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Wein-EllMckr UM Hohenstein Ernstthal, Obertnngmltz, Gersdorf, Luga«, Hermsdorf, Gernsdorf, 's Zangenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Nußdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Erlbach Kirchberg, Pleißa, Reichenbach, Callenberg, Tirschheim, Kuhschnappel, Grumbach St. Egydien, Hüttengrund u. s. w Geschein» reden Wochentag abends für den folgenden Lag und kostet durch die Austräger pro Quartal Mk. 1LS durch die Post Mk 1,82 frei m's HauS. für das Königliche Amtsgericht und de« Ktadtrath rn Hohenstein-Ernstthal. Organ aller Oenreirröe-Verrvaltrrirgen der umliegenden Ortschaften. Inferat» nehmen außer der Expedition auch die Austräger auf dem Lande entgegen, auch befördern die Annoncen- Expeditionen solche zu Originalpreisen. Anzeiger Nr. 280. Sonntag, den 1. Dezember 1901. 51. Jahrgang. Bekanntmachung. Im Interesse des Publikums werden folgende Bestimmungen der Straßenordnung für die Stadt Hohenstein-Ernstthal in Erinnerung gebracht. 8 3. Kinder haben auf dem Wege zur Schule und aus der Schule allen Unfug zu unterlassen und dürfen sich nicht in lärmender Weise auf den Straßen umhertummeln. Ebenso ist ihnen das Fahre« mit Schlitten innerhalb der Stadt an allen denjenigen Orten untersagt, wo dadurch die Passage in irgend welcher Weise beschränkt oder gefährdet wird. 8 28. Bei eintretendem Schneesalle hat jeder Grundstücksbesitzer die Fußwege bez. Trottoirs längs feines Grundstückes vom Schnee, bei eintretendem Thauwetter von dem darauf gefrorenen Schnee und vom Eis zu reinigen und bei stattfindender Glätte mit Sand oder Asche zu bestreuen. Das Herausschaffen von Schnee und Eis aus den Höfen auf die Straße darf nur dann statt finden, wenn Beides alsbald und längstens innerhalb sechs Stunden abgefahren wird. 8 34. Wenn Schnee auf den Straßen liegt, ist jedes Fuhrwerk mit Schellengeläute zu versehen. 8 44. Jede Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Bestimmungen wird, wenn dieselbe nicht in ein Criminalvergehen ausartet, nach Maßgabe der verhangenen Verschuldung mit Geldstrafe bis zu 6V Mark oder Haft bis zu 14 Tage« geahndet. 8 46. Eltern, Dienstherren, Herrschaften sind für die von ihren Kindern, Lehrlingen, Dienst boten, Arbeitern begangenen Uebertretungen dieser Straßenordnung überall dann verantwortlich, wenn ihnen ein schuldbarer Mangel an der ihnen obliegenden Auffichtssührung zur Last fällt. 8 47. Uebrigens ist die Polizeibehörde berechtigt und verpflichtet, zur Wiederherstellung der gestörten Ordnung jede nach ihrem Ermessen diesem Zwecke entsprechende Maßregel auf Kosten des Uebertreters der in dieser Straßenordnung enthaltenen B.stimmungen zu treffen. Da unsere Stadt in der Umgebung genug Gelegenheit dazu bietet, daß die Kinder sich am Schlittenfahren vergnügen, ist jedes Fahren mit Schlitten auf abschüssigen Straßen oder Plätzen, be sonders auf dem Altmarkt, der Moltkestraße, Weinüllerstraße, Schulstraße, Limbacherstraße, Breitestraße, ferner auf dem Neumarkt, der Bergstraße, Badegäßchen, Lungwitzerstraße, Oststraße und der Feldstrcße streng verboten. Im Uebertretungsfalle wird der Schlitten fortgenommen und nur gegen Erlegung einer Geldstrafe