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1250 PAPIER-ZEITUNG Nr. 35 An die Papier verarbeitenden Gewerbe und den Papierhandel! In den letzten Jahren hat sich immer dringender das Be- dürfniss herausgestellt, für die deutsche Papier verarbeitende Industrie einschliesslich des Buchgewerbes, des Druck- gewerbes und des Papierhandels eine thatkräftige handels- und zollpolitische Interessenvertretung zu schaffen Insbesondere haben die Erörterungen über Zolltarif und Handelsverträge ge zeigt, welche gewaltigen Interessen auf dem Spiele stehen, wenn es nicht gelingen würde, gegenüber den hochschutz- zöllnerischen und Ringbestrebungen der in festen Verbänden organisirten Papierfabrikanten und der mit diesen verbündeten Zellstoff- und Holzstofffabrikanten ein wirksames Gegengewicht zu bilden und den besonderen Interessen der Papier ver arbeitenden Gewerbe die nöthige Beachtung zu verschaffen. Als vor fast drei Jahren die Vereinigung für die Zollfragen des Papierfachs ins Leben gerufen wurde, schien es noch mög lich, einen Ausgleich zwischen den Zollinteressen der Papier erzeugenden und der Papier verarbeitenden Industrie herbeizu führen. Durch die ablehnende Haltung der Papierfabrikanten wurde es jedoch unmöglich, jenen grundsätzlichen Standpunkt der Ausgleichsbestrebungen festzuhalten, und die Vereinigung hat sich nunmehr in ihrer ausserordentlichen Mitglieder-Ver sammlung am 25. Februar d. Js. als ausschliessliche Inter essen-Vertretung der Papier verarbeitenden Gewerbe und des Papierhandels konstituirt unter dem Titel: Vereinigung für die ZöUfragen der Papier verarbeitenden Industrie und des Papierhandels Wir wenden uns nun an die gesammten einheimischen Papier verarbeitenden Gewerbe und den Papierhandel mit dem Ersuchen, sich unserer Vereinigung anzuschliessen. Je grösser der Kreis unserer Mitglieder wird, desto entschiedener kann unsere Stellungnahme zu allen wirthschaftlichen Fragen werden, desto mehr Berücksichtigung können wir von Regierung und der öffentlichen Meinung beanspruchen. Die Entscheidung über Zolltarif und Handelsverträge steht vor der Thür. Jetzt gilt es, durch eine umfassende Organi sation ernste Gefahren von der heimischen Papierverarbeitung und dem Papierhandel fernzuhalten. Wir versenden in diesen Tagen an alle in Betracht kommenden Firmen ein Werbe-Zirkular mit den Unterschriften einer Anzahl erster Häuser, ferner unser Programm und ein Beitrittsformular und bitten dringend, den Anmeldeschein bald möglichst ausgefüllt an unser Bureau Berlin W 9, Linkstr. 7, zurückzusenden. Vereinigung für die Zollfragen der Papier verarbeitenden Industrie und des Papierhandels Max Krause, Berlin, Ernst Nister, Nürnberg, Königl. Kommerzienrath, Königl. Kommerzienrath, Erster Vorsitzender Zweiter Vorsitzender. Eugen Hager, Geschäftsführer * * * Es ist uns leider, trotz wiederholten Bemühens, nicht ge lungen, die Papier-Erzeugung und die Papier-Verarbeitung auf der Grundlage der bestehenden Zölle zu einigen. Die Ver tretungen der beiden Zweige unserer Industrie haben gleichen Anspruch darauf, von den Fachgenossen gehört zu werden, und unsere Spalten stehen ihnen in gleicher Weise zur Ver fügung. Wir bitten nur, alles Verletzende zu vermeiden, und streng sachlich zu bleiben. Redaktion der Papier-Zeitung Rechtsunsicherheit in Rumänien. Der »Rumänische Lloyd«, Bukarest, druckt aus Nr. 24 der Papier-Zeitung die mit obigem Titel gebrachte Mittheilung ab und schliesst daran folgende Betrachtung: Der in dieser Notiz erwähnte Fall zeigt wieder einmal deutlich, wie nothwendig eine Reform des Advokatengesetzes und besonders die Einführung der Bestimmung ist, dass die vom Advokaten ein zuhebenden Expensen vom Gerichte festzusetzen sind. 25 pCt. Baar- vorschuss für Stempel usw. klingt in Deutschland und in den andern westlichen Staaten etwas urgeheuerlich. Die österreichische Ausfuhr von Papier und Papierwaaren hatte in den Monaten Januar und Februar 1902 einen Werth von 6672000 Kronen gegen 6338000 Kronen in der gleichen Zeit von 1901. (Veröffentl. d. österr. Handelsminist.) Entwurf eines Schweizer Zolltarifs Die »Vereinigung für die Zollfragen der Papier ver arbeitenden Industrie und des Papierhandels«, Berlin W 9, Linkstr. 