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Genojenjchcitlidhe Mifleilungett der Hauptabteilung in bet Landesbaueruschaft Saufen Berband der landwirischajtlichen Genoiienichajien im Freiiaal Sachsen e. 23. Berbandsbiati der 600 sächsischen landwirischajilichen Genoijenschafien mit über 70000 miigliedern und mindejtens 50000 selbständigen landwiriichajilichen 'Betrieben Annabmestelle für Bilanzveröffentlichungen uni) Anzeigen: Die Gejchäftsstelle des Berbandes, Dresden-A. 1, Sidonienstr. 13. Fernspr. 27448 9.7 Breeden, den 1. OKermonö 1934 31. Snhalt: Der Ausbau des ueberweisungsverkehrs in den Spar- und Darlehnsfassen — Genos ienschaftliche Schulungsarbeit — pruc — 4pro3eutige Darlehen Beim Randivirtschaftlichen Sreditverein — Bekanntmachungen: Bejuche bet der Landeshauptabteilung III / 1. Sachsischer Genossenschaftstag / Sparwerbung — Anzeigen Machdruc nur mit Genehmiaung der Gchriftieitumg geftattet De Alisbal des Teberwejuingsvertehrs in den Spar- und arlehnskassen ©er bargeldlose Bahlungsverkebr geminnt int Zuge der Erfajiung des bäuerlichen Geldverkehrs durc die Spar- und Darlehnstajsen eine immer stärkere Bedeutung. Währen bisher vorwiegend der Schec als bargeldloses Bablungsmittel auc auf dem Rande Eingang gefunden hat, wirb an desen Stelle mehr und mehr die Heberweisung treten, da diese eine grösere 8uverlässigkeit in der Ausnutzung des Giralgeldes für die ländliche Wirtschaft bietet. ist für die in den-Genossenschaften zusammengeschlosse- neu ländlichen Bevölkerungsfreise nicht gleichgültig, ob die- ienigen Betriehsmittel, die als tägliche Gelder zur Verfügung ftehen, in ben dem Reichsnährstand angehörenven Spar- und Darlehnskasjen umlaufen ober in sonstigen Geldinstituten unb Einrichtungen. Der Ausbau des Heberweisungsverkehrs in ber genossen schaftlicheu Sreditorganisation ließt um fo näher, als bie Ge- noenschaften über das weitverzweigteste Pet non 3ahlstellen verjügen. Nund 20 000 Sreditgenosienschaften ftehen jur Gin- zahlung unb Auszahlung zur Berfügung. Die Berrechnung erfolgt über bie in allen Provinzen unb Ländern als Bentral- geldausgleichsstellen tätigen Zentralkasien, während ber Spibsenausgleic im Reic durc bie Deutsche Bentralgenosien- schaftskasie sich vollzteht. Auf Grund dieser umfaffenben unb zugleic übersichtlichen Drganisation mar es bisher schon möglich, auf dem Wege ber Heberweisung durc ben Deutschen Genofienschaftsring, ber auser all diesen ©teilen auch die Genossenschaften und Bentral- taffen beS Deutschen Senossenschastsverbands (Schulte-Qe- litjch) erfaßt, bargeldlose Bahlungen auf einfachitem unb be- guemstem Wege spmohl in ber Provina rote im Reic auszu- führen. Hierbei ist von besonderem Pert, bah bie ben Auf- trag ausführende ©teile jeberjeit bie Kontrolle über bie Kontoentwiclung des einzelnen hat unb stets bas volle Ver- fügungsrect behält. Demgegenüber ließen sic beim Scheck- verkehr gelegentliche unberechtigte Kreditinanspruchnahmen durc Kontoüberstehung nicht vermeiden. Was bem Ueberweisungsverkehr bisher als Rachteil an- gerechnet würbe, war bie verhältnismäßig lange Seit, bie hier unb da jur Durchführung beS Auftrags benötigt wurde, •b- wohl diejer Borwurf nur in bett seltensten Fällen berechtigt fein bürfte, ba auch im Scheckverkehr regelmeise längere Seit benötigt wurde, um ben Betrag in ben Besit des Empfängers zu bringen, ist nunmehr durc Vereinbarung wischen ber Deutschen Zentralgenossenschaftskafie, bem Deutschen Genosien- schaftsverband unb ber Hauptabteilung