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1328 PAPIER-ZEITUNG Nr. 37 Kasse gewährt ihren Mitgliedern Reise- und Arbeitslosen-, Kranken- und Invaliden-Unterstützung sowie Sterbegeld. Das Eintrittsgeld für Gehilfen-Mitglieder beträgt 5 M., wovon 1 M. dem Reise- und Arbeitslosen-Ünterstützungsfonds, 2 M. dem Invaliden-Unterstützungsfonds und 2 M. dem Kranken-Unterstützungs- fonds zufliessen. Die Beiträge der Prinzipale richten sich nach der Zahl der von ihnen im Durchschnitt des Vorjahres beschäftigten Gehilfen und betragen 10 Pf. für jeden Gehilfen und Woche, auch wenn die Gehilfen nicht der Kasse angehören. Diese Beiträge fliessen zur Hälfte dem Reise- und Arbeitslosen-, zur anderen Hälfte dem In validen-Unterstützungsfonds zu. Ausserdem zahlen die Prinzipale für jeden im letzten Lehrjahr stehenden Lehrling 20 Pf., welche dem Reise- und Arbeitslosen-Unterstützungsfonds zufliessen. Die Beiträge der Gehilfen betragen 75 Pf. für Woche und Mitglied, wenn der sie beschäftigende Buchdruckereibesitzer Mitglied der Kasse ist; andern falls 85 Pf., wovon 10 und 20 Pf. dem Reise- und Arbeitslosen-, 20 Pf. dem Invaliden-Unterstützungsfonds und 45 Pf. dem Kranken- Unterstützungsfonds zufliessen. Hat ein Mitglied 52 Wochenbeiträge geleistet, so erhält dasselbe, wenn es sich behufs Erlangung von Arbeit auf Reisen befindet, täg lich 1 M. während 140 Tagen. Wer jedoch freiwillig äusser Arbeit geht, hat keinen Anspruch auf Unterstützung. Lehrlinge, für welche der Prinzipal im letzten Lehrjahr Beiträge entrichtet hat, erlangen nach vier im Arbeitsverhältniss geleisteten Wochenbeiträgen die Be rechtigung zum Bezug der Reise-Unterstützung. Die Kasse gewährt bei Arbeitslosigkeit an verheirathete oder an den Ort gebundene Ge hilfen eine tägliche Unterstützung von 1 M. auf die Dauer von 140 Tagen. Wer tarifmässig bezahlte Arbeit am Wohnort nicht an nimmt, verliert den Anspruch auf Unterstützung für die Dauer der jeweiligen Arbeitslosigkeit, ebenso wer zu einem anderen Beruf übergeht. Denjenigen Mitgliedern, welche infolge Altersschwäche, eines Un glücksfalles oder Krankheit arbeitsunfähig werden, gewährt die Kasse eine Invaliden-Unterstützung von täglich 1 M. und beim Ableben ein Begräbnissgeld von 100M. an die Hinterbliebenen. Die Berechtigung zu den letztgenannten Bezügen beginnt jedoch für diejenigen Mit glieder, welche das 45. Lebensjahr noch nicht überschritten und der Kasse im ersten Jahre ihres Bestehens beigetreten sind oder im' ersten Jahre nach der Lehre beitreten, nach vollendetem fünften Bei tragsjahre. Später Beitretende haben eine zehnjährige Karenzzeit zu bestehen. Wer infolge eines begangenen Verbrechens invalid wird, hat keinen Anspruch auf Invalidengeld. An Kranken-Unterstützung zahlt die Kasse 1 M. 50 Pf. für den Tag nach 13 Wochenbeiträgen 13 Wochen lang, nach 26 Wochenbeiträgen 26 Wochen lang und nach 52 Wochenbeiträgen 52 Wochen lang. Das Begräbnissgeld beträgt nach 52 Wochen beiträgen 50 M., nach 104 Wochen beiträgen 75 M. und nach 156 Wochenbeiträgen 100 M. Das Kassenvermögen betrug am 31. Dezember 1901 in der Arbeits losen- und Krankenkasse 155 423 M. 50 Pf. und in der Invalidenkasse 883 335 M. 38 Pf.; ausserdem verfügt die Kasse über die Jubiläums- Stiftung des deutschen Buchdrucker-Vereins im Betrag von 25 576 M. 25 Pf. Bei Gründung der Kasse ging man von der Voraussetzung aus, dass sich die Lohnbewegungen im Buchdruckgewerbe in absehbarer Zeit wiederholen, und um einen Stamm tüchtiger Arbeiter auch in »kritischen Tagen« zu haben und sich zu erhalten, war die Opfer willigkeit der Druckereibesitzer bei Gründung dieser Kasse