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18. $ornung 1984 Genofjensaftlice Olitteilungen 9r. 4 Seite 15 mäsiger Kinsahlungen das Erbhofkonto tm Saufe der Jahre eine günstige Entwicklung haben kann. Nachstehendes Beispiel mag hierzu als besondere Er- läuterung dafür bienen, wie sic durc Binsen itnb 8insese sinsen regelmäsige Einlagen vermehren: Monatltche Ginzahlungen RM. RM. RM. von 5,00 10,00 20,00 ergeben nac 5 Sahren . . , 4 . 335,90 671,80 1343,60 10 „ ..... 753,80 1 507,60 8015,20 15 „ ..... 1276,15 2 552,30 5104,60 20 „ ..... 1902,90 3 805,80 7611,60 25 „ ..... 2 683,50 5367,00 10 784,00 80 „ 8 641,25 7 282,50 14 565,00 Krotdem ©te in 30 3. nur etnaahlten . . 1800,00 3 600,00 7 200,00 baben Ste einen 8ins- gerinn von . . . 1841,25 8 682,50 7 865,00 RW. NM. 50,00 100,00 3 359,00 6 718,00 7 538,00 15 076,00 12 ”61,50 25 523,00 19 029,00 38 058,00 26 835,00 53 670,00 86 412,50 72 825,00 18 000,00 86 000,00 18412,50 36 825,00 Dieser Berechnung liegt ein 3inssat von zur Seit 4% % zugrunde. ländlichen Genossenschasten am 1. Hornung (Februar) 1934 Mac 6er Statistik ber Meichshauptabteilung III des Meics- nährstandes mären am 1. Hornung (Februar) 1934 vorhanden: 19341 Spar- und Darlehnskassen 4 074 Bezugs- und Absatsgenossenschaften 6182 Molkereigenossenschaften 542 Biehverwertungsgenossenschaften 494 Gierverwertungsgenossenschaften 318 Abst- und Gemüseverwertungsgenofsenschaften 413 Winzergenossenschaften 5 652 Glektrizitätsgenossenschaften 869 Dreschgenosienschaften 209 Maschinengenossenschaften 442 Wafferleitungsgenosienschaften 755 Biehzuchtgenvssenschaften 818 Weidegenossenschaften 1320 fonftige Genviienschaften 3uf. 40 929 Iandmirtcbaftliche Genofienichaften. Dazu kommen noc 112 Zentralgenofsenschaften. Dte feit Mitte vorigen Fahres in verstärktem Mase au verzeichnende lebhafte Gründungstätigkeit bei ben Molkereigenpssenschaften, die befanntlic mit ber Reuorganisation auf dem Gebiete des Milchabfatzes zu- jammenhängt, gibt ber landwirtschaftlichen Genosfenschafts= bewegung auc im Hartung (Januar) 1934 das entscheidende Gepräge. Den Neugründungen von 203 Molkereigenoisen- ichasten stehen 12 Auflösungen gegenüber; es ift also ein effektiver 8ugang von 191 Genosienschasten btefer Gruppe zu verzeichnen. Bon ben neugegründeten Molkereie genoisenscaften stellen 188 lediglic MiIc= fummel ft eilen baw. Milc liefe rungsgenvisene ichaften ohne eigenen Molfereibetrieb bar. Bet ben Spar- und Darlehnskassen ift ein effeftiver Rück- gang von 22 Genossenschaften zu verzeichnen, ber teilweise durc Verschmelzungsvorgänge bebingt ift. Jn ber Sruppe Bezugs- und Absatgenosjenschaften verbleibt bei 25 Reu- gründungen und 27 Auflöfungen im Endergebnis ein Abgang von 2 Genossenschaften. Die 3ahl ber Glektrizitätsgenossen- schaften bat sic um 12 verringert. 3m Suge ber Bereinheit- Hebung des genossenschaftlichen Mittelbaues, wie fie nunmehr gemäs ben Masznahmen des Reichsbauernführers zum end- gültigen Abschlus gebracht wirb, finb 3 3 e n t r a l = genoffen febaften, nämlich die Randwirtschaftliche 3en= tralgenossenschaft des Bamrischen Bauernvereins e.G.m.b.$., Regensburg, Zentralgenosienschaft für Dbst und Gemüse e. . m. b. $., Frankfurt a. W. und Technijche Eentral-Ge= nossenschaft Naiffeisen e. G. m. b. $., Breslau, aufgelöst worben. Un ben übrigen Gruppen finb nur geringe Ver- änderungen festzustellen, insgesamt schliest ber Monat Har- tung Oanuar) mit einer Bermehrung des genoisenschaftlichen Gesamtbestandes von 157 Genoisenschaften. Die lanwrtichafitlichen Genoifenschaften anf ber „Grünen Woche" 1934 Sn ber Gesamtausstellung des Reichsnährstandes auf der Berliner Grünen Woche trat auch das in ber Reichshaupt abteilung III in ben Reichsnährstand eingegltederte läntdliche Genossenschaftswesen in Erscheinung. Bildliche Darstellungen veranschaulichten inbesondere bte Gliederung ber Ginzelmit- glieder ber Genofsenschaften in