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1398 PAPIER-ZEITUNG Nr. 39 Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft Sektion VI: Elberfeld Die ordentliche Sektionsversammlung der Sektion VI der Papierverarbeitungs - Berufsgenossenschaft wird hierdurch be rufen auf Sonnabend, 31. Mai 1802, nachmittags 5 Uhr, nach der Stadthalle zu Elberfeld. TAGES-ORDNUNG : 1. Geschäftsbericht. 2. Rechnungsbericht für das Jahr 1901. 3. Feststellung des Etats für das Rechnungsjahr 1903. 4. Wahl der Revisoren für das Rechnungsjahr 1902. 5. Ersatzwahl für die ausscheidenden Vorstandsmitglieder und Stellvertreter. (Es scheiden aus als Vorstands mitglieder die Herren Kommerzienrat Carl Blanke- Barmen, Friedr. Müller-Elberfeld, Ernst E. Klein-Barmen, Carl Mayer-Koblenz; als Stellvertreter die Herren Gerh. Riffarth - M.-Gladbach, Carl Weddigen - Barmen, Carl Dondorf-Frankfurt a. M., Gust. Ad. Haarhaus-Elberfeld. 6. Wahl der Delegirten und Stellvertreter für die nächste Genossenschafts - Versammlung. Elberfeld, 9. Mai 1902 Der Vorstand Carl Blanke, Kommerzienrat ' Vorsitzender Sektion VII: Lahr I. Baden Wir beehren uns hierdurch die Mitglieder unserer Sektion zu der am Freitag, 30. Mai d. Js., vormittags 11 Uhr, im Gasthof zum »Hirsch« in Baden-Baden stattfindenden XVII. ordentlichen SektionsVersammlung ergebenst einzuladen. TAGES-ORDNUNG: 1. Geschäftsbericht für das Jahr 1901. 2. Prüfung und Abnahme der Jahresreohnung für 1901. 3. Feststellung des Etats für das Jahr 1902. 4. Ersatzwahl für die ausscheidenden Vorstandsmitglieder und Stellvertreter. (Es scheiden aus die Vorstands mitglieder Herr Kommerzienrat Ed. Adt-Ensheim und Herr Fritz Assmann-Offenbach a. M.; sowie deren Stell vertreter Herr Gustav Adt-Forbach und Herr C. H. Koch- Lahr). 5. Wahl von drei Delegirten und Stellvertretern zur Ge nossenschaftsversammlung am 20. Juni d. Js. in Düsseldorf. 6. Besprechung der Tagesordnung obiger Genossenschafts versammlung. (Neuer Gefahrentarif) Lahr, 1. Mai 1902 Der Vorsitzende der Sektion VII der Papierverarbeitungs - Berufsgenossenschaft Julius Kaufmann Verein Deutscher Pappenfabrikanten Besonders zwingender Umstände halber kann die für Mittwoch, 14. Mai, einberufene Mitglieder-Versammlung erst am Mittwoch, 4. Juni 1902, vormittags 10 Uhr stattfinden. Tagesordnung, Versammlungsort usw. bleiben unverändert. Vergl. Einladung in Nr. 36. Chemnitz, 10. Mai 1902 I. A.: Herm. Holtzhausen Geschäftsführer Deutscher Zoll auf Zellstoff Der Centralverband Deutscher Industrieller befasst sieh in seiner dem Reichstag jüngst überreichten Denkschrift zum Zolltarif-Entwurf, soweit die Papier-Industrie in Betracht kommt, nur mit zwei Positionen, und zwar mit Zellstoff und gemusterten Pappen. Es wird gefordert, den Zollsatz für Zellstoff, Stroh-, Esparto- und andere Faserstoffe, zum wenigsten denjenigen für gebleichten von 1 M. 25 Pf. auf 2 M. zu erhöhen. Diese Forderung wird zunächst damit begründet, dass die von dem Entwurf vorgesehene Erhöhung von 25 Pf. für den Doppelzentner (1 M. 25 Pf. statt 1 M.) nur scheinbar sei. 1879 bei Festsetzung des Zolles erfolgte der Versand von Zellstoff allgemein in nassem Zustande, d. h. mit einem Wassergehalt von 55—60 pCt., heute dagegen wird Zellstoff fast allgemein trocken bezogen. Der Zoll von 1 M. 25 Pf. auf 100 kg trockenen Zellstoffs verleiht der Fabrikation einen niedrigeren Schutz als der Zoll von 1 M. auf 100 kg feuchten Stoffs. Dazu kommt noch, dass die höheren Verfrachtungs kosten des über die Hälfte aus Wasser bestehenden Materials die Einfuhr erschwerten und verteuerten. 100 kg effektiven Zellstoffs waren daher damals mit reichlich 2 M. geschützt. Die Einführung der trockenen Versendung des Zellstoffs hat eine allmälige Er mässigung des wirklichen Zollschutzes herbeigeführt, obwohl die Zolltarifposition selbst unverändert geblieben ist, daher bedeutet der Zollsatz der Tarifvorlage noch eine Ermässigung gegen den Zollsatz vom Jahre 1879. Die deutsche Zellstoff-Industrie habe einen von Jahr zu Jahr schwieriger werdenden Kampf um die Erhaltung ihrer Konkurrenz fähigkeit mit dem Auslande zu führen. Letzteres macht von Jahr zu Jahr erfolgreichere Anstrengungen, in grossen Mengen Zellstoff nach Deutschland einzuführen. Diese Bedingungen werden auch dadurch gefördert, dass der Unterschied in den Herstellungskosten zwischen Deutschland und anderen Produktionsgebieten stets grösser wird. Man brauche nur an die höheren Holzpreise, die sozial politischen Lasten und an die höheren Kohlenpreise im Deutschen Reiche zu denken. Namentlich Oesterreich-Ungarn, die skandinavischen Länder, die Vereinigten Staater von Amerika und Kanada treten infolge der ausserordentlichen