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Erscheint jeden Sonntag u. Donnerstag Bei der Post bestellt und ab genommen oder durch Buch handel bezogen: vierteljährlich 1M. (im Ausland mit Post-Zuschlag) Nr. 5980 der Deutschen Reichs- Post-Zeitungs-Preisliste Nr. 1258 des österreichischen Zeitungs - Preisverzeichnisses. Von derExp. d. Bl. direkt unter Streifband, — In- und Ausland: vierteljährlich 3M. 50 Pf. Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin für Papier- und Schreibwaaren-Handel und -Fabrikation Buchbinderei, Druck-Industrie, Buchhandel sowie für alle verwandten und Hilfsgeschäfte: Pappwaaren-, Spielkarten-, Tapeten-, Maschinen-, chemische Fabriken usw. Herausgegeben von CARL HOFMANN Kaiserlicher Geheimer Regierungsrath Berlin WO, Potsdamer Strasse 134 Telegramm-Adresse: Papierzeitung Berlin Fernsprecher Berlin Amt VI, Nr. 787 Preise der Anzeigen Die Petitzeile von 3 mm Höhe, 50 mm (1/,-Seite) breit 40 Pfg. Umschlag 50 Pfg. 6mal in 1 Jahr 10 pCt. weniger 13, „ „ 20 „ , 26 » » » 30 » » 52 » » » 40 » ,, 104 » » »»60 » » Für Annahme und freie Zu sendung der frei eingehenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M. zu zahlen Stellengesuche zu halbem Preis Vorausbezahlung a. d. Verleger. Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin Papier -Zeitung AS PAAHRIArr Alleiniges Organ des Papier-Industrie-Vereins und seiner Zweigvereine: Papier-Verein Rheinland-Westfalen undMitteldeutscherPapier-Industrie-Verein Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten und des Vereins Deutscher Briefumschlag-Fabrikanten Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen Organ von 10 Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft Organ für die Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Zellstoff-Fabrikanten, Deutscher Holzstoff-Fabrikanten und Deutscher Pappen-Fabrikanten Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Düten-Fabrikanten und des Verbandes süddeutscher Kartonnagen-Fabrikanten Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft. Alleiniges Organ der freien Vereinigung Berliner Buchdruckerei-Besitzer Nr. 28 Berlin, Sonntag, 6. April 1902 Jahrg. XXVII. Alle Postanstalten und Buchhandlungen nehmen Be stellungen zum Preise von 1 M. für das Vierteljahr (im Aus land mit Post-Zuschlag) an. Bezug unter Streifband kostet für In- und Ausland 3 M. 50 Pf. das Vierteljahr. Wer nicht mehr unter Streifband beziehen will, theile uns dies durch Post karte mit, damit wir den Versand einstellen können. Der vierteljährliche Postbezug kostet in: Oesterreich-Ungarn 70 Heller den Niederlanden 95 cents Schweiz 1 Frank 50 Centimes Russland 30 Kopeken Dänemark! Krone 1 Oere Rumänien 2 Frank 55 Centimes. Postbestellungen werden ausserdem angenommen in Belgien, Italien, Luxemburg, Norwegen, Schweden. Die Postämter nehmen Im zweiten Monat des Kalendervierteljahres Bestellungen auf zwei Monate für 67 Pf. und in jedem Monat elnmonatllche für 34 Pf. entgegen. I N H Papier- und Sohrelbwaaren-Handel und -Fabrikation Zollwünsche des Vereins Deutscher Zellstoff-Fabrikanten 997 Ueber-Hoiländer, Sammlung älterer Buntpapiere 998 Ungehörige Zahlungsmittel, Wechsel- Vordruck, Leider ist Alles vergriffen, Geprägte Postkarten 999 Türkische Schreibwaaren 1000 Made in Germany, Vorsicht, Werth- zeichen-Papier, Probenschau .... 1001 Buchgewerbe: Berliner Typographische Gesellschaft, Ein Buchdrucker-Kontrakt aus dem Janre 1709, Plakat-Wettbew. in Barmen 1002 Stereotypie, Mehrlieferung von Druck sachen . . . . .... 1004 Kleine Mittheilungen, Büchertisch . . 1005 ALT 25 Jahre Buntpapierfabrikant, Handlungs- reisende in Oesterreich 1006 Unzüchtige Ansichtskarten?, Anstössige Geschäftskarten, Ein Leckerbissen für Briefmarken-Sammler 1008 Verstellbarer Zeichenwinke}, Sulfitzell stoff-Ablaugen-Verarbeitung, Ver- schliessb. Briefbogen, Preiszettelhalter, Werkstück halter für Kniehebelpressen, Papierfärbemaschinen-Vorricht. (DRP) 1009 Geschäfts-Nachrichten . 1018 Patentlisten 1020 Kanadas Papierstoff-, Papier- u. Tapeten ausfuhr . . 1022 Zolltarif-Entscheidungen 10 M Haus- (Privat-) Briefkasten 1026 Waarenzeichen . 1028 Märkte 1030 Briefkasten 1032 Zollwünsche des Vereins Deutscher Zellstoff-Fabrikanten Der Verein Deutscher Zellstoff-Fabrikanten richtete an den Reichstag folgende Eingaben: I. Berlin, 26. März 1902 C2, Neue Friedrichstr. 