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1662 PAPIER-ZEITUNG Nr. 46 In Deutschland patentirte Erfindungen Sämmtliche Patentschriften werden, soweit sie noch vorhanden sind, zum Preise von 1 M. für jede Patentschrift von dem Kaiserlichen Patentamt zu Berlin N W Louisenstrasse 32/34 an Jedermann abgegeben. Man sende den Betrag an die genannte Verkaufsstelle durch Postanweisung und bezeichne auf derselben deutlich die Nummer der gewünschten Patentschrift Holländer zum Mahlen von Papierstof von Ferdinand Pitzler in Birkesdorf b. Düren. DRP 130382. (Kl. 55) Oberhalb des Holländersattels g ist eine Wand w so an gebracht, dass zwischen dem Sattel und der Wand eine Oeffnung n bleibt. Der Stoff, der über den Rand a der Wand u fliesst, fällt auf den durch die Oeffnung n geflossenen Stoff, wodurch eine Durcheinandermischung des Stoffes stattfindet. Bild 1 Bild 2 Die Oeffnung n zum Durchfliessen des Stoffes kann auch in der Wand u angebracht sein. Um seitliche Verschiebung des Stoffes zu erzielen, ist nach Bild 2 die Wand u mit einer schräg verlaufenden Rinne m ausgestattet, die den Stoff von der Aussenwand zur Scheidewand führt. Durch eine in Bild 3 dargestellte Klappe c kann die Oeffnung n teilweise oder ganz geschlossen werden. Es können auch zwei Rinnen m in und auf der Wand u vorgesehen und mehr als eine Oeffnung n angebracht werden. Patent-Ansprüche: 1. Holländer zum Mahlen von Papierstoff und dergl., dadurch gekennzeichnet, dass hinter der Mahlwalze über dem Sattel (g) eine Wand (u) so angebracht ist, dass der über den oberen Rand (a) dieser Wand fliessende Stoff auf den zwischen dieser Wand und dem Sattel hindurchfliessenden Stoff fällt und sich mit diesem mischt. 2. Eine Ausführungsform eines Holländers nach Patent- Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Wand (u) mit einer oder mehreren Rinnen (m) ausgestattet ist, durch welche eine seitliche Verschiebung des über die Wand (u) fliessenden Stoffes erzielt werden soll. 3. Eine Ausführungsform des Holländers nach Patent- Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Oeffnung (n) zwischen Wand (u) und Sattel (g) ganz oder teilweise durch eine Klappe (c) geschlossen werden kann. Kochlauge für die Fabrikation von Zellstoff aus Stroh, Esparto, Holz und dergl. von Willi Schacht in Weissenfels a. 8. DRP 131108. Zusatz zum DRP 122171. (Kl. 55) [Vergl. Papier-Zeitung 1901 S. 2679] Durch das Hauptpatent 122171 ist die Herstellung der Kochlaugen aus Rohsoda- oder Regenerationsschmelzlösungen durch Sulfitiren und Kaustiziren, sowie aus Mischlaugen von sulfitirten und kaustizirten Frischsalz- oder regenerirten Salz lösungen geschützt. Die so hergestellten Kochlaugen mit vorwiegendem Gehalte an neutralem schwefligsaurem Natron (Natriummonosulfit Na 2 S O 8 ) und neutralem unterschwefligsaurem Natron (Natrium thiosulfat Na, S, O 3 ) lassen sich auch in der Weise herstellen, dass schweflige Säure (S O2) in die erst mit Aetzkalk kausti zirten Soda- oder Regenerationsschmelzlösungen eingeleitet wird. Beim Kaustiziren und darauffolgenden Sulfitiren der Lösungen entstehen schliesslich je nach dem Grade der ent standenen Kaustizität und je nach der Menge eingeleiteter schwefliger Säure in den Laugen 1. Natriummonosulfit Na, S O 3 , oder 2. Natriumthiosulfat Na a S2 O 3 , oder 3. Monosulfit und Thiosulfat neben einander. Auch diese Kochlaugen sind für die Zellstoff-Erzeugung Bild 3 Alfred L. Wolff * Hamburg 11 Gummi arabicum sehr gut geeignet. Bei Verwendung derselben sollen die mit den Laugen des Hauptpatents erzielten wirtschaftlichen Vorteile in erhöhtem Maasse eintreten. Pat ent-An Spruch: Eine weitere Ausbildung des durch Patent 122171 ge schützten Verfahrens zur Herstellung von Kochlauge für die Fabrikation