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Nr. 34 PAPIER-ZEITUNG 1215 aus einem Gemisch von Gummi arabicum-Lösung und ver dünnter Salpetersäure, nicht angreift. Diese »Aetze« wird aber durch ammoniak- oder sodahaltigen Kasein-Strich leicht zerstört, weshalb Papiere, die mittels Ammoniaks in Lösung gebrachtes Kasein im Strich enthalten, nicht sehr gut auf der lithografischen Presse bedruckt werden können. Lohnbewegung in amerikanischen Papierfabriken Am 4. April ging die mehrmonatliche Versuchszeit zu Ende, für welche die Papierfabriken im Staate Wisconsin den Arbeitern die geforderte kürzere Arbeitszeit gewährt hatten. Noch vor Ablauf dieser Zeit erklärte die Kimberly and Clark Company, Besitzerin mehrerer Papierfabriken, den Arbeitern, die kürzere Arbeitszeit habe sich trefflich bewährt und die Menge des er zeugten Papiers dadurch kaum abgenommen. Die Firma habe daher beschlossen, diese Arbeitszeit fernerhin beizubehalten und auch in ihrer Papierfabrik in Niagara Falls einzuführen. Dieser Erklärung haben sich andere Unternehmen angeschlossen, sodass in 18 Fabriken des Wisconsin-Thals und des Fox River- Thals die verkürzte Arbeitszeit eingeführt ist. 17 Fabriken dieser Gegend genehmigten jedoch die verkürzte Arbeitszeit nicht, und in diesen haben die Arbeiter am Sonnabend, 5. April 1 Uhr mittags die Arbeit eingestellt, statt wie bisher um 12 Uhr nachts. Sie traten Montag früh 7 Uhr wieder zur Arbeit an, wurden aber abgewiesen. Die meisten Fabriken hatten sich andere Leute verschafft, einige stellten den Betrieb ein, um Reparaturen vorzunebmen, und nur 1 oder 2 Fabriken mussten feiern, ihre Leiter behaupten jedoch, sie würden in wenigen Tagen die nöthige Ersatz-Mannschaft beisammen haben. Aehnliche Lohnbewegung mit dem gleichen Ziel ist seit einiger Zeit auch in den grossen Druckpapierfabriken der Ost- Staaten im Gange. Diese sind zum grossen Theil im Besitze der International Paper Co. und der Great Northern Paper Co. Diese grossen Gesellschaften erklärten ihren Arbeitern, dass sie zur Zeit die gewünschte Verlängerung der Sonntagsruhe nicht gewähren könnten. Um aber eine Einigung herbei zuführen, wurde in einer Berathung, an der Vertreter der Arbeiter-Organisationen und der Fabrikanten theilnabmen, be schlossen, die ganze Angelegenheit einem Schiedsgericht vor zulegen. Als solches wurde die »Civic Federation of Labour« bestimmt, eine vom Kongress der Vereinigten Staaten neuer dings geschaffene Behörde zur Schlichtung von derartigen Streitfällen. Diese wird am 15. Mai ihre Entscheidung fällen, bis dahin bleiben die Arbeiter unter den alten Bedingungen thätig. Beide Theile erklärten sich dem Schiedspruch zu unterwerfen. Der amerikanische Wald Eine amerikanische Tageszeitung griff kürzlich den Ver band amerikanischer Druckpapierfabriken The International Paper Co. heftig an und machte ihm äusser künstlicher Ver- theurung des Papiers, übermässiger Bereicherung auf Kosten der ZeitungsVerleger usw. auch den Vorwurf, dass er die Wälder der Vereinigten Staaten verwüste. Der Leiter des Verbandes, Herr Chisholm, antwortete hierauf und widerlegte die Anwürfe. In Bezug auf die Waldverwüstung sagte er unter Anderm Folgendes: 37 pCt. der Vereinigten Staaten be stehen aus Wald. Im Staat New York, wo die Fabriken der 1. P. C. grösstentheils liegen, ist nach Ansicht des Oberforst meisters der Vereinigten Staaten die bewaldete Fläche heute grösser als vor 25 Jahren, da die Sägewerke heute viel weniger verarbeiten als damals, und das seinerzeit geschlagene Holz durch natürlichen Nachwuchs ersetzt wurde. Die grössten Feinde des Waldes seien nicht die Papiermacher, sondern die Jäger und Köhler, die durch Unachtsamkeit verheerende Wald- brände veranlassen. Der Papiermacher begnüge sich damit, Fichten und ähnliche Hölzer, die nur zerstreut wachsen, zu fällen, und lasse zehn Bäume stehen, bevor er einen schlage. Wenn man einen Wald, nachdem darin das Papierholz gefällt wurde, aus der Vogelschau betrachte, so bemerke man garnicht, dass Holzfäller darin thätig waren. Ist diese Erklärung richtig, so sind die amerikanischen Wälder für die Papierstoff-Fabrikation weit weniger ergiebig, als unsere gleichmässig bestandenen und gut bewirthschalteten Pichten- und Tannenwaldungen. Dampf kraft oder Elektrizität? Können Sie mir vielleicht genau angeben, wieviel Pferdekräfte nöthig sind, um zwei Holländer von etwa 60—75 kg Eintragung, eine Pappenmaschine und die nöthigen Hilfsmaschinen, welche nur wenig Kraft beanspruchen, voll zu betreiben? Ich benutze