53—54 Betrifft: Zollfreiheit für Stroh zur Strohstoff-Fabrikation Die Zolltarifkommission des hohen Reichstags hat am 7. März beschlossen, die in Nr. 27 des Entwurfs eines deutschen Zolltarifs vorgesehene Zollfreiheit für Stroh aufzuheben und für dieses Er zeugniss einen Zoll von 1 M. für 1 dz einzusetzen. Dieser Beschluss hat bei der gesammten deutschen Strohstoff- Fabrikation, die schon an sich heute kaum mehr lohnend ist, die grösste Beunruhigung hervorgerufen; müsste doch die, durch die Einführung eines solchen Strohzolles eintretende Preissteigerung ihres Rohstoffes, die weitere Lebensfähigkeit der Strohstoff-Erzeugung völlig in Frage stellen. Die jährliche Erzeugung von Strohstoff in Deutschland beträgt durchschnittlich 30 000 t (t=1000 kg). Da nun zur Herstellung von 100 kg lufttrockenen Strohstoffs etwa 250 kg Stroh erforderlich sind, verarbeitet allein die deutsche Strohstoff-Industrie jährlich ungefähr 75 000 t, während von der Papier-Industrie im Ganzen etwa 200000 t Stroh im Jahre verbraucht werden. Der weitaus grösste Theil dieses Bedarfs wird von der deutschen Landwirthschaft selbst gedeckt, die so in der Strohstoff-Erzeugung einen sicheren und gute Preise zahlenden Abnehmer besitzt. Aus dem Auslande wird Stroh nur dann bezogen, wenn die heimische Erzeugung nicht dazu ausreicht, nach Vorwegnahme der für Futter zwecke nöthigen Mengen noch den Bedarf der Strohstoff-Industrie zu decken, also nur in Nothstandsjahren, wie z. B. in dem gegen wärtigen. In Jahren dagegen, in denen es viel Stroh in Deutschland giebt, ist es gerade die deutsche Strohstoff-Fabrikation, welche einen heftigen Preissturz verhindert, indem sie grosse Mengen Stroh auf nimmt; in solchen Jahren wird nämlich nicht nur der jeweilige Jahres bedarf gedeckt, sondern die Fabriken nehmen dann erhebliche Mengen von Stroh auf Lager, als Vorrath für schlechtere Zeiten. Dadurch leistet die Strohstoff-Industrie der Landwirthschaft einen wichtigen Dienst, wie die Letztere ja überhaupt ein hervorragendes Interesse an der Erhaltung kaufkräftiger Strohstoff-Fabriken hat. Sollte nun der von der Zolltarifkommission beschlossene Zoll auf Stroh thatsächlich in Kraft gesetzt werden, so müssten wir zum mindesten fordern, dass einer Preissteigerung des Rohmaterials der deutschen Strohstoff-Erzeugung dadurch entgegen gewirkt wird, dass »Stroh zur Papierstoff-Erzeugungs unter allen Umständen vom Zoll befreit bleibt. Durch den ganzen neuen Zolltarif zieht sich die erfreuliche Tendenz, Rohstoffe für Industriezwecke zollfrei zu belassen, diese Tendenz hat z. B. auch in Nr. 85 des Tarifentwurfs in Bezug auf »Holz zur Zellstoff-Erzeugung« Ausdruck gefunden, wenn auch leider nicht ganz in der von uns gewünschten Ausdehnung. Es ist nun kein Grund einzusehen, warum eine gleiche Vergünstigung der Strohstoff- Fabrikation, deren schwierige wirthschaftliche Lage doch allgemein bekannt ist, versagt bleiben sollte. Wie ungerecht es wäre, Stroh für die Papiermasse-Erzeugung mit einem Zoll von 1 M. zu belegen, geht übrigens auch daraus hervor, dass dann bei 100 kg Strohstoff, die nach Tarifnummer 653 mit einem Zollschutz von 1 M. 25 Pf. für 100 kg bedacht sind, für den darin enthaltenen Rohstoff 2 M. 50 Pf. Zoll auf gewendet werden müssten. Da heute gerade Strohstoff zum weitaus grössten Theile exportirt wird, müsste in diesem Falle eine voll kommene Unterbindung des Exports eintreten. Nun findet sich allerdings in dem Tarifentwurf eine Position (Nr. 67), in der für eine ganze Reihe von »pflanzlichen Erzeugnissen zum Gewerbe- oder Heilgebrauch« Zollfreiheit vorgesehen ist. Aus der Fassung dieser Tarifstelle geht jedoch nicht unzweifelhaft hervor, ob »Stroh zur Strohstoff-Fabrikation« in dieser Position inbegriffen ist. Unter »Stroh gefärbt oder gespalten« wäre es jedenfalls nicht einzu reihen; gefärbtes bezw. gespaltenes Stroh hat bereits einen ersten Grad der Veredlung durchgemacht, während in der Papiermasse-Er zeugung das Stroh so verarbeitet wird, wie es von der Dreschmaschine bezw. der Tenne kommt. Aus allen diesen Gründen richten wir an den hohen Reichstag die ergebene Bitte: »Vorsorge treffen zu wollen, dass Stroh zur Verwendung in der Papier- oder Papiermasse-Industrie unter allen Umständen von einem Eingangszolle befreit bleibt.« ♦ $ *