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Nr. 48 1734 Buchgewerbe Buchdruck * * * Buchbinderei * * *** Steindruck * * * Buchhandel L Eingesandte Werke finden Besprechung Mitarbeiter und Berichterstatter erhalten angemessene Bezahlung Sachliche Mittheilungen finden kostenfreie Aufnahme Arbeitsmarkt des Druckgewerbes Die Papier-Zeitung bringt neuerdings unter »Gesuchten Stellen« zahlreiche Stellenbewerbungen von Buch- und Steindruck- Maschinenmeistern, Korrektoren, Setzern und Lithografen. Wir bitten die Herren Arbeitgeber diese Anzeigen zu beachten und ihren Bedarf an Arbeitskräften in der Papier-Zeitung auszuschreiben, die infolge ihres reichen Inhalts und niedrigen Bezugspreises von vielen Arbeitnehmern bezogen wird. Schriftleitung Berliner Typographische Gesellschaft Zur gefälligen Beachtung! Der Buchgewerbesaal ist Sonn tags von 1/211 Uhr bis 1 Uhr geöffnet. Wechselnde Aus stellungen, Fachjournale, Bibliothek usw. Andruck und Auflagedruck von Lithografien Nachdruck verboten In den Steindruckereien ist es im Allgemeinen üblich und bei mehrfarbigen Arbeiten auch Bedingung, dass vor dem Druck der Auflagen Andruckproben gemacht werden, welche in der Regel dem Besteller zur Begutachtung vorgelegt werden. Hierbei wird seitens der Druckereibesitzer zu ihrem eigenen Schaden oft gesündigt, wodurch viele Beanstandungen von Druckauflagen entstehen. Zweck der Anfertigung von Andruckproben ist einesteils, die Farben richtig abzustimmen, damit sich später der Ma schinenmeister beim Druck der Auflage danach richten kann, andernteils, dem Lithografen eine Uebersicht der Wirkung der übereinandergelegten Farbenzeichnungen zu ermöglichen, um im Bedarfsfälle Aenderungen oder Verbesserungen sowohl an der eben anzudruckenden als an den noch fehlenden Farbenplatten vorzunehmen. Manche Druckereibesitzer senden dem Besteller einen oder auch mehrere solcher Andruck- proben, bei denen die Farben unmittelbar von den Original steinen gedruckt sind. Das sollte man nie tun, denn wenn der Besteller später die Auflage erhält, so vergleicht er sie gewöhnlich mit der Andruckprobe. Hierbei sieht er, dass die Andruckprobe schöner ist als die Auflage. Die Farben erscheinen bei letzterer verschwommener, auch der Gesamteindruck ist anders, obgleich die Farben überein stimmen. Den Grund dieser Verschiedenheit zu finden, fehlt dem Besteller meist die Fachkenntnis. Er glaubt annehmen zu müssen, die Auflage wäre nicht mit der nötigen Sorgfalt ausgeführt, und schliesslich beanstandet er dieselbe. Durch die Uebergabe der Andruckprobe an den Besteller, der darauf hin die Anfertigung der Auflage bestätigte, war der Druckerei- Besitzer verpflichtet, die Auflage genau in der Ausführung zu liefern, wie den Andruck. Der Druckereibesitzer macht bei solchen Streitigkeiten geltend, dass es unmöglich sei, eine Maschinenauflage, welche durch Vervielfältigungen der Original zeichnungen hergestellt sei, so scharf zu drucken wie die Andrucke, welche unmittelbar von den Originalsteinen ge druckt seien. Hierin hat der Druckereibesitzer ganz recht. Es ist aber in solchen Fällen sehr schwierig, den Besteller von der Richtigkeit dieser Behauptung zu überzeugen. Das Ende ist dann gewöhnlich ein Preisnachlass seitens des Druckereibesitzers. Die grosse Zahl solcher Streitigkeiten sowie die vielen Anfragen seitens der Besteller an die Schriftleitung der Papier-Zeitung bestätigen die vorstehenden Ausführungen. Solche Streitigkeiten lassen sich vermeiden, und die Originah Zeichnungen bleiben trotz davon gemachter Umdrucke, richtige Behandlung vorausgesetzt, dauernd sauber und scharf, wenn folgende Ratschläge beachtet werden. Jeder Fachmann weiss, dass Schärfe und Reinheit der Originalzeichnungen durch Umdruck niemals ganz zu erreichen sind, abgesehen davon, dass der Umdruck sehr verschieden gut sein kann. Betrachtet man den Abdruck einer gut gearbeiteten Originalzeichnung durch ein Vergrösserungsglas, so wird man finden, dass Striche