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1652 PAPIER-ZEITUNG Nr. 46 Waldungen etwa 80 pCt. der bestandenen Waldfläche ginnimmt. Mit dem Blühen und Gedeihen dieser Fabrikation steht das Blühen und Gedeihen unserer sächsischen Waldungen in engem Zusammenhänge, und es haben sich daher auch die Pfleger des Waldes geradezu für ver pflichtet zu halten, ihrerseits dazu beizutragen, dass einer so hervorragenden holzkonsumiren den Industrie ihr« Lebenskraft voll erhalten bleibt. Holländer-Umbau Äus Süddeutschland Ich habe mehrere grössere, aus einem Stück gegossene eiserne Holländer zu 800 kg Eintrag in Betrieb, die aber infolge schlechter Konstruktion hauptsächlich in Bezug auf Kropf- und Bodenform sehr ungleichmässig gemahlenen Stoff liefern. Diesem üebelstand möchte ich dadurch abhelfen, dass ich dem Troginnern durch Auskleiden mit irgend einer Masse, die sich ähnlich wie Cement bearbeiten lässt, eine andere Form geben will. Kann mir vielleicht ein Leser der Papier-Zeitung ein Material empfehlen, das für den angegebenen Zweck gegen mechanische und chemische Einflüsse genügenden Widerstand bietet, und, zur Vermeidung von Fugen, vom Boden an den senkrechten Wänden empor bis über das Stoffniveau in dünnen Aufstrich verlaufend, alsolut festhält? Papierfabrik Aussprache erbeten. Schriftleitung Unfall-Verhütung In Nr. 13 der Papier-Zeitung regt die Schriftleitung unter der Ueberschrift »Unfall verhütung« einen Austausch von Erfahrungen über Treibriemen-Aufleger an. Ich sende Ihnen dazu eine Be schreibung des Martin’schen »Victoria«-Auflegers. Dieser ist wohl einer der besten, weil er keine festen Teile hat, für alle Scheiben breiten, Gangarten und auch horizontale Scheiben gleich gut brauch bar ist und nur 21/2 kg wiegt! Er hat sich aber bei der Gleichgiltigkeit gegen Alles, was Riemenaufleger heisst, nicht eingebürgert, obwohl er seiner grossen Brauchbarkeit und originellen Bauart wegen ein besseres Los ver dient hätte. Die Adresse des Erfinders und Herstellers ist: Herr Reinhardt Martin, Potschappel bei Dresden, Markt 4. Rich. Kynast, Betriebs-Chemiker in Chemnitz Der Beschreibung entnehmen wir Folgendes: Der Victoria-Aufleger besteht aus einer flachen, der Seheiben wölbung entsprechend gebogenen, verstellbaren Klammer A (Bild 2), mit schweifend nach innen gebogenen Schenkeln a und a', von welchen a als Bremsbacken dient, während al das seitliche Ent weichen des Riemens verhindert. In Bild 1 zeigen die Stellungen AI und AI die gelenkige und verstellbare Anordnung der Auflege klammer. Bild 2 stellt einen Längsschnitt dar. Die Klammer A ist mit dem Kopfe der Haltestange S durch zwei zu einander rechtwinklig stehende Gelenke d, g verbunden. Dadurch wird erreicht, dass bei Bild 1 Bild 2 Auflaufen des Riemens die Schenkel a, a' die radiale Richtung bei behalten, während die aus elastisch biegsamem Material bestehende Haltestange S beim Antreffen an die Welle oder ein anderes Hinder nis» nachgiebt. Bilder 3 bis 8 zeigen Anwendungen des Riemen-Auflegers. Man achte darauf, dass sich die mit der Auflegeklammer verbundenen Gelenke d, g immer leicht drehen. Bild 3 zeigt, wie die linke Hand den Riemen auf die Scheiben zieht und die rechte den etwa 2 cm weiter als die Scheibenbreite gestellten Aufleger kurzgefasst quer über Riemen und Scheibe legt, d. h. Schenkel a hinter die Scheiben kante hakt. Dann lässt man die linke Hand los und schiebt Aufleger samt Riemen in der Drehrichtung vorwärts, bis der Riemen infolge Bild 7 Bild 8 vergrösserter Reibung bei a von der rotirenden Scheibe mitgenommen, also aufgelegt wird. Der Aufleger geht dann von selbst in die in Bild 4 gezeichnete Lage über. Den elastisch nachgiebigen Stock lässt man sich dabei weit und leicht durch die Hand ziehen. Das Auflegen eines schräg nach unten gehenden, oben auflaufenden Riemens ist in Bild 4 punktirt gezeichnet. Bilder 5 und 6 erläutern die Handhabung eines schräg nach unten gehenden Riemens von links. Bilder 7 und 8 zeigen die Anwendung des Auflegers bei Horizontalscheiben. Das deutsche und österreichisch-ungarische Patent auf diesen Aufleger sind erloschen, das englische Patent besteht noch. Holzhandels-Gebräuche in Oesterreich Spezielle Bedingungen (Usancen) für den Handel in Hölzern aller Art an der Wiener Börse sind seit 1. Januar 1901 kodifizirt. Diese Bestimmungen sind im Einvernehmen aller Holz-Interessenten verfasst, und es würde sich dringend empfehlen, dass die Holzschleifer nur auf Grund dieser »Bedingungen« ihre Holzkäufe abschliessen. § 69 dieser Bedingungen lautet: Schleif- und Zellstoff holz. Hierunter versteht man gesundes, nicht schadhaftes und nicht sehr astiges Fichtenholz, welches weder mit Rot- oder Weissfäule behaftet, dessen Faser nicht infolge hohen Alters oder Absterbens der Bäume mürbe geworden oder erstickt ist Hölzer, welche alte Schälwunden oder Harzlachen (bei der Pech gewinnung gemachte Einschnitte. Schriftl.), an den Querschnittflächen infolge stattgefundener Stammesverletzungen Ueberwallungsschichten haben, im Kerne oder an den im Schaftholze befindlichen Aesten Fäulnis zeigen, ebenso astige Gipfelstücke können von der Ueber- nähme ausgeschlossen werden. Normales Schleif- und Zellstoffholz soll am Zopfe mindestens 10 cm im Durchmesser haben und im Durchschnitte, nach der Stück zahl in der Mitte gemessen, 15 cm stark sein. Das Holz wird entrindet, in der Regel von 2 m Läng« aufwärts