Volltext Seite (XML)
Stellung. Die französische Presse spricht sich sehr günstig über das Unternehmen aus. Der französische Holzschnitt ist besonders stark und günstig vertreten. Jedenfalls werden die Franzosen zeigen wollen, dass sie auch in der Gravüre sur Bois die Grande Nation sind. Neben dem modernen Reproduktionsholzschnitt ist auch der sogenannte Originalholeschnitt vorgeführt und dessen Arbeiten sind aus mehreren Ländern neben einander gestellt, sodass man einen guten Ueberblick gewinnt. Schluss folgt. Stuttgarter Brief Mitte Juni Nach längerer Pause wurde hier wieder eine Ausstellung eröffnet, welche von den Angehörigen des Buchgewerbes beachtet und besucht zu werden verdient. Die Ausstellung umfasst die Kunst in der Reklame des Buchhandels und wurde durch die Ortsgruppe Stuttgart der All gemeinen Vereinigung Deutscher Buchhandlungsgehilfen im Landes- Gewerbemuseum untergebracht. Wer sich noch der Altenburger, Leipziger und Münchener besseren Buchhändler-Arbeiten vor etwa 20 Jahren erinnert, die in Satz und Druck einen bedeutenden Fort schritt aufwiesen und aneifernd auf den Buchdruck in anderen Städten wirkten, der wird staunen, wenn er in der Ausstellung sieht, wie viel der Buchhandel jetzt auf Ausstattung seiner Drucksachen verwendet. In vielen Exemplaren sind Plakate, Prospekte, Buchumschläge, Titel, Kataloge, Karten, Lesezeichen und Zirkulare des Buchhandels zur Schau gestellt. Der Buchdruck, welcher in seiner farbigen Aus führung unter Zuhilfenahme der Aetzverfahren die Lithografie viel fach erreicht, lässt bei Plakaten dieser Schwesterkunst ein Feld offen. Bei den aus Deutschland stammenden Drucksachen ist die moderne Richtung vorherrschend, doch finden sich auch Nachahmungen alter Drucke in Schrift, Kopfleisten und Papier. Die Anstrengungen der Setzmaschinenfabriken, ihren Erzeugnissen immer grössere Absatzgebiete zu erschliessen, werden von der Presse teilweise dadurch unterstützt, dass man diesem mechanischen Wunder tier oft ganze Spalten widmet. Dies war kürzlich hier in Stuttgart bei Aufstellung einer »Monoline« zu beobachten. Das Gewerbeblatt für Württemberg brachte einen sehr lehrreichen Aufsatz nebst Abbildung. Die Zahl der Maschinen vermehrt sich stetig, in Stuttgart stehen 10, in der Provinz 28, in München 26. Trotzdem sprach sich die hier abgehaltene Generalversammlung der Zeitungsverleger dahin aus, dass Maschinenarbeit auch für glatten Zeitungs- und Werksatz häufig noch nicht rentabel sei. Die Setzmaschinen tragen aber auch mit der flauen Geschäftsperiode dazu bei, dass die Arbeitslosigkeit zunimmt. Seit vorigem Sommer befinden sich in Stuttgart und einzelnen Provinzstädten 60—150 Arbeitslose, zur Zeit etwa 80, und leider ist Aussicht vorhanden, dass diese Ziffer im Sommer noch bedeutend in die Höhe geht, denn verschiedene Geschäfte beschäftigen mühsam nur ihr Stammpersonal, und könnten ganz gut verschiedene Setzer entlassen. Zu dem hier vom 16. bis 21. Juni tagenden 4. deutschen Gewerk schaftskongress sind 6 Delegirte vom Verband der Deutschen Buch drucker erschienen, und zwar die Herren Döblin und Massini aus Berlin, Demuth aus Hamburg, Rexhäuser aus Leipzig, Hanke aus München und Feuerstein aus Stuttgart. Etwa 200 Teilnehmer werden beim Kongress anwesend sein, darunter 18 Ausländer. Die Buch drucker werden sich von hier nach München zur Generalversammlung ihres Verbandes begeben. Der etwa achttägige Ausstand der Strassenbahn-Angestellten hatte für viele Geschäfte grosse Nachteile im Gefolge. Viele Angestellte und Arbeiter konnten nicht zeitig ins Geschäft kommen, die Abonnenten von Zeitungen und die Empfänger von Briefen mussten sich in den ersten Tagen gedulden und warten, bis die Briefträger in den entfernt liegenden Stadtteilen zu Fuss erschienen, statt mit der elektrischen Bahn. Nach einigen Tagen musste die Post selber eine vollständige Fahrgelegenheit errichten. S. Haftung der Druckerei für richtigen Satz der Anzeigen In Nr. 48 der X-Blätter kam im Anzeigenteil eine Doppel-Anzeige des Y-Verlags der Werke Z und Q richtig zum Abdruck. In Nr. 49 wurden diese beiden Abteilungen der Anzeige versehentlich durch eine Linie getrennt, infolgedessen verweigert der Aufgeber die Be zahlung, und der Verlag der X-Blätter verlangt von mir die Tragung des ihm entstandenen Schadens von 23 M. 65 Pf. Nach meinem Ermessen geht die Verantwortung des Druckers nicht so weit, dass er für dieses Versehen den vollen Preis der Anzeige zu zahlen hat, ihm können höchstens die durch die Anzeige entstandenen Druck- und Papierkosten in