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PÄPIER-ZEITUNG 1108 Nr. 3 Geruch von Pappe Der Aufsatz hierüber in Nr. 3 der Papier-Zeitung wurde im »Moniteur de la Papeterie Franaise« abgedruckt. In einer späteren Nummer bringt genanntes französische Fachblatt folgende Zuschrift: Es giebt zwei Verfahren, den Pappen den Geruch zu nehmen: 1. indem man sie auf der Oberfläche thierisch leimt; 2. indem man die Pappe durch eine etwa Sprozentige Lösung von Viskose in Wasser zieht. In beiden Fällen muss man die Pappe nach dem Trocknen kalandriren.. Geprägte Postkarten Aus Mitteldeutschland Es ist geradezu unglaublich, welche Beunruhigung die Post- behörde durch das theilweise Verbot der Relief-Postkarten in die weitesten Kreise der Papier-Industrie und des Papierhandels ge tragen hat. Es ist nicht recht, dass man Postsachen, die lange Jahre ohne Beanstandung von der Post zugelassen wurden, plötzlich und wie man allgemein sagt, ohne triftigen Grund von der Beförderung aus schliesst oder mit Portostrafe belegt. Unsere höheren Postbeamten scheinen nicht zu wissen, welch’ ungeheuren Schaden sie mit solchen Auslegungen der Postvorschriften verursachen, sonst könnte Der artiges garnicht vorkommen. Millionen von Relief-Postkarten liegen noch bei den Fabrikanten und Papierhändlern, viele Millionen könnten noch gemacht werden, und Tausenden fleissiger Hände wird nun durch den grundlosen Erlass Arbeit und Brod genommen. Die Herren am grünen Tisch scheinen zu denken, der Industrielle werde andere Arbeit finden, und wie er dies macht, überlassen sie ihm. Es sollten alle Hebel in Bewegung gesetzt werden, dass diese schädigenden Postbestimmungen wieder äusser Kraft gesetzt werden, und dass dies recht rasch geschieht, dazu könnte wohl die Papier- Zeitung viel beitragen. Eile ist dringend nöthig. Keine Post der Welt hat bis jetzt eine derartige Bestimmung erlassen, und unter Stephan wäre auch bei uns so etwas nicht vor gekommen. Christoph Schreier in Firma Schreier & Co., Fürth Wie wir erfahren, ist der »Schutzverband für die Post karten - Industrie« in Berlin (Geschäftsstelle: Berlin S 53, Lehninerstrasse 7) bemüht, vom Reichspostamt eine deutliche Erklärung darüber zu erhalten, welcher Theil der Postkarten Prägungen tragen darf und welcher nicht, damit die heute seitens der Postämter geübte Willkür in dieser Beziehung auf hört. Der »Schutzverband« ersuchte uns, keine Veröffent lichungen über diese Frage zu bringen, da diese die vor handene Beunruhigung der Fabrikanten und Händler nur vermehren würden. Da jedoch das Postkarten kaufende Publikum in den Tageszeitungen liest, dass geprägte Ansichts karten vom Versand zum Postkarten-Porto ausgeschlossen sind, so kann unseres Erachtens durch aufklärende Mit- theilungen in der Fachpresse das Uebel nicht vergrössert werden, und das Reichspostamt erfährt daraus, wie empfindlich viele Gewerbetreibende durch die neue Handhabung der Post vorsehriften geschädigt sind. Schleuniges Vorgehen thut noth, und wenn die betheiligten Fachgenossen der Ansicht sind, dass die Angelegenheit auf einer demnächst abzuhaltenden allgemeinen Versammlung der Postkarten-Hersteller und -Grosshändler besprochen werden sollte, so erbieten wir uns auf Wunsch zur Einberufung einer Versammlung nach Berlin. Diejenigen Firmen, die einer solchen Versammlung beiwohnen wollen, mögen uns dies um gehend schriftlich mittheilen. In der Versammlung könnten die Erfahrungen mit den verschiedenen Postämtern mitgetheilt und Beschlüsse gefasst werden, die von einer Abordnung dem Staatssekretär des Reichspostamts zu überreichen wären. Auch könnte man sich vielleicht über eine Eingabe an den Reichstag einigen. Als Beispiel dafür, welche beunruhigenden Nachrichten durch die Tagespresse gehen, drucken wir Folgendes ab: Iliustrirte Postkarten. Es kommen jetzt häufig Postkarten mit Bildern in den Handel, auf denen die Abbildungen reliefartig erhöht sind, und zwar dadurch, dass auf der Vorderseite, also der für die Adresse bestimmten, das Bild eingepresst ist und so gewissermaassen als Negativ erscheint. Diese Karten werden jetzt von der Post als auf der Vorderseite bedruckt angesehen und deshalb nicht als Post karten, sondern als Briefe behandelt, sodass sie, wenn sie nur mit 6 Pf. frankirt sind, mit 16 Pf. nachtaxirt werden, die der Empfänger zu bezahlen hat. Man mag über die Logik dieses Verfahrens denken wie man will: jedenfalls empfiehlt es sich, Karten solcher Art ent weder nicht zu kaufen oder, um dem Empfänger Unannehmlichkeiten zu ersparen, mit 10 Pf. zu frankiren. (Leipziger Neueste Nachrichten) * * * Zur Versendung von Postkarten mit aufgeprägtem Bilderschmuck ist einem Interessenten folgender Bescheid zutheil geworden, den