beachtens- werth. Aber schon 1896 wurde ein neuer Lohntarif zwischen Prinzipalen und Gehilfen vereinbart, welcher im Vorjahre — in revidirter Form — auf weitere fünf Jahre als bindend anerkannt wurde. Daher ist es erklärlich, dass der Vorsitzende der Hauptver waltung der Unterstützungskasse des deutschen Buchdrucker-Vereins, Herr Johs. Baensch-Drugulin in Leipzig, am Schluss der vorjährigen Tarifverhandlung die Hoffnung ausdrückte, dass auch im Kassenwesen ein Zusammengehen mit den Gehilfen, d. h. Verschmelzen beider Kassen den späteren Jahren Vorbehalten sein soll. M. Gegenseitigkeitsverträge grafischer Verbände in Deutschland und Oesterreich-Ungarn Zu Ostern wurde in Wien ein Delegirtentag der Vereine grafischer Fächer für Oesterreich - Ungarn abgehalten, an welchem äusser 24 österreichischen Vertretern auch je 1 Vertreter des deutschen Senefelder Bundes und des Vereins der Lithographen, Steindrucker und verwandter Berufsgenossen Deutschlands theilnahm. Es wurde beschlossen, mit dem Deutschen Senefelder Bund und dem Verein der Lithographen, Steindrucker und verwandten Berufgenossen Deutsch lands dahin eine Gegenseitigkeit zu vereinbaren, dass die Mitglieder von einer in die andere Landes-Organisation ohne Eintrittsgeld auf genommen und sofort in die vollen, bei der früheren Landes-Organi sation erworbenen Rechte übertreten. Demnach besteht mit dem Deutschen Senefelder Bund ein Gegenseitigkeitsverhältniss bezüglich Kranken-, Invaliden-, Wittwen-Ünterstützung und Sterbegelder, mit dem Verein der Lithographen, Steindrucker und verwandten Berufs genossen Deutschlands aber ein solches bezüglich Reise- und Arbeits- losen-Unterstützung. Innerhalb eines Vierteljahres sollen die näheren Bestimmungen durch Vertrag festgelegt werden. Der Wiener Delegirtentag beschloss ferner, den im August 1902 in Berlin statt findenden internationalen Berufs-Kongress zu beschicken, um dort gleichfalls Gegenseitigkeitsverträge abzuschliessen. 0. Bund der Berliner Buchdruckeret Besitzer. In der am 28. April im Berliner Buchgewerbesaal stattgehabten zweiten ordentlichen Bundes versammlung wurden von dem Vorsitzenden, Herrn Kommerzienrath Büxenstein, über 60 Lehrlinge freigesprochen. Aufgenommen wurden als Mitglieder die Herren Ferdinand Schlotke (Gross-Lichterfelde), Alfred Forsberg in Firma L. Düringshofen, sowie Carl Gierth in Firma Gierth & Lücke. Der Vorsitzende ertheilte hierauf Herrn Maschinenbauinspektor Töbelmann das Wort zu einem Vortrage über die von letzterem konstruirten Fingerschutzvorrichtungen für Tiegel druckpressen, die die Reichsdruckerei bereits seit mehreren Monaten in ihrem Betriebe erprobt hat. Herr Töbelmann führte den Anwesen den den Apparat vor und gab ausführliche Erläuterungen, die bereits in Nr. 29 der Papier-Zeitung abgedruckt wurden. Der Vor tragende führt aus, dass die Reichsdruckerei in keiner Weise für die Vorrichtung Propaganda machen wolle, sondern der Allgemein heit eine Erfindung freigebe, die sich als zweckentsprechend be währt habe, und über die von Sachverständigen ein günstiges Urtheil gefällt worden sei. Die Anwesenden zollten dem Vortrage des Herrn Töbelmann reichen Beifall, und der Vorsitzende stattete den Dank der Versammlung ab. Das Entgegenkommen der Reichsdruckerei sei umso anerkennenswerther, als sie sonst ihre reichen technischen Er fahrungen dem Gesammtgewerbe so selten nutzbar mache. Aue der Mitte der Versammlung wird der Wunsch geäussert, der Bund der Berliner Buchdruckerei-Besitzer möge die Herstellung der Töbelmann- sehen Fingerschutzvorrichtung für die Mitglieder einer grösseren Maschinenfabrik übertragen, und der