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Nr. 40 PAPIER-ZEITUNG 1435 Verband Deutscher Düten-Fabrikanten, Centrale Berlin Laut Vorstandsbeschluss findet die diesjährige General versammlung in Berlin am 15. Juni d. Js., vormittags 11 Uhr, in dem Restaurant Jäger, Köpniekerstr. 80/81, statt. TAGES-ORDNUNG; a) Bericht des Vorsitzenden über das abgelaufene Ver bandsjahr. b) Rechnungslegung des Schatzmeisters, Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Schatzmeisters. c) Bekanntgabe der Vorstandsmitglieder bezw. Neuwahl. d) Neuwahl der Kassenprüfer. e) Bericht der Vorstände der Sektionen. f) Anträge des Vorstandes. g) Anträge der Sektionen. h) Anträge von Mitgliedern. i) Wahl des Ortes und des Tages für die nächste ordent liche Generalversammlung. gez. der Vorstand Patent-Raspler-Exhaustor Eine Maschine von mannigfacher Anwendbarkeit in der Papier- und Papierstoff-Fabrikation ist der Herrn Robert Dietrich in lHerseburg patentirte Raspler-Exhaustor. Wir beschrieben die Maschine s. Zt., als das deutsche Patent Nr. 97 391 darauf erteilt wurde. Ursprünglich diente sie, um die von der Hack maschine kommenden Zellstoffholz-Späne zu zerbröckeln und auf den Späneboden zu blasen. • Bei Verwendung älterer Vorrichtungen dieser Art, wie der Seite 1443 von Hofmann’s Handbuch abgebildeten Kellner’schen oder der daselbst S. 1447 beschriebenen Bautzener Mühle, sind Fördergurte oder dergl. für die Späne erforderlich, während deren Beförderung hier durch den vom Exhaustor - Raspier erzeugten Luftzug in Rohren geschieht. Bilder 1 und 2 zeigen die Maschine in Schnitt und Ansicht. Die von der Hackmaschine kommenden Späne werden in der Richtung der Pfeile, Bild 1, zwischen den beiderseits mit Messern versehenen Läufer und die gleichfalls mit Stahlmessern ausgestatteten Wände des Gehäuses gesaugt, zerbröckelt und durch das Druckrohr zu ihrem Bestimmungsort geblasen. Kleinere Maschinen gleicher Bauart mit entsprechend ge stellten Messern dienen zur Aufarbeitung von Rindschälspänen. Diese zerbröckeln derart, dass die Rindenteile als Staub und kleine runde Stücke abfallen und mechanisch von den guten, zu Zellstoff verwendbaren Holzteilen getrennt werden können. Die deutschen Patente Nrn. 119178 und 120985 desselben Erfinders schützen ihm die Anwendung dieser Maschine zum Zerkleinern und Befördern von Papierspänen bei seiner in Nr. 61 Seite 2247 der Papier-Zeitung von 1900 beschriebenen ununterbrochenen Verarbeitung von Papierspänen. Wie aus Bestätigungen angesehener Firmen hervorgeht, bewährt sich der Exhaustor-Raspler gut. 26 Stück wurden bisher nach Fabriken des In- und Auslandes geliefert. Holz-Ausfuhr aus Oesterreich-Ungarn Die deutsche Papierstoff-Erzeugung ist zu gutem Teil auf Verarbeitung ausländischen Holzes angewiesen. Die öster reichischen Alpenländer und die Karpathen gehören zu den ergiebigsten Bezugsquellen. Daher bietet nachstehender Ver gleich der österr.-ungar. Holzausfuhr nach Deutschland in den Monaten Januar-März 1902 und 1901 einen guten Maassstab dafür, wie sehr die deutschen Sulfitstof-Fabriken ihren Betrieb eingeschränkt haben. Nach dem »Oesterr-ungar. Centralblatt für Wald-Erzeug nisse« betrug der Ausfall in der Holzausfuhr nach Deutschland 13 455 Waggon, auch die Ausfuhr nach der Schweiz, Frank reich und anderen Staaten ist gesunken, während nach Italien und Russland etwas mehr ausgeführt wurde. England und die Türkei zeigen keine Veränderung, Rumänien hat wohl mehr weiches Rundholz und harte Sägewaren bezogen, dieses Mehr wird jedoch durch den Ausfall in weichen Sägewaren voll ständig aufgewogen. Der bedeutende Rückgang in der Ausfuhr österr.