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1216 PAPIER-ZEITUNG Nr. 34 gehend, dass ich die Ladung in meinen Räumen auf Lager behalten möge, sie würde sich über die Anfertigung erkundigen und mir Weiteres mittheilen. Einige Tage darauf schrieb 8., dass das Papier trocken von der Fabrik abgeliefert und auf dem Transport nass ge worden wäre. Diese Annahme ist aber vollständig ausgeschlossen, da während des Transports das trockenste Wetter herrschte, ausser dem waren die nassen grossen Stellen mitten in den Rollen. Die Fabrik theilte mir ferner mit, dass ihr Reisender in den nächsten Tagen mich besuchen würde. Aus den nächsten Tagen wurden aber drei Wochen, ehe der Reisende eintraf, und das Papier hatte Zeit auszutrocknen. Vor den Augen des Reisenden und verschiedener Zeugen wurden mehrere Rollen aufgewickelt, an denen sich nach dieser langen Zeit allerdings keine nassen Stellen vorfanden, wohl aber die Merkmale derselben sich zeigten. Die Fabrik stützt sich auf die Aussagen ihres hierher gesandten Vertreters, der meiner Ansicht nach wohl Kaufmann, aber kein Fachmann zu sein scheint. Gründe der Dispositionsstellung waren somit: 1. Die durch Zeugen nachweisbare grosse Nässe des Papiers. 2. Die von der Probe abweichende Festigkeit und geringe Leimung, die ein schnelles Durchschlagen geringer Feuchtigkeit zulässt. Ich bitte um unparteiische Begutachtung. Dütenfabrikant F. Wie aus dem uns vom Besteller F. eingesandlen rollen breiten und etwa 11/2 m langen Muster der Lieferung hervor zugehen scheint, wurde die Papierbahn an gewissen Stellen auf einer Nasspresse der Papiermaschine verdrückt und mag daher an den verdrückten Stellen zu feucht gewesen sein, als sie aufgerollt wurde. Diese Feuchtigkeit hat sich anscheinend während der drei Wochen bis zum Besuch des Reisenden bei F. vertheilt, die feuchten Stellen lassen sich aber noch durch runzlige oder wellige Beschaffenheit des Papiers erkennen. Die Lieferung ist schlechter geleimt als die Vorlage, etwa 1 mm dicke Tintenstriche schlagen in der Vorlage kaum, im ge lieferten Papier aber stark durch. In der Festigkeit beider Papiersorten finden wir keinen nennenswerthen Unterschied. Die zum Theil runzlige Beschaffenheit sowie die schwache Leimung machen das Papier zwar für Düten nicht unverwend bar, beeinträchtigen aber den Werth der daraus hergestellten Düten einigermaassen. Wir entscheiden demnach, dass F. das Papier übernimmt, S. aber von dem Preis 50 Pf. auf 100 kg nachlässt. Bei Bemessung des Preisnachlasses mussten wir auf den ausserordentlich niedrigen Kaufpreis des Papiers so wie darauf Rücksicht nehmen, dass nicht festgestellt ist, ob feuchte Stellen in allen Rollen oder nur in einem kleinen Theil der Ladung vorkamen. Schwarzes Papier Bei der Fabrikation schwarzer Papiere gelingt es mir trotz guten Feuchtens und dreimaliger Satinage unter hohem Druck nicht, eine gute Hochglanz-Satinage zu erzielen. Bei anderen Farben würde ich bei dieser Arbeitsweise eine hervorragende Spiegelglätte erzielen. Ich suche schon seit Jahren Hochglanz Satinage zu erreichen, bisher aber, immer vergeblich. Wissen Sie vielleicht ein geeignetes Mittel? Papierfabrik Bei Verwendung von Blauholz-Extrakt, Catechu oder ge eigneter Anilin-Schwärze und richtiger Glättung gelingt es er fahrungsgemäss ohne besondere