Volltext Seite (XML)
WOin-ElllMr WM Erscheint AMMs n - - Inserate zeden Wochentag abends für den folgenden Tag und WWW MM M MV M MM Mv M^ nehmen außer oer Expedition auch die Austräger auf kostet durch die Austräger pro Quartal Mk. 1,b5 MM /M W. MM M dem Lande entgegen, auch befördern die Annoncen- durch die Post Mk 1.82 frei in's Hans IW MM Expeditionen solche zu Originalpreisen. für Hohenstrin-Grustthat. Gverlmrgwitz, Gersdorf, Kuga«, Hermsdorf, Hernsdorf, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Rußdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Erlbach, Kirchberg, Pleißa, Reichenbach, Callenberg, Tirschheim, Kuhschnappel, Grumbach, St. Egydien, Hüttengrund u. s. w. ArntsZlcrtt Mr das Königliche Amtsgericht «nd den Stadtrath zu Hohenstein-Ernstthal. Organ aller Geiireirrde-Verrvaltirrlgerr der rrirrlregenöei r Ortschaften. Nr. 168. Sonntag, den 21. Juli 1901. 51. Jahrgang. 10. öffentliche Stadtverordneten-Sitzung Dienstag, den 23. Juli 1901, Abends 8 Uhr. Hohenstein-Ernstthal, am 20. Juli 1901. E. Redslob, Stadtverordneten-Borsteher. Gß^r. Tagesordnung: 1. Festsetzung der Platzbeiträge für den Branereiplatz. 2. Antrag des Kirchenvorstandes der St. Trinitalisparochie auf Abbruch deS größeren der Neustädter Armenhäuser. 3. Kenntnißnahmen. Schulgeld. Das Schulgeld, Fortbildungsschulgeld und dasjenige für fremdsprachlichen Unterricht auf das 3. Vierteljahr 19V1 ist längstens bis zum 31. laufenden Monats an die hiesige Stadtsteuereinnahme abz iführen. Nach Ablauf dieses Termins verbleibende Neste werden dem Rathsvollziehcr zur zwangsweisen Beitreibung überwiesen werden. Hohenstein-Ernstthal, am 15. Juli 1901. Der Stadtrath. vr. Polster. Mr. Wasterstener. Die Wassersteucr auf die Monate April bis mit Juni lausenden Jahres ist längstens bis zum 31. dieses Monats bei Vermeidung der zwangsweisen Beitreibung an unsere Stadtsteuereinnahme ab zuführen. Hohenstein-Ernstthal, am 15. Juli 1901. Ter Ttadtrath. vr. Polster. Mr. Montag, den 22. Inti 1901, Vormittags /zll Uhr sollen in Heine's Restaurant am Markt in Ernstthal — dort eingestellt — verschiedene Spiri- taoseu, ferner ein Kast Weistwein, ein Fast Rnm, ein Fast Cognac, 15V Flaschen Weistweitt, Rothwein NUd Champagner, Cigarren meistbietend gegen sofortige Baarzahlung durch Herrn Lokalrichter Thiele versteigert werden. Auch steht eine Strtühaudfchuhnähmaschine zum freihändigen Verlauf. Rechtsanwalt vr. Haubold. Bekanntmachung. Aus Anlaß des am 18. dfs. Mls. erfolgten Ablebens Ihrer Durchlaucht der Fürstin Pamela von Schönburg-Waldenburg wird gestelltem Anträge zufolge gemäß 8 1 Ziffer 4 des Trauerregulativs für die Schönburgischen Rezeßherrschaften die Einstellung der Musik und öffentlichen Lustbar keiten bis zum Tage nach der Beisetzung, also jedenfalls bis zum 22. dfs. Mts., ungeordnet, was hierdurch zur Nachachtung bekannt gegeben wird. Gersdorf, Bz. Chemnitz, den 20. Juli 1901. Der Gemeindevorstand. Göhler. Saudaulicferungs-Verdingung. Die Anlieferung des für die fiskalischen Straßen im Bezirke der Bauverwalterei Glauchau zum Bedecken der Massenschüttungen und zur Unterhaltung der Fußwege erforderlichen Materials soll auf die Jahre 1902 bis mit 1907 verdungen werden und fordern Unterzeichnete zu Angeboten hierdurch auf. Die Bedingungen liegen bei den unterzeichneten Behörden, sowie bei den Herren Amtsstraßen meistern Weiße in Glauchau und Grunert in Lichtenstein, welche auch über die einzelnen Straßentrakte nähere Auskunft ertheilen, zur Einsicht aus. Die Angebote, welche sich auf einzelne oder mehrere Trakte erstrecken können und die Bezeichnung des Bezugsortes und des Preises für 1 Kubikmeter zu enthalten haben, sind mit der Aufschrift „Sand- anlieferung" versehen, portofrei und verschlossen nebst Materialproben bis Freitag, den 26. Juli dss. Js. vormittags /s11 Uhr bei der mitunterzeichneten Bauverwalterei, zu welcher Zeit daselbst die Eröffnung der Angebote in Gegenwart der etwa erschienenen Bewerber erfolgen wird, einzureichen. Die