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.bSa, Nr. 34 .C 2 1219 Buchgewerbe Buchdruck *** Buchbinderei * * *** Steindruck *** Buchhandel Eingesandte Werke finden Besprechung Mitarbeiter und Berichterstatter erhalten angemessene Bezahlung Sachliche Mittheilungen finden kostenfreie Aufnahme Berliner Typographische Gesellschaft Am Dienstag, 29. April, abends 9 Uhr (pünktlich) findet im Buchgewerbesaale, Friedrichstrasse 231, eine Arbeitssitzung statt. Die Mitglieder werden gebeten, recht zahlreich theil nehmen zu wollen. Der Vorstand Tages-Ordnung: 1. Geschäftliches. Eingänge. Eventl. Beschlussfassung über eine Frühjahrspartie. 2. Vortrag des Korrektors Herrn Georg Erler über die neue Recht schreibung. 8. Besprechung der im Buchgewerbesaal ausgestellten Arbeiten, worunter Skizzen der Graphischen Gesellschaft Magdeburg und Drucksachen der Typographischen Gesellschaft zu Leipzig. Eventl. Bekanntgabe des Wettbewerbs-Ergebnisses. 4. Aus fachtechnischen Vereinen. 5. Fragekasten. Verschiedenes. Von 8 Uhr ab liegen die Fachschriften zur Benutzung aus Gäste sind willkommen! Am Sonntag, 27. April und 4. Mai, werden vormittags von 1/211 bis 1 Uhr wieder Lesestunden im Buchgewerbesaal abge halten. Die Bibliothek ist während dieser Zeit geöffnet. Wechselnde Drucksachen-Ausstellungen. Am 11. Mai fällt die Lesestunde einer im Buchgewerbesaal stattfindenden Versamm lung wegen aus. Elektrizität im Druckpapier Aus Böhmen Der Aufsatz »Behandlung der Druckpapiere« in Nr. 28 veranlasst mich zu folgender Frage: Ich beziehe Zeitungsdruckpapier in grösseren Mengen und lagere es in fest verpackten Ballen in trockenen Räumen ein. Bei Verwen dung wird es vorschriftsmässig gefeuchtet und gelangt sodann auf den Einlegetisch der Maschine. Nun zeigt es sich, dass die einzelnen Bogen beim Einlegen in die Maschine so aneinander hängen, dass die Einlegerin sie kaum mit dem Falzbein auseinander bringen kann, in folgedessen kann der Druck nur langsam vor sich gehen. Dasselbe Zusammenhängen der Bogen ist auch nach dem Druck bemerkbar: die Bogen hängen so fest aneinander, dass man sie nur lagenweise vom Auslegetisch wegheben kann. Es hat förmlich den Anschein, als würde das Papier durch irgend eine Kraft zusammengehalten. Bis jetzt konnten mir weder die Papierfabrik noch Fachleute darüber Auskunft geben, was für eine Bewandtniss es mit dieser Erscheinung hat, ob der Stoff daran schuld ist oder irgend eine ungünstige Ein wirkung der Temperatur. Zu Ihrer Prüfung sende ich Ihnen einige Bogen desselben Papiers, und es wäre mir sehr angenehm, Ihre Ansicht darüber zu erfahren. Buchdruckereibesitzer Das gut gearbeitete, kräftige, maschinenglatte Druckpapier von etwa 50 g Quadratmeter-Gewicht und 50 pCt. Holzschliff- Gehalt kann unseres Erachtens lediglich dadurch den gerügten Mangel aufweisen, dass darin freie Elektrizität aufgestapelt ist. Ein Buchdruck-Maschinenmeister, dem wir die Frage sowie die Muster vorlegten, äusserte sich hierüber wie folgt: Während meiner Thätigkeit als Buchdrucker sind ähnliche Fälle schon öfter vorgekommen, man sagt, das Papier sei elektrisch, die einzelnen Bogen kleben aneinander, als würden sie von Magneten an gezogen. Am deutlichsten zeigte es sich an der Preusse’schen Falz maschine, hier bestehen die Anlegetische aus Eisenblech. Sobald man den Bogen gegen die Anlegemarken legte, wurde er von den metallenen Tischplatten so angezogen, dass Falzmesser und Walzen bei richtiger Stellung nicht imstande waren den Bogen mitzunehmen. Diese Erscheinung trat auf, als das Papier gleich nach dem Eintreffen der Lieferung zur Verarbeitung genommen wurde; ich liess nun so- viel Papier, als zur Tagesarbeit nöthig, einen Tag vor dem Gebrauch im Arbeitsraum auslegen (damit es die Feuchtigkeit des Raumes an- nehme), und erzielte von Tag zu Tag Besserung. Vor allen Dingen ist zu empfehlen, das Papier nicht in fest verpackten Ballen, sondern lose aufgepackt zu lagern. _ Im vorliegenden Falle kann das Papier allerdings vor dem Druck nicht ausgelegt werden, da es gefeuchtet ist, aber es dürfte