neben dem Wasser rade eine 12pferdige Dampfmaschine und einen Röhrenkessel von 20 qm Heizfläche. Der Direktor der elektrischen hiesigen Zentrale bietet mir elektrische Kraft an und behauptet, dieselbe würde sich billiger als Dampf stellen. Er bietet mir dieselbe pro Pferdekraft und Stunde mit 13 Pf. an. Mir fehlt jeder Anhalt, wieviel Pferdekräfte ich benöthige, die Wasserkraft ist schwach, und im Sommer reicht sie nur zum Betrieb des Pappen-Satinirwerkes aus. Der Dynamo würde mit einem Registrir-Apparat ausgerüstet und nach dem, was derselbe anzeigt, bezahlt werden. Pappenfabrikant Genaue Beantwortung obiger Fragen ist nicht möglich, da die Unterlagen zu dürftig sind, und man nur nach Besichtigung der Fabrik den Kraftbedarf annähernd richtig beurtheilen könnte. Die Art der zu verarbeitenden Stoffe, die Bauart und der Zustand der Maschinen und Triebwellen sind darauf von Einfluss. Eine 12pferdige Dampfmaschine arbeitet mit verhältnissmässiggrossem Kohlenverbrauch, die grosse Dampfmaschine des elektrischen Kraftwerks kann unter Umständen die Pferdekraft-Stunde mit der Hälfte oder einem Drittel derjenigen Kohlenmenge er zeugen wie die kleine, wahrscheinlich alte Maschine. Auch die Kosten der Wartung von Maschinen und Kesseln sind in grossen neuen Betrieben auf die Kraft-Einheit geringer als in kleinen alten. Demnach könnte das Elektrizitätswerk die Kraft unter Umständen billiger abgeben, als sie sich der Fragesteller selbst herstellt. Der Ersatz der vorhandenen 12 Dampf-Pferdestärken durch elektrische Kraft würde in 24 Arbeitsstunden 24X13X12 = 37 M. 44 Pf. kosten. Fragesteller kann am besten beurtheilen, ob der jetzige Betrieb billiger ist. Er muss auch berücksichtigen, dass in der Pappenfabrik Dampf zum Kochen von Lumpen und Leim sowie zum Trocknen der Pappen und Heizen der Räume im Winter gebraucht wird, also Dampfkessel und Heizer un entbehrlich sind. Dieser kann auch die Maschine bedienen. Die Anlagekosten wären bei Uebergang zum elektrischen Betrieb bedeutend, denn es müsste entweder eine grössere Dynamo-Maschine zum Antrieb der Hauptwelle aufgestellt werden, oder man müsste die einzelnen Maschinen oder Maschinengruppen mit besonderen kleineren Elektromotoren versehen. Aus allen diesen Gründen wird sich wahrscheinlich empfehlen, den Dampfmaschinen-Betrieb beizubehalten. Frage steller sollte, bevor er eine Aenderung vornimmt, einen tüchtigen, gewissenhaften Maschinen-Ingenieur zu Rathe ziehen. Schrenzpapier Schiedspruch Ich habe an die Firma F. in R. eine Ladung Schrenz in Rollen zu . . M. franko geliefert. Verkauft habe ich das Papier nach Muster 7359, geliefert nach 6352. Nach Ankunft der Ladung wurde sie mir vom Empfänger zur Verfügung gestellt, weil sich in einzelnen Rollen feuchte Stellen befänden. Auch die Zähigkeit und Leimfestig keit wurden bemängelt. Mein Reisender hat die Rollen etwa drei Wochen später an Ort und Stelle untersucht und beim Ab wickeln einer Rolle ab und zu handgrosse Stellen gefunden, die früher feucht ge wesen sein könnten, jetzt aber trocken waren. Feuchte Rollen sind ihm nicht vorgelegt worden. Die Rollen sind sämmtlich trocken aus meiner Fabrik zum Versand gekommen, es konnte meines Erachtens nur unterwegs damit etwas passirt sein, also sich nur um einige an genässte Rollen handeln. Meinem Verlangen, zunächst festzustellen und mir anzugeben, wie viele Rollen angenässt sind, hat Herr F. nicht entsprochen. Ich habe mich mit dem Empfänger dahin geeinigt, dass wir Ihr Urtheil als bindend anerkennen, und ich bitte Sie deshalb mir zu sagen, ob zwischen Verkaufs- und Ausfallmuster ein Qualitäts- Unterschied vorhanden, der Annahme - Verweigerung rechtfertigt. Ich habe die Zurverfügungstellung zurückgewiesen, weil nach meinem Dafürhalten die Abweichungen innerhalb der bei einem Schrenzpapier üblichen und zulässigen Grenzen liegen. Papierfabrik S. * * * In einer Streitsache mit der Papierfabrik 8. in Y. hat S. den Vorschlag gemacht, Sie als Schiedsrichter anzurufen, was ich annahm. Ich kaufte Ende vorigen Jahres drei Ladungen Schrenz zum Preise von . . M. die 100 kg franko hier nach beiliegender Probe I. Das Papier wurde am 21. Februar d. Js. geliefert. Zwei oder drei Tage nach Eintreffen der Ladung liess ich einige Rollen zerschneiden und zu Düten verarbeiten. Bei der Abwicklung der Rollen zeigte das Papier in der Mitte und an beiden Seiten grosse nasse Stellen; das Abrollen liess ich sofort einstellen und theilte der Firma S. den That- die Fabrik antwortete um ¬ bestand unter Dispositionsstollung mit,