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1508 PAPIER-ZEITUNG Nr. 42 Der Kampf um die Papierzölle Zur Beurteilung der vielumstrittenen Sätze des Zolltarif entwurfes für die verschiedenen Sorten von Papier hat sich der Vorstand des Vereins Deutscher Papierfabrilcanten entschlossen, kurz vor ihrer Beratung durch die Zollkommission des Reichs tages nochmals eine Zusammenfassung aller einschlagenden Gesichtspunkte zu veröffentlichen. Diese ist jetzt erschienen unter dem Titel: »Der Kampf um die Papier Zölle. Materialien zur Beurteilung der Lage der deutschen Papiererzeugung. Im Auftrage des Vorstandes verfasst vom Geschäftsführer Rudolf Ditges.« In der Schrift werden als maassgebend für die Be messung des Schutzzolles für Papier drei Fragen aufgeworfen: 1. Bedarf die deutsche Papiererzeugung eines ausreichenden Schutzes, um nicht vom eigenen inländischen Markt durch die ausländische Konkurrenz verdrängt zu werden? 2. Wie hoch muss event. dieser Zollschutz bemessen werden, um die erforderliche Wirkung auszuüben? 3. Würden durch Gewährung dieses Zollschutzes andere berechtigte Interessen in so erheblichem Maasse ge schädigt, dass, vom Standpunkt des Gesamtinteresses aus betrachtet, der Fortfall oder wenigstens die Ver minderung des Zollschutzes für die deutsche Papier erzeugung geboten erscheint? Im ersten Teil wird dargelegt, dass die Notwendig keit nicht vorliegt, wegen Mangels an Papier in Deutschland die Einfuhr zu erleichtern. Während die Aufnahmefähigkeit Deutschlands für Druckpapier im Jahre 1902 höchstens 14 000 Wagenladungen betragen kann, wird sich die Er zeugungsfähigkeit der Fabriken auf 20 140 Wagenladungen be laufen, sodass ein Ueberschuss von 6140 Wagenladungen vor handen ist. Da auch die Ausfuhr sehr stark, in den letzten sechs Jahren von 3782 auf 1840 Wagenladungen zurück gegangen ist, so ist die Ausnützung dieser Erzeugungsfähigkeit der deutschen Druckpapierfabriken ganz ausgeschlossen. Die Erleichterung der Einfuhr erscheint also nicht geboten. Der Ausfuhrrückgang wird auf die Verdrängung der deutschen Papierfabrikation vom Weltmärkte durch ihre Konkurrenz staaten, vornehmlich die Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada, zurückgeführt. Aus der Preisbewegung des Papiers wird ferner dar gelegt, dass der deutsche Papiermarkt nach wie vor dem Gesetz von Angebot und Nachfrage gehorcht, und dass die vielfach angefeindeten Kartelle und Preiskonventionen die Preise nicht über der durch die natürliche Entwicklung be dingten Höhe gehalten haben. Es erscheine also auch eine Verminderung des Zollschutzes zur Verhütung von Preis treibereien durch die Kartelle nicht als erforderlich. Sodann werden die Gefahren, die dem deutschen Inlands markt von dem ausländischen Wettbewerb drohen, teilweise durch amtliches Material belegt, und der bereits erfolgte Ein tritt mancher Befürchtungen nachgewiesen. Der Verfasser kommt hiernach zu dem Schlüsse, dass auf wirksameren Schutz der deutschen Papiererzeugung bei Ab schluss der neuen Handelsverträge Bedacht genommen werden muss, wenn nicht das Ausland eine echt deutsche Industrie im eigenen Lande aus dem Felde schlagen soll. Im zweiten Abschnitte geht die Denkschrift zunächst auf das Schema des Zolltarifes ein und versucht den Nachweis, dass die von den Papierverarbeitern vorgeschlagenen Grup- pirungen der Papiersorten keine Lösung dieser schwierigen Frage bilden. Eine Verzollung des Papiers nach dem Holz schliffgehalt würde nicht nur auf unüberwindliche technische Schwierigkeiten stossen, sondern auch die Einfuhr hoch wertiger Papiere, denen die fremden Fabrikanten nur leichte Spuren von Holzschliff zuzusetzen brauchten, zum niedrigen Satze von 3 M. ermöglichen. Der letztere Gesichtspunkt ist den Papierfabrikanten auch für die Ablehnung des Vorschlages maassgebend, Papier in Rollen von 1 m Umfang gleich 30 cm Durchmesser, mit einem geringeren Zoll zu belegen, da schon jetzt hochwertige Papiere zu allen nur denkbaren Verarbeitungs zwecken in solchen Rollen eingeführt werden. Diese Fassung würde der ausländischen Konkurrenz Veranlassung zur aus gedehnten Anwendung der Rollenverpackung geben. Aus diesen Gründen hat der Verein Deutscher Papierfabrikanten die Bildung von zwei Gruppen vorgeschlagen, von denen die erste ganz geringwertige Papiere umfassen und mit einem Zoll von vier Mark, die zweite aus besseren Papieren bestehen und mit einem Zoll von zehn Mark für 100 kg belegt werden soll. Diese Sätze werden sodann mit Rücksicht auf die all ¬ gemeinen, für die Zollverhandlungen mit dem Auslande maass- gebenden Verhältnisse