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Nr. 50 PAPIER-ZEITUNG 1831 Jagenberg’s 186666 Prima Referenzen Heftmaterial eben so billig wie Draht Hefthöhe bis 16 cm Leistung: '750 Teile =3000Ecken pro Stunde Patent - €cken - Verbind - JKaschine zum Verbinden der Ecken mit Papier, Leim oder Papyrolin A uf der Düsseldorfer Ausstellung Halle 3, Gruppe 15, im Betriebe zu besichtigen. Fer. Cmil Jagenberg, Düsseldorf BERLIN » WIEN * LEIPZIG-R. STUTTGART • PARIS Chemisch-technische Versuchsanstalt für das Papier- u. Buchgewerbe, Dir. 0. Winkler 136910] Adr.: Papierprüfungsanstalt Winkler, Leipzig Untersuchung u. Werthangabe aller Pspierfaserstofe, Trocken gehalts- u. Verunreinigungsprüfung. Prüfung des Alauns, Harz, Chlor kalks, Kesselspeise- und Fabrikationswassers, der Färb- und Füllstoffe. ■ - Tarif und Antragsformulare kostenlos - — Vereinigte Maschinenfabriken Riese 8 Pohl Berlin-Lichtenberg, Leistungsfähigste Speelai- Fabrik Europas für den Bau von Tiegeldruekpressen mit Hand-, Fuss- u. Kraftbetrieb In Deutschld., Amerika, Engld. patent. Spezlalprelslisten z. Dienst. Einzig präm. Ausstel lerv.Tiegeldruck- pressen ».d. Berl. Gew.-Ansstell. 1896. Förste & Tromm c^asdiin&n- HOehnto Prämlirung London 11 Amsterdam •2 Chicago M Erfurt 14 Leipsig 11 cFabrif in LEIPZIG Huster-Lager: London Paris Philadelphia [1(8004 Briefkasten Anonyme Fragen bleiben unberücksichtigt Antwort erfolgt kostenfrei, aber ohne Gewähr, unter der Voraussetzung, dass sie ohne Namen abgedrnckt werden darf 3649 Frage: Sind Arbeiter des Papierfachs, welche im Wochen lohn arbeiten, verpflichtet, auf Verlangen eines Prinzipals einige Tage in der Woche auszusetzen, wenn dieser Prinzipal 2/3 der Arbeit aus wärts herstellen lässt? In der hier heimischen Edelmetall-Industrie stehen die Betriebe unter Fabrikordnung, und die Arbeiter dieses Faches müssen fast jeden Sommer teilweise aussetzen. Antwort: Diese Frage lässt sich ohne Kenntnis des Ar beitsvertrags nicht beantworten. Nach § 905 der Gewerbe ordnung ist die Festsetzung der Verhältnisse zwischen den selbständigen Gewerbetreibenden und den gewerblichen Ar beitern Gegenstand freier Uebereinkunft. Die Ausführungen des Fragestellers lassen darauf schliessen, dass er mit festem Wochenlohn angestellt ist. Wurde bei seiner Anstellung nicht vereinbart, dass der Wochenlohn bei mangelnder Arbeit im Verhältnis der Arbeitszeit-Beschränkung vermindert wird, so darf der Arbeitgeber den Lohn nur kürzen, wenn gegenseitige Vereinbarung hierüber zustande kommt. Nimmt der Arbeit nehmer die Gehalts-Minderung nicht an, und kündigt ihm der Arbeitgeber, so muss für die eine Woche betragende Kündigungs frist der alte Lohn bezahlt werden (§ 621 Abs. 2 BGB). 3650. Frage: Beigeschlossene 2 Muster A sind frühere, B sind neuste Lieferungen. Die alten Sorten bezog ich viele Jahre zur vollsten Zufriedenheit, nun soll ich die neue Ware für die frühere übernehmen. Nach meiner Ansichtist die neue viel minder in Güte und zu stark beschwert, sie hat wohl dasselbe Gewicht, ist aber viel leichter im Griff und an Güte. Da ich nur feine Kunden habe und nicht diese Ware vorlegen kann, habe ich deren Annahme verweigert. Mein Lieferant behauptet, gleiche Ware wie bisher geliefert zu haben, und