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WM UM liier UM ! Hohrnstein-Grnstthal. Oberlungwitz, Gersdorf, Kugau, Herinsdorf, Kernsdorf, Zangenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Rußdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Urspmng, Erlbach 'c Freitag, den 29. November 1901 51. Jahrgang Königliches Amtsgericht Reg. II 214/01. d?r niederträchligste Angriff auf die Ehre dürfe das Duell nicht rechtfertigen. Die Ehrengerichte machten j die das Verbrechen gegen das Gesetz erst fertig. Man möge Den für ritterlich erklären, der die gebotene Hand zur Versöhnung annimmt und Den aus der nicht nur leicht gestoßen, sondern so geschlagen worden, daß es klatschte und daß es im Nebenzimmer sogar gehört wurde. Dem Hofmann sei nicht von dem Be leidiger die Hand geboten worden, sondern Hofmann habe zu dem Beleidiger geschickt und ihm die Hand bieten lassen. (Heiterkeit.) Und zwar habe er diesen Schritt gethan, ehe er überhaupt von dem ganzen Vorfall dem Ehrenrathe Mittheilung machte, obwohl 8 9 der Verordnung von 1897 bestimme: Der Be leidigte habe sich sofort an den Ehrenrath zu wenden, ehe er irgend einen anderen Schritt thue. — Abg. Munckel (sis. Volksp.) findet die Haupiursache des vor liegenden Duell? in der Kabinetsordre selbst. Auch sei in den Blättern doch nicht ganz richtig dargestellt worden. Hofmann sei von dem betrunkenen Leutnant weiter, nach Hause. Em tragisches Geschick will es, daß sie ihn nach einer falschen Wohnung führen. Leutnant Blaskowitz verstand einige Aeußerungen sei ner Begleiter als' Beleidigung und erwiderte darau» mit einem Schlage. Ich habe persönlich daran keinen Zweifel, daß in einem solchen Falle ein Ausgleich möglich sein muß. Leutnant Blaskowitz hat erklärt, daß er keine Erinnerung an den Vorfall habe, und seine Geneigtheit bekundet, Abbitte zu leisten. (Hört, hört!) Diese meine persönliche Auffassung hätte ja schließlich nicht so viel zu bedeuten, wenn sie nicht an entscheidender Stelle getheilt würde. Der Kaiser meinte, daß in diesem Falle seinen Bestimmungen zur Verhinderung der Zweikämpfe von 1897 nicht ent sprochen sei. Er hat seinen ernsten Willen ausgedrück-, daß in Zukunft mit aller En?rgie derartigen Vorfällen vorgebeugt werden müsse. I n übrigen haben die Duelle in der Armee nicht zu-, sondern abgenommen. (Der Minister giebt hier- , über Ziffern.) Ich würde allerdings wünschen, daß Beleidigungen schärfer als bisher bestraft w:rden. Gerade das Offizierkorps wird sehr ost gehässig ange griffen. Ich kann den Offizieren nur meine Anerkenn ung aussprechen für die Ruhe und vornehme Art, nm der sie diese Beleidigungen ertragen. Man möge die Gegensätze zwischen Bürgerlichen und Oifizierkorps nicht verschärfen, den Bogen nicht zu straff spannen, denn das sei der gefährlichste Weg, der beschriiten werden könne. Die Rede des Kriegsministers rief im Hause die größte Bewegung hervor. Abg. Bachem (Centr.) bedauert, daß Bassermann labe durchblicken lassen, als ob er und seine Freunde in gewissen Fällen und unter gewissen Umständen doch roch das Duell als zweckmäßig anerkennen. Das ge- , sammte Centrum an sich s i demgegenüber der Ansicht, . daß das Duell unter keiuen Umständen zu rechtfertigen i sei. Die Vorschriften von 1897 reichten nicht auS. ! Jeder Offizier müßte wissen, daß er seine Stellung in i der Armee nicht untergräbt, wenn er das Duell ab- l lehnt. Er bitte den Minister, das in Erwägung zu < ziehen, um den, allerhöchsten Kriegsherrn