, die stark blutete, zeigte sich sehr ge faßt; sie wurde in ihre Gemächer getragen und bat, den Kaiser von dem Unfall, den sie für unbedeutend hielt, gar nicht zu benachrichtigen, da das Blut sich schnell stillen und so nichts mehr von dem Unfall zu merken sein würde. Die Blutung wurde aber immer stärker, und so mußte schließlich der Kaiser in Kenntnis gesetzt werden. Der Leibarzt Dr. Niedner untersuchte gemeinschaftlich mit dem Chefarzt des Wiesbadener Krankenhauses Dr. Landow die Wunde. Alsdann wurde ein leichter Verband angelegt und der hohen Patientin unbedingte Ruhe verordnet. Die Aerzte erklären den Unfall für durchaus unbe deutend und hoffen, daß die Kaiserin Mittwoch wird abreisen können. Neben dieser Abschürfung an der linken Stirn seite soll sich die Kaiserin bei dem Unfall auch noch das eine Schienbein blutig gestoßen haben. Nach einer andern Mitteilung soll der Unfall näm lich dadurch zustande gekommen sein, daß die Kaiserin mit dem Fuß, den sie sich seinerzeit im bayerischen Gebirge einmal verrenkte und der von dort ab etwas schwach geblieben ist, von einer Treppenstufe abrutschte und so zu Fall kam; auch der Fuß soll durch den Unfall etwas gelitten haben, wenn auch eine vollständige Verrenkung nicht vor liegt. Damit würde llbereinstimmen, daß die Kaiserin zu Bette liegt. Sie wird voa Schwestern des stoten Kreuzes gepflegt. Der Kronprinz und der Papst. Einer Meldung aus Rom zufolge wird der Papst dem Kronprinzen ein eigenhändiges Gratulationsschreiben übersenden, das durch einen besonderen päpstlichen Vertrauensmann nach Berlin überbracht und durch Kardinal Kopp, der voraus sichtlich den Papst bei der Hochzeitsfeier vertritt, übergeben werden wird. Zum Präsidenten des Reichsgerichts ist nunmehr der Unterstaatssekretär im preußischen Staatsministerium, Freiherr von Seckendorfs ernannt, dessen Ernennung vorzeitig schon am 4. Mai bekannt geworden war. Der nunmehrige Präsident ist der Sohn des früheren Oberreichs anwalts beim Reichsgericht. Als Unterstaatssekretär im Staatsministerium ist Freiherr von Seckendorfs seit 1899 tätig gewesen. Vorher war er eine Reihe von Jahren vortragender Rat im Reichsjustizamt und hat sich dort vorwiegend mit Fragen des inter nationalen Rechts und des Prozeßrechts befaßt. Ins besondere hat er an der Novelle zur Zivilprozeß ordnung von 1898, die die Frage der Entlastung des Reichsgerichts zum ersten Male zur legislatorischen Behandlung brachte, in den Vorstadien mitgearbeitet. Die Krisis im Flotteuverein. Zu dem Ausscheiden der Generale Menges und Keim aus dem Deutschen Flottenverein glaubt die „Rh.-Westf. Ztg." versichern zu können, es be stätige sich, daß ein Telegramm des Kaisers die beiden Generale veranlaßt habe, ihr Amt nieder- zulecen, im allgemeinen den Tatsachen entspricht. Das Telegramm sei indes nicht, wie behauptet war, eine Antwort auf Huldigungsgrüße und auch nicht an das Präsidium des Flottenvereins, sondern an einen der Herren persönlich gerichtet gewesen. Aus seinem Wortlaut lasse sich entnehmen, daß der Kaiser von einer interessierten Seite falsch über die Vorgänge im Flotlenverein unterrichtet worden ist. In seiner temperamentvollen Weise habe er dann die Depesche abgesandt. Das rheinisch-westfälische Blatt deutet an, daß dem Kaiser aus Zentrums kreisen oder Regierungskreisen, die in Fühlung mit dem Zentrum handeln, eine schroffe Stimmung gegen die bisherige Leitung des Vereins beigebracht ist, die dann in dem Telegramm sich entladen habe. Die Angelegenheit scheine in Metz angezettelt zu sein, wo der Kaiser sich ja in der Umgebung deS Reichskanzlers und der katholischen Prälaten befand. Selbstverständlich entzieht sich diese Darstellung jeder Kontrolle. Ans dem Anslnndr. Der Spruch des Schiedsgerichts in der Streitfrage zwischen Japan einer seits und Deutschland, Frankreich und England andererseits wegen der in den ehe maligen Frcmdenniederlassungen erhobenen Gebäude steuern ist zu gunsten der europäischen Mächte aus gefallen. Der erkennende Teil des Haager Schieds gerichts besagt: Die Bestimmungen der Verträge und der anderen in den Protokollen des Schieds gerichts angeführten Vereinbarungen befreien nicht den auf Grund dauernder Pachtverträge von der japanischen Regierung oder in ihrem Namen abge tretenen Grundbesitz allein, sondern sie befreien außer den Grundstücken auch die Gebäude jeder Art. welche auf diesen Grundstücken errichtet sind, oder noch