Bauern, Arbetter und Sand- werter. Bon ben 3,8 Milipnen Mitgliedern ber genoffen» schaftlichen Drganisation finb 67,6 v. $. ober 2,58 Millionen Bauern. Diese gliedern sic nach der Besitzgröse folgender» mähen: 46 v. $. = 1187 000 Kleinbauern (unter 5 ha Sand), 38 v. $. = 980 000 Mittelbauern (5 bis 20 ha), 15 v. $. = 387 000 Grosbauern (20 bis 100 ha), 1 v. $. = 2 600 Großgrundbesitser (über 100 ha). Diese Aufstellung ergibt eindeutig, das bei ber Zugehörige feit zum landwirtichaftlichen Genossenschaftswesen ber Mittel- und Kleinbesit völlig vorherrscht. Pflichten des Boritandes einer Kreditgenossenscjaft Fortlaufende Kreditkontrolle unerläslic! In beäug auf eine Darlehnsgenosfenschaft, und zwar eine der üblichen provinziellen Spar- und Darlehnskassen, denen wegen der ausgeprägten (Bewährung von Sleinkrediten eine weitreichende, auf breitester Basis beruhende voltswirtschaft- liche Bedeutung zukommt, führt das Neichsgerict in einer iüngst ergangenen Entscheidung aus, bah der Satungs- zwec, d. h. den Genossen zur Förderung ihres Geschäfts- und Wirtichaftsbetriebes Darlehen zu gewähren und ihnen die verzinsliche Anlegung überschüsfiger Gelder zu ermöglichen, naturgemäs und im (Regelfall wiederum nur dann erreicht werben fönne, wenn die eingelegten Gelder seitens ber Gee nossenschaft selbst wieder verzinslic ausgeliehen würben. Bet derartigen Geldanlagegeschäften in Berwaltung eigener und fremder Gelder durch die Genossenschaft gehöre es aber zu ben allerersten und wichtigsten Bflichten des Borstandes der« artiger Genossenschaften, die Genvisen davor zu bewahren, Verluste aus solchen Geschäften zu erleiden. Daraus erwachse vor allem die weitere Bflicht, die Söhe ber ben einzelnen Ge- nojsen gewährten Kredite fortlaufend zu prüfen, namentlich in der (Richtung, ob etwa im Sinblic auf neueingetretene ober erft bekanntgemordene Umstände — fei eS allgemeiner Natur, fei eS solcher in ber Verson des einzelnen Schuldners — bte gewährten Krebite ober Darlehen unverändert und unvere fürst weiterbelaffen werben könnten. 3m Nahmen dieser, aus ber Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes als Bere Walters ihm anvertrauter fremder Selder hergeleiteten Amts- vflichten gewinne naturgemäs auch die Einhaltung und Be- achtung ber für bte Kreditgewährung gesogenen Schranken und Voraussetungen besondere Bedeutung. Der Masstab für die fettens ber Vorstands und Aufsichtsratsmitglieder an» zuwendende „(Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes" fei ein durchaus obiektiver. 3n Schadensersatsfällen könnten daher Mangel an Befähigung, Gewandtheit und Erfahrung nicht als wirfsame Entichuldigung gelten. Etwaige Ent» lastungsbeschlüsse ber G.-B. besagen durchaus nicht, das Bor- ftanb und Aufsichtsrat sic um das Schicsal beanstandetet Kredite nicht mehr zu flimmern brauchten. — „Reichsgerichts- briefe." (Urteil des (Reichsgerichts vom 1. Dezember 1933. A.-3. II 139/39.) $aftflicht bei Sreditgenoiienschasten In „Der deutsche Defonomist" (Mx. 1) tritt Dr. K r e b S in einem Aufsat „Beschränkte ober unbeschränkte Haftpflicht bet Kreditgenossenschaften?" für die unbeschränkte Haftpflicht bet fleinen örtlichen Kreditgenoffenfchaften ein. ES heist in dem Artikel: „Wird statt ber unbeschränften Haftpflicht bte beschränkte Haftpflicht gewählt, fo mühten bte Geschäftsanteile höher bemeffen werben. Entsvrechend dem höheren Geschäfts- anteil aa.s auch die Haftpflicht entsvrechend hoc festgesett werben, ba sic hierauf ber Kredit, welcher ber Genoiienschaft gewährt wirb, aufbaut . . . Die unbeschränkte Haftpflicht er» möglicht auch ben Minderbemittelten bie Teilnahme an ber Genosienschaft . . . Die Rotwendigkeit ber Beichnung höherer Geschäftsanteile aber würbe gerade die fleinen Besiter, die Heineren Handmerker und die Arbeiter von der Genoijen- schaft, bte hoch gerabe für fie da fein und ihren Kreditbedarf befriedigen füllen, ausschlieszen."