nimmt die Disposition nicht an. Da es wahrscheinlich zu einem Prozess kommen wird, so frage ich, wie Sie die Sache beurteilen? In ganzen Bogen sind die Unterschiede noch vial auffallender. Antwort: Das braune Packpapier A ist bedeutend dunkler gefärbt als B, hat auch besseren Griff und Glätte und zäheren Stoff. Wir glauben, dass Fragesteller berechtigt ist, die Lieferung B als nicht mustergetreu zurückzuweisen. Das lachs rote Zellstoffpapier B ist reiner und hat schönere Glätte als A. Infolge des stärkeren Glättens ist es bei gleichem Quadratmeter- Gewicht dünner als A. B ist zwar etwas heller als A, aber der Farbenunterschied ist unbedeutend. Im Ganzen halten wir B für ein feineres Papier, und wenn es auch nicht streng muster getreu ist, so wäre es ungerecht, diese Lieferung zurückzuweisen. 3651. Frage: 1. Auf meine Anfragen gab mir die Firma X. ihre Preise für Papier bekannt, wonach ich bei ihr 2500 kg bestellte. Mein Auftrag wurde bestätigt, aber nur unter der Voraussetzung, dass wenigstens 100 Zentner bestellt würden und von jeder Sorte 1000 kg, wozu ich mich auch bereit erklärte und meine Bestellung auf ca. 100 Zentner ergänzte. Die Firma X. bestätigte mir infolge dessen von neuem meinen Auftrag, aber zu höheren Preisen als an geboten. Ich beanstandete dies sofort unter Hinweis auf das Angebot von X. und bestand auf Ausführung meiner Bestellung, gleichzeitig bemerkend, dass ich mich auf ihre Kosten anderweitig decken würde, falls ich nicht innerhalb 14 Tagen im Besitz des bestellten Papieres wäre. In meine Bestellung hatten sich zwei Fehler eingeschlichen, indem ich in zwei Fällen um 50 Pf. die 100 kg niedrigere Preise nannte, als angeboten war. Ohne mich auf das Versehen aufmerksam zu machen, annullirte X. meinen Auftrag mit der Bemerkung: »Sie wollen mich gefl. mit Ihren lästigen Briefen verschonen. Ich liefere Ihnen kein Papier und mögen Sie tun, was sie nicht lassen können. Ihres Briefes Inhalt ist ja beinahe Erpressung«. 2. Für eine Papierfabrik übernahm ich den provisionsweisen Ver trieb ihrer Fabrikate und erzielte Erfolge. Nachdem nun ein kleiner Teil meiner Aufträge seine Erledigung fand, lehnte die Firma die Ausführung der übrigen Aufträge aus haltlosen Gründen ab, obwohl die Bestellungen ordnungsgemäss und auf Grund mir selbst gemachter bemusterter Anstellungen aufgenommen wurden. In einem Falle wurde mein Auftrag, obgleich Besteller über einige Tausend Mark Sicherheit (in Hypotheken) stellen konnte und es sich um 12 000 M. handelte, wegen nicht genügender Sicherheit und angeblich un günstiger Auskunft abgelehnt, in anderen Fällen konnte die Fabrik das Papier zum bisherigen Preise nicht mehr herstellen. Andere Besteller hatten noch Abschluss oder hatten schon früher gekauft, obwohl meine Aufträge damit nichts zu tun hatten, sondern neu aufgenommen waren. Ist die Fabrik verpflichtet, die vereinbarte Provision zu zahlen, wenn sie die Aufträge nicht ausführt? Antwort: 1. Da Fragesteller die Bedingungen der Fabrik nicht glatt annahm, sondern niedrigere Preise nannte, so ist das Geschäft nicht zustande gekommen und die Fabrik be rechtigt zurückzutreten. 2. Die Fabrik war nicht verpflichtet, die Aufträge auszu führen, wenn ihr die Kunden nicht sicher erschienen. Die