entsprechende > Vorschläge zu machen. Was in ier englischen Armee l möglich sei, müsse auch bei uns möglich sein, auch bei s uns in Deutschland dürften in der Armee die Sitten- ' gesetze und die Gebote des Christenchums in keiner Weise eine Ausnahme dulden. — Abg. Schrader (frs. I Ver.) führt aus, der Duellzwang müsse aufhören und i von höchster Stelle müsse ausgesprochen werden, daß die Ehre des Offiziers nicht geschädigt wird, wenn er > ein Duell ausschlägt. Derjenige Offizier aber, welcher ' die Ehre eines Kameraden grundlos verletzt, müsse ' aus der Armee ausscheiden. — Abg. Graf Bernstorff- s Lauenburg (Reichsp.) erklärt sich vom christlichen ' Standpunkt aus grundsätzlich als Gegner des Duells. , Allerdings müßten auch Beleidigungen strenger bestraft werden als zur Zeit. Redner empfiehlt eine bessere Ausgestaltung -es Instituts des^Ehrenraths. — Abg. Haase (Soz.) weist auf die Bestimmungen der Ver ¬ ordnung von 1897 hin: Der Offizier müsse die ihm zur Versöhnung gebotene Hand annehmen, „soweit Standesehre und gute Sitte dies zulassen". Da liegt der Hase im Pfeffer. (Große Heiterkeit ) Weiter er- innert er an den Fall des sächsischen Oberleutnants Hofmann in Metz, der unter Zustimmung seines Ehren raths eine Abbitte des betrunken gewesenen Beleidigers acceptirt habe, sodann aber von Dresden aus mit schlichtem Abschied entlassen worden sei. Unter solchen Umständen bleibe dem Osfizier doch nichts übrig, als dem Rache des Obersten in Metz zu folgen: Meine Herren, fordern Sie unter allen Umständen mindestens auf Säbel! Erforderlich sei eine kaiserliche Verordnung, die kurz und bündig ausspreche: Ich will, daß unte, keinen Umständen einer meiner Osfizieie einen Zwei kampf eingche. — Sächsischer Militärbevollmächtigter Major Krug v. Nidda geht auf den Fall deS sächsi schen Oberleutnants Hofmann in Metz ein. Der Fall und das Massenwaffenstrecken. Die Remonteankäufe in Oesterreich-Ungarn, die schon so viel Aergerniß erregt haben, werden von England unter Ausbietung eines großen Apparats ruhig fortgesetzt. In der Hauptstadt Kroatiens Agram Auf Blatt 321 des Handelsregisters für die hiesige Stadt ist heute die Firma Gebrüder Weichelt in Hohenstein-Ernstthal eingetragen und weiter verlautbart worden, daß der Fabrikant Wilhelm Emil Weichelt und der Kaufmann Gerhard Paul Weichelt, beide daselbst, die Ge sellschafter sind. Angegebener Geschäftszweig: Limonaden- und Selterswasserfabrikation, Destillation und Bierhandel. Hohenstein-Ernstthal, am 27. November 1901. saßen in dem Zelt von Frau B. auf den zusammen gerollten Khakidecken. Die Sonne glühte durch das einfache Segeltuch und die Fliegen lagen dick und schwarz auf Allem; kein Stuhl, kein Tisch, noch irgend ein Raum für etwas; nur eine tannene Kiste am Ende des Zeltes diente als kleine Speisekammer. I i diesem dünnen Zelt lebten Frau B.s fünf Kinder (drei davon ganz erwachsen) und ein kleines Kaffern-Dnnstmädchen. Viele Zelte haben mehr Bewohner. 