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PAPIER-ZEITUNG Nr. 40 1462 CEKACO-FEDER C8CM« Neuheit Nr. 142 In EF- a. F. Spitzen Carl Kuhn 8 C° in Wien. • GMrtiM 1042. C. MA. Dasch ge Co. Balancier für Dampfbetrieb Wilh. Ferdinand Heim 180958] Offenbach a. Main Hülfsmaschinen für die gesammte Papierindustrie Meine Firma bitte ich genau zu beachten^ Leipzig-R. 1 Maschinenfabrik für Buch bindereien, Buchdruckereien und Cartonnagenfabriken bauen seit 1882 als Specialität: Drahtheftmaschinen jeder Art, Perforir- maschinen, Loch- und Oesenmaschinen, Tiegeldruckpressen anerkannt bester Construction. Sämmtliche Maschinen für die Carton nagen- und Faltschachtel-Fabrikation. 180095] — Heftdraht u. -Klammern zu allen Heltmasehinen, Oesen etc. Broschürenheftmaschine Prospecte, Arbeitsmuster, Druckproben für Fussbetrieb bis 8 mm . E . . • tt X. Heftstärke stehen jederzeit gerne zur Verfügung. Verdingungen Name der Behörde Ort Zeit Gegenstand der Ausschreibung des Angebots Königl. Eisenbahn- Direktion Köln Domhof 28 Zimmer 20 20. Mai vorm. 111/2 Uhr Verkauf von Altpapier, ungefähr 60000 kg zum Ein stampfen Fabrik-Besichtigung. Etwa 100 Mitglieder des Hygienischen Instituts in Berlin besuchten am 10. Mai die Schreibfederfabrik von Heintze & Blanckertz in Berlin. Neben dem Fabrikbebrieb gefielen den Gästen besonders die hellen, luftigen Arbeitssäle, die Ankleide- und Wasch räume der Arbeiterinnen, sowie die zahlreichen Speisesäle. Eine der Arbeiterinnen, Frau Orützke, hatte grade ihr 25 jähriges Dienstjubiläum. Ihr Arbeitsplatz war mit Blumen geschmückt, und zahlreiche Geschenke der Mitarbeiter und Arbeiterinnen sowie der Inhaber der Firma waren auf besonderem Tisch aufgebaut. Die Besichtigung der Fabrik dauerte über zwei Stunden. Agenten-Provision für verlustbringende Geschäfte. In Ueberein stimmung mit der Vorinstanz hat das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. in einem Zivilprozess entschieden, dass die für ein vermitteltes Geschäft vereinbarte Provision auch dann zu zahlen ist, wenn dasselbe für den Geschäftsherrn einen Verlust nach sich gezogen hat. Ein Ober-Ingenieur war in einer Maschinenfabrik äusser festem Gehalt mit 11/2 pCt. Provision für jedes von ihm vermittelte Geschäft an gestellt. Er schloss einen grösseren Maschinenverkauf ab, der un bestrittenerweise sich als ein sogenanntes Verlustgeschäft darstellte; trotzdem nahm er die vereinbarte Provision, in diesem Falle 1126 M., für sich in Anspruch. Die Zahlung wurde verweigert und daraufhin Klage erhoben. Die Fabrik machte hauptsächlich geltend, dass eie nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches nicht verpflichtet sei, bei Verlustgeschäften die vereinbarte Provision zu zahlen; hierauf habe sie übrigens ihre Angestellten in einem Schreiben aufmerksam gemacht. Die Gerichte der beiden Instanzen gingen bei ihrer Ent scheidung von der Erwägung aus, dass die hier in Frage kommende Vertragsbestimmung wegen der Provisionsgewährung durch Umstände, wie sie vorgebracht seien, nicht aufgehoben würde. Dies wäre nur dann der Fall gewesen, wenn der Kläger sich stillschweigend oder ausdrücklich damit einverstanden erklärt hätte, das sei aber nicht erwiesen. (Kleine Presse) E. R. Robert Dietrich, Merseburg Stofffanganlage für Papierfabriken, Cellulosefabrikation DßP No. 124,147 Zuverlässigste Einrichtung und kostenlose Wiedergewinnung der mchwimmenden, besten Papierfaser aus Ablaufwässern der Holländer - Circulationswässer- Bassins oder bestehenden Stofffänger- anlagen. Automatisoh wirkend, Indem der gewonnene Faserstoff direkt In die Rührbütte abläuft. Keinerlei Sohmutz, kein Transport. [182085 we Arbeitet ohne Pumpe, nur bei Wiedergewinnung des Ab- flusswassers der Stofffängeranlage Pumpe nöthigl "MM