zurückgegebcn. Die Schutzmannschaft ist angewiesen, alle U bertretungen der vorstehenden Bestimmungen unnach- sichtlich zur Anzeige zu bringen. Hohenstein-Ernstthal, am 29. November 1901. Der Stadtrath. vr. Polster, Bürgermeister. R. Bekanntmachung. Im Interesse der Sicherheit des Fußverkehrs auf den öffentlichen Fußwegen in hiesiger Stadt werden die Besitzer solcher Grundstücke, vor welchen sich Krllerlichteinfälle im öffentlichen Fußwege befinden, im eigenen Interesse hiermit veranlaßt, zur Verhütung des AusglcitenS der Passanten die über den Licht- einsällen angebrachten eisernen Gitterstäbe mit Hanf, Bast oder einem ähnlichen, die Glätte beseitigenden Material alsbald zu umwickeln. Nichtbefolgungen werden mit Geldstrafe bis zu 60 Mack oder Haft bis zu 14 Tagen bestraft. Hohenstein-Ernstthal, am 29. November 1901. Der Stadtrath. vr Polster, Bürgermeister. Bekanntmachung. Es wird hiermit erneut bekannt gemacht, daß alles Spülen der Schau- und übrigen Fenster von außen in hiesiger Stadt untersagt ist. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder Haft bis zu 14 Tagen bestraft. Hohenstein-Ernstthal, den 29. November 1901. Der Stadtrath. vr. Polster. R. 29. 6s. Ms. verstarb nack längerem Neicken 6er 8tüät. ^a88vrmv!s1vr Herr s Onsßav IlioiriLs. Lein stets p6iebt^etreues un6 biu^cbencles Wirken im Dienste 6er Lts6t sickert ikm ein ekren6es -lenken nn6 rufen rvir ikm ein „Ruks Wuth" m seine letzte Rukestätte llLck. llvbvll8toiv-Dr»8ttbaI, 6en 30. November 1901. Osr ZtAckratk. vr. voller, Bürgermeister. Berichtigung. In der gestrigen Bekanntmachung des Kgl. Amtsgerichts, Konkurs verfahren betr., muß es in Zeile 1 heißen: „lieber das Vermögen des Gutsbesitzers Robert Adolf Schubert in Oberlungwitz", nicht wie qe- druckt ist: Gustav Adols Schubert. LE" Städtische Sparkasse. Die Geschäftszeit bei der hiesigen städtischen Sparkasse ist von uns vom 1. Dezember d. I. ab wieder aus die Zeit von vormittags 8—12 Uhr und nachmittags 2—5 Uhr festgesetzt worden. Hohenstein-Ernstthal, den 20. November 1901. Der Stadtrath. vr. Polster. Sächsisches. Hohenstein-Ernstthal, 30. November 1901. KutvrNuajlv von allgemel.ncm Ingres!« w'rden dankbar ent- grgengenvmr.rcn and cvemt. honorirt. — Lugau, 29. November. Bei Ausübung seines Beruses verunglückie am Donnerstag Nachmittag der hiesige 49 Jahre alte Beprksschornsteinfegermeister Georg Fichte. Derselbe stürzte vom Dache der hiesigen Heil anstalt und erlitt dabei neben verschiedenen Knochen, brüchen derart schwere innere Verletzungen, daß nach ungefähr zwei Stunden der Tod eintrat. Fichte war ein allgemein geachteter und pflichtgetreuer Mann. Er hinterläßt außer der Frau vier Kinder, von denen da? älteste, ein Sohn, z Z. beim Militär dient Der schwer geprüften Familie wendet sich allgemeine Theilnahme zu — Collenberg b. W., 30. Nov. In der vorigen Sonntag vorgenommencn Kirchenvorstandsergänzungs- wahl wurden an Stelle der ausscheidenden Herren Strumpfwirker Hermann Flämig-Callenberg u. Garten besitzer Ernst Helbig-Reichenbach die H rren Gemeinde- vorstand Siegel in Callenberg und Gartenbesitzer Emil Schramm in Reichenbach neugcwählt, während Herr OrtSrichter und Gutsbesitzer Friedr. Schramm in Reichenbach