'Ms. P. und MrS. R. und viele Andere kamen herein und erzählten mir ihre Geschichte und wir lachten nnd weinten zu sammen und plauderten in schlechtem Holländisch und Englisch miteinander den ganzen Nachmittag. In reg- nerischen Nächten strömt das Wasser durch das Segel tuch in die Hütte, durchnäßt die Decken, w lche un mittelbar aus der Erde liegen. Um zu verstehen, waS das bedeuten will, muß man den Regen jener Gegen den kennen! Während wir da saßen, kioch eine Schlange herein. Sie sagten, es wäre eine sehr giftige Natter, rannten Alle davon, und ich versuchte das Thier mit meinem Schirm anzugreif-n. Ich konnte den Gedanken nicht ertragen, daß das Thier die auf der Erde Schlafenden noch später stören würde. Nach einem kleinen Kampfe verwundete ich es und dann kam ein Mann mit einem Hammer und tödtete eS. Die wunderbaren Frauen. Frau P. ist sehr ruhig und tapser. Sie besitzt sechs Kinder von 15 Jahren bis 2 Jahren, und sie Erschein» ;eden Wochentag abends für den folgenden Tag und kostet durch die Austräger pro Quartal Mk. 1Hb durch die Post Mk 1,82 frei m s Haus Armee entsernen, der die H md nicht annimmt. W nn das Duell aus dem Offiziersstande beseitigt ist, wird es auch in anderen Kreisen verschwinden, denn vor- nehme Sitten und vornehm: Unsitt n finden ja immer vorzugsweise Nachahmung. — Abg. Bebel (Soz.) wendet sich lebhaft gegen das Duell in der Arme, und erklärt die Verordnung von 1897 für gesetzwidrig. Der Kais r habe nicht das Recht, eine Verordnung zu erlassen, die das Duell, wenn auch nur in bedingter Form, zulasse. Er, Redner, würde gern den Herrn Kriegsminister oder dessen Vorgänger, zu dessen Zeit die Verordnung erlassen ist, auf ein paar Monate aut die Festung stecken. (Heiterkeit.) — Minister v. Goßler erklärt einer Bemerkung Bebels gegenüber: Eine Ordre von 1870/71, welche das Duelliren während der Krieges verboten habe, kenne ich nicht, es ist nur eine traditionelle Sitte in der Armee, im Feindeslande Duelle zu unterlassen. Die Verordnung von 1897 untersteht nicht der Ministerverantwortlichkeit.— Abg. Stöcker erklärt daS Duell als unvereinbar mit dem christlichen Standpunkte. Dem allerhöchsten Kriegsherrn könne nur gedankt werden, daß er bestrebt sei, das Duell zu verringern; andererseits seien angesichts des historischen Ursprunges des Zweikampfes als Mittel zur Wiederherstellung der Ehre jedenfalls Spott und Hohn darüber nicht angebracht. Eine Aenderung des bestehenden Zustandes sei aber dringend erwünscht. Wenn dem Verletzten Genugthuung geschehe, wenn nöthigenfalls der Beleidiger in schweren Fällen aus der Armee avsgeschieden werde, so sei damit doch alles Erforderliche geschehen, um die Ehre des Verletzten wieder herzustellen. Möge von dieser Stelle aus, von der schon so vieles geschehen, noch etwas mehr ge schehen, auf daß das Duell in der Armee ganz aufhöre. Damit endete die Besprechung. Dem Reichstage ging ein Gesetzentwurf zum Schutze des Genfer Neutralitätszeichens zu Die Vorlage macht die Verwendung des Rothen Kreuzes auf weißem Grunde, -owie der Worte Rothes Kreuz zu geschäsilichen Zwecken und zur Bezeichnung von Vereinen und Gesellschaften oder zur Kennzeichnung ihrer Thätigkeit von einer behörd lichen Erlaubniß abhängig, um einer Schädigung militäri scher Interessen, insbesondere der freiwilligen Krankenpflege im Kriege, vorzubeugen. Die Zeltlager. 16. Januar. Man muß sich die Hitze außerhalb der Zelte und erstickende Luft innerhalb dieser vorstellen! Wir Der Krieg um Transvaal. Die letzte große Niederlage bei Vllliersdorp ist be- kanntlich auch von Kitchener eingestanden worden. Die Heldenthat der Gefangennahme des Burensührers Buys war gering und doch wurde sie von Kitchener bezw. dem Kriegsamt, das in der Stilisirung von Depeschen erheblich mehr leistet, wie auf dem Schlachtfelde, zuerst als ein ziges Detail van dem ganzen englischen Fiasko gleich als wäre dies ein Sieg gewesen, gemeldet. Eine gewiss: Rührung wird es erwecken, auch noch die