Auswahl unter den Bewerbern und die Ablehnung der Angebote wird Vorbehalten. Die Bewerber bleiben an ihre Gebote bis zum 24. August 1901 gebunden und haben solche als abgelehnt zu betrachten, wenn ihnen bis dahin keine Nachricht zugeht. Zwickau und Glauchau, am 8. Juli 1901. WM EtrW- M Wn-Lmcheltm. MW« AmMmi. Lempe. Liebers. Aus Anlaß des am 18. dss. Mts. erfolgten Ablebens Ihrer Durchlaucht der Fürstin Pamela von Schönburg-Waldenburg ist für die Schönburgischen Rezeßherrschaften die Einstellung der Musik und öffentlichen Lustbarkeiten bis zum Tage nach der Beisetzung, also bis zum 22. dss. Mts., angeordnet worden. Oberlungwitz, am 20. Juli 1901. Oppermann, Gemeindevorstand. Donnerstag, den 25. Juli, Nachm. 4 Uhr, soll im hiesigen Königl. Amtsgericht eine goldene Damenuhr mit Kette gegen Baarzahlung öffent lich versteigert werden. Q.359/01. Der Gerichtsvollzieher des Königl. Amtsgerichts Hohenstein-Er. Zachstsches. Hoheustetn-Erustthat, 20. Jnli 1901 RNiheNnngen von allgtmeintm Jnteresn wrrdrn dankbar rn.:- ge^engcnoinman und eventl. honorier. — Theater. „Heimath" von Hermann Sudermann. Mit der Aufführung dieser gewaltigen Schöpfung Sudermanns hat nunmehr das Schleichardt- sche Ensemble die Fmerpr-be bestanden und ein wirk lich glänzendes Können auf dem Gebiete des Schau spiels nachgewiesen. Man sah es den Darstellern an, mit welchem Ernst sie bei der Sache waren, und wie sie sich alle bewußt waren, welch einer Aufgabe sie ikre Kräfte opferten. — Es ist ja bekannt, daß die Tendenz der Sudermannschen Werke von gewissen Seiten heftig angefeindet wurde und heute noch wird. Aber das ists ja eben, das so inächiig packt in seinen Stücken, daß er das Leben, gleichviel, ob es aus den Kreisen der „Gesellschaft" oder den untersten Volks schichten gegriffen ist, in seiner krassen Natürlichkeit schildert. Er bemäntelt nicht das Geringste, trotzdem aber kann man nicht sagen, daß die Art und Weise, wie er uns die vom Wege der Sitte und Moral ab gewichenen Personen zeigt, frivol genannt werden muß. Wie in Sudermanns dramatischen Schöpfungen überhaupt, so ist besonders in seiner „Heimath" die Handlung entspannende von Anfang bis zu Ende. Keinen Moment ermüdet die Aufmerksamkeit des Zu hörers, und wenn dann noch die Darstellung eine so lebendige ist, wie sie gestern Abend war, dann erlebt man förmlich die erschütternden Scenen mit, die sich zwischen Vater und Tochter abspielen. — Wenn ich die Künstler anführen wollte, deren Mitwirkung gestern Abend dem Stücke zu einem wahren Erfolg verhalf, dann brauchte ich nur den Zettel abzuschreiben. Herr Dir. Schleichardt (Oberstltnt. Schwartze), Herr Albert Chamlodr (Pfarrer Heffterding), Herr William Gerday (Reg.-Rath Keller), Herr Albert Aurich (v. Klebs), sowie die Damen Gusta Schleichardt (Magda), Amalie Brasch (Marie), Clementine Kaiser (Frau Schwartze) und Clara Aurich als Schwester der Letzteren, alle» sollen die Worte der Anerkennung gelten, die hiermit ausgesprochen werden. Die zuletzt erwähnte Dame war in ihrer Taotenrolle entschieden eine zu jugend liche Erscheinung, durch ihr vorzügliches Spiel jedoch trug auch sie wesentlich zum Erfolge des Ganzen bei. Kurzum, der Abend hatte den erschienenen Theater freunden einige recht genußreiche Stunden gebracht, und man wird mit einer gewissen Spannung der Aufführung des „Fuhrmann Henschel" nächsten Mon tag entgegensetzen, nachdem am Sonntag „Hasemanns Töchter" über die Bretter gegangen sind. IA. — Veterinärwesen. Aus dem amtlichen Bericht der Kommission für das Veterinärwesen über die in der Zeit vom 1. bis 15. Juli 1901 im König- reich Sachsen konstatirten ansteckenden Thierkrankheiten entnehmen wir, daß in der Amtshauptmannschasi Glauchau ein Fall von Milzbrand, und zwar in Oberlungwitz, vorgekommen ist. Im ganzen König reich Sachsen wurde I6mal Milzbrand konstmut. — Die Sächsische Staatseisenbahnverwaltung führt im kommenden Winter an Stelle der Pelzbc- kleidung bei einer Anzahl ihrer Beamten versuchsweise einen Winterrock vom schwarz' raunem Lodenstoff und eine Wintermütze ohne Pelzbesatz ein. Von den Erfolgen dieser Versuche wird es abhäitqen, ob diese Einrichtung erweitert wird oder nicht. Das Arbeiten in den schweren Pelzen war ungemein ermüdend für das Personal. — Wie kann man die 45tägigen Rück- kahrkarten am vortheilhaftesten ausnützen? 