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Nr. 34 PAPIER-ZEITUNG 1217 Aufschrift undeutlich macht und das Aufkleben der Marke behindert. Dies kann man der Post nicht verdenken. Man muss von den Fabrikanten verlangen, dass sie die Postvorschriften beachten und bei Anfertigung der Postkarten berücksichtigen, ob diese nicht durch die Prägung für Publikum und Post unverwendbar werden. Aehnlich war es seinerzeit mit der Beglimmerung. Anbei finden Sie eine Postkarte, auf die als Schmuck ein ganz umfangreiches Glasstückchen geklebt ist, ebenso steht es mit mancher geprägten Postkarte; es ist fast unmöglich, darauf eine Adresse zu schreiben. Man muss es begreiflich finden, dass die Post seinerzeit das Verbot der Glimmerkarten erliess und jetzt die längst bestehenden Vorschriften gegen solche geprägten Postkarten anwendet, deren Prägung zu weit geht. Ich denke, dass schon aus fiskalischem Interesse die Post in dieser schwierigen Zeit das Publikum nicht ohne Grund von der Versendung von Postkarten abhalten wird. Papierhändler *** Beic hs - Postamt I. Abtheilung , 10001 Berlin W 66, 21. April 1902 1. 10 »o > ‘ Zur Eingabe vom 15. April Postkarten, bei denen die Prägung an den für die Adresse und Bestimmungsort oder für das Aufkleben der Marke bestimmten Stellen der Vorderseite sichtbar ist, sind von Anfang an als unzulässig bezeichnet worden (vergl. Amtsblatt des Reichs-Postamts Nr. 67 von 1899). Die vorgelegte Postkarte entspricht den Bestimmungen insofern nicht ganz, als der Prägedruck in die für das Aufkleben der Freimarke bestimmte rechte obere Ecke der Aufschriftseite hineinragt. Um die Gefahr der Beanstandung solcher Karten durch die Postanstalten zu vermeiden, empfiehlt es sich, dass Sie künftig an dieser Ecke, wo auch zweckmässig ein Markenfeld, wie bei den amtlichen Postkarten, anzubringen wäre, die Prägung unterlassen. Im Auftrage des Staatssekretärs Gieseke Vergleichs-Vorschläge Aus Berlin Ich übersende Ihnen anliegend zwei Vergleichs-Vorschläge, die ich in kurzer Zeit erhielt. Diese Vorschläge scheinen weniger zu bezwecken, den Schuldner über Wasser Zu halten, dieser soll vielmehr noch einen Nutzen bei Durchführung des Vergleichs haben. Ich bin der Meinung, dass die Geschäftswelt derartige Ansinnen ablehnen müsste. Es ist in manchen Fällen zum Vortheil des Schuldners wie des Gläubigers, wenn ein Vergleich zustande kommt. Wenn aber bei einem Vergleich dem Schuldner ein Ueberschuss bleibt, so liegt keine Nothlage vor. Im Falle B. bleiben dem Schuldner, angenommen die Forderungen der Frau und des Schwiegervaters wären vollberechtigt, und die anderen Beträge wären richtig, nach Durchführung des Vergleichs 5250 M. Verdienst, im Falle K. unter den gleichen Voraussetzungen 980 M. Luxus-Papier-Fabrik Die zwei hektografirten Vergleichs-Vorschläge, jeder aus einer anderen Stadt Schlesiens stammend, lauten: * ♦ Durch grössere Verluste und durch schlechten Geschäftsgang bin ich in Zahlungsstockung gerathen und kann meinen Verpflichtungen nicht nachkommen. Seit einigen Tagen sind auf einmal derart viel Durch den gegenwärtigen andauernd schlechten Geschäftsgang und infolge eines im vorigen Herbst mir zugestossenen Unfalls, durch welchen ich meinem Engros-Geschäft nicht in der nöthigen Weise nachgehen konnte, bin ich leider äusser Stande, meinen Zahlungs verbindlichkeiten prompt voll und ganz nachzukommen, zumal ich von mehreren Seiten bereite verklagt wurde. Nachdem nun meinen Aktiven von 2000 M. Passiven mit 3400 M. gegenüber stehen, und sich demnach eine Unterbilanz von 1400 M. ergiebt, bin ich zu dem Entschluss gekommen, um meine Gläubiger gleichmässig zu befriedigen, diesen einen Ausgleichsvor schlag von 80 pCt. anzubieten. Mein Hauptgläubiger, Herr Y., hat mir bereits seine Zustimmung gegeben, ist auch zur Ertheilung von Auskünften über mich bereit. Es ist mir nur auf vorerwähnte Weise möglich, über die momentane Stockung hinwegzukommen und später meinen Verbind lichkeiten nachzukommen. Den zur Auszahlung des Prozentsatzes nöthigen Betrag würde ich von einem Verwandten erhalten. Auch würde meine Mutter von der Rückzahlung ihres