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I ! i e ) r e e n ie l- er ter, d. r inen j. >l )t 5. nach tt rrsch. n bei 3. ü aus- 57. en binnen ng«i!r. s 24 Mg e 4. M Ober- tvlung. >gis Balkon n einen npfohlen iergerstr. We lin 6. immer de Nov. r jungen ethen ge- 7299 an U! n Anna unwahr, g. 'M» 'o , Inserate nehmen außer der Expedition auch die Austräger auf dem Lande entgegen, auch befördern die Annoncen- Expeditionen solche zu Originalpreisen. Erscheint leben Wochentag abends für den folgenden Tag und kostet durch die Austräger pro Quartal Mk. ILtz durch die Post Mk 1,82 frei m's Hnus Hohenstein-Grnstthat, Oberlungwitz, Gersdorf, Kuga«, Hermsdorf, Hornsdorf, sangenberg, Falken, Langenchirrsdorf, Meinsdorf, Rüßdorf, Wiistenbrand, Griina, Mittelbach, Ursprung, Erlbach Rrchberg, Pleißa, Reichenbach, Callenberg, Tirschheim, Kuhschnappel, Grumbach, St. Egydien, Hüttengrund u. s. w Anzeiger fSr Mr das Königliche Amtsgericht nnd den Stodtrnth ;n Hohenstein Ernstthal. Ovgcrmr crller: <8ei irorirdc-Verrvcrttrri rgeir öev rrurlregerröerr Ovtfchcrfterr. Nr. 248. Mittwoch, den 23. Oktober 1901. 51. Jahrgang. Auf Blatt 320 des Handelsregisters für die hiesige Stadt ist heute die Firma Wilh. Acker mann L Co. in Hohenftiin-Ernstthal eingetragen und verlautbart worden, daß die Kaufleute Johannes Wilhelm Ackermann und Ernst Max Seidel, b ide daselbst, die Gesellschafter sind. Abgegebener Geschäfts zweig: Kunstanstalt. Hohenstein-Ernstthal, am 21. Oktober 1901. Reg u 198/01 Königliches Aultsgericht. Bekanntmachung, die Urlisten -er Schöffen und Geschworenen für die Stadt Hohenstein- Ernstthal und die Gemeinde Gersdorf (Bez. Chemnitz) betr. Die Urlisten der in den untengena! ntcn Gemeind, n wohnhaften Person,n, welche zu dem Amte eines Schöffen und Geschworenen berufen werden könen, sind neu ausgestellt worden, und diese Liste liegt für Hohenstein-Ernstthal an Rathsstelle daselbst, Zimmer Nr. 5, diese für Gersdors (Bez. Chemnitz) im Rathhause daselbst, Kassenzimmer, vom 22. bis Mi, 2r>. Oktober IWl zu Jedermanns Einsicht aus. Wir machen Solches mit dem Bemerken bekannt, daß innerhalb einer Woche vom 22. Oktober ab gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit der betreffenden Listen bei den untengenannten Behörden schriftlich oder zu Protocoll Einsprache erhoben werden kann. Nachstehend unter werden die einschlogenden Gesetzesbestimmungen bekannt gegeben. Hohenstein-Ernstthal und Gersdorf (Bez. Chemnitz), den 18. Oktober 1901. Der Sta-trath. Ter Gemein-evorftan-. Or. Polster. Göhler. Ws. 2lrrlcr<ze Zu z iA Gerichtsverfanunflsaeset; vom 27. Mannar 1877. 8 31. Das Amt eiws Schöffen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von eimm Demschen versehen werden. § 32. Unfähig zu dem Amie eines Schöffen sind: 1. Personen, welche die Befähigung infolge strafgerichtlicher Vermthcilung verloren haben; 2. Personen, gegen welche das Hauptverfahren wegen eines Verbrechens oder Vergehens eröffnet ist, das die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder der Fähigkeit zur Btkleidung öffentlicher Aemter zur Folge haben kann; st 3. Personen, welche in Folge gerichtliche Anordnung in der Verfügung über ihr Ver mögen beschränkt sind. 8 33. Zu dem Amte eines Schöffen sollen nicht berufen werden: 1. Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste das dreißigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben; 2. Personen, welche zur Zeit der Ausstellung der Urliste den Wohnsitz in der Gemeinde noch nicht zwei volle Jahre haben; 3. Personen, welche für sich oder ihre Familie Armenunlerstützung ans öffentlichen Mitteln empfangen oder in den drei letzten Jahren von Aufstellung der Urliste zu- rückgerechnet, empfangen hoben; i 4. Personen, welche wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen zu dem Amte nicht ge eignet sind; 5. Dienstboten. § 34. Zu dem Amte eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden: 1. Minister; 2. Mitglieder der Senate der freien Hansestädte; 3. Reichsbeamte, welche jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können; 4. Staatsbeamte, welche auf Grund der Landesgesetze jederzeit einstweilig in den Ruhe stand versetzt werden können; 5. richterliche Beamte und Beamte der Staatsanwaltschaft; 6. gerichtliche und polizeiliche Vollstreckungsbeamte; 7. Religionsdirner; 8. Bvlksschullehrer; 9. dem activen Heere oder der activen Marine angehörende Militärpersonen. Die Landesgesetze können außer den vorbezeichneten Beamten höhere Verwaltungsbeamte bezeichnen, welche zu dem Amie eines Schöffen nicht berufen werden sollen. 8 84. DaS Amt eines Geschworenen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. 8 85. Die Urliste für die Auswahl der Schöffen dient zugleich als Urliste für die Auswahl der Geschworenen. Die Vorschriften der 88 32 bis 35 über die Berufung zum Schöffenamte finden auch auf das Geschworenenamt Anwendung. Gesetz, die Bestimmungen zur Ausführnng -es Gerichtsverfaffungsgesetzcs vom 27. Januar 1877 etc. enthalten-; vom 1. März 1879. 8 24. Zu dem Amte eines Schöffen und eines Geschworenen sollen nicht berufen werden: 1. die Abtheilungsvorstände und vortragenden Räthe in den Ministerien; 2. der Präsident des Landescovfistoriums; 3. der Generaldirektor der Staatsbahnen; 4. die Kreis- und Amtshauptleute; 5 die Vorstände der Sicherheitspolizeibehörden der Städte, welche von der Zuständigkeit der Amtshauptmannschasten ausgenommen sind. Aus Greiz liegen heute wieder einige Interesse erregende Nach richten vor. Einem Leipziger Blatte wird geschrieben: — Greiz, 19. Oktober. Die Mütheilung, daß der regierende Fürst' von Reuß älterer Linie, Heinrich der XXII., sein Testament zurückgenommen und ein neues hinterlegt habe, ist dahin richtig zu stellen, daß es sich nicht um staatsrechtliche Maßnahmen betreffs der Erbfolge und Regentschaft im Fürstenthum Reuß älterer Linie, sondern um privrtnchtliche Bestimmungen des Fürsten handelt. Die Erbfolge im Fürstenthum beim Erlöschen des Mannesstamms, und die Frag-" der eventuellen Regentschaft ist durch Staatsvertrag der Linien des reußifchen Gesammthauses, ferner durch die reußische Verfassung geregelt, sodaß eine einseitig, Aushebung dieser B Stimmungen ausgeschlossen ist. Der Fürst, der seit langem nierenleidend ist, will den Winter in Italien verleben; er hat heute eine Fuchsjagd abgchalten und ist jetzt leidlich wohl. D.r Lok.-Anz. bemerkt noch: Fürst Heinrich XXIl. läßt ungern sein R ich beim Mangel eines regierungs fähigen Leibeserben an die jüngere Lüste von Ru ß übercphen, ihn wurmt noch die patriotische Ku d qebung des Erbprinzen Heinrich XXVII. der jüngeren L nie, als der Fürst der älteren 1896 am Sedanlage das Flaggen anläßlich der 25jäh igen Wiederkehr des großen Siegestages verboten hatte. Aber der XXII. Heinrich kann die Satzungen des Fürstenrechts nicht durch ein abweichendes Testament nmstoßen. Die Gattin Heinrichs XXII. war auch eine strenge Dame; vielen wird der Kamps Karolinens mit Ernst Dohm, dem geistvollen Redakteur des Kladderadatsch, erinner lich sein, er mußte hinter Schloß und Gitter Platz nehmen, aber die Fürstin hatte