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Tragisches Ende eines Beleidigungsprozesses Berliner Zeitungen vom 1. Mai meldeten: Der 48 Jahre alte Kaufmann Arthur Berger aus Berlin erschoss sich am 29. April in einem Dresdener Hotel. Berger, der bis vor kurzem in der Sebnitzer Papierfabrik als erster Buchhalter und Kassirer beschäftigt war, hatte in Begleitung seiner Frau in Dresden Aufent halt genommen, um in einer Privatklage des früheren Direktors der erwähnten Papierfabrik, Julius Adam, als Angeklagter zu erscheinen. Er sollte sich wegen eines in der Dresdener »Rundschau« erschienenen, den Direktor Adam schwer beleidigenden Artikels in Gemeinschaft mit dem verantwortlichen Redakteur dieses Blattes Götz vor dem dortigen Schöffengericht verantworten. In dieser Sache stand schon einmal Termin an; die Verhandlung musste aber infolge un- entschuldigten Ausbleibens des Hauptangeklagten Berger vertagt werden. Der Gerichtshof beschloss damals Haftbefehl gegen Berger zu erlassen, führte indessen diesen Beschluss nicht aus, da Vergleichs verhandlungen zwischen Kläger und Verklagten durch deren Rechts anwälte eingeleitet worden waren. Auch am 29. April konnte die Verhandlung gegen Berger nicht aufgenommen werden, denn bei ihrem Beginn wurde mitgetheilt, dass sich dieser kurz zuvor er schossen habe. Der mitangeklagte Redakteur Götz betraute nun den Rechtsanwalt des auf so tragische Weise verstorbenen Berger mit seiner Vertheidigung. Ueber die Verhandlung schreiben »Dresdner Nachrichten« unter Anderem: Privatkläger Adam gab zu einem Vergleichs-Vorschlage die Er klärung ab, dass es ihm widerlich gewesen sei, gegen seinen früheren Angestellten Berger, der 14 Jahre bei ihm thätig gewesen sei, vor zugehen. Die Anklageschrift hebt hervor, dass die Beleidigungen erfolgt seien durch einen mit »Vierundzwanzigpfünder« überschriebenen Artikel der »Rundschau« vom 25. Januar 1902, der von Arthur Berger- Berlin unterzeichnet war. In diesem hiess es u. A.: »Was nützt auch ein Aufsichtsrath, der seinem früheren Direktor jahrzehntelang eine Liebschaft auf der Fabrik gestattet habe und ihn auch dann noch nicht entliess, als er wegen Schenkung von Arbeitsmaterial an seine Geliebte mit 2 Monaten Gefängniss bestraft wurde usw.« Privat kläger Adam theilt hierzu mit, dass er von 1872 bis 1897 Direktor der Sebnitzer Papierfabrik war, von 1898 bis 1901 gehörte er dem Aufsichtsrath des Unternehmens an. Das angebliche Liebesverhält- niss, das nichts weiter als leeres Fabrikgeschwätz war, klärte er damit auf, dass die in Frage kommende Frau infolge ihrer Geschick lichkeit schliesslich zur Meisterin befördert wurde. Neider wollten diesen Umstand nicht auf ihre Tüchtigkeit, sondern auf persönliche Neigungen des Direktors zu ihr zurückführen. Nicht wegen Material- verschenkung an die Frau sei er einmal bestraft, sondern nach Aus weis der Akten des Landgerichts Bautzen vom Jahre 1890 wegen Vergehens gegen das Dynamitgesetz. Er hatte bei einem Brunnen bau dem Schachtmeister nicht 500 kg, sondern 750 kg entgegen der polizeilichen Genehmigung überlassen. Er erhielt die gesetzliche Mindest strafe von drei Monaten Gefängniss, die im Gnadenwege in 60 M. Geld strafe umgewandelt wurde. Rechtsanwalt Dr. Grosske, der bestellte Vertreter des auf so tragische Weise aus dem Leben geschiedenen Verklagten Berger, wurde mit der Vertheidigung des Götz betraut; denn das Verfahren gegen Berger wurde abgetrennt, obwohl die behördliche Bestätigung der Todesnachricht noch ausstand. Die Vernehmung der Zeugen geschah unter Ausschluss der Oeffentlichkeit, und die Ver handlung endete mit einem Vergleiche. Götz verpflichtete sich, in der »Rundschau« die Erklärung abzudrucken, er habe sich durch den Gang der gegen ihn gerichteten Verhandlung überzeugt, dass die in dem von Arthur Berger unterzeichneten Artikel aufgestellten ehrver letzenden Behauptungen der thatsächlichen Begründung entbehren, und sein Bedauern über die Veröffentlichung des Artikels auszu- sprechen, g. Württb. Bapierlackwarenfabrik ]. Lumpp Maschinen-Abteilung Tübingen Maschinen-Abteilung empfiehlt die neuesten Masehinen und Apparate für die Hartpapierwarenfahrikation, D. R. G M. und D. R. P Uebernaeme eompletter Elmriehtunzen zur Fabri kation von Hart papierspulen, als Zettelspulen, Fleyerspulen, Rabbethspulen etc. Erste Referenzen. 1133552 Actienpapierfabrik Regensburg fertigt als Spezialität reine Lumpenpapiere 188042] feine und mlttelfelne Werk- und Buntdruckpapiere Kanzlei-, Post- u. Büeherpapiere Umöruckpapier Gust. & Heinr. Beneke, Löbau L S. Vertreter: [185811 Buntpapierfabrik S. Bluhm j. 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