Schwierigkeit, schwarzes Papier von hoher Glätte zu erzeugen. Freilich ist solches Papier weniger tief schwarz als nicht geglättetes mit gleichem Farbzusatz. Wir verweisen auf die Abschnitte über schwarze Farben in Hofmanns Handbuch der Papierfabrikation S. 459 bis 462 und in Erfurts »Färben des Papierstoffs«, neue Auflage, S. 80/81, besonders aber auf türf Vorschriften in Erfurts er wähntem Buch S. 111—13 zur Färbung schwarzer Papiere mit und ohne Gerbstoff. Die eingeklebten fünf Muster, deren Stoff mischung gleichfalls angegeben ist, beweisen die Trefflichkeit der Färbungsvorschriften. Mittheilung von Erfahrungen wäre erwünscht. Red. Geprägte Postkarten Zu Nr. 81 Aus Süddeutschland Beim Lesen der verschiedenen Mittheilungen über diesen Gegen stand dachte ich mir schon, dass es nicht lange dauern werde, bis wir Papierfabrikanten die Folgen dieser postalischen Kaprize zu fühlen bekommen, und richtig heute schon liegt mir ein Brief eines unserer schätzenswertbesten und langjährigen Käufer von Elfenbeinkarton für Prägezwecke vor, in welchem die Firma ausführt: »Der Postkarten Industrie droht ein schwerer Schlag dadurch, dass die preussischen und sächsischen Postbehörden geprägte Postkarten mit einem Strafporto von 15 Pf. belegen. Das Publikum ist durch Zeitungsnotizen beunruhigt, unsere Kunden wollen die bei uns lagernden Karten nicht mehr abnehmen, neue Bestellungen werden annullirt, kurzum das ganze Post- karten-Ge schäft droht mit einem Schlage vernichtet zu werden Wenn uns Aufträge entgehen, ist die natürliche Folge die, dass wir Ihnen die Aufträge für Karton-Lieferungen nicht mehr ertheilen können; schon jetzt getrauen wir uns nicht, eine neue Postkarten-Auflage in Druck zu nehmen. Bisher lauteten die Post-Vorschriften dahin, dass bei ge prägten Ansichtskarten auf der Vorderseite ein Platz für die Marke und für die Aufschrift der Adresse frei bleiben müsste; es liegt kein vernünftiger Grund vor, warum plötzlich seitens der Post willkürlich und ohne vorher gegebene An kündigung diese Vorschrift dahin abgeändert werden soll, dass Prägungen auf der Vorderseite überhaupt nicht mehr erscheinen dürfen. Die Sache ist von äusserster Wichtigkeit, und wir bitten Sie, uns in unseren Bemühungen gefälligst zu unterstützen und mittels dringender Eingabe dahin zu wirken, dass die Post behörde entsprechende Verordnungen erlässt, die dann in der Presse veröffentlicht werden können, um das Publikum zu be ruhigen und das vollständig ins Stocken gerathene Ansichte- postkarten-Geschäft wieder zu beleben « Es fehlt der unter der Ungunst der Zeiten schwer ringenden Papier-Industrie gerade noch, dass ihr seitens der Postbehörde durch derartige unbegreifliche Verordnungen das Leben noch sauerer ge macht wird. Es ist unerfindlich, was für Gründe die Postbehörde gegen die geprägten Ansichtspostkarten ins Feld führen kann, sofern der Raum für die Adresse frei gelassen ist, und auf den geprägten Karten, die ich bisher gesehen habe, war dies überall der Fall. Man sollte glauben, die Post würde eher Alles thun, um die Ansichtspost- karten-Liebhaberei, die ihr einen erheblichen - Einnahmen-Zuwachs gebracht hat, in jeder Weise zu unterstützen, statt durch eine rigorose Bestimmung eine gewisse Art von Ansichtspostkarten vom Verkehr auszuschliessen und dadurch das ganze