englische Schlappe den „plötzlich davonlausindcn Pferden" zug.wälzt zu sehen, sowie gleich am Anfang des Krieges die Nieder lage von Nicholson Neck den w'ld gewordenen Maulthieren zugeschrieben worden ist. Man sieht, es ist in England auch nach den bitteren zwei Jahren alles beim alten ge blieben. Auch die Hauptsache, die wackligen Lorbeeren (Mittheilnugen der Teatscheu Bnreueentrale.) Gutachten des Amtsarztes über die Lebens mittel im Lager von Johannesburg. Januar 1901. Es wird andurch bestätigt, daß ich genau unter sucht habe: 1. eine Probe von Mehl; 2. eine weitere Probe von Mehl; 3. eine Probe von Zucker. Probe 1 ist schimmelig, enthält Mlben und ist ungeeignet zur menschlichen Ernährung. Probe 2 enthält Milben, aber ich konnte sie nicht lebend darin entdecken. ES ist überhaupt als menschliche Nahrung gefährlich. Probe 3 ist eine feuchte Probe braunen Zuckers. Der Ge ruch ist wie sauer, aber mckroskopsich konnte ich keinen Gährungsstoff oder sonstigen fremden Stoff, außer Wasser, finden. Der Zucker ist ungeeignet für den Gebrauch kleiner Kinder. Wenn das Mehl und der Zucker, von welchem die Proben genommen sind, als menschliche Nahrung gebraucht sind, sind besonders Kinder der Diarrhoe ausgesetzt. Ich habe die Probe» mit meinem Siegel nach der Untersuchung versehen. Dr. W. Johnston, i-. «. c. 8., 1). 6. tt , L. c. Auszüge aus dem Bericht von Mitz Houb- House über das Blumfonteiner-Lager. Vom Reichstage. Berlin, 27. November. Nach der Wahl des Grafen zu Stolberg-Werni gerode zum ersten Vizepräsidenten begründet Abg. Bassermann die nationalliberale Interpellation betr. daS Insterburg er Duell. Er bedauert, daß bei den Verhandlungen vor dem Kriegsgericht gegen den Oberleutnant Hildebrandt die Oeffentlichkeit aus- geschlossen war. Das Bekanntwerden der vollen Wahr heit würde in Aller Interesse und auch im öffentlichen Interesse gelegen haben. Die Interpellanten beabsich tigen heute keineswegs eine prinzipielle Erörterung über die Duelle und ihre Berechtigung herbeizusühren. Jedenfalls durfte diese- Duell nicht statlfinden. Blas kowitz habe im Zustande voller Unzurechnungsfähigkeit oder zum Mindesten sehr beschränkter Zurechnungs- fähigkeit gehandelt. Die Hauptfrage ist für uns, ob die Bestimmungen von 1897 in diesem Falle einge- halten worden sind: Der Ehrenroth soll einen Aus- gleich versuchen und eventuell kann noch der Regi mentskommandeur das Duell verhindern. Der Ehren rath hat nun in diesem Falle keinen Ausgleichsversuch gemacht, ebenso wenig der Regimentskommandeur, der ja übrigens in diesen Tagen seinen Abschied bekommen hat. Dem Willen des Monarchen, daß die Duelle in der Armee abnehmen sollen, müsse unbedingt Geltung verschafft werden. Die Militärverwaltung müsse zu dem Behufs energischere Mittel ergreifen. Kriegsminister v. Goßler: Ich erkenne zunächst an, daß der Vorredner ruhig und gerecht gesprochen hat. Auf alle Einzelheiten kann ich nicht eingehen, und eS kommt auch auf die Nebenumstände nicht an. Der Thatbestand ist folgender: Ein junger Offizier betrinkt sich in einem öffentlichen Lokal. Er geht nach Hause und sinkt auf der Straße zusammen. Kame raden finden ihn in diesem Zustande und bringen ihn Vom Landtage. Dresden, 27. November. In der heutigen 6. öffentlichen Sitzung der 2. Kammer erfolgte die allgemeine Vorberathung über das Königs. Dekret Nr. 5, den Bericht über die Verwaltung und Ver wahrung der königl. Sammlungen für Kunst und Wissenschaft betr. Abg. Gontard sprach