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Was irgend gelten will und walten, mus In der Welt zusammenhalten. xücert Bezirtsvereinigungen für Schlachtviehverwertung zusammen- geschlossen. Die Bezirksvereinigungen sind wieder zu einer Hauptvereinigung für Schlachtviehverwertung in Berlin zu- sammengefast, bei der das Schwergemicht der künftigen Ge- staltung der Schlachtviebmärkte ließt. Borsitenden der Hauptvereinigung für Schlachtviehvermertung hat der Reichs- minister und Reichsbauernführer 91. Walther Darr ben BeiterderReicshauptabteilung III, Diploms Ian 5 wirt Arnold Trumpf, Berlin, Berufen. Durc diese Maßnahmen wirb es nor allen Dingen mög- lic fein, die Preisschwankungen von einem zum anderen Markttage durc entsvrechende Regelung des Auftriebes mehr ober weniger auszuschalten. Erotdem fann aber auf bie tatkräftige Mitarbeit iedes einzelnen Landwirtes nicht verzichtet werben. Fnsbesondere ift es notwenbiß, das bie Sauern felbft noch mehr als bisher ber • alt tat se erseugung Beachtung schenken. Das geringe Sieb beein^ trächtigt stets bie Märkte, während das Lualitätsvieh immer bessere Steife erzielt. Es ift das Berdienst ber Biehverwer- tungsgenossenichaften auch in ber Bergangenheit, bie Sauern &ur ualitätserseugung angebalten zu haben. Auf diesem Wege mufe in Sufunft fortgefahren werben, wenn das Sid, bie Fleischversorgung des deutschen Volkes zu gewährleiiten und dem Sauern auskömmliche Preise zu sichern, erreicht werben foH. Dr. S.-E. Di landwirtsthastlGenosensthnsten im nationalsozialiitiithen Gtante Zon Eandeshauptabteilungsleiter in N ö § I ec, gehalten im Mlitteldeutichen MundsunE am 28. s. 34 Gegenüber anberen Wirtschaftsformen haben bie länd- litten Genossenschaften es fiel) stets zur Aufgabe gemacht, das GemeinschaftsgefühI 8u vflegen unb ben einzelnen jur Rüc- sichtnahme auf bie Gesamtheit ber Mitglieder unb ber Porf- genofsen zu erziehen. Es war also bereits in bem ländlichen Genossenschaftswesen nationalspzialistisches Gedankengut ver= ankert. Deshalb tonnte auc bie im vergangenen Fahre er» folgte Eingliederung ber ländlichen Genpssenschaften in ben nationalsozialistischen Staat faft reibungsIos oor fic gehen. }m nationalsozialistischen Staate find bie landwirtschaft- liefen Genossenschaften als Hauptabteilung III in ben Neichg- nährstand aufgenommen. Die bisherigen Revisionsverbände sind bestehen geblieben, aber durc Berordnung vom Scheiding (September) 1933 finb bie Funktionen ber Organe des Re- visionsverbandes auf ben Reicsbauernführer über» gegangen. Der Reichsbauernführer hat wiederum über ben andesbauernführer ben zuständigen Hauptabteilungsleiter III mit ber Führung des Revisionsverbandes beauftragt, fo daß in Versonalunion eine einheitliche Rührung ber Haupt- abteilung’ III baw. deß Revisionsverbandes vorhanden ift. ®S ift nunmehr durc bie Eingliederung eine Einheit swischen bem Willen ber Staatsführung unb ben Genosienschaften her» gestellt, fo baß bie Genossenschaftsarbeit nac einheitlichen Btichtlinien durchgeführt werben fann. Den landwirtschaft- liehen Genossenschaften finb im Rahmen des Reichsnähr- standes befondere Aufgaben sugewiesen. Sie foKen in erfter Linie ursfristige Betriebkredtte ihren Mit- gliebern gewähren. Nac ber Erbhofgesetregelung wirb sic ber Kreditbedarf ber Sauern immer mehr oerringern. G8 barf f e i n e s f a 11 s Hufgabe ber landwirtschaftlichen Ge- nossenschaften fein, langfristige Kredite her» gu geben; das fällt in ben Kätig keitsbereic ber 91 e a I» kreditinstitute. Es muh grundlegend entschieden werben, ob bei Kreditbedarf eines Sauern eS fiel) um einen langfristigen ober um einen furafristigen Sredit handelt. Die Genossenschaften dürfen nicht in ihren alten Fehler zurüc: »erfüllen unb fiel) dazu hergeben, fiel) mit ihren Geldern auf längere Seit festzulegen. Seitens beS Revisionsverbandes werben tünftig durc jcharfe Kontrollmasznahmen bie von ben Genossenschaften gewährten Sredite überwacht werben, wie überhaupt durc energischen Ausbau des Revisionswesens nach feber Nichtung hin eine scharfe Heberwachung ber Ge= nossenschaften erfolgt. Besonders durc bie Annahme von Spareinlagen, bie hauptiächlic aus ber ländlichen Bevölfe- rung stammen, haben bie landwirtschaftlichen Genossenschaften im neuen Staate gans besondere Sorgfalt anzuwenden, diese ihnen anoertrauten Gelder getreulich zu oerwalten. An bie Berwaltungsprgane, Borstandse unb Aufsichtsratsmitglieder ber Genossenschaften werben deshalb nach Eingliederung ber