'Vor allem ist zu beachten, daß die bisherige Vorschrift be- stehen bleibt: Bei Benützung von Rückfahrkarten kann die Reise auf dem Hin- und Rückwege nur je einmal unterbrochen werden, und zwar auf beliebige Zeit innerhalb der 45 Tage, so daß also die Reise nicht am nächsten Tage fortgesetzt zu werden braucht. Man hat nur sofort nach dem Verlassen des Zuges dem Stationsvorstand die Karte vorzulegen und mit dem Bemerke der Giltigkeit versehen zu lassen. — Will man dagegen eine größere Reise unternehmen und hierbei mehrere Städte besuchen, so ist es noth- wendig, für die einzelnen Theilstrecken Rückfahrkarten zu lösen. Es ist dies zwar eine Belästigung sowohl für das Publikum als für die Bahnbeamten; aber so lange die obige Bestimmung besteht, kommt man nicht darüber hinweg; viel einfacher wäre es, wenn bei größeren Strecken eine mehrmalige Fahrtunter brechung gestattet würde. — Der durch die verlängerte Giltigkeit der Rückfahrkarten entstehende Einnahmeausfall unserer Staatseisenbahn wird, dem Vernehmen nach, nicht besonders hoch sein, da unsere Rückfahrkarten schon seither eine zehntägige Giltigkeit hatten, während die selben in Preußen, wo man, wie kürzlich mitgetheilt, den Einnahmeaussall auf ungefähr 40 Millionen Mark jährlich schätz!, bis vor Kurzem nur drei Tage galten. D: außerdem in Sachsen die zusammenstell baren Fahrscheinhefte bis jetzt in weitgehendstem Maße benutzt wurden, wird diese neue Maßnahme unserer Eisenbahnverwallung, die natü lich in den weitesten Kreisen begrüßt wurde, auf die sächsischen Finanzen nur von ganz geringem Einflüsse sein. — Erhebung von Fahrgeldzu schlägen. Nrch ß 21 der Eisenbahn-VerkehrS- ordnung hat derjenige Reisende, der ohne gültige Fahr karte im Zuge Platz nimmt, für die ganze von ihm zurückgelegte Strecke und, wenn die Zugangsstation nicht sofort unzweifelhaft nachgewiesen wird, für die ganze vom Zuge zurückgelegte Strecke das Dopp-lte des ge wöhnlichen Fahrpreises, mindestens aber den Betrag von 6 Mk. zu entrichten u. s. w. — Seitens der bäuerischen Staatseisenbahn-Verwaltung war nun kürz lich, wie wir seinerzeit berichteten, eine Verfügung an die Oberbahnämter ergangen, wonach in der Hand- habung der genannten Bestimmung über Erhebung von Fahrgldzufchlägen gemäß 8 21 der Eisenbahn- Veikehrsordnung nicht allzustreng vorgegangen werden sollte. Namentlich sollte von der Erhebung des Zu schlages aus BRigkeitsrücksrchten dann abgesehen werden, wenn die Absicht einer Fahrgeldhinterziehung un zweifelhaft ausgeschlossen ist und ein in M tte liegen des Verschulden des Reisenden oder eine Unkenntniß der bestehenden Vorschriften, wie z. B. über die Noth wendigkeit der Bestätigung der Fahrtunterbrechung, sei es wegen jugendlichen Alters, wegen Lebensuner fahrenheil oder wegen eines sonstigen entschuldbaren Grundes ihm aus Rücksichten der Billig! lt zu seinem Nachtheil nicht angerechnet werden kann. Bei dem häufig vorkommenden Fall, daß ein Reisender seine Zielstation wegen Verschlafens überfährt, sollte es auf den nicht schwer zu erbringenden Nachweis an kommen, daß der Reisende kein Interesse hatte, auf die entferntere Station zu gelangen und ihm dadurch nur Widerwärtigkeiten entstanden. — Wie das CH. Tgbl. nun aus unterrichteten Kreisen erfahren hat, sollen verschiedene Eisenbahn-Verwaltungen, u. a. auch die sächsischen Staatseisenbahn-Verwaltungen, an ihre betheiligten Dienststellen Anweisung gegeben haben, künftig bei der Handhabung der hier in Rede stehenden gesetzlichen B stimmung ebenfalls nach den angeführten milderen Grundsätzen zu versahen. — Die Zahl der Beizte hat in Deutschland in den letzten 10 Jahren ungemein stark zugenommen.