sich so geärgert, daß sie schwer erkrankte. Der einzige Sohn des fürstlichen Paares ist geisteskrank, fünf Töchter sind unvermählt. Der Fürst ist unstrei.ig beliebt bei der großen Messe des Volkes in: Lande. Ec ist eine stattliche Erscheinung und bewegt sich mit seiner Familie voll ständig ungezwungen irr Stadt und Land. Vom Glanz des Hofes ist unter seinem Regiment keine Rede. Seit dem Tode seiner Gemahlin, mit dec er in glücklichster Ehe lebte, finden keinerlei festliche Veraa staltungen im Schlosse mehr statt. Der Fürst li-bt die Einsamkeit, in die er sich immer mehr zurückzieht. Das Schicksal des einer unheilbaren Krankheit vrr- ffllenen, jetzt 23jährigen Erbprinzen lastet schwer auf ihm. Ueberdies wird ihm durch ein ernstes Ohren leiden, das ibn an die äußerste Grenze der Schwer hörigkeit bringt, das Leben vergällt. Die heranw ichien den 5 Prinzessinnen im Alter von 10 bis 20 Iihren, anmuthige Erscheinungen, leben also in einem stillen Hause. Sie haben keine Gelegenheit zu den Freuden >er Jugend, zu Bällen und Festlichkeiten. Tie einzig Zerstreuung des Fürsten ist die Jagd. Er ist ein gewaltiger Nimrod und so ost wie nur angängig au' der Pürsche in den großen Wäldern seines Besitzes. Dem Reisen ist er wenig zugethan. Er soll sich daher jetzt nur schwer entschließen, dem Wunsch der AerzW zu folgen und eine Zeit lang in Italien Aufenthalt zu nehmen. Am liebsten weilt er auf der Burg seiner Väter. Die Trommeln wirbeln am Unteren Schlosse, der Residenz, vor dem ein Wachtkommando der 96er, deren 2. Bataillon die Streitmacht von Reuß ä. L. darftellt, den Ehrendienst hat. Der Fürst fährt aus. Jedermann grüßt ihn, und er dankt jedem. Hier und da läßt er halten, um diesem oder jenem die Hand zu reichen. Man hat wirklich den Eindruck, als ob ein noch sehr patriarchalisches Regiment in Reuß ä. L. herrscht. UebrigenS gehen hier zur Zeit Gerüchte um. daß der Superintendent und KvnsistoriaUath Gerhold von seinem Amte zurücktreten werde und zum Nachfolger Herrn Kirchenrath Schulze-Herrmannsgrün erhalten solle. Man spricht davon, daß die Sache mit der Weigerung des Superintendenten Gerhold im Zusam menhang stehe, den 23jährigen Erbprinzen HeinrichXXl V., der bekanntlich geistig nicht normal ist, zu konfirmiren. Derartige Vermuthungen tauchten schon im vorigen Jahre auf, nehmen aber nunmehr bestimmtere Formen an. Kirchenrath Schulze foll den Wünschen des Fürsten geneigter sein. Heute geht ferner den Leipz. N. Nachr. folgende Nachricht aus Greiz zu: Die plötzlich eingetretenc Erkrankung des Fürsten nimmt an Bedenklichkeit zu. Von einzelnen Stellen wird angenommen, sie sei die Folge einer Erkältung, während von anderer Seit* versichert wird, daß die Nerven des Fürsten durch di* Herabwürdigung seiner Person vollständig zerstört seien. (?) Es besteht nicht viel Hoffnung, daß er wieder genesen werde. Aus diesem Grunde wurden auch die Herren Landrichter Hetzheim und Landgerichts- Präsident Hofmann auf das Schloß befohlen, um das alte Testament umzustoren und sofort ein neues aus zuarbeiten. Ter Krieg um Transvaal. Das Blatt „Rußky Listok" läßt sich aus Petersburg melden, dort halte sich seit der Abreise des Sekretärs der Transvaal Gesandtschaft bei den europäischen Hosen, van der Hoven, hartnäckig das Gerücht von dem angeblich bevorstehenden Ende des südafrikanischen Krieges Es heiße, daß die freundschaftliche Intervention einer Groß macht dem Blutvergießen ein Ende bereiten und daß als dann in Südafrika der frühere Stand der Dinge wieder ausgerichtrt werden soll. lieber Scheepers Gefangennahme