ITI beS Reichsnähr- stands bie Einrichtung eines Gilüberweisungsverkehrs ge= schaffen worden, ber eine wertvolle Ergänzung des Ueber- weisungsverkehrs im Deutschen OenoffenfchaftSring darstellt. ©er Eilüberweisungsverkehr entsvricht durchaus ben Ein« richtungen, bie auch in anderen ©irofuftemen getroffen worben sind, fo baß ber Deutsche Genossenschaftsring hinsichtlic feiner Leistungsfähigkeit mindestens gleichwertig fein bürfte. ©ie wejentlichen Meuerungen bestehen darin, baß bie Ge- utosienschaft (Ringstelle), welche ben Huftrag eines Mitglieds sur Heberweisung eines Betrags erhält, unmittelbar diejenige enosienschaft (Mingstelle) verftänbigt, in beren Geschästsbezir ber Empfänger des Betrages wohnt, ©ie empfangenbe Ge- nossenschaft fann auf Grund ber Heberweisumngskarte nach Prüfung ihrer Drdnungsmäsigkeit ben Setrag bem betreffen« ben Empfänger zur Berfügung fteUen. Für das Verfahren im einselnen sind ausführliche Borschriften feitenS ber Deut- schen SentralgenoffenfchaftSfaffe herausgegeben, bie ben Zentraltasien inzwischen gugegangen finb. ©er döchstbetrag einer Eilüberweifung ift auf 2000,— R9. aus naheliegenden Gründen festgesetzt worben, iedoc bürfte damit allen Anforderungen Pechnung getragen werben fönnen. Mit ber Einführung beS Gilüberweijungverkehrs ift bie notwendige Ergänzung des betanuten Deutschen Genviien- fchaftSringS vorgenommen, fo baß einer weitgehenditen Be- nutung biefes beschleunigten Bahlungsverkehrs nichts mehr im Wege ftehen bürfte. Sei ber Beurteilung desselben wirb man grundsättic davon ausgehen müßen, baß es 8wec unb Aufgabe jebeS Geldinstituts fein muß, auf bem einfachsten unb bequemsten Wege Bablungen zu leisten, damit bie jur Berfügung ftehen« ben Mittel reftlos ber Birtschaft bienftbar gemacht werben tonnen. Gerade im Hinblic auf bie Potwendigkeit ber Förde- rung ber Arbeitsbeschaffung wirb deshalb bie Ausnutung biefer Giralgelder im genossenschaftlichen Geldverkehr begrüßt werben müßen, ba letsten Endes eine Heranziehung derjenis gen flüssigen Bablungsmittel möglich ift. bie bisher brach gelegen haben. Für bie bäuerliche Wirtschaft bedeutet bieS einen weiteren Schritt zur Gntlastung in bezug auf bie Schuldzinsen. Diese lehtere Möglichfeit ift um fo bedeutungs- voller, als fie fiel) ohne entsprechende Senkung ber ©uthaben« zinssätze für Sparer unb sonstige Einleger vollziehen fann. Genefsenstiynstldhe Sthynnlingsurbet Eine ber wichtigsten Aufgaben, welche bie Eandeshaupt- abteilungen III des Meichsnährstandes von ben bisherigen Genosienichaftsverbänden übernommen haben, ift bie Au- bildung ber Verwaltungsorgane ber Genosienschaften unb Bie Heranbildung beS genossenscaftlichen 9t a ch = wüchies. Dieser Aufgabe unterziehen fic bie Zandeshaupt- abteilungen III bes Neichsnährstandes in ben verschiedensten Seilen bes Heiches durc Veranstaltung fogenannter R e cnerkurse unb ber Unterrichtsfurse für Bor stands e unb Aufsichtsratsmitglieder von ®e« nofsenschaften ober gegebenenfalls von fachlichen Unter« weijungslehrgängen für bie Mitglieder ber Berwaltungs= organe ber einselnen Genossenschaftsarten. Welchen Umfang diese genosienschaftliche Schulungsarbeit innerhalb beS Aleichsnährstandes aufweist, ergibt sic aus ber Tatjache, baß im Yahre 1982 innerhalb ber damaligen Reics- verbandsorganisation in 387 Kursen 16761 Teilnehmer genpssenscaftlic geschult würben Diese Seil« nehmer waren von insgesamt 7637 Genosjenschaften entsantdt. Bon ihnen waren 4103 Genossenschafter Nechner, während sic