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Neuordnung des Zeichen-Unterrichts. Beim Zeichen-Unterricht in den preussischen Schulen haben sich erhebliche Mängel herausgestellt. Kultusminister Studt hat daher durch eine neuerliche Verfügung die Provinzialschulkollegien veranlasst, dem Zeichen-Unterricht fortan be sondere Aufmerksamkeit zuzuwenden und dafür zu sorgen, dass dieser Unterricht nach folgenden Gesichtspunkten erteilt werde: Im Freihandzeichen kommt es vor allen Dingen darauf an, dass die Schüler selbständig beobachten und darstellen lernen; Zeichnungen, die unselbständig oder rein mechanisch oder nach irgend einem Schema hergestellt sind, verfehlen ihren wahren Zweck. Die Schüler sollen Studienblätter liefern, aus denen ihre eigene Arbeit klar zu ersehen ist. Zunächst sollen die Schüler flache Formen frei auffassen und wiedergeben lernen. Es ist dabei sowohl an Gebrauchsgegen- stände, als auch namentlich an Naturformen (Blätter, Schmetterlinge usw.) gedacht; Vorlageblätter sind hierbei ganz ausgeschlossen. Zeichnungen an der Schultafel sind von dem Lehrer nur zur Er läuterung der Aufgabe zu entwerfen, nicht aber als Vorbilder zum blossen Nachzeichnen. Die Schüler zeichnen entweder nach dem Gegenstände oder aus dem Gedächtnis. Der Aufgabe soll eine an schauliche und möglichst kurze Besprechung über den Gegenstand, der gezeichnet werden soll, vorangehen. Die einzelnen Aufgaben müssen von den Schülern frei, d. h. tunlichst ohne Anwendung von Hilfslinien und Hilfsmaasse gelöst werden. Die Schüler müssen die zu zeigende Form oder Linie möglichst in einem Zuge rasch aus führen und das Verfehlte in unausgesetzter Uebung durch das Richtige ersetzen, g. Falsche Zehnmarkstücke sind in letzter Zeit in verschiedenen Orten in Verkehr gebracht worden. Sie bestehen aus einer spröden gold ähnlichen Kupferlegirung mit dem Bildnis des Königs Karl von Württemberg F und tragen die Jahreszahl 1881. Die Prägung ist undeutlich. H. B. Durchrissene Kassenscheine. Bisher wurden Reichskassenscheine zu 5, 20 und 50 M.. auch wenn sie durchrissen und wieder zusammen geklebt waren, im Geschäftsverkehr unbedenklich in Zahlung gegeben und genommen, da sie in diesem Zustande auch bei den öffentlichen Kassen ohne Weiteres zur Einlösung gelangten. Neuerdings werden durchrissene Scheine von den Behörden beanstandet, wenn die Zu sammengehörigkeit der einzelnen Stücke nicht zweifellos feststeht, und keines der Stücke mehr als die Hälfte eines ganzen Reichs kassenscheines beträgt. Derartige Scheine werden nur noch bei der Reichsschulden-Verwaltung in Berlin SW, Oranienstr. 92, eingelöst. Zur Vermeidung von Weiterungen und Portokosten erscheint es daher geboten, die Annahme durchrissener Reichskassenscheine abzulehnen. Durchrissene Reichsbanknoten zu 100 und 1000 M. werden nach wie vor bei allen Reichsbankanstalten eingelöst. (Göttinger Ztg.) 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