Ansichtspostkarten-Fach vom Papierfabrikanten an bis zum Detailverkäufer in unerhörter Weise zu schädigen. Ich möchte es sehr befürworten, dass die Papier-Zeitung eine Versammlung von Postkarten-Herstellern und Postkarten-Händlern einberuft, um gegen diese Post-Verfügung energisch Front zu machen. Als weiteres Kuriosum der Behandlung von Postsachen in Preussen stelle ich fest, dass mir vor Kurzem eine Geschäftspostkarte von hier mit 15 Pf. Strafporto belegt worden ist, weil sie das Normalmaass der deutschen Postkarte um 3 mm überschritt. M., Papierfabrikant * * * Die Beunruhigung über den Versand geprägter Postkarten scheint ihren Höhepunkt erreicht zu haben. Der denkende Geschäftsmann findet es unbegreiflich, wie eine Behörde Verfügungen treffen kann, durch welche der Postkarten-Industrie das Lebenslicht ausgeblasen werden kann, nur damit der Post- und Entwerthungs-Stempel fein säuberlich auf der Adressseite erscheint. Der Abdruck des Ent werthungs-Stempels ist doch nicht Zweck des Ansichtspostkarten- Verkehrs? Versender und Empfänger kümmern sich nicht das Min deste darum, wann, bei welchem Postamt die Postkarte aufgegeben ist. Es kommt etwa nur in einem von tausend Fällen vor, dass sich der Adressat für solche Nebensächlichkeiten interessirt. Ich glaube nicht, dass die Postbehörde dem Publikum ein Recht auf einen deutlichen Stempelabdruck einräumen würde, wenn auf ungeprägten Karten, wie dies häufig vorkommt, der Poststempel unleserlich ist und dieserhalb Reklamationen entstehen würden, und nun will die Behörde bei geprägten Karten eine so rigorose Stellung einnehmen!! Wenn unsere Kaiserliche Post der Ansicht ist, dass jeder Gegenstand des Verkehrs durch Verordnungen in bestimmte Grenzen eingeengt werden soll, so sollte man doch die Post; Bestimmungen dem Verkehr anpassen, nicht aber, ohne irgend Jemandem in der Welt zu nützen, die Industrie schädigen. Man füge etwa in die Postordnung die Bestimmung ein: »Jeder Versender geprägter Postkarten begiebt sich des Rechtes (oder hat keinerlei Anspruch) auf deutliche Entwerthungs-Stempel.« Worin besteht denn die Gegenleistung für die 10 Pf. Strafporto auf geprägte Postkarten? Ich glaube, eine stichhaltige Antwort wird eich auf diese Frage kaum ertheilen lassen. Nach meinem Dafürhalten müsste der Schutzverband für die Postkarten-Industrie oder der Papierverein unverzüglich eine Eingabe an den Reichstag oder das Reichspostamt beschliessen, worin auf die erwähnten Schädigungen hingewiesen wird, und Vorschläge enthalten sind, wie diese Schädigungen umgangen werden können. An jedem Platze von Bedeutung werden sich Firmen finden, welche die nöthigen Unterschriften rasch sammeln, dass die Eingabe recht bald überreicht werden kann. Wenn auch das Petitionswesen auf manchen anderen Gebieten zu einem Unwesen ausgeartet ist, so wird sich der inneren Be gründung einer derartigen Eingabe eine einsichtsvolle Behörde schwerlich verschliessen können. Papier-Ausstattungs-Fabrik * * $ Aus Norddeutschland Anhängend überreiche ich einen mir vom Reichs-Postamt ge wordenen Bescheid zur Kenntnissnahme und Abdruck in der Papier- Zeitung. Aus diesem Bescheide geht hervor, dass, wie schon in Nr. 82 mitgetheilt, die Poet geprägte Postkarten nicht überhaupt, sondern nur solche möglichenfalls beanstandet, deren Prägung de