sein Bedauern aus, daß den berechtigten Wünschen der Direkiion be sonders yinstchtlich der Abstellung des Raummangels durch Neubauten in der Finanzlage des Staates gegenwärtig nicht Rechnung getragen werden könne. Abg. Behrens versuchte den Gedanken eines Neubaues der Gemälde-Galerie festzuhalten und bat die Re gierung dringend, für Erweiterung der Skulpturen sammlung Sorge zu tragen. Ueber die neuesten Er werbungen in der Gemälde-Galerie drückte er seine Befriedigung aus. Geheimer Regierungsrath Dr. v. Seidlitz sprach sich dafür aus, daß man, abweichend von den Anschauungen des Abg. Gontard, auch die naturwissenschaftlichen Sammlungen nicht hintenansetzen dürfe. Für die Porzellansammlung werde es sich immer empfehlen, ein eigenes Gebäude zu errichten. Abg. Dr. Bogel wünschte, daß man sich für monu mentale öffentliche Bauten einen weitausschauenden Plan für die Zukunft schaffen müsse, damit die Bauten planmäßig und wirkungsvoll entstünden. Im übrigen erkenne er die umsichtige, tüchtige Leitung und Ver- Wallung der Sammlungen dankbar an. In der Zweiten Kammer ist folgende Inter pellation eingegangen: „Wie steht die Königl. Staats regierung zu dem von der Reichsregierung vorgelegten Gesetzentwürfe, die Revision der Zolltarifgesetzgebung betreffend? Gedenkt die Königl. Staatsregierung dafür einzutreten, daß durch die Gestaltung des neuen Zoll tarifs die inländische Produktion gleichmäßig und mehr, als seither, geschützt werde?" Die Interpellation trägt den Namen des Abg. Hähnel und ist von 43 Abge ordneten mit unterzeichnet. i besteht seit geraumer Zeit eine englische Commission i zum Pferdeankauf für Südafrika. Gegenwärtig wird , ein Stall für 2000 Pferde gebaut. Sterbeziffer« in den südafrikanischen Schutzlager«". Während die ganze civilisirte Welt über das furchtbare Sterben in den Pferchen des Buren volkes entsetzt und entrüstet ist, stellt sich nun heraus, daß die bisher bekannt gewordenen Sterbeziffern noch zu niedrig und von, englischen Kriegsamt künstlich herab- gedrückt worden sind. Nach dem zur „Rechtfertigung" der Regierung herausgegebenen Blaubuche sind in den drei Monaten Juni, Juli und August in den Lagern Transvaals 3294, in denen des Freistaates 2137, zu sammen also 5431 „Schützlinge" Englands dem Hunger und der Verwahrlosung erlegen. Die amtlichen monat lichen Berichte, welche die englische Regierung bisher her ausgegeben hat, hatten für dieselben drei Monate in Transvaal nur 2537, im Freistaat nur 1399, zusammen also 3926 Todesfälle, d. i. 1505 zu wenig angegeben. (Welch schauerliche Zahlen muß da erst die Wirklichkeit bieten!) Dadurch erhöht sich die Durchschnittsziffer der pro Jahr auf das Tausend Sterbenden natürlich beträcht lich Nicht 43 Proz. sondern 56 Proz. der Kinder ster ben in den Lagern. Dazu kommt, vaß zuverlässigen Nachrich en zufolge, die Zahl der in den Lagern Inter- vierten überhaupt zu hoch angegeben ist, so daß bei ge nauer Berechnung der Prozentsatz der Sterbenden noch mals höher wird. Dieser Mord geht Tag und Nacht weiter. für das Königliche Amtsgericht «nd den Städten?'; zu Hohenstein-Ernstthal. Orgcrrr ratter Genrcrrrbe-Verwcr1trrirge,r öer erurliegciröear G risch ersten. Kirchberg, Pleißa, Reichenbach, Callenberg, Tirschheim, Kuhschnappel, Grumbach, St. Egydien, Hüttengrund u. s. w Inserate nehmen außer oer Expedition auch die Austräger auf -em Lande entgegen, auch befördern die Annoncen- Expeditionen solche zu '^riginalpreisen. Nr. 278 u Anzeiger für