Abzug gebracht werden. Buchdruckerei Wir nehmen an, dass die Druckerei die Korrekturen der Anzeigen selbst zu besorgen hatte, denn wäre dies Aufgabe des Verlags der X-Zeitung, und hätte dieser die Abzüge in der beschriebenen Weise gutgeheissen, so wäre die Druckerei von jeder Verantwortung entbunden. Die Haftung der Druckerei geht in diesem Fall auch daraus hervor, dass es sich um wiederholte Anzeigen, d. h. sogenannten Stehsatz handelt, und solcher wird in der Regel vom Verlag nicht nachgeprüft. Beide Anzeigen preisen medizinische Bücher an. Zufällig kam in der Nummer, in der beide Anzeigen durch einen Strich ge trennt sind, über die obere Anzeige eine andere ähnlichen Inhalts und ähnlicher Ausstattung, aber von einem anderen Verlag. Da durch musste der Leser im Zweifel sein, ob die mittlere Anzeige, in der Name und Wohnort des Verlegers fehlen, zum oberen oder unteren Verlag gehört. Diese Anzeige verlor dadurch jeden Wert für den Anzeigen-Besteller, denn wenn eine Anzeige dem Leser über die Bezugsquelle der angepriesenen Ware nicht unzwei deutige Auskunft gibt, so wird kein Leser auf Grund dieser Anzeige bestellen. Der Aufgeber ist also nicht verpflichtet, die mittlere Anzeige zu bezahlen. Die untere Anzeige aber, wo der Verleger angegeben ist, muss bezahlt werden. Es ist unseres Wissens im Anzeigen-Geschäft Brauch, dass in ähn lichen Fällen der Verleger den Anzeigen-Besteller dadurch befriedigt, dass er die Anzeige noch einmal kostenlos aufnimmt. Nun hat aber der Verlag dadurch Schaden erlitten, dass ein Teil der Nummer, der ihm sonst einen bestimmten Ertrag bringt, ertraglos blieb. Durch Ersatz desjenigen Teils der Papier- und Druekkosten, welcher der ertraglosen Druck fläche entspricht, würde der Drucker den Verleger nicht voll befriedigen, denn die Anzeigen müssen auch die Kosten der Schriftleitung decken und dem Verleger einen bestimmen Reingewinn liefern. Wir sind daher der Ansicht, dass der Drucker in obigem Falle dem Verleger den Preis für die obere Anzeige, also UM. für 20 Zeilen zu 55 Pf., bezahlen muss. Weitergehende Ansprüche des Verlegers halten wir für unbe rechtigt. Ex Libris = Buchmarke Zu dem Bericht über die Sitzung der Berliner Typographischen Gesellschaft in Nr. 41 Herr Brendicke legte in seinem Vortrag starken Nachdruck auf die Wahl des Namens Ex Libris. Sprachlich lässt sich diese Benen nung kaum irgendwie rechtfertigen (Berufung auf ex voto träfe nur ganz knapp zu!) Die Fremdwörter bücher enthalten das sonderbare Wort nicht, und ein guter Name ist dafür längst bekannt und bei Kennern im Gebrauch, nämlich Buch marke. Es gibt Postmarken, Stempel marken,Briefmarken,Steuermarken, Haus- und Hofmarken und Aehn- liches. »Bibliothekzeichen« ist schwerfällig und nicht schön, auch doppelt so lang als das alles Wich tige genau angebende Wort Buch marke. Verschiedene Sammler haben auf meine Anregung hin das gute .Wort statt des verkehrt gebildeten angenommen. Der Vortrager hat ferner unter lassen hervorzuheben, dass ein wichtiger Teil der Buchmarke der vorgerichtete Platz für die Nummer des Buches sein soll. Was hilft alle Eigentums-Bezeichnung, wenn diese wichtige Angabe fehlt?! Damit erst kann ja die Wieder-Einforderung des ausgeliehenen Buches, die Eintragung in das Verleihungsbuch ausgeführt werden. Auf meiner beiliegenden einfacheren Buchmarke ist die Nummer unter die Zeichnung gesetzt, was ganz gut ist. Der Raum dafür kann aber auch oben in der Marke angebracht werden und gibt eben für den zeichnenden Künstler ein »Motiv« ab, ist ihm also sehr will kommen. F. R. Obwohl der hochgeschätzte Einsender seine Buchmarke nur zu unserer privaten Kenntnisnahme sandte, liessen wir sie abbilden, damit sie als Beleg für das in der Zuschrift Gesagte diene. Schriftleitung Die englische Krönungsbibel. Aus London verlautet: Die Bibel, auf der König Eduard den Krönungseid in der Westminster-Abtei am 26. Juni d. Js. leisten wird, ist ein Geschenk der Universitäten Oxford und Cambridge an den Erzbischof. Der Einband wird aus rotem, polirtem Maroccoleder bestehen und in der Buchbinderei-Werkstätte der Oxford-Universität von besonders geschickten Leuten hergestellt werden. Beide Aussendeckel-Seiten werden mit Tudor-Rosen, die obere Deckelseite ausserdem mit dem Wappen des englischen Königs hauses geschmückt. Das hintere Deckelblatt trägt das Wappen Eduards des Bekenners, sowie diejenigen der Oxford- und Cambridge- Universität und Westminster-Abtei. Bei dem Einband ist eine ausser ordentlich reiche Verwendung von solidem Golde vorgesehen. (Die Post)