Vorstand wird ersucht, das Weitere in der Angelegenheit zu veranlassen. Ebenso wird der an wesende Vorsitzende der Sektion VIII der Buchdrucker-Berufs genossenschaft gebeten, bei der demnächstigen Genossenschafts-Ver sammlung dahin zu wirken, dass die Frist für die Anbringung von Tiegelschutzvorrichtungen verlängert werde. P. Börsenverein der deutschen Buchhändler. Wie aus dem Geschäfts bericht für 1901 hervorgeht, hat der Börsenverein beim Zusammen bruch der Leipziger Bank erhebliche Verluste erlitten. Der Vorstand glaubt den Verlust mit 59 pCt. einsetzen zu müssen. Das Vermögen belief sich Ende 1901 auf 834 076 M. 24 Pf. In den Vorstand sind gewählt als 1. Schriftführer Herr Dr. Wilhelm Ruprecht in Firma Vandenhoeck & Ruprecht in Göttingen, als 1. Schatzmeister Herr Rudolf Winkler in Firma K. F. Koehler in Leipzig, in den Rechnungs-Aus schuss die Herren Richard Einhorn in Firma E. F. Steinacker in Leipzig, Otto Meissner jun. in Firma Otto Meissner in Hamburg, in den Wahl-Ausschuss die Herren Ernst Mohrmann in Firma A. Zimmer’s Verlag in Stuttgart und Heinrich Roemer in Firma Heinrich Roemer in Wiesbaden und in den Verwaltungs-Ausschuss die Herren Heinrich Wagner in Firma H. Wagner & E. Debes in Leipzig und Ferdinand Lomnitz in Firma Georg Wigand in Leipzig. K. Verband der Lithographen, Kartographen, Chemigraphen und Im gra phischen Gewerbe thätigen Zeichner Deutschlands. Am 26. April hielt Herr Dr. Kautzsch, Direktor des Kunstgewerbe-Museums zu Leipzig, einen Vortrag über die künstlerische Hebung der Lithografie. Er wies auf die Nothwendigkeit der künstlerischen Fortbildung der Lithografen hin und führte aus, dass die Kunst unter der eber- schwemmung des Marktes mit bunten Bildern gelitten habe. Wir Deutschen sollten uns bestreben bessere künstlerische Arbeiten zu liefern, um nicht hinter anderen Völkern zurückzustehen. Besonders sei der Besuch von Museen und Ausstellungen zu empfehlen. Auch helfe die Anschauung der Natur, freies Handzeichnen und Modelliren ebenso gut, und Fortbildungskurse für Lehrlinge und Gehilfen trügen viel dazu bei. Aus dem Zuhörerkreise wurde dagegen geltend gemacht, dass die Förderung solcher Grundsätze mehr in den Händen der Prinzipale als in denen der ausführenden Lithografen läge, und dass die Ausführung der empfohlenen Grundsätze nur von Seiten der Auftraggeber erwartet werden könne. K. Volksschul-Lehrbücher. Der preussische Kultusminister richtete eine Verfügung an sämmtliche Provinzialschulkollegien, anlässlich der Einführung der neuen Orthografie die bisher gebräuchlichen Volks- schullehrbücher, deren Inhalt vielfach dem Kindesalter wenig ange passt, nicht genügend realistisch und zu ideal, manchmal veraltet und sogar sprachlich inkorrekt seien, bis zum 1. Oktober einer sorgfältigen und unnachsichtigen Prüfung zu unterziehen und ihm zu berichten, welche Lesebücher beizubehalten, abzuändern oder zu beseitigen seien. (Breslauer Ztg.) Buchdruokereien in Schweden. Die Zahl der Buchdruckereien betrug im Jahre 1899 296, die 5145 Personen beschäftigten und deren Druckerzeugnisse einen Werth von 10 790 433 Kronen hatten. Nach dem neuesten Buchdruckerei-Kalender ist jetzt die Zahl der Buch- druekereien auf 400 gestiegen. (Svensk Pappers Tidn.) F. Augenschonender Druck. Die Berliner Schuldeputation hat be schlossen, die beim Unterricht in den Gemeindeschulen neu einzu führenden Bücher sowie die neuen Auflagen schon eingeführter so herstellen zu lassen, dass die Augen der Kinder nicht geschädigt werden. Die Buchstabenhöhe darf nicht weniger als 11/2 mm, der Abstand zwischen zwei Zeilen, nicht weniger als 21/2 mm betragen.