7, versandte am 23. April folgendes Druckschreiben; Wie Ihnen bekannt sein wird, hat die eidgenössische Regierung unlängst den Entwurf eines neuen Schweizerischen Zolltarif-Gesetzes veröffentlicht, welches u. A. für die Erzeugnisse der Papier-Industrie ungemein starke Zoll-Erhöhungen vorsieht Da die deutschen Re gierungen im Reich und in den Einzelstaaten augenblicklich Material sammeln, dessen Kenntniss bei der Neuregelung unserer Handels beziehungen zur Schweiz von Werth ist, halten wir es für geboten, die betreffenden Regierungsstellen mit den entsprechenden In formationen, soweit das Papierfach in Frage kommt, zu unterstützen. Wir bitten Sie daher, uns mit thunlichster Beschleunigung gefl. mittheilen zu wollen, welche Erfahrungen Sie in Ihrer Branche mit der Ausfuhr nach der Schweiz seither gemacht haben, und welche Wünsche Sie bezüglich des neuen Schweizer Zolltarifs bezw. bezüglich der Neugestaltung unseres Handelsvertrags mit der Schweiz haben. Sie wollen dabei Ihre Aufmerksamkeit vor Allem richten auf: 1. die Höhe der einzelnen schweizerischen Zölle, 2. die Fassung der Tarifpositionen, 3. die seitherige Handhabung des Tarifs (besonders ob die Schweiz sich einer illoyalen oder gar chikanösen Auslegung desselben schuldig gemacht hat), 4. die Behandlung der Reisenden und Muster in der Schweiz, 5. etwaige besondere Schweizer Steuern, Abgaben, Frachten und dergl., durch welche die deutsche Ausfuhr erschwert wird. Gleichzeitig wollen Sie uns gefl. mittheilen, ob Sie in den letzten Jahren auch bezüglich anderer Länder Erfahrungen in der Ein- und Ausfuhr gemacht haben, die zu Beschwerden und Vorschlägen bei Neuregelung unserer Handelsbeziehungen zum Ausland Anlass geben. Diesem Schreiben war nachstehender Abdruck des neuen Schweizer Zolltarif-Entwurfs beigefügt: Tarif- Nr. 279 280 281 282 283 284 285 286 287 288 289 VI. Papier und grafische Erzeugnisse A. Rohstoffe zur Papierbereitung Lumpen (Hadern) aller Art, mit Ausnahme der Düngerlumpen; altes Tauwerk und andere zur Papierfabrikation taugliche Abfälle, Makulatur usw Faserstoffe zur Papierfabrikation: — auf mechanischem Wege hergestellt (Holzschliff, Holzmehl), nass oder trocken; Lumpenhalbstoff — auf chemischem Wege hergestellt (Cellu lose, Stroh, Alfastoff u. dgl.), nass oder trocken: ungebleicht gebleicht . . NB ad. 280/282. Faserstoffe in Papier- oder Pappendeckeiform müssen, um nach Nr. 280/282 zugelassen zu werden, vor der Einfuhr derart durchlöchert sein, dass sie weder als Papier noch als Pappendeckel Verwendung finden können. Zollansatz Gegenwärt. des geltender Entwurfs ’ Zoll*) Franks per 100 kg frei 2,— 8,— 8,— 0,20 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25 B. Unbedruckte Papiere, Kartons und Pappen 1. Ohne nachträgliche Bearbeitung Pappen, graue, sowie Holz-, Stroh- und Lederpappen usw NB. Pappen von weniger als 0,6 m2 Flächen inhalt fallen unter die Nr. 324. Pressspäne Packpapiere: — beidseitig rauh, im Gewicht von 100 bis und mit 400 g per m 2 — nicht anderweit genannt, auch geölt . . — Wellpapiere 5,— 15,— 10,— IS ¬ IS,— — Patentpackung u. dgl 12,— — Teerpapiere 12,— NB ad 283 und ad 285/289. Als Grenze zwischen Packpapier (Nr. 285/289) und Pappen (Nr. 283) gilt das Gewicht von 400 g per m 2 , in dem Sinne, dass Papierfabrikate bis und mit 400 g noch als Packpapier, solche von mehr als 400 g als Pappen zu betrachten sind. Glas-, Rost- und Schmirgelpapier fallen unter die Schmirgelfabrikate (Kat. VIII, Nr. 600) 20,— 5,— 3,50 10,- 10,— 4,— 10 — 4,— 10,— 4,- 10,— 4,— 10,— 4,— 20,— 16- *) Die durch fette Schrift ausgezeichneten Zahlen bedeuten die vertrags mässig gütigen Zölle.