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Nr. 29 PAPIER-ZEITUNG 1039 Schutzvorrichtung an Tiegeldruckpressen Die Schutzvorrichtungen, welche die Reichsdruckerei an ihren Tiegeldruckpressen anbrachte, haben so allgemein Interesse erweckt, dass wir dieselben nachstehend ausführlicher be schreiben. Die von Herrn Maschinenbau-Inspektor Töbelmann entworfenen Schutzvorrichtungen sind für Gally-Bauart (Phönix presse von Scheiter & Giesecke, Victoria von Rockstroh & Schneider Nachf., Tiegeldruckpressen von Lasch & Comp. usw.) sowie für die nach dem Liberty-System gebauten Hogenforst- sehen Erzeugnisse bestimmt. Sie lassen sich jedoch ohne Schwierigkeiten auch für Tiegeldruckpressen anderer Firmen abändern. Der Grundgedanke bei den Töbelmann’schen Schutz vorrichtungen ist der, dass der Schutz nicht wie bei den bis her gebräuchlichen Vorrichtungen durch einen am beweglichen Tiegel befindlichen Bügel durch Aufwärtsbewegung erreicht wird, sondern dass die Bewegung der Schutzvorrichtung von hinten nach vorn gegen die obere Tiegelkante gerichtet, also das Verbleiben der Hand zwischen Tiegel und Fundament ausgeschlossen ist. Bei der Liberty-Presse mit Bild 1 . E bis zur Befestigung c geführt wird, wobei das Blech vorn ge schlossen oder perforirt sein kann, c sind Drehpunkte für den Bügel c, a, i, welcher zum Zwecke besseren Einlegens der Form in die Höhe geklappt werden kann. Durch das Einstecken eines Stiftes bei b, der nur an der einen Seite nöthig ist, bleibt die Schutzvorrichtung hochgeklappt (Stellung ca' und f). glichem Fundament kam diesem Gedanken die Be wegung des Farbwerkes nach hinten sehr zu statten. Das wird durch Bild 1 veranschaulicht. Der bewegliche Tiegel h und das nach vorn schwin gende Fundament e sind bei beiden Bildern durch verschieden punktirle Linien in ihren äussersten Stellungen angedeutet. Die Schutzvorrichtung mit den Theilen a, f, i, c, b und d ist durch die Schrauben d an beiden Seiten des Farbwerkes befestigt. Die mit Filz oder Gummi überzogene andere Schutzstange a trägt zum Schutz gegen das Uebergreifen der Hand das Schutzblech f. Das selbe ist entweder auf recht, wie im Bild 1 dar gestellt, oder es ist als Haube ausgebildet, die Bild 2 8emit <erak.6c.>.D.u6ca(wew. Bei der Gally - Bauart (Bild 2) ist die Vorrichtung insofern einfacher, als sich hier der bei t am festen Fundament angeschraubte Bügel g a nicht selbst be wegt, sondern durch Ueber- kippen des Tiegels eine Relativ-Bewegung der Vor derkante gegen die Schutz vorrichtung bewirkt wird, die einer Vorwärtsbewegung der Schutzvorrichtung völlig gleichkommt. Der Platz für die Querstange ist so ge wählt, dass das Hochgehen des Tiegels nicht gehindert wird. Zur Milderung des Stosses gegen die Hand ist die Querstange a mit Gummi masse oder anderer Polste- und ruht überdies nach oben gegen Federn p. q sind der Seitenform der Presse entsprechend ogen, sodass sie die Bewegungen derselben nicht hindern. m Nachgreifen der Hand über die Stange unmöglich zu rungüberzogen" Die Haltestangen machen, ist bei o und bei n eine Aufsteckhaube aus perforirtem Blech oder Drahtgeflecht aufgesetzt. Die Töbelmann’schen Schutzvorrichtungen werden seit etwa einem Monat in der Reichsdruckerei benutzt. Sie haben sich dort gut bewährt, und die Leistungsfähigkeit der Tiegel druckpressen wurde durch diese Apparate nicht im Geringsten beeinträchtigt. Struwwelpeter vor Gericht. Die Verlagshandlung Rütten & Löning in'Frankfurt a. M. ist alleinige Verlegerin des bekannten Hoffmann’- sehen Bilderbuches »Der Struwwelpeter«. Dieses Recht wurde ihr von dem Verfasser Dr. Hoffmann im Jahre 1848 übertragen. Die Firma Kühn in Neu-Ruppin stellt gleichfalls ein Bilderbuch unter dem Titel »Der Struwwelpeter« her, das dem Hoffmann’schen ' Bilderbuche ähnlich ist. Dieses Bilderbuch überliess Kühn der Finna Schmöller & Co. in Frankfurt a. M. in der Weihnachtszeit 1900 zum Weiter verkauf. Darin