und besonders unter Anwendung auf die Lage der deutschen Papierindustrie begründet. Der dritte Teil wägt die Interessen der deutschen Papier erzeugung gegen die Gesamtinteressen und diejenigen der deutschen Papierverarbeitung im Besonderen ab. Es wird betont, dass der Grundsatz des Schutzes der nationalen Arbeit die Erhaltung der Rohstoffindustrie, soweit sie den Bedarf des Inlandes zu decken imstande ist, zur Voraussetzung hat. Es wird ferner ausgeführt, dass auch die deutsche Papier verarbeitungsindustrie keine Besorgnisse wegen einer Ein schränkung ihrer Ausfuhr infolge von Repressalien des Aus landes zu hegen brauche, da ein Ersatz für ihre Erzeugnisse auf dem Weltmärkte nicht zu finden sei. Die Denkschrift ist mit sieben Anlagen ausgestattet, welche die Druckpapiererzeugung der letzten sechs Jahre, die Druck papierpreise sowie Zollsätze im In- und Auslande übersichtlich darstellen und eine Zusammenstellung der in den Handels kammerberichten des Jahres 1900 enthaltenen Urteile über die Lage der deutschen Papiererzeugung enthalten. A. Wasserdichtmachen von Geweben und Papier James Alenzies in London, England, erhielt das amerikanische Patent Nr. 690868 auf ein Verfahren zum Wasserdichtmachen von Geweben, Papier und dergl., gemäss welchem die zu tränkende Bahn nach einander durch zwei verschiedene Lösungen geführt wird. Die erste Lösung wird dadurch her- gestellt, dass man Fettsäuren mit Aetzkali und Wasser verseift, darauf die Mischung etwa eine Stunde kocht, sodann wird Natriumsilikat und Paraffin hinzugefügt und noch etwa eine Stunde gekocht. Folgende Verhältniszahlen der einzelnen Körper haben sich bewährt: 13 Teile Stearinsäure, 6 Teile Oelsäure, 18 Teile Paraffin, 21/2 Teile Aetzkali, 2 Teile Natriumsilikat und 400 Teile Wasser. Die zweite oder be festigende Lösung besteht aus einer klaren Lösung von essig saurer Tonerde und wird hergestellt durch Lösen von Aluminium sulfat in kochendem Wasser und Hinzufügen einer wässerigen Lösung von essigsaurem Blei. Man löst beispielsweise 231/3 kg Aluminiumsulfat in 65 1 kochenden Wassers, ferner 16 kg essigsaures Blei in 65 1 Wasser, mischt, wenn die Auflösung erfolgt, die beiden Lösungen gründlich und lässt das nieder geschlagene unlösliche Bleisulfat sich absetzen, worauf die klare Lösung von essigsaurer Tonerde abgezogen wird. Man lässt die Gewebe- oder Papierbahn mit einer Geschwindig keit von etwa 5 m in der Minute erst durch die erste und dann durch die zweite Lösung laufen, worauf die Bahn zum Trocknen aufgehängt und schliesslich geglättet wird. Ein Vorteil dieses Verfahrens wird darin erblickt, dass das Gewebe zwar wasser dicht, aber nicht luftdicht wird, sodass es zu Kleidungsstücken verarbeitet werden kann. Auch soll die Wasserdichtigkeit weder durch sehr heisses, noch durch kaltes Klima beeinflusst werden. Düsseldorfer Ausstellung 1902 In Nr. 39 der Papier-Zeitung ist in dem Bericht über die Düsseldorfer Ausstellung u. A. eine Firma angeführt, die, wie uns mitgeteilt wird, in der Fantasie der Katalog-Redaktion entstanden ist, in Wirklichkeit aber garnicht besteht, nämlich: »Holz- und Lederpappenfabriken in Dahl und Horst bei Bork a. Lippe«. Die Sammel-Ausstellung, von der die Rede ist, hat daher nicht 7 sondern 6 Teilnehmer. Ferner hat die Firma Haarmann, Kapp & Cie. G. m. b. H. ihren Sitz in Düsseldorf und nicht in Bork a. L. Ein künstlicher Dungstoff Die Ablaugen der Sulfitzellstof-Fabriken bereiten manchen Fabri kanten Schwierigkeiten, da die Behörden in einigen Ländern ver langen, dass die Ablauge in kleinere Wasserläufe nur in unschädlicher Form geleitet werde. Man hat bereits mehrfach versucht, die Koch lauge, nachdem die schweflige Säure daraus entfernt ist, als Dünge mittel für Wiesen zu verwenden. Die hierzu empfohlenen Verfahren sind aber so kostspielig und umständlich, dass sie sich nicht bewährt haben. Neuerdings wurde ein Verfahren patentirt, mit dessen Hilfe es glücken soll, aus den Ablaugen ein brauchbares trockenes Dünge mittel zu gewinnen. Die Ablaugen werden bis zu Syrupdicke ein gedampft und mit einer gleichen Menge Thomasmehl, einem fosfor- reichen, düngekräftigen Abfallstoff der Thomasstahlfabriken, gemischt. Das Gemisch wird beinahe sofort fest und lässt sich in kleinere Stücke zerhacken, die einen wertvollen Düngstoff abgeben, indem beinahe alle Phosphorsäure citratlöslich, d. h. zur Düngung wirksam ist. Während im ursprünglichen Thomasmehl nur etwa 88 pCt. der Phosphorsäure citratlöslich ist, erscheint im Gemisch 98 pCt. der Phosphorsäure im citratlöslichen Zustand. (Svensk Pappers Tidning) F.