wir des Interesses halber unseren Lesern nicht vorenthalten wollen: Nach den Vorschriften der Postordnung vom 20. März 1900 (§§ 3 und 7) sind auf der Aussenseite von Postversendungs-Gegenständen äusser den die Beförderung und die Bezeichnung des Absenders be treffenden Angaben weitere Vermerke, Abbildungen usw. nur unter der Bedingung zulässig, dass sie in keiner Weise die Deutlichkeit der Aufschrift sowie die Anbringung des Stempel-Abdrucks und der post dienstlichen Vermerke beeinträchtigen. Wenn der Bilderschmuck auf Postkarten durch Prägung hergestellt ist, so darf diese an den für Adresse und Bestimmungsort sowie für das Aufkleben der Marke be stimmten Stellen der Vorderseite nicht sichtbar sein. (Deutschland,Neim&r) * * * Aus Norddeutschland Nachdem durch den Posterlass wegen der Relief-Postkarten schon längere Zeit allgemeine Beunruhigung in das Publikum getragen wurde, und namentlich Niemand recht wusste, wie die Sache aufzu nehmen ist, kann ich Ihnen mittheilen, dass der Verkauf dieser Karten fast unmöglich ist, da im Publikum die Stimmung herrscht, dass der artige Karten zur Beförderung nicht mehr zugelassen werden. Eine derartige unnöthige Schädigung einer blühenden Industrie ist doch eigentlich unerhört. In der Hoffnung, dass auch Sie sich dafür inter- essiren, zeichne usw. F. * * * Aus Dresden Bezugnehmend auf den in Nr. 28 der Papier-Zeitung gebrachten Artikel über geprägte Postkarten ersuchen wir Sie um eine Aus kunft. Am 8. November 1901 bestellten wir bei der Firma A. in X. laut einliegender Auftrags-Kopie 100000 Stück geprägte Ansichts- Postkarten. Nachdem das Publikum und die Papierhändler durch die wiederholten Zeitungsnotizen, dass geprägte Postkarten mit Brieftaxe befördert würden, beunruhigt sind, war es uns nicht möglich, die ge kaufte Menge unterzubringen und der Firma A. die jeweilige Menge rechtzeitig in Auftrag zu geben, sodass wir dieser, nachdem wir von ihr mit Mühe und Noth eine Verlängerung der Abnahmefristen er reichten, überhaupt noch keine derartigen Karten in Auftrag gegeben haben. In der Einlage behändigen wir Ihnen ein Rundschreiben von dem Reichspostamt, woraus ersichtlich ist, dass die Post derartig ge prägte Karten überhaupt von der Beförderung ausschliessen will Neuerdings droht uns die Firma A., dass wenn wir die bestellte Menge nicht abnehmen, sie uns auf entgangenen Verdienst verklagen würde. Entbindet uns nach Ihrem Dafürhalten dieses Verbot von unserem Vertrage mit A.? Wir können doch nicht Waaren in Auf trag geben, von denen zu erwarten ist, dass sie überhaupt nicht im Verkehr zulässig sind? Würden Sie uns rathen, es auf eine Klage ankommen zu lassen, oder glauben Sie, dass wir verurtheilt werden können? Z & Co. Wir beantworteten im Briefkasten 3497 in Nr. 27 eine ähn liche Anfrage betreffend Perl-Postkarten. Die Antwort kann bezüglich der geprägten Postkarten nicht so entschieden zu Gunsten des Bestellers ausfallen wie in jenem Falle. Dort lag eine Verfügung des Reichspostamtes vor, während hier einzelne Postämter geprägte Postkarten anstandslos befördern, andere wieder die Bestimmungen der Postordnung strenger anwenden. Um zu entscheiden, ob die bestellten Ansichtskarten in Deutsch land für die Postkarten-Gebühr befördert werden dürfen, ist es nöthig, ein Muster davon dem Reichspostamt vorzulegen und darüber Bescheid zu erbitten, ob diese Karte beförderungs fähig ist. Unter Umständen werden sich Besteller und Lieferet der Karte über derartige Aenderungen der Prägung einigen können, dass die Karte versandfähig wird, ohne von ihrer Eigenart zuviel einzubüssen. Ergiebt der Bescheid des Reichs- Postamts, dass die Karten vom Postversand zum Postkarten- Porto ausgeschlossen sind, während sie zur Zeit der Be stellung anstandslos befördert wurden, so können Fragesteller aus den im Briefkasten 3497 mitgetheilten Gründen vom Vertrag zurücktreten, ohne dass sie der Firma X. den entgangenen Ge winn ersetzen müssten. Die von Fragestellern erwähnte Entscheidung rührt nicht vom Reichspostamt, sondern von einem Berliner Postamt her. Berliner Papier- und Schreibwaaren-Neuheiten Nachdruck verboten Der frühe Eintritt des Osterfestes hatte die Künstler ver- eitet, auf den Osterkarten mit den Hoffnungen ihres Herzens er Natur weit voraus zu eilen, und während draussen unter em Nordwird nur Maikätzchen, Schneeglöckchen und Krokus sich aus der Blüthenhülle herausgewagt hatten, bemerkte man auf den Karten saftiggrüne Wiesen mit allen möglichen Blumen übersät, grünende Birken und blühende Kirsch- und Aprikosen- bäume, sei es, dass die ganze Karte mit diesen Frühlings- bildern bedeckt war, oder das Landschaftsbild aus einem schmalen umrahmten Längsstreifen oder aus den Formen