erblickte die Firma Rütten & Löning den That- bestand des unlauteren Wettbewerbes und klagte gegen Schmöller mit dem Anträge, ihm aufzugeben, bei Vermeidung von Geldstrafen die Weiterverbreitung des Bilderbuches in Zukunft zu unterlassen. Das Landgericht erkannte dem Klageantrage gemäss und begründete seine Entscheidung damit, dass das Kühn’sche Bilderbuch geeignet sei, mit dem Hoffmann'schen Bilderbuch durch Text und Illustrationen im Publikum verwechselt zu werden. Die von der Firma Schmöller gegen dieses Urtheil eingelegte Berufung, die hauptsächlich damit gerechtfertigt wurde, dass das Hoffmann’sche Bilderbuch überhaupt kein Original sei, dass vielmehr die Firma Kühn schon Anfang der 1840 er Jahre ein ähnliches Bilderbuch hergestellt habe, wurde von dem Oberlandesgericht kostenfällig zurückgewiesen. (Frkf. Kl. Presse) E. R. 50 Jahre Grafiker. Das grafische Gewerbe (Lithografie, Stein-, Buch-, Kupfer-, Lichtdruck usw.) Berlins feiert in diesem Jahre das seltene Ereigniss der 60jährigen Berufsthätigkeit von 17 Altmeistern dieser Künste. Ein aus allen Zweigen der Grafik zusammengetretenes Komitee hat es unternommen, diesen alten Herren eine gemeinsame Feier zu bereiten, welche in Keller’s Festsälen in der Koppenstr. 29 am 12. April abends 81/2 Uhr stattfinden wird. Unter den Gefeierten befindet sich auch der bekannte Berliner Kartograf Herr Julius Straube. Einlasskarten zu dieser Feier sind zu haben bei den Herren: Rendant Alwin Schütz, Holzmarktstr. 60; Lithograf Franz Ebert, Grimmstr. 26; Ad. Feltzin, Schöneberger Ufer 1—4. Der überaus reichhaltige Fest gang bietet musikalische Aufführungen des Neuen Berliner Konzert- Orchesters, Vorträge, lebende Bilder und Tanz. Kalenderschau Die Verlagsanstalt und Druckerei A.-G. (vorm. J. F. Richter) in Hamburg hat ihren Kalender aus der »Eckmann« gesetzt und mit den grossen Monats- und Jahreszeit-Vignetten von Robert Engels geschmückt. Diese Vignetten sind sämmtlich durch Unterdrück von Tonplatten sehr hübsch kolorirt, sodass der Kalender in seiner stilgerechten Ausstattung mit rauhem Papier in jeder Beziehung als gutes Vorbild dienen kann. Er hat sein Muster, den Kalender der Rudhardt'schen Giesserei vom vorigen Jahre, erheblich überboten. Auch der Text der neben den grossen Vignetten eingestreuten Reklamen ist ge schickt abgeiasst, sodass er seinen Zweck nicht verfehlen wird. Der Notizkalender von A. Seydel & Cie., G. m. b. H. in Berlin SIV, bildet einen 32x26 cm grossen Papierblock, dessen einzelne Blätter in je neun gleich grosse Felder getheilt sind. Das erste dieser Felder enthält stets eine Reklame für die Her stellerin des Kalenders, das dritte Feld nimmt ein kleines Ka lendarium des ganzen Jahres auf, und die verbleibenden sieben Felder sind für je einen Wochentag bestimmt und enthalten genügend Raum für handschriftliche Eintragungen. Durch gängig dreifarbiger Druck und gutes Papier machen den praktisch angeordneten Kalender gefällig und brauchbar. Die Buchdruckerei von Friedrich Jasper in Wien stellte einen 48x37 cm grossen Wandkalender her, der durch Metall leisten an beiden waagerechten Rändern gesichert wurde. Den Schmuck bildet ein Dreifarbendruck, welcher das kürzlich er richtete Wiener Gutenbergdenkmal sehr wirkungsvoll darstellt. Das Kalendarium wurde auf verhältmssmässig kleinem Raum zu beiden Seiten des Bildes zusammengedrängt, trotzdem das Papierformat auch bei Anwendung einer grösseren Schrift ge nügend gross gewesen wäre. Die beste Wirkung hat der ver schiedene Tonplatten-Unterdruck. Der ganze von Bild und Kalendarium freie Raum wurde wahrscheinlich auf der Stein druckpresse mit einem gleichmässigen rothbraunen Ton be druckt, der dem ganzen Blatt eine sehr angenehme Wirkung verleiht. Die beiden Felder des Kalendariums sind mit hellem, röthheh okerfarbigem Platten-Unterdrück ausgestaltet. Der Druck und die sonstige Ausführung ist sorgfältig, die Anord nung geschmackvoll.