wiedergewählt wurde. Die Einweisung der neuen Mitglieder des Kirchenvorstandes erfolgt Sonntag den 2. Advent im Vormittagsgottesdienste. — Oelsttitz i. E., 29 November. Der Volksb. schreibt: In Nr. 124 unseres Blattes brachten wir eine Notiz über einen muthmaßlichen Versuch emes Sittlich keitsvecz-chens an einem älteren Mädchen auf dem W'ge von Stollberg nach Neuwiese Vergangenen Freitag nun fand eine Verhandlung vor dem Schöffengericht in Stollberg statt; trotz der bestimmten Aussagen, welche die Angegriffene machen konnte und dieselben auch beeidete, woraus der Amtsanwalt eine Bestrafung des Thaters welcher in dem Schuldirektor Herrn Dr. Schmidt zu finden war, nach H 360 des Reichsstrafgesetzbuches beantragte, wurde derselbe doch kostenlos sreigesprochen Wie w i erfahren, läßt sich die Beleidigte damit nicht begnügen und hat Berufung gegen dieses Urthcil eingelegt. — Stollberg, 29. November. Herr Amts gerichtsrath Karl Hermann Paul Keller, Vorstand dcs Königl. Amtsgerichts Leisnig, ist vom 1. Januar 1902 unter der Verleihung des Titels und Ranges eines Ober- amtsrichters an Stelle des mit dem 31. Dezember 1901 an den Ruhestand tretenden Herrn Oberjustizraths Bätz in das Königl. Amtsgericht Stollberg versetzt worden — Werdau, 29. Im benachbarten Steinpleis trug sich gestern Abend ein tödtlicher Unglücksfall zu. Als sich der in einem dortigen Bauerngute bedienstete Tagelöhner Hertel, ein bereits bejahrter, verheiratheter Mann, nach Hause begeben wollte, kam er im Hofe des Gutes zu Falle und zwar dermaßen, daß er heftig mit dem Hinterkopf ausschlug Hierdurch trug er eine schwere Gehirnerschütterung davon, die alsbald seinen Tod herbeisührte. — Der hiesige Stadtrath hat eine Anfrage wegen Inangriffnahme von Nothstavdsarbeiten dahin beantwortet, daß der Webschulbau an einen Unternehmer vergeben sei. Die Planirungsarbeiten aber noch dem Stadtverordnetenkollegium zur Ent schließung vorlägen. — Zwltkau. Nächsten Montag Vormittags 10 Uhr beginnen die letzten diesjährigen Sitzungen des Kgl Schwurgerichts, in denen Herr Landgeiichtspräsident Dr Wagner den Vorsitz führen wird. Zur Verhandlung ge langen u. a folgende Straffälle: Montag, den 2. De- zember Vormittags 10 Uhr gegen den Klcmpnermeister K rl Albert Keinert in Oberlungwitz wegen versuchter Brandstiftung. Donnerstag, den 5. Dezember, gegen den vormaligen Schutzmann Otto Julius Albrecht in Callnbera wegen Unterschlagung im Amte, gegen den Maurer Ju lius Fran, Haugke aus Glauchau, wegen Münzverbrechens und Freitag, den 6. Dezember, gegen den Fabrikarbeiter Max Paul Lenk aus Zwickau-Pölbitz wegen Mordes Im letzteren Falle handelt es sich bekanntlich um die Er mordung der Fabrikarbeiterin Apitzsch in Schneeberg. — Vorgestern ist ein hiesiger Oberschaffner, welcher den 5 Uhr 58 Minuten Nachmittags abgehenden Pecsonenzug leitet-, angeblich auf Station Wiesenburg, dadurch ver unglückt, daß er mit dem rechten Ohr zwischen eine plötz lich zuschlagende Coupeethür gerathen und ihm dabei da« Ohr fast gänzlich durchgeschnitten worden ist. — Mit dem Schwarzenberger Pcrsonenzug kam vorgestern ein 17 Jahre alter Maurerlehrling zwecks seiner Unterbringung im önigl. Krankenstift hier an. Der Genannte war in