landmirtschaftlichen G enossenschaften in ben Neichsnährstand gana besondere Anforderungen gestellt. Son bem Grundsat ausgehend, wer ein Amt übernimmt, übernimmt auc Bflichten, wirb darüber gewacht werben, daß bie Berwaltungsorgane nach feber Nichtung hin Sorgfältig ihr Amt unb ihre Aufgaben erfüllen, besonders auc dahingehend, bah eS an ber nötigen Ueberwachung ber Geschäftsführung einer Genosienschaft nicht fehlen barf. Aus diejem Grunde ift man gana besonders im ^reiStaat Sachfen dazu übergegangen, ©chulungsfurse für bie SerwaltungSratSmitglieber ein» zurichten. ie Rotwendigkeit biefer Schulungsfurse hat fic deshalb ergeben, weil festgestellt würbe, das bei Berfehlungen, leichtfertiger Kredithergabe usw. bie Berwaltungsorgane in ben meiften Fällen nicht ihre Vflicht unb Schuldigkeit, getan hatten, weil man aber auch feststellte, bah vielfac bie Einzel- mitglieder ber Verwaltungsorgane ihrer Aufgaben nicht be- mußt gemesen finb. In biefen Schulungskursen werben nun ben Verwaltungsratsmitgltedern eingehend ihre Aufgaben, welche sie nach bem Genvssenschaftsgeset bzw. satungsmäßig zu erfüllen buhen, porgetragen. Gerade durc biefe MaBnahme wirb erreicht werben, bah eS auch bann bet ben ©enoffen» schaften an ber nötigen Kontrolle durc bie Berwaltung nicht fehlen barf. Gana besondere Anfprderungen werben im neuen Staate an bie ejchäftsführung einer Genossenschaft gestellt Gs wirb bafür Sorge getragen, bah nur Versönlichkeiten mit ber Geschäftsführung einer Genvssenschaft betraut werben können, welche oon vornherein bie nötige Borbildung unb fonftige notwendigen Cigenschaften besiten. ®S ift immer fo, baß das Gedeihen in erfter inie non ber Versönlichkeit des Geschäftsführers abhängt. Besonders muß Bert darauf gelegt werben, baß ber Gejchäftsführer einer Genoferfhaft baS nötige Vertrauen besitst. Soll eine Drganisation, wie bie genossenschaftliche, ihre Aufgaben im Rahmen des eichsnährstandes erfüllen, fo muß oor allen Dingen mit allem Machdruc auch in ber Drgani- fation bie nötige Disziplin herrschen. Hier hat eS früher oiel» fach gemangelt. Es ift deshalb Hufgabe ber Rührung.in ber Genosienschaftsorganisation, biefe auf vielen Gebieten mangelnde Disziplin herzustellen unb gegebenenfalls mit ben zur Serfüßung stehenden Machtmitteln zur Geltung zu Bringen. Besonders wirb eS fic bie Hauptabteilung III als Betreuerin ber ihr angeschlossenen Genofsenschaften jur Aufs gäbe machen, auch darüber zu wachen, baß bie oon ben Ges nosienschaften angesammelten Selber in solche Kanäle geleitet werben, wo biefe Selber wieber im }ntereffe ber Sauern arbeiten Fönnen. Auf ber anberen Seite wirb darüber gewacht werben, baß bie Genossenschaften in engfter Beziebung zu ben genorsenschaftlichen Bentralgeschäfts- anstalten, auf bem Gebiete beS Geldverkehrs ber Bentralbank, auf bem Gebiete beS Warengeschäfts ber Bentralwaren- geschäftsanstalt, Stehen. Besonders hervorgehoben muß werben, baß bie landwirt- schaftlichen Genofienschaften fich bereits feit Sahresfrist bes mühen, bie entliehenen Kredite au möglics billigem S inS faß berzugeben. So forbern 8. S. bie landmirtschafts liehen Genossenschaften im Freistaat Sachsen bereits feit Herbst vorigen Pahres nur noch für entnommene Selber 6°/0, ohne jegliche Nebenspesen, unb eS wirb angestrebt, biefen Binssa noch weiler berabaudrücken. Sie Genossenschasten finb oon bem Gesichtspunkt ausgegangen, baß gerade ber Bujammenbruc ber Randwirtschaft nicht zuletst mit auf biefe unerhörte 3inspolitik in ber oergangenen Evoche zurüc- zuführen ift, in welcher 8inssäte oon 10 bis 20 0/ für ent» nommene Selber geforbert würben, unb es wirb oor allen Dingen bie Rebenivesenberechnung im nativnalsozialistischen Staate feine Berechtigung mehr haben, besonders deshalb nicht, weil biefe Spesen meist fo berechnet würben, baß ber Sreditnehmer vielfac nicht in ber Sage war, feine Binsen nachzurechnen. Dte Genossenschaften finb fic aber dessen auch bewußt, baß fie ihre Aufgaben nur erfüllen fönnen, wenn ihnen aus ber Eandbevölkerung bie entsprechenden Spar» einlagen zugeführt werben, damit bann biefe Selber wieber ber Eandwirtschaft zur Serfügung gestellt werben fönnen. Die Genpffenschaften werben auch auf Ben sonstigen Se» bieten, fei eS in ber Getreidebewirtschaftung, Dünge unb Futtermittelversprgung, in ber Eier-, Gemüse- unb Biehvere Wertung usw., ihre Pflicht tun. Die Genvssenschaften oer» fügen über einen ausgedehnten unb groszügig angelegten Nagerhausavparat. Dieser Apparat steht bem Neichsbauern-