Hehlerei? Vor dem Schöffengericht des Kgl. Amtsgerichts München I hatten sich dieser Tage unter der Anklage des Vergehens der Hehlerei die Besitzer der grafischen Kunstanstalt Consee, Herren Oskar Consee sen. und jun., zu verantworten. Vor ungefähr zwei Jahren waren sie mit dem Kunstanstaltsbesitzer Herrn Dr. Albert in Unterhandlung ge treten behufs Erwerbung der Lizenz zur Anwendung eines von Dr. Albert erfundenen und ihm geschützten Reproduktionsverfahrens. Diese Unterhandlungen zerschlugen sich jedoch. Um jene Zeit kam der damals bei Dr. Albert beschäftigte Fotograf Fentsch zu Conse und erzählte, er habe ein weit besseres Verfahren erfunden als das Albert’sche und wolle es Conse überlassen. Gleichzeitig überbrachte er vier Glasplatten, Farbstoffe, Chemikalien usw. im Werthe von 576 M. für dieses Verfahren. Diese Sachen waren aber bei Dr. Albert gestohlen worden. Conse machte nach dem angeblich Fentsch’schen Verfahren mehrere Versuche, die ihn gegen 1000 M. kosteten; die Versuche schlugen fehl, und die Arbeiten wurden nicht weiter verfolgt. Herr Dr. Albert hatte von diesen Dingen Kenntniss erhalten und Anzeige erstattet, worauf bei Conse Haussuchung stattfand. Bei dieser Gelegenheit wurden verschiedene Glasplatten usw. konfiszirt, wovon Dr. Albert vier Stück mit aller Bestimmtheit als sein Eigen thum bezeichnete. Nachdem ein gegen die Herren Conse eingeleitetes Verfahren wegen Patentverletzung und unlauteren Wettbewerbs ein gestellt worden war, wurde das Verfahren wegen Diebstahls gegen Fentsch (der z. Zt. unbekannten Aufenthalts ist) und wegen Hehlerei gegen die Herren Consee durchgeführt. Diese wiesen die schwere Anschuldigung entschieden zurück und erklärten, sie hätten keine Ahnung gehabt, dass Fentsch sich auf unehrliche Weise in den Besitz der beschlagnahmten Gegenstände gesetzt habe, sonst hätten sie ihm die Thür gewiesen. Fentsch habe diese als sein Eigenthum bezeichnet, und sie hätten keine Ursache gehabt, daran irgendwie zu zweifeln, auch hätten sie dann nicht so hohe Summen auf die Versuche ver wendet. Auf Grund des Ergebnisses der Verhandlung, durch die eine Schuld der beiden Conse nicht festgestellt werden konnte, erfolgte deren Freisprechung, unter Ueberweisung der Kosten auf die Staats kasse. M. Unsittliche Ansichtskarten. Gegen den Postkarten-Verleger J. Silber stein in München ist wegen verschiedener in seinem Verlage er schienener unzüchtiger Ansichtskarten wieder ein Verfahren wegen Vergehens wider die Sittlichkeit eingeleitet. M. Ortenbach & Vogel, Bitterfeld 12. 180382] Maschinenfabrik und Eisengiesserei. Umlegbarer V)ehraufsalz t Vollatändigste Ausnutzung der Wasserkraft. Betriebsaleherste und einfachste Konstruktion. Seidolyn-Servietten ges. gesch. Künstlerisch - vornehme Neuheit auf dem Gebiete der Papierservietten Im Assortimente für Druckereien, sowie in eleganter Packung 185984] für den Ladenverkauf Grossisten Rabatt! « Muster gratis und franco! Rheinische Japiermanufactur Hermann Krebs MANNHEIM Turbinen 675] : J, .4 > Maschinenbau-Aktiengesellschaf Gölzern-Grimma Gölzern i. Sa» Eichtdruck - Chromo Papier und Carton 186111 erstklassiges Fabrikat, gut druckfähig und lackirbar Flesche & Sabin, Berlin NO Bogen zu Druckversuchen gratis und franco