Rätersgrün beim Abtragen einer Brandruine von einer einstürzenden Mauer verschüttet worden und soll dabei schwere innere Verletzungen erlitten haben. Neueste Nachrichten Berlin, 28. Novbr. Der gestrige parlamenta rische Abend beim Reichskanzler Grafen Bülow war sehr zahlreich besucht. Der Reichskanzler führte eine längere Unterhaltung mit dem Präsidenten Grafen BaUestrem, den Abg. Virchow und Prof. Hasse. ES wurde auch von der Bewegung in Deutschland gegen die Chamberlain'fche Rede gesprochen. Es scheint, daß regierungsseitig nicht über diesen Punkt gesprochen werden wird. Eine Interpellation wird nicht statt- sinden und wenn auch bei der Etatsdebatte der Fall Cham berlain zur Sprache gebracht werden sollte, wird die Regierung durch keinen ihrer Vertreter antworten las sen. UeberdieS wird der Etat des Auswärtigen frühestens Ende Januar nächsten Jahres zur Verhand lung kommen und bis dahin kann sich noch Vieles ereignen. Daß über die Zolltariffcage viel gesprochen wurde, ist naturgemäß, jedoch bemerkte man beim Reichskanzler in dieser Frage große Zurückhaltung. Er will seine Ausführungen beim Reichstage elementar wirken lassen. Betti«, 28. Nov. Wie die „Nordd. Allgem Ztg." hört, hatte der Reichskanzler in den letzten Tagen mit einer Rüge Reichstagsalgeordneten Besprechungen über die derzeitige parlamentarische Lage. Berlin, 30. Nov. In parlamentarischen Kreisen verlautet, daß zu Cinzel-Besprechung mit dem Reichs kanzler u. A. die Abgeordneten Frese, Golhein, Fritzen- Düsseldorf, Satrler, Bassermann und von Levetzow geladen worden seien. Köln, 29. Nov. Ueber dos bei Buir auf der Strecke Köln-Buir stattgefundene Eisenbahnunglück meldet die „Köln. Ztg." : Auf dem mehrere Meter hohen Eisenbahndamme entgleisten die Maschine, zwei Packwagen una zwei Personenwagen 4. Klasse, wobei der Gepäckwagen sich über die Personenwagen schob und diese vollständig zerflrüm inerte. Aus dem Trümmerhaufen erschollen entsetzliche Hilferufe. Eine Frau hing todt zwischen den Wagentrümmern in der Lust, ihrem Ehemann war die Brust eingedrückt. Anderen Passagieren sind die Beine abgefahren, die Augen durch Trümmerstücke ausgestoßen worden. Bald trafen aus Buir und Köln Hilfszüge mit Aerzten, Verbandszeug und Arbeitern ein, um hilfreiche Hände zu reichen. Während der Nacht wurden 2 Todte, 5 Schwer- und 13 leicht Verletzte hervorgeholt. DaS Gleis Köln-Bair ist gesperrt. Ein hoher Bahnbeamter leitet die Aufräumungsarbeiten. Köln, 29. Nov. Die „Köln. Ztg." glaubt, daß daS Eisenbahnunglück absichtlich durch Verbrecher her beigeführt wurde. Nachmittags 2 Uhr ist die ge richtliche Untersuchungskommission auf der Unfallstelle eingetroffen, so daß man bald Näheres über die Ur- mche des Unglücks erfahren dürfte. Während die Maschine aus dem Bahndamm verblieb, stürzten mehrere Wagen von dem hohen Bihndamm hinab. 1 Wagen 4. Klasse ist vollständig zertrümmert; hierin befand sich auch die schrecklich zugerichtete Leiche, sowie die schwer verletzte Person. Das Unglück geschah auf offener Strecke. Der B ihnkörper befand sich in guter Verfassung und ohne Kurve. Mitreisende neigen auch zu der Annahme, daß die Entgleisung durch ein ge- legte« Hinderniß von Berbrecherhand herbeigeführt worden sei.