wird berichtet: Seit dem Juni quälte sich ein halbes Dutzend eng lischer Generale ab, den kaum 25jährigcn Scheepers zu zu fangen, aber ohne Erfolg. S it Wochm wurde der schwer kranke Mann s mein Kommando nachge fahren, aber als der Zustand des Leidenden derartig wurde, daß auch das Umherfahren leb-nsgesährlich für ihn wurde, wandte ec sich an die Engländer nm ärzt- Uche Hülfe und legte sich aus einer Farm in'S Bett, um dort sein Sch cksal zu erwarten. Fcenchs Abteil ungen haben einen sterbenden Buren-Kommandanten gefangen. Hierüber geräth der „Daily Telegraph" in Entzücken. Er schreibt: „General French hat einen anderen crmuthigenden Beweis geliefert von der kühlen Beharrlichkeit und Kraft, mit der er sein Werk, die Kapkolonie zu reinigen, ausführt. Der Erfolg der 10. Husaren feiert in pafswdster Weise den Beginn des dritten Jahres und ist nicht nur nützlich in sich selbst, sondern auck> zugleich ein bezeichnendes und beruhigendes Symptom. Es liesert nicht nur einen nownschen Rebellen in unsere Hände, sondern zeigt ganz im Gegentheil zu den Klagen über die Operationen unserer Truppen, daß unsere mobilen Truppmablh ilungen den Fe nden auf den Fersen zu bleiben und im rechten Augenblick „das Wild zur Str cke bringen können". — Ao bescheiden sind die Engländer geworden! Die englische Armee ist nicht mehr kriegslustig. Selbst das sehr imperialistyche Blatt „Army and Na-y Gazette" muß dieses zugeben Nachdem sie die britische Armee erst nach britischer Weise a's die von der ganzen Welt bewunderte hingcstell: hat meint sie: „Trotzdem unterliegt es keinem Zweifel, saß u>s:r Heer kriezsüber- drüfsig ist. Theils zwei Jahre, theils 18 Monate im Felve, sind uniere Truppen viel größeren Anstrengungen ausgeietzt, als die Buren. Diese konzentri- ren sich plötz lich, um ein Gefecht zu liefern, und sich dann wieder auf einige Zeit der Ruhe hinzugeben. Unsere Leute dagegen müssen dauernd auf dem Posten 'ein nnd die geringste Unachtsamkeit rächt sich sofort. Schmerzl-ch- Best'püle hierfür haben wir während ver letzten Wochen genug er lebt Sie können wcht, wie es die Buren thun, einzeln im Galopp davonjagen, wenn sie überrascht worden sind. Dies ist, obwohl Kriegsgebrauch, nicht britische Art. Wir müßen in den schlimmsten Lagen standhalten, denn die Ehre unserer Waffen fordert dies. (Fordert diese a 'ch, sie Hände hoch! nehmen und sich ergeben? Red.) Ab gesehen davon, geht unseren Mannschaften die Fähigkeit ad, sich aufzulösen und so rasch als möglich davon zu reisen. Selbst wenn sie angewiesen würden, diese, wenn auch unrühmliche, so doch unter den V rhältnissen dieses in der Kriegsgeschichte einzig dastehende > Felvzuges neu geschaffene Burentaktik gleichfalls zu befolgen, so würden sie dies garnicht fertig bringen. Es fehlt ihnen an der nöthigen Initiative, sie sind nicht gut genug beritten und sind behindert sowohl durch ihre Bewaffnung und Aus rüstung, als durch die zahl- und umfangreichen Trans portwagen, die die Pianos, Harmoniums uao unseren Luxusgegenstände enthalten, gegen deren Mitlühiung sich Lord Kitcheners vor kurzem in der in so scharfer und iranischer Weise erlassenen O.dre richtet. In den Distrikten, in wel chen Burenabtheiluagen auftreten, werden unsere Truppen durch Marsch- uno Wachstrapazen entnirvt, in den vom Feinde freien Gebieten leiden sie in demülsten Maße unter der Einlöimigkeit im Kemden, theils recht unwirthlichen Lande. Ist cs unter diesen Umständen ein Wunder, wenn sich Anzeichen von Gleichgültigkeit in umcrem Heere bemerkbar machen?" — Diele Bckenntmsse einer schönen