Guthabens von etwa 800 M. im Falle einer Einigung Abstand nehmen. Im Falle eines Konkurses würden äusser vorerwähnten 800 M. noch als vorberechtigt eine Miethsforderung des Hauswirths sowie Gehaltsforderung meiner Geschäftsgehilfin hinzutreten, sodass bei der ohnedies niedrigen Bewerthung des Lager- und Utensilienbestandes durch den Konkursverwalter wohl kaum für die Gläubiger nach Abzug sämmtlicher Gerichtskosten usw. etwas übrig bleiben dürfte. Mit der ergebenen Bitte, mir über die gegenwärtige Situation durch Ihre Beistimmung auf beigefalteter Einlage hinwegzuhelfen und mir so eine fernere Existenz zu ermöglichen, zeichne ich mit Hoch achtung K. gerichtliche Klagen gegen mich eingegangen, dass ich mich ge- nöthigt sehen würde, sofort Konkurs anzumelden. Um den Konkurs zu vermeiden, und damit meine Gläubiger einen nicht allzugrossen Verlust erleiden, mache ich Ihnen einen Akkord-Vorschlag von 50 pCt., welche von meinem Schwiegervater X. und meinem Bruder Y. zugleich garantirt werden. Die Zahlungen der 50 pCt. sollen erfolgen in den Monaten April, Mai, Juni. Die Aktiven betragen: Waarenlager etwa 26 000 M. Aussenstände „ 600 „ Inventar „ 800 „ 27 400 M. Dagegen betragen die Forderungen an Waaren etwa 19 000 M. Im Falle eines Konkurses bin ich aber ge- nöthigt, die Forderung meiner Frau in Höhe von 18 000 „ die meines Schwiegervaters . . 7 8QQ „ mit anzumelden. 44 300 M. Nun ist zu berücksichtigen, dass im Konkursverfahren die Waaren bedeutend niedriger taxirt werden, wozu noch die ungeheuren Gerichts kosten, ferner Miethe, Gehälter usw. hinzukommen, sodass eine be deutend geringere Quote sich ergeben würde. Ich hoffe daher, dass Sie auf meinen Vorschlag eingehen werden, und bitte, mir gleich nach Empfang dieses telegrafisch den Bescheid »einverstanden« oder »nicht einverstanden« zugehen zu lassen, da die Angelegenheit sehr dringend ist, und es eich um Stunden handelt. Den momentanen Verlust werde ich Ihnen durch spätere Kassa-Ein käufe wieder einbringen. B. Leider sind alle vergriffen! Zu den mit dieser Ueberschrift abgedruekten Einsendungen in Nummern 14, 24 und 28 erhielten wir mehrere Zuschriften, von deren Veröffentlichung wir absehen, da der Gegenstand bereits ausführlich besprochen und es unwahrscheinlich ist, dass sich die eine oder die andere Partei in ihrer Ueberzeugung erschüttern liesse. Wir schliessen hiermit die Aussprache. Red. Ausfuhr Schwedens in den Monaten Januar und Februar 1902 1901 Papier aller Art . . 10 245 t 8 426 t Zellstoff, trocken . . 16 986 „ 14 053 „ Zellstoff, nass . . . 936 „ 1 395 „ Holzschliff, trocken . 3 054 „ 7 730 „ Holzschliff, feucht . 1092 „ 1 680 „ Probenschau Unter dieser Ueberschrift werden alle von Beziehern der Papier-Zeitung eingesandten Muster von Erzeugnissen des Papier- und Schreibwaaren-Fache» die Neues oder Bemerkenswerthes bieten, kostenfrei beschrieben Notizbuch, DRGM 169562. Ein Notizbuch mit einem festen und einem auswechselbaren H. Jaenichen in Dresden. Struwe strasse 4, als Gebrauchsmuster schützen. Diese nebenstehend abgebildete Anordnung bietet den Vortheil, dass Vermerke, welche ihre Bedeutung schnell verlieren, in den auswechsel baren Theil des Buches ge schrieben werden können. Wenn dieser Theil beschrieben ist, kann er gegen ein neues Heft aus gewechselt werden. Die werth- losen Notizen bilden mithin keinen Ballast mehr wie bei festen Notizbüchern, während auch das Verlorengehen wichtiger Vermerke vermieden ist, da diese in den festen Theil des Buches geschrieben werden. Ausserdem wird das Buch durch die Theilung der Notizen übersichtlicher. Marmorpapiere der Bunt- und Luxuspapierfabrik Goddbach in Goldbach bei Bischofswerda in Sachsen. Zwei neue Musterhefte mit Marmorpapieren enthalten Proben je einer gesetzlich ge schützten Neuheit, die von der Fabrik als »Goldbacher Jugend- Marmor« und »Goldbacher Wolken-Marmor« bezeichnet wird. Von der ersteren Art sind 23 verschiedene Muster vorgeführt, die sich durch prächtige Farben und grosse, ganz unregel mässige Figuren auszeichnen. Die Farbenzusammenstellungen sind sehr mannigfaltig, und alle Sorten werden auf schwachem