Billigkeit der Rohstoffe mehr und mehr mit der deutschen Zellstoff-Industrie in Wettbewerb, beein trächtigen unsere Exportfähigkeit und bieten der heimischen Pro duktion selbst auf dem eigenen Markte empfindliche Konkurrenz. Die Begründung zum Tarif - Entwurf gibt zwar zu, dass die aus ländische Produktion billigeres Holz verarbeitet und niedrigere Löhne zahlt, allein dafür seien die Anlagekosten für derartige Betriebe in Deutschland, mit seiner hochentwickelten Maschinen-Industrie, geringer. Letzteres trifft nach Auffassung des Zentralverbandes nicht zu. Sowohl in Skandinavien wie in Amerika baut man Zellstofffabriken viel billiger und leichter als bei uns, wo durch behördliche Vor schriften aller Art grosse Lasten entstehen; dazu gehört namentlich die Anordnung über Abwässer. Ausserdem ist die maschinelle Ein richtung, in Amerika wenigstens, zum grössten Teil billiger als bei uns, sodass vielfach trotz des Zolles und der Fracht amerikanische Maschinen in Deutschland mit Vorteil verwendet werden können. Auch die Behauptung der Begründung, dass die zur Zellstoff- Erzeugung nötigen chemischen Stoffe in Deutschland billiger seien als in anderen Ländern, trifft nicht in allen Fällen zu. Wenn endlich die Begründung zum Zolltarif als grossen Vorteil der deutschen Zellstoff - Erzeugung angibt, dass unsere Betriebe die Möglichkeit haben, an nahe gelegene Papierfabriken zu versenden, so ist auch das nicht ausschlaggebend. Unsere Bahnfrachten sind noch immer so hoch, dass z. B. nahe an der Küste oder in der Nähe schiffbarer Flüsse gelegene Papierfabriken ausländischen Zellstoff billiger als deutschen beziehen können. Namentlich haben österreichische Zell stofffabriken infolge günstiger Lage und billiger Eisenbahntarife viel fach geringere Frachtkosten bis zu den deutschen Verbrauchsstätten zu tragen als deutsche Fabriken. Der Zollbemessung der Tarifvorlage ist die Statistik des Jahres 1897 zugrunde gelegt. Seitdem, und namentlich in der allerletzten Zeit, haben sich die Verhältnisse aber wesentlich zu Ungunsten der deutschen Produktion verschoben. Die Einfuhr von Zellstoff ist seit 1897 beständig gestiegen und hat im Jahre 1901 die noch nie dagewesene Höhe von 321000 dz erreicht. In den Jahren 1897—1900 ist freilich auch die deutsche Ausfuhr von Zellstoff usw. von 550000 dz auf rund 666 C00 dz ge stiegen, im Jahre 1901 ist aber diese Ausfuhr auf 553000 dz, also um etwa 113000 dz zurückgegangen, sodass der Ausfuhr-Ueberschuss sich im verflossenen Jahre nur auf etwa 232000 dz beläuft. (Bezüglich der wichtigsten Herkunfts- und Bestimmungsländer vergl. die in Nr. 8 der Papier-Zeitung von 1902 Seite 270 abgedruckte Statistik. Red.) Wenn gegenwärtig die Ausfuhr die Einfuhr noch beträchtlich übersteigt, so zeigen diese Zahlen doch deutlich genug, wohin die Entwicklung geht. Die Gefahr, die der deutschen Zellstoff-Industrie im eigenen Lande wie auf dem Weltmärkte droht, wird noch deutlicher, wenn man einen Blick auf die Entwicklung wirft, die die Verhältnisse auf dem Weltmarkt genommen haben. Nach der englischen Statistik ist die Einfuhr von Papiermasse aus Holz in Grossbritannien in den Jahren 1896—1900 von etwa 327000 t (1 t englisch = 1016,06 kg) auf etwa 488000 t gestiegen. An dieser Steigerung ist Deutschland nur mit etwa 2400 t beteiligt, Norwegen hingegen mit rund 81000 t, Schweden mit 18000 t, die Vereinigten Staaten von Amerika mit 11000 t, Kanada mit 52000 t. Aus Kanada wird für 1900 eine Ge- sammteinfuhr von etwa 55000 t gegen 2714 t im Jahre 1896, aus den Vereinigten Staaten von Amerika eine solche von etwa. 12000 t gegen 11847 t im Jahre 1896 nachgewiesen. Diese Länder sind damit an die dritte und vierte Stelle der Einfuhrländer hinter Norwegen getreten. Diese Angaben beweisen zur Genüge, welchen Aufschwung die Herstellung von Papiermasse in jenen Ländern in den letzten 5 Jahren genommen hat, und kein Kenner der Ver hältnisse wird glauben können, dass diese beiden Länder auf der erreichten Stufe stehen bleiben. Wenn Erhöhung des Zolles auf 2 M. für allen Zellstoff nicht möglich sei, so sollte sie wenigstens für gebleichten zur Anwendung kommen. Gebleichter Zellstoff hat einen erheblich höheren Wert, und es liegt kein Grund vor, warum ein Unterschied zwischen unge bleichtem und gebleichtem Fabrikat nicht auch in Deutschland, wie es in Amerika geschieht, bei der Verzollung durchgeführt wird. Die deutsche Zollgesetzgebung stellt an die technischen Kenntnisse der Zollbeamten so hohe Anforderungen, dass man wohl annehmen dürfe, dass sie auch die Unterschiede zwischen gebleichtem und ungebleichtem Zellstoff richtig treffen werden. Hinsichtlich Pappen (Pos. 655) beantragt der Zentralverband