und Punkte ganz glatt sind, wogegen sie auf dem Abdruck des davon gemachten Umdrucks, auch wenn der Umdruck vorzüglich war, unscharf und zackig sind. Aus diesem Grunde lasse man von allen Arbeiten, bei denen An drucke nötig sind, von allen Originalzeichnungen auf kleinen Steinen zuerst Umdrucke machen, was sehr schnell geschehen ist, und nehme erst von diesen die Andrucke, damit sie der später zu druckenden Auflage genau entsprechen. Selbstverständlich dürfen die Abzüge für die Maschinen- Umdrucke nicht von diesen Original-Umdrucksteinen, sondern sie müssen von den Originalzeichnungen gemacht werden. Durch dies Verfahren werden die Originalzeichnungen sehr geschont. Sie werden ohnehin, wenn beim Umdrucken viele Abzüge zu machen sind, durch die fetthaltige Umdruckfarbe sowie durch das bei jedem Abzüge nötige Trocknen des Steines sehr leicht, wenn nicht die grösste Sorgfalt angewendet wird, beschädigt. Jeder Steindruckereibesitzer oder dessen Stell vertreter sollte im eigenen Interresse auf die teuren Original zeichnungen den grössten Wert legen und in dieser Beziehung die grösste Sorgfalt anwenden, weil gute Originale den Ruf des Geschäfts begründen. Leider sieht es in manchen Anstalten damit böse aus. Dem Schreiber dieses sind Anstalten bekannt, in welchen alle An drucke von den Originalzeichnungen gemacht werden. Infolge dessen müssen dann gelegentlich einige Lithografen ein paar halbe Tage an den mittels Holzessig entsäuerten Original steinen nachflicken, um sie wieder einigermaassen brauchbar zu machen. Jedem Fachmann leuchtet das Fehlerhafte und Kostspielige solcher Arbeitseinteilung ein. Zieht man ferner in Betracht, dass die meisten Originalzeichnungen durch die nötigen Nachätzungen gelitten haben, und dass durch letztere die Zeichnung gewöhnlich zum Relief erhöht ist, wodurch beim Umdrucken von denselben die Zeichnungen wohl scharf auf dem Umdruckpapier stehen, aber bei der Uebertragung vom Umdruckpapier auf den Stein sich aus quetschen, so verlieren solche Originalzeichnungen viel von ihrem praktischen Wert. Jeder Käufer von lithografischen Anstalten möge, ehe er den Kauf abschliesst, zuvor den Zu stand der Originalsteine genau prüfen oder von einem tüchtigen Fachmann prüfen lassen, damit er später nicht zu der Einsicht kommt, einen folgenschweren Fehlgriff gethan zu haben. X. Deutscher Faktoren-Bund. Der zu Pfingsten 1896 begründete deutsche Faktorenbund hat aus Anlass seiner diesjährigen General versammlung eine Denkschrift herausgegeben, in welcher die Grün dung, die Entwicklung und das Wirken des Bundes geschildert wird. Das erste Mitglieder-Verzeichnis vom Jahre 1897 führte 451 Mitglieder auf, heute gehören dem Bunde 1284 Faktoren und Abteilungsvorsteher grafischer Anstalten an. Das Vermögen betrug Ende März d. Js. 51000 M., welche bei der Reichsbank deponirt sind. An Unter stützungen wurden bis Ende Februar 1902 gezahlt: Umzugsunter stützung 8371 M., Notlagen-Unterstützung 891 M., Sterbegeld 2400 M., Witwen-Unterstützung 2080 M., Invaliden-Unterstützung (erst seit Oktober 1901 in Wirksamkeit) 180 M., zusammen 18 422 M. Nach den geltenden Unterstützungsnormen zahlt der Bund seinen Mitgliedern bei Umzügen bis zu 100 Kilometer Entfernung 25 M., für jedes fernere Kilometer 20 Pf. bis zum Höchstbetrage von 60 M., beim Ableben eines Mitgliedes ein Sterbegeld von 100 M., und der Witwe ein halbes Jahr lang 20, dann dauernd 10 M.; auch ist der Vorstand berechtigt bedürftige Waisen zu unterstützen. Nach fünfjähriger Karenzzeit erhalten arbeitsunfähig werdende Mitglieder eine monatliche Unter stützung von 20 M. Der Denkschrift sind zwei Gruppenbilder bei gegeben, deren eins die Mitglieder des Bundesvorstandes, das andere die 9 Kreisvorsteher in Autotypie darstellt. Die von dem zweiten Schriftführer, Herrn P. Winkler, bearbeitete Denkschrift umfasst 46 Druckseiten in Quartformat, sie wurde sorgfältig ausgestattet und mit einem wirkungsvollen modernen Umschlag versehen. B.