von Zellstoff aus Stroh, Esparto, Holz und dergl., gekennzeichnet durch das Einleiten von Schwefeldioxyd (S .) in kaustische Natronlaugen, die aus Soda, Rohsoda oder Regenerationsschmelzen gewonnen sind. Bleichverfahren von G. Schultz in Gernsbach, Baden. DRP 131255. Zusatz zum DRP 127152. (Kl. 55) [Vergl. Papier-Zeitung 1902 S. 190] Nach dem Hauptpatent 127152 soll eine günstige Bleich- Wirkung durch gleichmässige Senkung der Bleichflüssigkeit durch die schwimmenden Massen des zu bleichenden Papier stoffes erfolgen. Für die gleichmässige Einwirkung auf sämtliche Stoffteile ist es notwendig, dass diese Flüssigkeit, welche an der Ober fläche möglichst gleichmässig verteilt wird, auch in dieser gleichmässigen Schichtung, also mit derselben Geschwindigkeit aller einzelnen Teilchen nach unten sinkt. Zu diesem Zweck muss auch die Abführung der Flüssigkeit am Boden möglichst gleichmässig über die ganze Querschnittsfläche erfolgen. Dieses genügt aber noch nicht. Es besteht vielmehr die Gefahr, dass die Flüssigkeit an den Wänden, wo sie sich nicht zwischen den einzelnen Stoffteilchen, sondern zwischen dem Stoff und der Wandfläche durchzudrücken hat, voreilt. Dieses Voreilen muss durch entsprechende Gestaltung der Wände verhindert werden, welche der Flüssigkeit solchen Widerstand entgegen setzen, wie mitten im Stoff vorhanden ist. Dieses wird nach vorliegender Erfindung durch Anwendung rauher Wände oder von Wänden mit entsprechenden Fugen erreicht. Die Wände werden deshalb zweckmässig aus rauhem Ziegelwerk her gestellt und die Fugen zwischen den einzelnen Steinschichten konkav gehalten. Es können auch besondere Formziegel ver wendet werden, die eine gezackte oder gewellte Querschnitts form der Wandung ergeben, oder auch rauher Zementwandputz mit waagerechten Fugen. Patent-Anspruch: Eine Ausführungsform des Verfahrens nach Patent 127152, dadurch gekennzeichnet, dass das Voreilen der Bleich- und Waschflüssigkeit an den Wänden des Bleichgefässes dadurch verhindert wird, dass rauhe Wände oder solche mit Fugen zur Verwendung kommen. Walze aus gepressten Baumwollscheiben für Kalander und dergl. von E. R. Beck in Hilbersdorf. DRP 131062. (Kl. 8) Die Kalanderwalzen, welche aus kreuzweise auf einander gelegten Scheiben aus gerissenen Baumwollfäden hergestellt sind, haben zwar vor anderen Walzen den Vorteil, dass sie gleichmässiger an der Mantelfläche sind; dennoch sind sie für sehr feine Waren nicht gleichmässig genug, weil sich die einzelnen Schichten auf der Ware zeigen. Nach vorliegender Erfindung werden deshalb die Kalander walzen aus Scheiben von Krempelvliessen angefertigt, in welchen die Fasern schon gekreuzt sind. Zu diesem Zwecke benutzt man zwei Krempeln, welche winklig zu einander an geordnet sind und zusammen ein Vliess bilden. Dadurch, dass die Arbeitsrichtungen der beiden Krempeln unter einem rechten Winkel zu einander stehen, liegen in dem erzeugten Vliess die Baumwollfasern in verschiedener Richtung und ge kreuzt. Aus diesen Vliessen werden Scheiben gestanzt und in bekannter Weise auf einander gebracht. An der fertigen Kalanderwalze lässt sich daher die Grenze der einzelnen Scheiben nicht erkennen, weil nunmehr die Fasern nicht schichtenweise verschiedene Richtung haben, sondern in jeder Schicht selbst schon gekreuzt sind, sodass in der fertigen Walze die Fasern an jeder Stelle eine andere Richtung auf weisen. (Diese Bauart scheint sich nur für die Textil-, nicht für die Papier-Industrie zu eignen. Schriftl.) Patent-Anspruch: Walze aus gepressten Baumwollscheiben für Kalander und dergleichen, dadurch gekennzeichnet, dass die zu pressenden Scheiben aus kreuzweise über einander liegenden Schichten von Krempelvliessen bestehen. aller Sorten, ferner Carnauba- und Japanwaehw