sich empfehlen, dasselbe einige Tage vor der Feuchtung im Druckraum auszulegen und dem Feuchtwasser etwas Glyzerin beizumengen. Nach der Feuchtung ist das Papier wie üblich zu behandeln, die einzelnen Feuchtlagen müssen umgeschlagen und gut aufgeschüttelt werden. Sollte durch die empfohlene Behandlung keine Besserung eintreten, so wäre Mittheilung an die Papier-Zeitung erwünscht, um andere Mittel vorschlagen zu können. Mz. Verlagsrecht an Lithografien und Prägeplatten Aus Sachsen Anfang 1901 kaufte ich von einer österreichischen Firma eine grössere Auflage geprägte Oster-Karten zu einem vereinbarten Preise, in welchem die Lithografie und die Prägeplatten mit einkalkulirt waren. Vor einigen Tagen sah ich nun fragliche Karten in einem hiesigen Schaufenster wieder aushängen, woraus ersichtlich ist, dass diese Firma die von mir bezahlten Lithografien und Platten unrecht mässiger Weise wieder verwendet hat und sie neu in den Verkehr brachte, ohne mich hiervon zu verständigen oder zu fragen. Es handelt sich zunächst darum, ob ich bei Ankauf der Karten nicht auch das Verlagsrecht mit erworben habe, und der Lieferant nicht mehr berechtigt war die gleichen Karten ohne meine Einwilligung wieder in den Verkehr zu bringen, denn diese Karten wurden v. J. mit meinem Verlagsinitial versehen geliefert, was beweist, dass die Auflage in meinen Verlag übergegangen war. Der Fabrikant lässt meine Aufforderung ohne Antwort, und ich möchte wissen, ob ich ihn auf Schadenersatz verklagen kann. Postkarten -Verleger Unser rechtskundiger Mitarbeiter erwidert: Nach § 36 österr. BGB kommt österreichisches Recht zur Anwendung. Es ist nun nicht üblich, bei der Vereinbarung eines Kaufpreises für eine Waare die zu deren Herstellung benutzten Vorarbeiten und die dazu dienenden Gegen stände als einen Theil des Preises mit zu berechnen. Ge schieht es dennoch, so ist es ein Zeichen, dass bezüglich dieser Vorarbeiten und Gegenstände ein besonderer Vertrag neben dem Kaufgeschäft beabsichtigt ist. Da Unentgeltlichkeit nicht vermuthet wird, so muss dem Käufer für den Sonder preis ein Entgelt gebühren, nämlich das Recht auf die Vor arbeiten und Gegenstände. Hiernach hat Fragesteller durch Bezahlung des für die Lithografie und die Platten berechneten Preises das Recht erworben, dass der Verkäufer beides zu seiner Verfügung halten musste. Die umstrittene Frage, ob der Besteller einer Lithografie Eigenthümer der Platte werde, bedarf hier keiner Erörterung; denn, wenn auch Fragesteller Uebergabe der Lithografie und der Platten nicht fordern könnte, so wurde er doch berechtigt, vorauszusetzen, dass mit beiden kein Missbrauch getrieben werde, dass namentlich eine Neuprägung von Karten für fremde Rechnung unterblieb. Sollten zur Zeit des Kaufs äusser der dem Fragesteller ver kauften Serie noch Karten vorräthig gewesen sein, so durfte sie der Verkäufer ohne Bewilligung des Fragestellers nicht in den Verkehr bringen; denn er hat sich von ihm den ganzen Preis für die Vorarbeit bezahlen lassen, nicht den auf die ihm verkaufte Serie entfallenden Theil. Zu demselben Ergebniss gelangt man, falls etwa nicht der Verkäufer selbst die Litho grafie und die Prägung besorgt und die Neuauflage hergestellt hat, da es ihm oblag, gegen den vertragswidrigen Gebrauch der Vorarbeiten Vorkehrung zu treffen. Er muss also dem Fragesteller Schadenersatz leisten. Breslauer Brief Breslau, April 1902 Der Geschäftsgang in den hiesigen Buchdruckereien und Papier handlungen während des abgelaufenen Winters war nicht gerade un günstig, zumal wenn man die im Allgemeinen nicht sehr erfreulichen Wirthschaftsverhältnisse in Betracht zieht. Einige neue Firmen sind entstanden, deren Bedeutung sich vorläufig noch nicht abschätzen lässt, anderseits ist eine seit Jahrzehnten bestehende und vormals wohlangesehene Firma auf der Nicolaistrasse in Konkurs gerathen. Auf die Ursachen dieses Zusammenbruchs will ich hier nicht näher eingehen, nur sei darauf hingewiesen, dass die Firma in dem Rufe stand, sich den Fortschritten unseres Faches nicht in hinreichendem