-ungar. Hölzer nach Deutschland könne umso weniger Wunder nehmen, als trotz der wieder etwas gebesserten allgemeinen Erwerbs- und Wirtschaftsverhältnisse von einer Gesundung des gesammten deutschen Marktes noch immer nicht gesprochen werden könne. Es werde noch jahrelanger Erholung bedürfen, bis wieder halbwegs normale Verhältnisse im Deutschen Reiche herrschen werden, es könne aber heute schon mit Bestimmtheit voraus gesagt werden, dass eine erhöhte Ausfuhr österr. Hölzer nur in dem Falle wieder wird verzeichnet werden können, wenn die neuen deutschen Holzzölle eine Abänderung im Sinne der Wünsche der österr.-ungar. Holz-Interessenten erfahren sollten. Die Abnahme der Ausfuhr nach Deutschland im ersten Vierteljahr 1902 verteilt sich auf die verschiedenen Holzarten wie folgt: Brennholz 550 Waggon, hartes Rundholz 415 Waggon, weiches Rundholz 11714 Waggon, weiche Sägeware 1098 Waggon; geringfügige Erhöhungen zeigen: hartes Werk holz (—71), weiches Werkholz (+152) und harte Sägeware (+ 225 Waggon), Englische Zellstoff-Lieferung Ein Londoner Schwurgericht entschied kürzlich folgenden Streitfall: Die Papierfabrik Olive and Partington Limited kaufte von dem Einfuhrhaus Becker & Co., London, Abfall-Zellstoff nach Muster. Als die Ladung in der Fabrik ankam, fand der Be triebsleiter, dass sie nicht mustergemäss ausgefallen sei, und stellte sie dem Lieferer zur Verfügung. Dieser verkaufte nach erfolglosem Bemühen, die Firma zur Annahme zu bewegen, die Ladung an den Papierfabrikanten Marsden und verklagte die Firma Olive and Partington auf Bezahlung des Preisunter schiedes von rund 21/2 Lstr. die Tonne. Es wurden eine Reihe der angesehensten britischen Papiermacher und Zell stoff-Fachleute als Zeugen und Sachverständige vernommen; diese sagten fast durchweg aus, dass bei Abtall-Zellstoff der bemusterten Art die Lieferung einigermaassen ungleichmässig und vom Muster verschieden sein dürfe. Der Richter stellte aber an die Geschworenen die Frage so, dass sie sich nicht von angeblichen Handelsbräuchen und dergleichen beirren lassen vielmehr lediglich prüfen sollten, ob die gelieferte Ware mustergetreu ausgefallen sei. Die Geschworenen verneinten diese Frage, und die Firma Becker & Co. wurde mit ihrer Klage abgewiesen sowie zur Tragung der Kosten verurteilt. Diese Entscheidung brachte im englischen Papierstoff handel grosse Beunruhigung hervor. Bisher war es üblich, dass bei ähnlichen Meinungsverschiedenheiten zwischen Käufer und Verkäufer ein Schiedsrichter ernannt wurde, der fast nie auf Annnahmeweigerung, sondern, wenn er einen Wertunterschied feststellte, auf Preisminderung erkannte. Durch obiges Urteil wurde aber das Recht des Käufers auf Zurückweisung nicht mustergetreuer Ware anerkannt. Um der entstandenen Un sicherheit ein Ende zu machen, traten bald nach Fällung des Urteils Vertrauensmänner des Vereins britischer Papier fabrikanten und des britischen Zellstoffvereins zu gemein schaftlicher Beratung zusammen. Man hofft, dass diese zu solcher Aenderung der jetzigen, in Nrn. 30 und 35 der Papier- Zeitung abgedruckten Verkaufsbedingungen für Papierstoff führen werden, dass der Käufer den Papierstoff nur dann zu rückweisen kann, wenn der Unterschied der gelieferten Ware gegenüber der bemusterten über die zulässige Grenze hinaus-